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LAG Hamm - Sa 704/04
Landesarbeitsgericht Hamm vom 21.09.2004
- Inhalt
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- Arbeitsverhältnis nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 23.02.1961 und den diesen ergänzenden
- Differenzvergütung aus § 34 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 3 BAT zu haben. Sie hat sich insoweit auf das Urteil
- unterschiedliche Vergütung verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG, was zur Folge hat, dass Nr. 3 SR 2 l I BAT
- nicht entschieden hat. 48 c. Dem Anspruch der Klägerin nach § 34 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 3 BAT steht
- Normen: BAT § 34; TzBfG § 4 Abs. 1 Satz 1 Leitsätze: 1. Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte sind für die
LAG Hessen - 1 Sa 1872/06
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 28.08.2007
- Inhalt
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- a Abs. 1 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) in Höhe von zuletzt € 102,26 monatlich (Abrechnungen
- Dienst, §§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, 1 TVöD-AT, § 40 TVöD-BT-K. Zwar hat die Klägerin mit dem Schreiben vom
- . 2 TVöD-BT-K erfüllt hat. Gemäß § 24 Abs. 2 TVöD-AT, der die allgemeine Vorschrift für die
- Krankenhäuser - (BT-K) - hat folgenden Wortlaut: 24„§ 48 Wechselschichtarbeit… 25 „§ 6 Regelmäßige
- Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 TVöD-AT, ist erst nach Fälligkeit gem. § 27 Abs. 1 TVöD-AT möglich (BAG
BAG - 6 AZR 712/07 TV
Bundesarbeitsgericht vom 30.10.2008
- Inhalt
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- der Bundes- Angestelltentarifvertrag (BAT) auch nach dem 30. September 2005 Anwendung fand, erhielt
- der Konkurrenzregelung des § 29 Abschn. B Abs. 6 Satz 1 BAT, hier iVm. § 33 BMT-G II, nur der
- . einen Sozialzuschlag nach § 33 BMT-G II hatten, keine Möglichkeit eingeräumt hat, durch Änderung
- Abschn. B Abs. 6 BAT keinen Anspruch auf den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag bzw
- stets den kinderbezogenen Anteil des Ortszuschlages gemäß § 29 Abschn. B Abs. 3 und 6 BAT, weil ihr
BAG - 9 AZR 430/11
Bundesarbeitsgericht vom 15.01.2013
- Inhalt
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- -Angestelltentarifvertrag vom 23. Februar 1961 (BAT) ist ua. bestimmt: „§ 48 Dauer des Erholungsurlaubs … (4) Arbeitstage
- alle Tage definiert, an denen der Arbeitnehmer zu arbeiten hat (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09
- Arbeitnehmer zu arbeiten hat (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 20, BAGE 137, 221). Dennoch
- ) Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz mit folgenden Maßgaben: …“ 5 Im Bundes
- könnten. Dieser § 48 Abs. 4 Satz 1 BAT zu entnehmende Rechtssatz müsse auch nach Inkrafttreten des
ArbG Karlsruhe - m am 15.08.200
Arbeitsgericht Karlsruhe vom 24.01.2008
- Inhalt
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- -Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 23. Februar 1961, - Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts
- / BAT-O /BMT-G / BMT-G-O verbleiben. 28 Absatz 5 bleibt unberührt. 29 Mit Schreiben vom 05.07.2007
- tarifgebundenen Arbeitgebern, die Mitglied eines Mitgliedverbandes der VKA sind, den 7 - Bundes
- – Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) vom 10. Dezember 1990, - Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts
- – Manteltarifliche Vorschriften – (BAT-Ostdeutsche Sparkassen) vom 21. Januar 1991
Pflegekraft darf kein zinsloses Darlehen von Patienten annehmen – fristlose Kündigung droht
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 26.02.2019
- Inhalt
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- -Angestelltentarifvertrag für Angestellte im Bereich der evangelischen Kirche von Westfalen (BAT-KF
- 20.12.2018 (AZ: 18 Sa 941/18). Die Arbeitsrichter verwiesen im konkreten Rechtsstreit auf den Bundes
- ambulanten Pflegedienst. Laut Arbeitsvertrag vom 07.02.2018 galt der BAT-KF. Danach ist nicht nur die
- , urteilte das LAG Hamm. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte bereits am 17.06.2003 geurteilt, dass eine
- Pflegevertrag zu tun hat. Das OLG entschied hier nach den hessischen Regelungen, die die Annahme von
BAG - 5 AZR 138/10 R
Bundesarbeitsgericht vom 19.10.2011
- Inhalt
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- -)beschäftigt. Arbeitsvertraglich war die Geltung des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) und der
- Krankheitsfall (1) Bei Beschäftigten, für die bis zum 31. Oktober 2006 § 71 BAT gegolten hat und die
- Manteltarifvertrag für Angestellte (MTV Angestellte AVH), der inhaltlich im Wesentlichen dem BAT entsprach
- reduzierte Krankengeld. (…)“ 15 § 71 BAT lautet auszugsweise: „§ 71 Übergangsregelung für die Zahlung von
- im öffentlichen Dienst hätte auf die rückkehrende Klägerin § 71 BAT wieder Anwendung gefunden. 17
LAG Düsseldorf - 11 Sa 828/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 28.09.2006
