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OVG Rheinland-Pfalz - 8 C 10315/05.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 04.04.2006
Inhalt
  • Oberverwaltungsgericht Dr. Held Richter am Oberverwaltungsgericht Stamm Richter am Oberverwaltungsgericht Utsch für Recht
  • erfassten Ist- Zahlen. Erst recht seien die Angaben für den Planungsfall – auch im Vergleich zu anderen
  • Verletzung in seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) berufen und ist daher
  • damit erst recht vor verfassungsrechtlich unzumutbarem Lärm. Des Weiteren scheidet damit zugleich
  • “ des Wohnungsgrundrechts gemäß Art. 13 Abs. 1 GG nötigen (s. dazu allgemein BVerfGE 111, 307ff

BGH - I ZR 103/01

Bundesgerichtshof vom 13.11.2003
Inhalt
  • Dr. Schaffert für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 20. Zivilsenats des
  • Dienstleistung, die von Klasse 42 umfaßt werde, und erst recht nicht Dienstleistungen, die mit
  • , hat das Berufungsgericht zu Recht die Verwechslungsgefahr der beiden Kennzeichen auch für den Fall
  • nicht um das allgemeine Publikum handele, sondern um Personen mit wirtschaftlichen Kenntnissen
  • Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. Februar 2001 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Von Rechts wegen

LAG Düsseldorf - 14 Sa 1878/04

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 21.02.2005
Inhalt
  • Beklagten handelt es sich um Aktiengesellschaft nach dem Recht des nordamerikanischen Staates New York, die
  • hat der Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsklage zu Recht entsprochen. Die Berufungskammer
  • ein solcher Tatbestand ist hier jedoch nicht vorgetragen. Das Arbeitsgericht hat zu Recht
  • greifbaren Tatsachen, die diesen Schluss zulassen. Allgemeine Redewendungen etwa des Inhalts, die
  • Arbeitsverhältnis reicht dafür nicht aus. Eine derartige Änderungsvereinbarung ist auch nur dann wirksam, wenn die

SozG Schleswig - S 6 AS 70/05 ER

Sozialgericht Schleswig vom 08.03.2005
Inhalt
  • neue Recht (BVerfGE 58, 300, 350 ff). Diesen schonenden Übergang, wobei dahin stehen kann, ob dies
  • Arbeitslosen zeigt, dass weniger ein durch eigene Leistung im Sinne der Ausschließlichkeit erworbenes Recht
  • unmittelbar geltendes Recht (vergleiche BVerfGE 6, 32, 41). Das in Art. 20 Abs. 1 GG unbestimmt formulierte
  • Tätigkeit gemeint wäre. Soweit im SGB II eine allgemeine Arbeitspflicht als Hilfe zur Selbsthilfe statuiert
  • Rechte (vgl. BVerfGE 27, 253, 283). Ob diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vor dem

OLG Saarbrücken - 6 UF 42/10

Saarländisches Oberlandesgericht vom 12.07.2010
Inhalt
  • unbegründet. Zu Recht hat das Familiengericht – stillschweigend – seine internationale Zuständigkeit
  • . Aufl., Art. 17a EGBGB, Rz. 13 f.), nachdem hier beide Normen das deutsche Recht zur Sachentscheidung
  • berufen. Zu Recht und auf der Grundlage eines beanstandungsfreien Verfahrens hat das Familiengericht
  • allgemeine Handlungsfreiheit des Täters ein. Steht nur der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Rede
  • allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Gestalt des Rechts am gesprochenen Wort, das

OLG Brandenburg - 6 W 244/05

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 16.02.2005
Inhalt
  • Fallkonstellation nicht in Einklang mit dem zwingend zu wahrenden objektiven Recht. 34 Die Kostenverfügung
  • S. 1 KostVfg auf die Übereinstimmung mit objektivem Recht durch das erkennende Gericht zu überprüfen
  • einer Kostenverfügung keinen Einfluss hat. Nur das objektive Recht und nicht die norminterpretierende
  • ). Allgemeine Verwaltungsvorschriften und sonstige Anweisungen, durch die eine vorgesetzte Behörde
  • Rechts obliegt allein den Gerichten (Art. 19 Abs. 4 GG). Die in den Verwaltungsvorschriften

BGH - V ZR 56/12

Bundesgerichtshof vom 08.02.2013
Inhalt
  • Richterin Dr. Brückner für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 4
  • zu entnehmenden Wertung des Gesetzgebers entspricht dem Fehlen eines Entgelts das Recht, das
  • Vertragsverhältnis jederzeit zu beenden. 18bb) Anhaltspunkte dafür, dass dieses Recht stillschweigend
  • Berufungsgerichts ist in diesem Rahmen aber zu beanstanden, weil es lediglich allgemeine
  • Kläger trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Beklagte errichtete

OLG Frankfurt - 11 W 4/09

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 10.08.2010
Inhalt
  • ARegV zu Recht für die Bestimmung des Ausgangsniveaus die Kostenprüfung für das Geschäftsjahr 2006 als
  • Recht ein wesentliches Merkmal zur Sicherung der Effizienz und Wettbewerbsorientierung des Unternehmens
  • , 315, 319 Rdn. 44]. § 21a Abs. 5 S. 1 EnWG bezeichnet als Regelungsgegenstand allgemein die
  • (Hrsg.), Recht der Energiewirtschaft, 2008, § 17 Rdn. 7]. 45 Dabei steht der Berücksichtigung eines
  • recht ausdrücklich in das Gesetz hätte aufgenommen werden müssen, weil der vom Gesetz erwähnte

BAG - 4 AZR 168/10

Bundesarbeitsgericht vom 18.04.2012
Inhalt
  • Arbeitsverhältnis anwendbaren Recht die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Unternehmen den in ihr
  • erbracht wird, … - durch für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge oder Schiedssprüche im Sinne des
  • entsandt wird.“ 4 2. Nationales Recht In der Bundesrepublik Deutschland war in dem im vorliegenden Fall
  • nationales Recht umzusetzen. 5 Nach der Konzeption des nationalen Gesetzgebers gab es zwei verschiedene
  • für ausländische Arbeitsverhältnisse in Entsendefällen als staatliches Recht mit zwingender Wirkung

EuG - T-198/00

Gericht der Europäischen Union vom 05.06.2002
Inhalt
  • Feststellung der Beschwerdekammer zu äußern, wonach die in Frage stehende Marke die Form einer allgemein
  • , die allgemein so bezeichnet werde, gebe es aber nicht. 16. Viertens habe die Beschwerdekammer zu
  • Beschwerdekammer, die fragliche Marke gebe die Form einer allgemein als „kiss“ bezeichneten Süßware
  • “) und dass, wie allgemein bekannt sei, „kisses“, so wie die oben abgebildete Marke dies wiedergebe, eine
  • Kosten aufzuerlegen. Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Zweite Kammer) für Recht erkannt und

FG Hamburg - 4 K 135/12

Finanzgericht Hamburg vom 15.01.2013
Inhalt
  • Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und
  • Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte zu Recht für die einzelnen Bestandteile (Umhängetasche
  • Bedarfe, die gänzlich allgemein gehalten und damit weit weniger konkret sind, als der im Streitfall zu
  • allgemeine "Überleben" als spezieller Bedarf anerkannt wird, kann der Beklagte dem deutlich spezielleren
  • Anlegen der neuen Windel und gegebenenfalls auch dem Auswechseln verschmutzter Kleidung reicht

BSG - B 3 KR 5/08 R

Bundessozialgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • Einschaltung der KK selbst beschaffte Leistung muss zu den Leistungen gehören, die von den KKn allgemein
  • Differenzierung sollte allgemein klargestellt werden, dass es sich bei den Rehabilitationsleistungen um gegenüber
  • " übernommen. Wie das LSG zu Recht entschieden hat, folgt aus der Gesetzessystematik, dass
  • - medizinische Fußpflege) . Bloße allgemeine Maßnahmen der Erhaltung und Förderung der Gesundheit
  • Fahrkostenregelung für den Rehabilitationssport aufgrund ranghöheren Rechts zugänglich; er benennt vielmehr

VG Frankfurt (Main) - 10 E 30852/98.A

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 14.01.2003
Inhalt
  • , weil sie in der Sache unbegründet ist, denn der klägerseits begehrte Verwaltungsakt ist zu Recht
  • die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, werden bei
  • sonstigen Ausländergruppen allgemein oder in einzelnen Zielländern für längstens sechs Monate ausgesetzt
  • Bundesministerium des Innern (§ 54 Satz 2 AuslG). 31 Beruft sich der einzelne Ausländer auf allgemeine Gefahren im
  • der Sach-, Rechts- bzw. Beweislage so substantiiert und nachvollziehbar vorgetragen werden, dass

BAG - 3 ABR 19/08

Bundesarbeitsgericht vom 21.06.2007
Inhalt
  • höherrangigem Recht vereinbar. 27a) Ebenso wie Tarifverträge (dazu BAG 15. September 2009 - 3 AZR 37/08
  • Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden - § 75 Abs. 1
  • Konzernbetriebsparteien auch „angestrebt“ wird. Dem kann der allgemeine Gedanke entnommen werden, dass für
  • , dem der allgemeine Gleichheitssatz zugrunde liegt. Der betriebsverfassungsrechtliche
  • . Nach dieser Bestimmung tritt vielmehr der Arbeitgeber in die Rechte und Pflichten aus den zum

LSG Berlin-Brandenburg - L 17 RA 26/03

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 14.01.2003
Inhalt
  • begründet kein Recht des Einzelnen (BSG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 RK 27/88 - BSGE 67,90 = SozR 3-1200
  • und macht er von seinem Recht, einen Anwalt zu wählen, keinen Gebrauch, wird auf seinen Antrag der
  • Erwerbsminderung aufgrund eines Tatbestandes eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig
  • informieren. Damit sind aber gerade nicht einzelfallbezogene, sondern allgemeine Informationen, z.B
  • Zuständigkeit die Bevölkerung über deren Rechte und Pflichten aufzuklären. Sie sei Teil der Bevölkerung