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BGH - XII ZR 161/04
Bundesgerichtshof vom 28.02.2007
- Inhalt
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- 2 BGB kann bei gemeinsamer elterlicher Sorge 8der geschiedene Elternteil, in dessen Obhut sich ein
- während der Ferien beseitigten dessen volle Barunterhaltspflicht für die betreffende Zeit zwar nicht
- . Sodann errechne sich ein Anteil von 40,88 % für den Beklagten. Davon sei dessen Betreuungsanteil von 5
- der Regel durch dessen Pflege und Erziehung. Der andere, nicht betreuende Elternteil hat den
- Rahmen eines über das übliche Maß hinaus wahrgenommenen Umgangsrechts erfolgt, dessen Ausgestaltung
HessVGH - 4 TH 579/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.05.1985
- Inhalt
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- eines Bauvorhabens und dessen Nutzung mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften feststelle, könne die
- HBO und dort insbesondere auf dessen Absatz 3 hingewiesen (§ 92 Abs. 2 HBO). Daraus kann jedoch
- als Antragsteller auch sachgerecht, daß dessen Nachfolger von der Verbindlichkeit einer derartigen
- begünstigenden Verwaltungsaktes, sondern auch gegenüber dessen Rechtsnachfolger erlassen. 24 Es
- bemißt sich nach dem, was an Baubestand und/oder dessen Nutzung in dem Zeitpunkt nachhaltig vorhanden ist
VG Gießen - 7 G 1926/97
Verwaltungsgericht Gießen vom 10.06.1998
- Inhalt
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- Schußwaffen durch den Antragsteller (seit 23 Jahren) -- nicht dessen Zuverlässigkeit ausschließen
- Antragsteller um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht, zu dessen Begründung er im wesentlichen
- rechtmäßig und dessen Umsetzung als eilbedürftig, so daß das öffentliche Interesse an der sofortigen
- Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.1994. Das Bundesverwaltungsgericht, dessen Rechtsprechung sich die
- potentiell dann anzunehmen, wenn funktionsfähige Waffen von einem Waffenbesitzer, dessen
VG Stuttgart - 3 S 1964/13
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 11.12.2013
- Inhalt
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- dessen Südfassade um 3,4 db(A). 6Mit Beschluss vom 2.9.2013 hat das Verwaltungsgericht die Anträge der
- Belästigungen ausgehen, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung
- 2773/07 - BauR 2009, 470; Sauter, a.a.O., § 37 Rn. 110). Bei der Bestimmung des Maßes dessen, was an
- . Aufl., § 37 Rn. 69). 13aa) Nach Maßgabe dessen ist es nicht hinreichend wahrscheinlich, dass die
- Parkverkehr vor der Ostfassade des Gebäudes der Antragsteller 1 und 2 um 5,7 db(A) und vor dessen
VG Köln - 24 K 5017/01
Verwaltungsgericht Köln vom 04.05.2005
- Inhalt
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- solle. Die Verbrauchererwartung werde vielmehr auf einen neuen Wirkstoff gelenkt, dessen turboschnelle
- pharmakologische Wirkung spricht die Aufmachung des Produkts gegen dessen Arzneimitteleigenschaft. Der
- durch die Arzneimitteln nahe stehende Bezeichnung O. , den relativ hohen Preis des Produkts und dessen
- O 24/01 -). Dessen ungeachtet ist mit dem VGH München, 48Beschluss vom 13. Mai 1997 - 25 CS 96.3855
- , bedarf angesichts dessen keiner abschließenden Klärung. 53Das Europarecht gebietet keine abweichende
FG Baden-Württemberg - 3 KO 7/03
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 24.01.2007
- Inhalt
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- von § 139 FGO auszugehen. Nach dessen Abs. 1 gehören zu den erstattungsfähigen Kosten nur solche, aber
- Sicherheit AdV eines Steuerverwaltungsakts erlangen kann, dessen Rechtmäßigkeit noch nicht rechtskräftig
- Sicherheit, mit deren Einsatz eine Partei die Realisierung des streitbefangenen Anspruchs vor dessen
- von der Finanzbehörde festgesetzten Steueranspruchs dessen Vollziehung bzw. Vollstreckung verhindern
- Qualifizierung der in dessen Folge getätigten Aufwendungen als Kosten des Hauptsacheverfahrens einwenden
VG Wiesbaden - 8 E 1933/04
Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 21.03.2007
- Inhalt
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- Regierungspräsidiums Darmstadt vom 26.03.2003 und dessen Widerspruchsbescheid vom 09.07.2004 werden aufgehoben, soweit
- beziehungsweise dessen Erben als Gesamtschuldner gemäß § 2058 BGB. Soweit die Klägerin in Anspruch
- Darmstadt vom 26.03.2003 und dessen Widerspruchsbescheid vom 09.07.2004 aufzuheben. 23 Der Beklagte
- der Fassung dessen Widerspruchsbescheids vom 09.07.2004 verletzt die Klägerin insoweit in ihren
- ihrem Bruder bzw. dessen Erben in einer ungeteilten oder geteilten Erbengemeinschaft befand. Denn auch
OLG Düsseldorf - I-9 U 21/10
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 04.10.2010
- Inhalt
