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LSG Nordrhein-Westfalen - L 18 KN 95/02
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 08.11.2005
- Inhalt
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- , dessen Konsum abhängig mache und schwerst gesundheitsschädigend sei. Allein "durch das
- Versicherte, dessen Erwerbsfähigkeit auf weniger als die Hälfte derjenigen von körperlich, geistig und
- . 30Nach dem vom Bundessozialgericht (BSG) entwickelten Mehrstufenschema, dessen Kriterien das SG im
- nichts zu ändern. Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf dessen Ausführungen bezweifelt, der Tätigkeit
BSG - B 13 RJ 29/98 R
Bundessozialgericht vom 29.06.2000
- Inhalt
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- . April 1990, dessen Zahlbetrag von insgesamt 632,00 Mark sich unter Berücksichtigung von 57
- /Arbeitsjahren, dessen Verdienst jeweils dem volkswirtschaftlichen Durchschnittsverdienst entsprochen
- , 177 mwN). Ungeachtet dessen wäre auch unter Zugrundelegung der grundgesetzlich geschützten
- ). In Anbetracht dessen, daß durch das Übergangsrecht die Bestandsrenten aus der SV und der FZR
OLG Stuttgart - 10 U 6/14
Oberlandesgericht Stuttgart vom 03.06.2014
- Inhalt
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- Bereicherungsanspruch aus einer Leistungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 2 2. Fall BGB, dessen Höhe sich ebenfalls
- . Danach hat der Kläger dem Beklagten nach § 818 Abs. 2 BGB den Wert von dessen Werkleistung zu
- den Beklagten herauszugeben, soweit es auf dessen Leistungen beruht. Ohne weitere Anhaltspunkte ist
- warum die Verhandlungen über den Abschluss des Gesellschaftsvertrags bzw. dessen Umsetzung
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 1890/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 05.03.2009
- Inhalt
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- . -S1. - Straße (Ecke I. -I1. -Allee) in E. in einen Verkehrsunfall verwickelt, in dessen Verlauf sich
- Grenzschutzpräsidiums West vom 13. Mai 2004 sowie dessen Widerspruchsbescheides vom 2. September 2004 verpflichtet
- . Mai 2004 in der Gestalt dessen Widerspruchsbescheides vom 2. September 2004 zu verpflichten, ihm
- . ihre Anwendung im konkreten Fall gegen Sinn, Zweck und Wesensgehalt des Gesetzes verstößt, dessen
OVG Nordrhein-Westfalen - 7A D 38/99.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2000
- Inhalt
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- Antragstellerin hat am 9. April 1999 den Normenkontrollantrag gestellt, zu dessen Begründung sie
- . August 1949 - I.W. - 220 - verwandt hat. Ungeachtet dessen ist die vorgenannte Strichpunktlinie, die auch
- , keiner Eingriffsregelungen bedürfe. Dessen ungeachtet ist nicht erkennbar, dass der Verzicht auf
- , nicht zur Nichtigkeit des Bebauungsplans, sondern nur zu dessen Unwirksamkeit. Für die
OLG Stuttgart - 1 Sch 1/06
Oberlandesgericht Stuttgart vom 18.08.2006
- Inhalt
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- . Darüber hinaus sei der Vergleich unwirksam, weil bei dessen Abschluss niemand Zweifel an der Richtigkeit
- . Oktober 2004 darauf abgehoben, bei dessen Abschluss habe niemand Zweifel an der (materiellen
- Berichtigungsvermerk zu veranlassen. Statt dessen habe das Schiedsgericht eine zweitägige Beweisaufnahme
- nicht dessen materielle Richtigkeit. Zum anderen konnte die Antragsgegnerin auch der Verfügung vom
BSG - B 4 RA 87/00 R
Bundessozialgericht vom 30.08.2001
- Inhalt
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- 24. November 1996 zugezogene Klägerin vor Inkrafttreten des WFG am 7. Mai 1996 und auch bei dessen
- Arbeitnehmer und dessen Veränderungen bemessenen Rente zu erhalten (vgl Urteil des Senats in BSGE 83
- vor Inkrafttreten von § 22b FRG am 7. Mai 1996 ebenso wie bei dessen Verkündung im BGBl am 27
- einem Tätigwerden des Gesetzgebers gerade in der von der Klägerin begehrten Weise. Dessen Vorgaben
OVG Berlin-Brandenburg - 11 B 9.06
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 04.04.2006
- Inhalt
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- von ihm angenommene enge Auslegung des § 5 Abs. 1 KG. Dessen Annahme, dass es der Regelung einer
- , dessen Billigung bedurfte und sich insoweit von den vollständig oder weitgehend im
- , sie werde das Geld wahrscheinlich nicht sofort zahlen können. In Anbetracht dessen ist es nicht zu
- gefertigten Vermerk, an dessen inhaltlicher Richtigkeit zu zweifeln kein Anlass besteht, habe sie sich
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 3303/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.02.2009
- Inhalt
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- erstattungsverpflichtet sei, dessen Zuständigkeit durch den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 86 SGB VIII
- Charakters nicht auf Dauer untergebracht werden könne, so dass dessen Aufenthalt von vornherein als
- VIII) aufgewendet hat, von dem örtlichen Träger zu erstatten, dessen Zuständigkeit durch den
- örtlichen Träger zu erstatten, dessen Zuständigkeit durch den gewöhnlichen Aufenthalt nach den
OLG Hamm - 25 U 58/07
Oberlandesgericht Hamm vom 27.03.2009
- Inhalt
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- drängte sich angesichts dessen der Verdacht auf, dass hier Beträge gebucht wurden, die nicht anderweitig
- mit den Arbeiten zu dessen Erstellung im April 2004 erteilt werden können. Bei richtigem Verhalten
- finanziellen Schwierigkeiten befand und aufgrund dessen die Versuchung besonders groß war, die ihr
- dessen eigener Sachkunde. Der Steuerberater muss grundsätzlich von der Belehrungsbedürftigkeit des
BFH - X K 3/12
Bundesfinanzhof vom 17.04.2013
- Inhalt
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- Verfahrens vor dem FG Berlin-Brandenburg ist gegen das Bundesland zu richten, gegen dessen
- nicht zu beanstanden (unten 2.). Das finanzgerichtliche Verfahren, dessen Dauer vorliegend zu
- bekannt war-- durch die überlange Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und dessen
- Entschädigungskläger sein, nicht aber dessen Gegner im Ausgangsverfahren) keine besondere Bedeutung hatten
OLG Hamm - 28 U 9/09
Oberlandesgericht Hamm vom 19.05.2009
- Inhalt
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- Lebensversicherungen". 7Am 28. Januar 2002 suchten die Klägerin und ihr Ehemann den Beklagten in dessen
- dessen Privathaus auf. Er hatte zwei weitere auf die Klägerin lautende Musterberechnungen vorbereitet
- Feststellungen des Landgerichts erst im Jahr 2003 gesprochen (GA 182). Angesichts dessen ist die
- aussetzt. 98Unbeschadet dessen gilt im vorliegenden Fall die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, es
VG Aachen - 3 K 1674/05
Verwaltungsgericht Aachen vom 06.03.2007
- Inhalt
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- Gewerbegebiets für seine Parzelle erhoben. Diese Einwendungen hat der Beklagte dahin beschieden, dass dessen
- ernsthaft gewollt und einen Stand erreicht haben muss, der ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was
- Zeitraumes, nach dessen Ablauf eine Veränderungssperre dem einzelnen Grundstückseigentümer wegen
- -Westfalen in Betracht, dessen Voraussetzungen jedenfalls nicht offensichtlich zu verneinen sind. 85Die
BAG - 9 AZR 51/09
Bundesarbeitsgericht vom 19.01.2010
- Inhalt
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- . September 2007 gegenüber der Beklagten den Einbehalt von 25,78 Euro und verlangte dessen Auszahlung
- einen Bezügebestandteil, bei dessen Berechnung es nicht auf die in der Arbeitsphase tatsächlich
- Einmalbezugs, für dessen Berechnung nicht die tatsächlich in der Arbeitsphase geleistete Tätigkeit maßgebend
- abstellt und dessen Höhe bereits von § 24 Abs. 2 TVöD abhängt. Die Bestimmungen in §§ 12 bis 14
OLG Düsseldorf - I-1 U 82/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 02.03.2009
- Inhalt
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- verletzt, dessen Fahrer alkoholbedingt die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hatte und mit dem Pkw
- auf ein angemessenes Schmerzensgeld hat, für dessen Festsetzung nach § 847 BGB a.F
- nicht bedacht. 71 5.7273Angesichts dessen erscheint ein Entschädigungsbetrag von 40.000,00 € angemessen
- Klageverfahren vor dem Sozialgericht Dortmund anhängig sei. 120Angesichts dessen hätte es der Klägerin