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OLG Düsseldorf - I-15 U 202/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 18.05.2005
- Inhalt
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- Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 11. November 2004 verkündete Urteil der 2. Kammer für
- Unternehmenszweck der M. GmbH ist das Halten einer 21%igen Beteiligung an der N. AG. Die
- Verfügungsklägerin ist zu 10% und der Verfügungskläger zu 15% am Stammkapital der M. GmbH beteiligt, die
- , sich aus der N. AG zurückzuziehen. Zu diesem Zweck kündigten die Verfügungskläger ihre Beteiligung an
- 25%igen Anteil verhandelt habe, für die Übernahme der Geschäftsanteile 1,2 Millionen DM an. Die
BGH - V ZB 103/05
Bundesgerichtshof vom 24.11.2005
- Inhalt
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- Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 22. März 1976 (DNotZ 1977, 502), des Bayerischen
- Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in der genannten Entscheidung die Auffassung, dass die voraussichtlichen
- dem 1. Januar 2002 ergangen sind (Senat, Beschl. v. 12. Mai 2005, V ZB 40/05, WM 2005, 1434 f.). III
- - OLG Köln LG Bonn Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 24. November 2005 durch den
- Verfahren der weiteren Beschwerde beträgt 174 €. Gründe: I. 1Der Kostengläubiger beurkundete am 15
OLG Frankfurt - 11 U 7/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 01.11.2005
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 02.02.2005 ( Az: 2/6 O 27/04 ) werden zurückgewiesen. Von den Kosten der Berufung
- des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 02.02.2005 werden die Beklagten weiterhin
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 11. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 01.11.2005 Normen: § 19 Abs 2
- Urteil des Landgerichts Frankfurt insoweit “aufzuheben”, als die Beklagten verurteilt werden, Teile
- . das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Frankfurt ferner insoweit “aufzuheben”, als die
VG Gießen - 10 E 2713/04
Verwaltungsgericht Gießen vom 23.11.2004
- Inhalt
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- am 20. November 2003 bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf gerichtlichen
- an eine Kurklinik. Die Behandlung brach er indes am 22. Januar 2002 vorzeitig ab. Wiederum drohte
- Aufsichtsrat der Beklagten entschied am 12. Mai 2004 jedoch, dem Widerspruch des Klägers vom 21. November
- (Az. 10 G 5538/03). 13 Daraufhin informierte die Beklagte den Kläger am 9. Februar 2004 über ihr
- . kam in seinem Gutachten vom 19. Mai 1998 zu dem Ergebnis, eine Berufsunfähigkeit liege bei dem
VG Frankfurt (Main) - 9 E 2233/04
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 26.01.2006
- Inhalt
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- als Leiter der Abteilung Weiterbildung der Fachhochschule Frankfurt am Main beschäftigt. Er
- dem Kläger antragsgemäß Alterzeit im Blockmodell, nachdem das Präsidium der Fachhochschule dies am
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 9. Kammer Norm: § 85b BG HE Entscheidungsdatum: 26.01.2006
- 1.05.2003 bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand am 30.04.2009 Teilzeitbeschäftigung nach § 85b HBG
- Wiedereinsetzung in das reguläre ungekürzte Dienstverhältnis beantrage. Am 10.11.2003 beschloss das
OLG Frankfurt - 6 W 55/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 02.05.2005
- Inhalt
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- eingegangen per Fax am 3.1.2005 und im Original am 4.1.2005 und der Antragsgegnerin zugestellt am
- § 927). Im vorliegenden Fall wusste die Antragsgegnerin zwar, dass sie am 20.12.2004 die
- mit Schriftsatz vom 31.12.2004 an das Gericht, der der Antragsgegnerin jedoch erst am 12.1.2005
- Antragsgegnervertreters im weiteren Schreiben vom 29.12.2004 ausgeräumt worden ist. Denn selbst wenn man unterstellt
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 6. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 02.05.2005 Normen: § 269 Abs 3 S 3
OLG Brandenburg - 1 Ws 222/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 16.08.2006
- Inhalt
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- den Beschwerdeführer am 7. Mai 1997 wegen Misshandlung Schutzbefohlener im besonders schweren Fall in
- Bezirksgerichts Neubrandenburg vom 21. Januar 1992. Seit dem 24. Mai 2002 befindet er sich erneut im
- . Insoweit ändert auch die neue gesetzliche Regelung des § 67 d Abs. 6 StGB nichts an der bisher im
- vorliegenden Verfahren zugrunde gelegten Rechtsansicht (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 252). 11
- . September 2000 bis 24. Mai 2002 verbüßte er eine Restfreiheitsstrafe von 611 Tagen aus dem Urteil des
BGH - 2 StR 104/09
Bundesgerichtshof vom 27.11.2009
- Inhalt
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- . November 2009 - 2 StR 104/09 - Landgericht Frankfurt am Main in der Strafsache gegen 1. 2. wegen
- Frankfurt am Main vom 2. Oktober 2008 werden als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die
