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OVG Rheinland-Pfalz - 8 C 10315/05.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 04.04.2006
- Inhalt
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- Oberverwaltungsgericht Dr. Held Richter am Oberverwaltungsgericht Stamm Richter am Oberverwaltungsgericht Utsch für Recht
- erfassten Ist- Zahlen. Erst recht seien die Angaben für den Planungsfall – auch im Vergleich zu anderen
- Verletzung in seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) berufen und ist daher
- damit erst recht vor verfassungsrechtlich unzumutbarem Lärm. Des Weiteren scheidet damit zugleich
- “ des Wohnungsgrundrechts gemäß Art. 13 Abs. 1 GG nötigen (s. dazu allgemein BVerfGE 111, 307ff
BGH - I ZR 103/01
Bundesgerichtshof vom 13.11.2003
- Inhalt
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- Dr. Schaffert für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 20. Zivilsenats des
- Dienstleistung, die von Klasse 42 umfaßt werde, und erst recht nicht Dienstleistungen, die mit
- , hat das Berufungsgericht zu Recht die Verwechslungsgefahr der beiden Kennzeichen auch für den Fall
- nicht um das allgemeine Publikum handele, sondern um Personen mit wirtschaftlichen Kenntnissen
- Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. Februar 2001 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Von Rechts wegen
LAG Düsseldorf - 14 Sa 1878/04
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 21.02.2005
- Inhalt
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- Beklagten handelt es sich um Aktiengesellschaft nach dem Recht des nordamerikanischen Staates New York, die
- hat der Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsklage zu Recht entsprochen. Die Berufungskammer
- ein solcher Tatbestand ist hier jedoch nicht vorgetragen. Das Arbeitsgericht hat zu Recht
- greifbaren Tatsachen, die diesen Schluss zulassen. Allgemeine Redewendungen etwa des Inhalts, die
- Arbeitsverhältnis reicht dafür nicht aus. Eine derartige Änderungsvereinbarung ist auch nur dann wirksam, wenn die
SozG Schleswig - S 6 AS 70/05 ER
Sozialgericht Schleswig vom 08.03.2005
- Inhalt
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- neue Recht (BVerfGE 58, 300, 350 ff). Diesen schonenden Übergang, wobei dahin stehen kann, ob dies
- Arbeitslosen zeigt, dass weniger ein durch eigene Leistung im Sinne der Ausschließlichkeit erworbenes Recht
- unmittelbar geltendes Recht (vergleiche BVerfGE 6, 32, 41). Das in Art. 20 Abs. 1 GG unbestimmt formulierte
- Tätigkeit gemeint wäre. Soweit im SGB II eine allgemeine Arbeitspflicht als Hilfe zur Selbsthilfe statuiert
- Rechte (vgl. BVerfGE 27, 253, 283). Ob diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vor dem
OLG Saarbrücken - 6 UF 42/10
Saarländisches Oberlandesgericht vom 12.07.2010
- Inhalt
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- unbegründet. Zu Recht hat das Familiengericht – stillschweigend – seine internationale Zuständigkeit
- . Aufl., Art. 17a EGBGB, Rz. 13 f.), nachdem hier beide Normen das deutsche Recht zur Sachentscheidung
- berufen. Zu Recht und auf der Grundlage eines beanstandungsfreien Verfahrens hat das Familiengericht
- allgemeine Handlungsfreiheit des Täters ein. Steht nur der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Rede
- allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Gestalt des Rechts am gesprochenen Wort, das
OLG Brandenburg - 6 W 244/05
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 16.02.2005
- Inhalt
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- Fallkonstellation nicht in Einklang mit dem zwingend zu wahrenden objektiven Recht. 34 Die Kostenverfügung
- S. 1 KostVfg auf die Übereinstimmung mit objektivem Recht durch das erkennende Gericht zu überprüfen
- einer Kostenverfügung keinen Einfluss hat. Nur das objektive Recht und nicht die norminterpretierende
- ). Allgemeine Verwaltungsvorschriften und sonstige Anweisungen, durch die eine vorgesetzte Behörde
- Rechts obliegt allein den Gerichten (Art. 19 Abs. 4 GG). Die in den Verwaltungsvorschriften
BGH - V ZR 56/12
Bundesgerichtshof vom 08.02.2013
- Inhalt
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- Richterin Dr. Brückner für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 4
- zu entnehmenden Wertung des Gesetzgebers entspricht dem Fehlen eines Entgelts das Recht, das
- Vertragsverhältnis jederzeit zu beenden. 18bb) Anhaltspunkte dafür, dass dieses Recht stillschweigend
- Berufungsgerichts ist in diesem Rahmen aber zu beanstanden, weil es lediglich allgemeine
- Kläger trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Beklagte errichtete
OLG Frankfurt - 11 W 4/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 10.08.2010
- Inhalt
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- ARegV zu Recht für die Bestimmung des Ausgangsniveaus die Kostenprüfung für das Geschäftsjahr 2006 als