- Inhalt
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- Arbeitsvertrag vom 15.07.1991. Dieser Vertrag, in dessen § 2 auf den Bundes-Angestelltentarifvertrag
- (BAT) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils für das
- Schreiben vom 23.12.2002 bat das beklagte Land - Bezirksregierung Düsseldorf - den Bezirkspersonalrat um
- Vergütungsgruppe IV des BAT vergütet. Es handele sich also um eine leitende Kraft, zu der sie selbst nicht zähle
- Vollzeitbeschäftigung längstens bis zum 15.09.2008 geltend. Die Klägerin hat im Wesentlichen ausgeführt: 4041Ein
BAG - 6 AZR 691/09
Bundesarbeitsgericht vom 24.03.2011
- Inhalt
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- Arbeitsverhältnis fanden die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags in der für die Angestellten im
- Lippischen Landeskirche sowie ihrer Diakonischen Werke (BAT-KF) geltenden Fassung Anwendung. In der Ordnung
- Geltungsbereich des BAT-KF fallenden Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland, der
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beklagten Anfang Juli 2007 darauf hin, dass sich der BAT-KF ändern würde. 4
- Mit Beschluss der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission vom 22. Oktober 2007 wurde der BAT- KF neu
LAG Köln - 11 Sa 766/08
Landesarbeitsgericht Köln vom 05.09.2008
- Inhalt
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- . September 1973 galten für das Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT
- nahegelegen, den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes anzurufen. 22Das Arbeitsgericht hat
- Gleichbehandlungsgrundsatzes führt. Wie das BAG zutreffend ausgeführt hat, ist durch die Regelung nicht sichergestellt
- berufenen Stelle angeordnet werde. Diese hat das BAG in dem Kultusministerium gesehen. Der 5. Senat hat
- führt. 49Das BAG hat entgegen der Einschätzung des beklagten Landes die Bedeutung der vom
ArbG Solingen - 5 Ca 1117/07
Arbeitsgericht Solingen vom 30.01.2008
- Inhalt
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- Grundvergütung 20Werden die Grundvergütungen der unter den Bundes-Angestelltentarifvertrag fallenden
- : Orchestermusiker, Ortszuschlag, Auslegung TV, Veerweisung auf außer Kraft getretenenen BAT + TVK xxxxxxxxxxxxxxx
- Tarifklasse I c BAT, Stufe 5 zu zahlen und die anfallenden monatlichen Bruttonachzahlungsbeträge
- zwischen dem Ortszuschlag, Tarifklasse I c/BAT Stufe 1 zuzüglich des hälftigen Unterschiedsbetrages
- erreicht wird. § 24 Ortszuschlag 17Für die Zahlung des Ortszuschlages gelten die für die unter den Bundes
LAG Berlin-Brandenburg - 10 Sa 2193/09
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und den diesen ergänzenden
- Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppe I BAT gewandt hat. 6.1 104 Soweit die Klägerin meint, dass
- Tätigkeiten nach Vergütungsgruppe I BAT/BAT-O. die Klägerin hat zwar mit dem Änderungsvertrag die
- tariflichen Formvorschrift genügt wird (vgl. zur parallelen Regelung des § 4 BMT-G II: BAG, Urteil vom
- BAT eingruppiert (§ 22 Abs. 3 BAT). Abweichend hiervon bemisst sich die Höhe der Vergütung nach dem
LAG Hamm - 17 Sa 1897/01
Landesarbeitsgericht Hamm vom 06.06.2002
- Inhalt
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- -Angestelltentarifvertrag - BAT - und die den BAT ergänzenden Tarifverträge abgeschlossen hat sowie weiterhin abschließt
- ." Weitergehend hat § 15 Absatz 8 BAT seit dem 01.01.1990 folgende Fassung erhalten: 264"(8) Woche ist
- Schichtzulagen nach § 33 a BAT sowie Zeitzuschläge gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 BAT gezahlt hat, 356 dass dagegen
- § 35 Abs. 3 Unterabs. 2 BAT vergütet hat, 357dass hingegen alle vorstehenden Personen sowie ebenfalls
- Unterabs. 2 BAT gezahlt. 361Des Weiteren hat ebenfalls die Klägerin bei der Beklagten die in § 15 Abs. 1
LAG Hamm - 18 Sa 1751/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 21.10.2009
- Inhalt
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- : "§ 2 4Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom
- - Angestelltentarifvertrag (BAT). Der Kläger ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di. 7Nachdem der BAT durch den
- hat, dass nach dem In-Kraft-Treten des TVöD dessen Regelungen anstelle der "BAT-Regelungen" gelten
- hat die Ablösung des BAT durch den TVöD gerade zum Anlass genommen, nunmehr für ihr Unternehmen
- § 48 Abs. 1 BAT beläuft sich der Urlaubsanspruch des Klägers auf 30 Arbeitstage. Darüber hinaus hat
BAG - 3 AZR 54/09
Bundesarbeitsgericht vom 15.02.2011
- Inhalt
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- : „Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und den diesen
- Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (künftig: VBL) vor und lautet
- der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und
- finden der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und die ihn ergänzenden Tarifverträge Anwendung. ... (2
- Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeiter der