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BAG - 4 AZR 372/10

Bundesarbeitsgericht vom 16.05.2012
Inhalt
  • Entgeltgruppe IV TV-Ärzte/VKA beziehungsweise die Entgeltgruppe Ä 4 TV-Ärzte/TdL eingruppiert ist, dass
  • Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vom 17. August 2006 (TV-Ärzte/VKA). 2Der Kläger war
  • Entgeltdifferenz zwischen der erhaltenen Vergütung nach der Entgeltgruppe II Stufe 3 TV-Ärzte/VKA und der
  • angestrebten nach der Entgeltgruppe III (Oberärztin/Oberarzt) Stufe 2 TV-Ärzte/VKA für die Zeit ab dem 1
  • der Medizinischen Kliniken II und III nach der Entgeltgruppe III TV- Ärzte/VKA vergütet würden. 4 Der

BAG - 4 AZR 431/09

Bundesarbeitsgericht vom 23.03.2011
Inhalt
  • im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vom 17. August 2006 (TV- Ärzte/VKA
  • Tätigkeitszeiten vor dem Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA. 2Der Kläger ist Facharzt für Anästhesiologie und seit dem
  • mitgearbeitet. 3Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der TV-Ärzte/VKA Anwendung. Die Beklagte
  • vergütet den Kläger als Facharzt nach der Entgeltgruppe II Stufe 5 TV-Ärzte/VKA. 4Mit seiner Klage
  • Vergütungspflicht als Oberarzt nach der Entgeltgruppe III Stufe 2 TV-Ärzte/VKA den Differenzbetrag zwischen

BAG - 6 AZR 330/09

Bundesarbeitsgericht vom 23.09.2010
Inhalt
  • Krankenhauses - TV- Ärzte/VKA Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen
  • Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vom 17. August 2006 (TV-Ärzte/VKA) Anwendung
  • Tarifvertragsparteien des TV-Ärzte/VKA haben sich am 9. Juni 2010 auf Eckpunkte zur Änderung dieses
  • in § 11 Abs. 3 TV-Ärzte/VKA rückwirkend zum 1. Januar 2010 folgender Satz 6 eingefügt wird: „ 6 Wird
  • während der Rufbereitschaft ohne Notwendigkeit, das Krankenhaus aufzusuchen, sei im TV-Ärzte/VKA nicht

LAG Hamm - 12 Sa 1163/08

Landesarbeitsgericht Hamm vom 20.01.2009
Inhalt
  • einer Oberärztin nach dem TV-Ärzte/VKA Normen: § 16 c) TV-Ärzte/VKA Tenor: Die Berufung der Klägerin
  • (TV-Ärzte/VKA) sowie den Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigen der kommunalen Arbeitgeber in
  • den TV-Ärzte/VKA, die einerseits vom Marburger Bund und andererseits von der Vereinigung kommunaler
  • vertreten, ihr stehe vom 01.08.2006 an eine Vergütung nach der Entgeltgruppe III des TV-Ärzte/VKA zu
  • Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA übernommen worden seien. Ausgenommen seien ausschließlich Schwerbehinderte

LAG Düsseldorf - 10 Sa 1016/08

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 31.10.2008
Inhalt
  • sich aus seiner Eingruppierung in die Entgeltgruppe IV Stufe 1 des TV-Ärzte/VKA nebst Erhöhung um
  • IV, Stufe 1 des TV-Ärzte/VKA in Höhe von 6.500,00 € brutto zuzüglich einer 15-prozentigen Erhöhung
  • zu, da er als leitender Abteilungsarzt in der Entgeltgruppe IV nach § 16 TV-Ärzte/VKA einzugruppieren
  • Entgeltgruppe IV erhalten, denn selbst der TV-Ärzte/VKA sehe keine höhere Vergütungsgruppe vor als die vom
  • , als der Kläger Entgelt gemäß Vergütungsgruppe IV Stufe 1 des TV-Ärzte/VKA begehrt. Wegen des vom

LAG Hessen - 3 Sa 1270/08

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 05.12.2008
Inhalt
  • S. 1 TVÜÄrzte/VKA erfolgt zunächst eine Zuordnung zu den Entgeltgruppen I und II des TVÄrzte
  • Tarifvertragsparteien sind bei Abschluss des TV-Ärzte/VKA und des TVÜ-Ärzte/VKA davon ausgegangen, dass es
  • mit dem Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA und des TVÜ-Ärzte/VKA nicht automatisch in die Entgeltgruppe
  • - ausdrückliche Übertragung - Vertretungsverbot des Arbeitgebers - TV-Ärzte/VKA - Funktionszulage
  • ) Leitsatz Die Protokollerklärung zu § 16 c TV-Ärzte/VKA (Entgeltgruppe III Oberärztin/Oberarzt), wonach

LAG Düsseldorf - 15 Sa 1617/07

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 21.02.2008
Inhalt
  • Arbeitgeberverbände (TV- Ärzte/VKA), § 16 c Sachgebiet: Arbeitsrecht Leitsätze: 1. Begehrt ein nach § 16 b des
  • kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vergüteter Facharzt seine Ein- bzw. Höhergruppierung
  • ausdrückliche Entscheidung, ist der Facharzt nicht in die Entgeltgruppe III des § 16 TV-Ärzte/VKA
  • Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (im Folgenden: TV- Ärzte/VKA). 4Der am 26.05.1973 geborene
  • Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) - geschlossen zwischen der VKA und dem Marburger Bund - in Kraft

Zusatzurlaub für Nachtarbeitsstunden während Bereitschaftsdienst

Rechtsanwalt Malte Winter vom 14.03.2012
Inhalt
  • Nachtarbeitsstunden iSv. § 28 Abs. 3 TV-Ärzte/VKA und lösen den tariflichen Anspruch auf Zusatzurlaub aus. ...

SozG Detmold - S 12 KA 8/01

Sozialgericht Detmold vom 28.06.2002
Inhalt
  • § 24 Abs. 1 Ärzte-ZV ist nämlich in Zusammenhang mit § 24 Abs. 2 Ärze-ZV zu sehen. Der Vertragsarzt
  • erfolge, sonst stelle sie keine Gemeinschaftspraxis im Sinne des § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV dar. Rechtlich
  • Abs. 2 Ärzte-ZV und sei deshalb nach Vertragsarztrecht weder genehmigungspflichtig noch
  • Sinne des § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV handele. Schließlich werde auch das Grundrecht der Freiheit der
  • Ärzte-ZV seien sämtlich erfüllt. Zudem ständen die landesrechtlichen Vorschriften über die ärztliche

LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 KA 191/01

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 13.03.2002
Inhalt
  • Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV) rechtfertigen könne, bestehe nicht. Die streitigen Leistungen
  • . 24Gem. § 116 SGB V i.V.m. § 31 a der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) können
  • § 116 SGB V iVm § 31a Ärzte-ZV vorrangig durch Ermächtigung von Krankenhausärzten zu schließen. In
  • zweiter Linie sind sie gemäß § 31 Abs. 1 Ärzte-ZV durch Ermächtigung weiterer Ärzte zu beseitigen
  • . Danach können unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 1 Buchst. a und b Ärzte-ZV ärztlich geleitete

LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 KA 23/02

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 21.08.2002
Inhalt
  • von 33 Abs. 2 Ärzte-ZV an. 15Ergänzend zu den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der
  • hätte das SG die Klage abweisen müssen. I. 4445Nach § 33 Abs. 2 Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV
  • Vorschriften über die ärztliche Berufsausübung entgegenstehen. 46Die Regelung des § 33 Ärzte-ZV beruht zwar
  • Krankenversicherung - (SGB V). Dennoch ist § 33 Ärzte-ZV im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle nur
  • Abs. 2 Ärzte-ZV, denn § 33 Abs. 2 Satz 1 beruht auf einer Änderung durch Art. 9 Nr. 26 a) des Gesetzes

LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 KA 6/03

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 10.03.2004
Inhalt
  • - Abweichungen der Honorarüberschüsse der Ärzte für Allgemeinmedizin bzw. praktischen Ärzte in ihrem Bereich
  • Punktwert in Höhe von 10 Pf. komme ab 1997 nicht in Betracht, da der durchschnittliche Ertrag der Ärzte für
  • Allgemeinmedizin bzw. Praktischen Ärzte in Nordrhein gesunken sei. Für das Jahr 1997 belaufe sich
  • sei der Fall, da die Umsatzentwicklung der nordrheinischen Vertragsärzte (Ärzte für
  • Allgemeinmedizin/Praktische Ärzte) 1997 signifikant hinter den Ergebnissen zurückgeblieben wäre, die das BSG bei

LAG Rheinland-Pfalz - 9 Sa 302/08

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 19.12.2008
Inhalt
  • Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (U.v. 26.8.2008 – 3 Sa 768/07 zu § 16 TV-Ärzte/VKA
  • nach den Bestimmungen des TV-Ärzte und dem TVÜ-Ärzte richtet. Die maßgeblichen tariflichen Bestimmungen
  • LAG Mainz 19.12.2008 9 Sa 302/08 TV-Ärzte: Eingruppierung als Oberarzt Aktenzeichen: 9 Sa 302/08 6
  • Ärzte an Universitätskliniken (TV- Ärzte) vom 30.101.2006 einzugruppieren und der Kläger
  • entsprechend dieser Vergütungsgruppe nach der Anlage 1 zum TV-Ärzte zu vergüten ist. 2. Im Übrigen wird die

LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 KA 106/99

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 12.01.2000
Inhalt
  • geeignete Ärzte oder geeignete Frühförderstellen die Behandlung übernehmen sollten und erst am Ende ein
  • 21.10.1998 aufzuheben, soweit er den Kreis der überweisungsberechtigten Ärzte erweitert hat, hilfsweise
  • Kreises der zur Überweisung berechtigten Ärzte zu entscheiden. Der Beklagte sowie die Beigeladenen zu
  • "geeignete Ärzte" und der Beschränkung auf bestimmte Krankheitsbilder ist vielmehr noch einmal
  • nur dann sinnvoll, wenn die niedergelassenen Ärzte, die Kinder an ein Sozialpädiatrisches Zentrum

SozG Düsseldorf - S 2 KA 97/05

Sozialgericht Düsseldorf vom 06.09.2006
Inhalt
  • KV entstandenen Schaden aufzuerlegen. Diesen müssten die betroffenen Ärzte ggf. bei der KV geltend
  • zuzuordnen. 7Zu berücksichtigen gelte allerdings, dass den Ärzten auf Nachfrage bei der KV sachlich falsche
  • /1998 bis III/1998. 3Die Beigeladenen zu 9) und 10) sind in Gemeinschaftspraxis als Ärzte für
  • worden. 5Mit Bescheiden vom 23.03.2000 verfügte der Prüfungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen F
  • Vereinbarung abweichenden Verordnungspraxis aufgrund lokaler Absprachen mag für die betroffenen Ärzte