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OVG Rheinland-Pfalz - 10 A 11156/09.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 12.02.2010
- Inhalt
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- Darlegung des Anfechtungsanspruchs nähere Angaben zu den Voraussetzungen des § 129 Abs. 1 InsO machen
- kann die Beklagte geltend machen, der Kläger mache sich unter Verletzung des
OVG Nordrhein-Westfalen - 14 A 2442/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.11.2010
- Inhalt
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- Spielverordnung zugelassen worden sind, von der Vereinfachungsregelung Gebrauch zu machen. Die Einräumung eines
- machen. Vgl. Urteil des Senats vom 23. Juni 2010, a. a. O., Rn. 93 m. w. N. 61Diese Voraussetzungen
LG Dortmund - 4 O 39/07
Landgericht Dortmund vom 05.12.2007
- Inhalt
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- vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Da eine Begründung für den 2,5-fachen Gebührensatz nicht gegeben
- worden und auch nicht ersichtlich ist, ist das Gericht von dem 1,3 fachen Satz (985,40 €) bei einem
LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 1362/03
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 08.04.2004
- Inhalt
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- . Wenn sie dem entgegen gesetzt geltend machen will, ein solcher habe tatsächlich nicht bestanden
- ) Die Beklagte kann schließlich auch nicht mit Erfolg geltend machen, sie habe der Klägerin die in
OLG Hamm - 15 W 169/06
Oberlandesgericht Hamm vom 23.07.2007
- Inhalt
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- Gebührenerhebung zu machen. Diese Frage ist zu verneinen. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber
- konkret glaubhaft machen. 30Dafür reicht allein der nach dem Akteninhalt feststehende Umstand nicht aus
SozG Dresden - S 18 KA 250/06
Sozialgericht Dresden vom 28.07.2010
- Inhalt
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- geltend zu machen. Schließlich erweist es sich schon als Gebot der Rechtssicherheit und der
- nach § 117 Abs. 1 SGB V ermächtigten Hochschuleinrichtungen machen damit sogar den wesentlichen Teil
LSG Bayern - L 9 B 1175/07 AL
Bayerisches Landessozialgericht vom 22.04.2009
- Inhalt
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- machen müssen. Der Kläger beantragt, den Beschluss des SG A-Stadt vom 10.08.2007 aufzuheben, ihm für
- garantierten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen. Andererseits darf PKH
VG Köln - 21 L 100/08
Verwaltungsgericht Köln vom 29.02.2008
- Inhalt
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- der durch § 38 Abs. 4 Satz 3 TKG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, einen eigenen
- machen. Sie hat darüber hinaus nicht ansatzweise substantiiert vorgetragen, dass die nach dem
BGH - XI ZR 428/02
Bundesgerichtshof vom 02.12.2003
- Inhalt
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- bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (st.Rspr., siehe z.B. Senatsurteile
- Unterwerfungserklärung geltend zu machen. Da die Klägerin ihr insoweit eine nichtige Vollmacht erteilt hat, müßte sie
VerfG Brandenburg - g auf 10.484
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Oberlandesgerichtes im angegriffenen Beschluß machen vielmehr deutlich, daß sich das Gericht
- Abweichungsrechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG hätte Gebrauch machen können. Denn er stützt
VG Gießen - 5 G 1845/01
Verwaltungsgericht Gießen vom 09.10.2001
- Inhalt
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- Antragstellerin glaubhaft zu machen (§§ 123 Abs. 3 VwGO, 920 Abs. 2 ZPO). Die Antragstellerin hat einen
- deutlich zu machen, in dem Abschnitt "berufliche Werdegänge der Bewerberinnen" wiedergegeben. Eine
VG Berlin - 2 A 130.06
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- das Klageverfahren einbezogen. 7Die Kläger machen geltend: Bei der Verwaltung der
- machen die Kläger jedoch nicht geltend. Sie begehren vielmehr eine staatliche Leistung, nämlich
EuGH - C-62/98
Europäischer Gerichtshof vom 04.07.2000
- Inhalt
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- in dem streitigen Abkommen eine Änderung dieses Abkommens erforderlich machen, um dieses mit den
- unmöglich machen, kann er somit verpflichtet sein, dieses Abkommen zu kündigen. 50. Die Portugiesische
OLG Köln - 16 U 72/02
Oberlandesgericht Köln vom 10.03.2003
- Inhalt
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- , nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 10.02.2003 machen die Beklagten geltend, dass es ihnen frühestens
- konkrete Wohnung machen die Beklagten selbst nicht geltend, vielmehr haben sie vorprozessual und
OLG Brandenburg - 7 U 223/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.11.2007
- Inhalt
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- den Kunden und durch Veröffentlichung im Internet bekannt zu machen. Allerdings, und dies verkennt
- geltend zu machen. Allein aus diesem Grund führt die Klausel bereits zu einer unangemessenen