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- beziehen. Zu den Umständen in der Person des Kunden gehören insbesondere dessen Wissensstand über
- Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft. Die empfohlene Anlage muss unter
- hinterfragen, vernünftigerweise nicht gewürdigt werden. Ebenso konnte ein Anleger, dessen Kenntnisse und
- zeichnende Kapitalanlage andere Vorstellungen hatte als der Kläger. Angesichts dessen konnte der
- ausweislich der Wertpapiersammelorder vom 18.10.2007 nur der Kläger, dessen Risikoprofil erstellt
OLG Saarbrücken - 4 U 73/07
Saarländisches Oberlandesgericht vom 05.06.2007
- Inhalt
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- am 24.6.2005 von einem in Frankreich zugelassenen PKW beschädigt wurde und für dessen Haftpflicht der
- EUR. Durch das nunmehr angefochtene Teilurteil, auf dessen tatsächliche Feststellungen gemäß § 540
- Widerspruchsfreiheit in ein und demselben Rechtsstreit bis zu dessen Entscheidung nicht nur faktischer
- denen ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist, für das dessen Haftpflichtversicherer eine grüne Karte
- ebenfalls eine zum Grund gehörende Frage. Dessen ungeachtet kann der Einwand nach der Rechtsprechung
AG Siegburg - 112 C 85/10
Amtsgericht Siegburg vom 27.08.2010
- Inhalt
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- . 15 Grundsätzlich kann ein Geschädigter, dessen Ansprüche die Klägerin hier jeweils geltend macht
- , nach § 249 BGB vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer als erforderlichen
- , Zustell- und Abholkosten etc. zu entrichten hat. Infolge dessen kann nicht ohne weiteres davon
- des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und in Folge dessen zur
- gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht verstoßen. Angesichts dessen ergeben sich insgesamt
BVerfG - s auf 3.525
Bundesverfassungsgericht vom 13.12.2007
- Inhalt
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- des von ihm betreuten Versicherungsnehmers dessen Sachwalter (BGH vom 22. Mai 1985, BGHZ 94, 356 f
- erörtern müssen. Je nach dessen gesundheitlicher Entwicklung hätte er dem Kläger von einem Wechsel sogar
- den Versicherungsvertrag bei der X Versicherung eine Bestandsprovision bezog. Statt dessen empfahl der
- 2. Aufgrund der Pflichtverletzung des beklagten Versicherungsmaklers wird dessen Verschulden daran
- nicht, empfiehlt einen Wechsel der Gesellschaft, in dessen Folge der Versicherungsnehmer aufgrund
VG Minden - 4 K 2026/08
Verwaltungsgericht Minden vom 22.02.2010
- Inhalt
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- C. und W. vom 28. April 2008 und 21. Mai 2008 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 19. Juni 2008
- . vom 28. April 2008 und 21. Mai 2008 und dessen Widerspruchsbescheid vom 19. Juni 2008 aufzuheben und
- des Landesamtes für C. und W. vom 28. April 2008 und 21. Mai 2008 und dessen Widerspruchsbescheid
- . 266 ff.) in vieler Hinsicht der Ehe gleichgestellt worden, ungeachtet dessen sind eingetragene
- Situation. 60Indem ihm ungeachtet dessen Familienzuschlag vorenthalten wird, wird er wegen seiner
LSG Hessen - L 1 Kr 603/95
Hessisches Landessozialgericht vom 18.12.1997
- Inhalt
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- für den Beigeladenen zu 2) besteht nicht. Dessen neben dem Studium ausgeübte Teilzeitbeschäftigung
- Bundesanstalt für Arbeit bestand ungeachtet dessen von vornherein nicht, denn die im damaligen
- tatsächlich nicht überschritten worden ist. Angesichts dessen bedurfte es auch einer Beiladung der
- 2) prägte, war dessen Beschäftigung versicherungsfrei. Soweit die Beklagte ihre abweichende
- Hochschulstudiums oder dessen erfolgreichem Abschluß ist nicht vorgesehen und entspricht auch nicht dem
OVG Niedersachsen - 2 ME 1/14
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 27.03.2014
- Inhalt
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- Elternsprechtagstermins rechtlich zu beanstanden ist, fällt auch ins Gewicht, dass dessen Ehefrau den
- Elternsprechtags, dessen Ziel es ist, ohne konkreten Anlass im allgemeinen Rahmen über die schulische Entwicklung
- ersichtlichen - Fall eines Kindes ab, in dessen schulischer Entwicklung sich Auffälligkeiten zeigen
- betreffende Vorgänge in geeigneter Weise zu unterrichten. Unbeschadet dessen, dass sich aus dieser Regelung
- . Ungeachtet dessen lässt der Umstand, dass ein durch eine Beleidigung Gekränkter sich dafür entscheidet, von
OLG Köln - 5 U 114/98
Oberlandesgericht Köln vom 31.03.1999
- Inhalt
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- Mitglied im eigenen Namen, aber zu dessen Gunsten mit dem Krankenhausträger, also der Klägerin
- . dessen gesetzlicher Vertreter zu irgendeinem Zeitpunkt erklärt hat, er werde die Kosten des stationären
- Betreuung eine Geschäftsbesorgung vorgenommen, die in dessen Rechts- und Interessenkreis fällt. