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KG Berlin - 1 W 430/10
Kammergericht vom 24.06.2010
- Inhalt
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- Bewilligung nicht um einen Akt der Zwangsvollstreckung handelt (OLG Frankfurt, Rpfleger 1980, 291). Auch
- vorgelegten öffentlichen Urkunde mangelt es auch im Übrigen nicht an formalen Erfordernissen. Eine
- Beschlusses bezieht, ergibt sich unzweideutig daraus, dass er sich am Ende der zweiten Seite
- vom 10. Mai 2010 vor, in dem gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt wird, dass in dem Rechtsstreit vor
- . Mai 2010 entspreche nicht den gesetzlichen Bestimmungen des § 127a BGB und damit nicht § 29 GBO
LAG Hamm - 10 TaBV 3/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 30.05.2008
- Inhalt
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- Fahrtenbuch angegeben und die Tankkosten später bezahlt. Dass er am 02.07.2007 im Anschluss an die
- Beteiligte zu 3., sich mit Frau K3 für den nächsten Tag am Werkstor verabredet. Dort habe man sich zum
- Vorfalls ihrerseits noch am gleichen Tag an den Beteiligten zu 3. wandte. Ob der Beteiligte zu 3
- habe nach dem Seminar am 02.07.2007 noch einen Arzttermin bei einem Arzt in A3 wahrgenommen, von dort
- Schulungstag seinen Urologen in A3 aufzusuchen. Bereits vor Beginn der Dienstfahrt am 02.07.2007 habe er
BGH - EnVR 10/13
Bundesgerichtshof vom 03.06.2014
- Inhalt
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- mehr wie der frühere Netzbetreiber erfüllen könnte (OLG Frankfurt/Main, RdE 2011, 422, 423 f
- mehrere andere Betreiber gaben Angebote ab. Der Stadtrat der Stadt Homberg entschied am 5. November
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS E n V R 1 0 / 1 3 Verkündet am: 3. Juni 2014 Bürk Amtsinspektorin als
- 2009 und am 28. Januar 2010 für die Beigeladene. In der öffentlichen Bekanntmachung dieser Entscheidung
- einen Konzessionsvertrag, dessen Laufzeit am 1. Januar 2012 begann, und trat ihr die Ansprüche aus
HessVGH - 3 TG 1640/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.09.1985
- Inhalt
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- Ansicht, die in dem Schreiben der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main vom 02.12.1983 an die
- Stellplatzanlage beträgt der Abstand etwa 250 m. Nimmt man die nach dem Bebauungsplan B III 11 noch im
- ) Gründe I. 1Der Antragsteller ist Eigentümer des Wohnhausgrundstücks Am Holzgarten 10 A in Kassel
- Antragstellers vom 01.07.1985 mit Beschluß vom 16.07.1985 abgelehnt. 3Der Antragsteller hat gegen den ihm am
- 24.07.1985 zugestellten Beschluß des Verwaltungsgerichts am 07.08.1985 Beschwerde eingelegt, mit der er
OLG Hamm - 11 W 62/08
Oberlandesgericht Hamm vom 12.09.2008
- Inhalt
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- Zwei-Mann-Notgemeinschaft untergebracht. 7Anschließend war vom 12.06.2006 bis zum 03.07.2008 im
- 12.06.2006 in einer Zwei- Mann-Notgemeinschaft untergebracht war, verfügte über eine offen im Raum
- gemeinschaftlichen Unterbringung verbundenen Belastungen zu entgehen. Nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen am
- Unterbringung rechtlich unerheblich (vgl. OLG Frankfurt NJW 2003, 2843, ). Denn Achtung und Schutz der
- Frankfurt, NStZ-RR 2005, 155). 39Vor diesem Hintergrund können die Erfolgsaussichten der
OLG Hamm - 30 U 106/05
Oberlandesgericht Hamm vom 28.10.2005
- Inhalt
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- Gebäudehaftpflichtversicherung verlangt wird. 32Das gilt auch dann, wenn man im Anschluss an den VIII
- , 12 O 622/04 Tenor: Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. April 2005 verkündete Urteill des
- Oberschenkelfraktur. Die Geschädigte verstarb im März 2002 an einer nicht unfallbedingten Erkrankung. Ihre
- )Haftpflichtversicherung selbst abgeschlossen hätte. Es komme deshalb nicht darauf an, ob im
- , 395; m.w.N.; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 532; Palandt/Sprau BGB 64. Aufl. 2005 § 823 Rn. 47, 50
OLG Hamm - 30 U 131/03
Oberlandesgericht Hamm vom 15.10.2003
- Inhalt
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- O 20/03 Tenor: Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das am 30. Mai 2003 verkündete Urteil
- Wettbewerbssituation signalisiert, nicht mehr an einer Anmietung interessiert zu sein. Man habe mit großen Mühen
- im Gebäude S-Straße in I, dessen Eigentümer der Verfügungsbeklagte ist, um dort im Umfeld des neu
- 41,69 qm, das nur noch über ein "totes" Schaufenster zur S-Straße verfügte, an. Hiermit erklärte sich
- Verfügungsbeklagte am nächsten Tag, die Verfügungsklägerin habe selbst in Anbetracht der
VG Frankfurt (Main) - 9 E 5765/04
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 25.04.2005
- Inhalt
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- im Beihilfebescheid vom 13. Mai 2004 hinsichtlich seines Kindes Y. Im Beihilfebescheid vom 29. Juni