- Veranstalterin des Radrennens "Rund um den Henninger Turm" in Frankfurt, den Brüdern M. , zahlte
- Richterin am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Rissing-van Saan und der Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr
- . Fischer, die Richterin am Bundesgerichtshof Roggenbuck, die Richter am Bundesgerichtshof Cierniak
LSG Hessen - L 4/12 RJ
Hessisches Landessozialgericht vom 15.02.2006
- Inhalt
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- gegen die Aufteilung ihrer Witwenrente ab 1. Mai 2000 wegen Zahlung einer großen Witwenrente an die
- 1932 geborene Beigeladene hatte am 15. Mai 1954 die Ehe mit dem Versicherten geschlossen. Mit dem mit
- angedauert hätten. Gegen das ihr am 6. Mai 2004 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 19. Mai 2004
- an geschiedene Ehegatten ab 1. April 1999 in Höhe von 473,19 DM (entsprechend der Anzahl der
- am 16. Juli 2002 Klage beim Sozialgericht Gießen erhoben, weil der Beigeladenen wegen des im
LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KR 11/00
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 08.11.2001
- Inhalt
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- - Kilometerpauschale erhalten. Die Anmeldung bei der Beklagten erfolgte am 24.05.1995. 4Am 19.05.1995 erlitt der
- kann offen lassen, ob der Kläger am 15.05.1995 in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des
- sollte er in 14tägigen Abständen im Unternehmen anwesend sein, um die laufenden Belege zu erfassen
- , weil er die Prämien nicht mehr bezahlen konnte. Im St. M ...Hospital L ..., wo der Kläger ab dem
- handschriftlich in "AOK Frankfurt/Oder" geändert worden. 5Die Beklagte prüfte nach Bekanntwerden der
VG Frankfurt (Main) - 10 E 31063/96.A
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 07.08.2001
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 10. Kammer Entscheidungsdatum: 07.08.2001 Aktenzeichen: 10 E 31063/96
- eigenen Angaben 1985 in die Türkei abgeschoben, 1995 reiste er erneut aus der Türkei aus und stellte am
- unglaubhaft seien. Der Bescheid wurde am 12.06.1996 zugestellt. 2Mit am 18.06.1996 eingegangenen
- existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde; BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31./92 -, AuAS 1993
- Polizeikräfte am Flughafen dann freigelassen werden, wenn die Nachforschungen ergeben, dass die
LSG Hessen - L 4 KA 111/08
Hessisches Landessozialgericht vom 26.08.2009
- Inhalt
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- II/05 zur Insolvenztabelle angemeldet. Am 14. Mai 2007 hat der Kläger beim Landgericht Frankfurt am
- Main Klage erhoben. Mit Beschluss vom 11. Dezember 2007, hat das Landgericht den Rechtsstreit an das
- fruchtlosem Fristablauf werde er Klage erheben. Die Beklagte vertrat im Schreiben vom 4. Mai 2007 die
- . Mai 2007). Dabei kann dahingestellt bleiben, ob diese Rechtswirkungen im Wege der Verrechnung auf dem
- Dipl.-Psych. B ... Am 28. Dezember 2005 wurde über das Vermögen des Dipl.-Psych. B. das
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 1157/09
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 01.06.2010
- Inhalt
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- Erwerbsminderung ab 01. April 2005 nach einem am 04. März 2005 eingetretenen Leistungsfall mit
- 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Juni 2007 ab. Die dagegen am 09. Juli 2007
- vor deren Inkrafttreten am 1.1.2001 inne hatte. Im Übrigen war die Änderung der Rechtslage für die
- wird. Den im November 2006 unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 2006
- angeordnet wird. Folgte man der Auffassung, wonach der Rentenabschlag erst ab Vollendung des 60
OLG Hamm - 5 BL 121/99
Oberlandesgericht Hamm vom 05.08.1999
- Inhalt
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- . Zudem soll der Angeklagte im Juni 1992 5 g Heroingemisch sowie am 10. Juli 1992 9,8 g Heroingemisch an
- anberaumt. Im Hauptverhandlungstermin am 5. Oktober 1993 erschien der Angeklagte trotz unter seiner
- Anklage gem. § 209 Abs. 2 StPO im Zwischenverfahren treffen müssen (vgl. OLG Frankfurt, StV 1994
- vorläufigen Festnahme am 11. Juli 1992 befand sich der Angeklagte aufgrund des Haftbefehl des Amtsgerichts
- Haftbefehl ist am 30. Dezember 1992 vom Amtsgericht - Schöffengericht - Dortmund - 71 Ls 14 Js 1579/92 (71
OLG Köln - 8 U 49/06
Oberlandesgericht Köln vom 26.04.2007
- Inhalt
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- Einspruchsfrist am 24.02.2001 in umfassender Weise diskutiert worden. Schmidt habe im
- /05 Tenor: Die Berufung des Klägers gegen das am 20.07.2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des
- DM erzielt, im Jahr 1998 solche in Höhe von 678.536,00 DM. Unter dem 24.01.2001 erließ das Finanzamt
- Bescheide gingen dem Beklagten am 24.01.2001 zu. Er legte gegen diese Bescheide keinen Einspruch ein, so
- Einspruchsfrist am 24.02.2001 die vermutlich am meisten diskutierte – und insbesondere auch in der Tagespresse