- Recht ein wesentliches Merkmal zur Sicherung der Effizienz und Wettbewerbsorientierung des Unternehmens
- , 315, 319 Rdn. 44]. § 21a Abs. 5 S. 1 EnWG bezeichnet als Regelungsgegenstand allgemein die
- (Hrsg.), Recht der Energiewirtschaft, 2008, § 17 Rdn. 7]. 45 Dabei steht der Berücksichtigung eines
- recht ausdrücklich in das Gesetz hätte aufgenommen werden müssen, weil der vom Gesetz erwähnte
BAG - 4 AZR 168/10
Bundesarbeitsgericht vom 18.04.2012
- Inhalt
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- Arbeitsverhältnis anwendbaren Recht die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Unternehmen den in ihr
- erbracht wird, … - durch für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge oder Schiedssprüche im Sinne des
- entsandt wird.“ 4 2. Nationales Recht In der Bundesrepublik Deutschland war in dem im vorliegenden Fall
- nationales Recht umzusetzen. 5 Nach der Konzeption des nationalen Gesetzgebers gab es zwei verschiedene
- für ausländische Arbeitsverhältnisse in Entsendefällen als staatliches Recht mit zwingender Wirkung
EuG - T-198/00
Gericht der Europäischen Union vom 05.06.2002
- Inhalt
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- Feststellung der Beschwerdekammer zu äußern, wonach die in Frage stehende Marke die Form einer allgemein
- , die allgemein so bezeichnet werde, gebe es aber nicht. 16. Viertens habe die Beschwerdekammer zu
- Beschwerdekammer, die fragliche Marke gebe die Form einer allgemein als „kiss“ bezeichneten Süßware
- “) und dass, wie allgemein bekannt sei, „kisses“, so wie die oben abgebildete Marke dies wiedergebe, eine
- Kosten aufzuerlegen. Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Zweite Kammer) für Recht erkannt und
FG Hamburg - 4 K 135/12
Finanzgericht Hamburg vom 15.01.2013
- Inhalt
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- Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und
- Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte zu Recht für die einzelnen Bestandteile (Umhängetasche
- Bedarfe, die gänzlich allgemein gehalten und damit weit weniger konkret sind, als der im Streitfall zu
- allgemeine "Überleben" als spezieller Bedarf anerkannt wird, kann der Beklagte dem deutlich spezielleren
- Anlegen der neuen Windel und gegebenenfalls auch dem Auswechseln verschmutzter Kleidung reicht
BSG - B 3 KR 5/08 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Einschaltung der KK selbst beschaffte Leistung muss zu den Leistungen gehören, die von den KKn allgemein
- Differenzierung sollte allgemein klargestellt werden, dass es sich bei den Rehabilitationsleistungen um gegenüber
- " übernommen. Wie das LSG zu Recht entschieden hat, folgt aus der Gesetzessystematik, dass
- - medizinische Fußpflege) . Bloße allgemeine Maßnahmen der Erhaltung und Förderung der Gesundheit
- Fahrkostenregelung für den Rehabilitationssport aufgrund ranghöheren Rechts zugänglich; er benennt vielmehr
VG Frankfurt (Main) - 10 E 30852/98.A
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 14.01.2003
- Inhalt
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- , weil sie in der Sache unbegründet ist, denn der klägerseits begehrte Verwaltungsakt ist zu Recht
- die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, werden bei
- sonstigen Ausländergruppen allgemein oder in einzelnen Zielländern für längstens sechs Monate ausgesetzt
- Bundesministerium des Innern (§ 54 Satz 2 AuslG). 31 Beruft sich der einzelne Ausländer auf allgemeine Gefahren im
- der Sach-, Rechts- bzw. Beweislage so substantiiert und nachvollziehbar vorgetragen werden, dass
BAG - 3 ABR 19/08
Bundesarbeitsgericht vom 21.06.2007
- Inhalt
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- höherrangigem Recht vereinbar. 27a) Ebenso wie Tarifverträge (dazu BAG 15. September 2009 - 3 AZR 37/08
- Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden - § 75 Abs. 1
- Konzernbetriebsparteien auch „angestrebt“ wird. Dem kann der allgemeine Gedanke entnommen werden, dass für
- , dem der allgemeine Gleichheitssatz zugrunde liegt. Der betriebsverfassungsrechtliche
- . Nach dieser Bestimmung tritt vielmehr der Arbeitgeber in die Rechte und Pflichten aus den zum
LSG Berlin-Brandenburg - L 17 RA 26/03
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 14.01.2003
- Inhalt
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- begründet kein Recht des Einzelnen (BSG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 RK 27/88 - BSGE 67,90 = SozR 3-1200
- und macht er von seinem Recht, einen Anwalt zu wählen, keinen Gebrauch, wird auf seinen Antrag der
- Erwerbsminderung aufgrund eines Tatbestandes eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig
- informieren. Damit sind aber gerade nicht einzelfallbezogene, sondern allgemeine Informationen, z.B
- Zuständigkeit die Bevölkerung über deren Rechte und Pflichten aufzuklären. Sie sei Teil der Bevölkerung