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 9. Kammer Normen: § 79 BBG, § 12 Abs 1 S 2 BhV Entscheidungsdatum
- Widerspruchsbescheid vom 27. September 2004 zurück (Bl. 2-6 d. A.). 3Mit seiner am 27. Oktober 2004 erhobenen
- Abzug stattgefunden noch eine an sich vorzunehmender Abzug unterblieben ist. 13 Die BhV durften im
- die Regelung eingefügt worden, dass sich die Beihilfe um einen Pauschalbetrag von 20,- € im
VG Frankfurt (Main) - 1 E 6873/03
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 28.10.2004
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Entscheidungsdatum: 28.10.2004 Normen: Art 6 EWGAssRBes 1
- . Er reiste am 20.03.1992 in die Bundesrepublik Deutschland ein und beantragte am 15.04.1992 seine
- der Kläger die spanische Staatsangehörige S. und beantragte am 03.03.1997 unter Hinweis auf die
- Eheschließung die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. 4Nachdem der Kläger und seine Ehefrau am
- 26.07.1997 gegenüber der Ausländerbehörde des seinerzeit zuständigen Main-Kinzig-Kreises übereinstimmend
OLG Köln - 28 O 313/08
Oberlandesgericht Köln vom 18.06.2009
- Inhalt
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- sind (vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 1991, 90; OLG München FamRZ 1999, 1674; OLG Frankfurt/Main NJW 2005
- der in Köln wohnhafte Kläger einen am Wohn- und Gerichtsort residierenden Rechtsanwalt mit
- im Anwaltsprozess an ihrem Wohn- oder Geschäftsort klagt oder verklagt wird, ist in aller Regel
- gehalten, einen am Ort des Prozessgerichts residierenden Rechtsanwalt zu mandatieren (vgl. BGH NJW 2003
- allein die Tatsache des Vertrauens ohne Hinzutreten ganz besonderer Umstände nicht aus, dass die am Wohn
VG Hannover - 2 A 4696/12
Verwaltungsgericht Hannover vom 07.11.2013
- Inhalt
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- hat gegen den an ihn gerichteten Bescheid am 2. August E. Klage erhoben und am 24. Juli E. um
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) am I. gab der Kläger an, in keinem anderen
- , juris; VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 28. November E. - 3 K 525/11.A -, juris). Im Falle einer
- vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1Der am H. geborene Kläger ist syrischer Staatsangehöriger kurdischer
- Volkszugehörigkeit. Vor seiner Einreise mit seinem Bruder in die Bundesrepublik, wo er am I. einen
VG Berlin - 1 L 174.10
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Rechnungen für die Wasserlieferungen im Jahr 2009 und bis 31. Mai 2010 wurden von der Antragsstellerin zu
- Wasserversorgung vom Kündigungszeitpunkt bis zur angekündigten Einstellung der Versorgungsleistungen am 30
- Rechts (vgl. VG Frankfurt [Oder], Beschluss v. 4. Dezember 2009 – 5 L 264/09, juris Rn. 5f.). Der
- offensichtlich nicht um ein gesetzlich geschütztes Biotop im Sinn des § 26a BerlNatschG, § 30 BNatschG
- Antragsgegnerin zum 31. Mai 2010. Auf Bitten der Antragstellerin zu 1) setzte die Antragsgegnerin die
OLG Köln - 19 Sch 12/08
Oberlandesgericht Köln vom 21.11.2008
- Inhalt
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- Bestätigung dessen hinaus gegangen wären, was die Mutter des Antragstellers bereits im Mai 2007 der
- Höhe von 150.000,- € nicht. 7Mit der am 7.4.2006 erhobenen Schiedsklage hat der Antragsteller die
- , dem Antragsteller zugestellt am 25.3.2008, ist die Schiedsklage abgewiesen worden. Zur Begründung
- . 9Mit Schriftsatz vom 25.6.2008, eingegangen bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf am selben Tage
- nicht verwehrt sei. Positive Kenntnis liege erst seit Einsichtnahme in die Ermittlungsakte am 30.4.2008
VG Stuttgart - 11 K 67/10
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 08.03.2010
- Inhalt
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- , äußerte sie gegenüber dem BKA- Verbindungsbeamten am Flughafen Frankfurt/Main, sobald als möglich
- im Begriff nach Somalia weiterzureisen um dort Kontakt zu der radikal-islamischen Miliz Al-Shabaab
- " an Ländern um Somalia herum), so ist eine völlige Passentziehung (teilweise) rechtswidrig. Tenor
- Antragsgegnerin aber in ihrer Verfügung vom 04.01.2010 das besondere öffentliche Interesse am angeordneten
- kein Ende. Islamistische Rebellen haben am Samstagmorgen zwei ausländische Mitarbeiter der Vereinten
HessVGH - 12 UE 3002/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 18.06.1990
- Inhalt
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- Kläger zu 1) reiste am 29. Juni 1980 mit dem Flugzeug, aus Istanbul kommend, über Frankfurt am Main in
- Kläger zu 2) bis 4) im Mai 1981 noch keine Pflicht zur Teilnahme am islamischen Religionsunterricht
- ausgestellten und bis 28. Mai 1981 gültigen Nationalpasses. Die Kläger zu 2) bis 4) reisten am 17. Mai 1981
- der Berufung in dem ihm am 5. Mai 1986 zugestellten Urteil hat der Bundesbeauftragte für
- Asylangelegenheiten mit Schriftsatz vom 27. Mai 1986 -- eingegangen am 28. Mai 1986 -- Beschwerde eingelegt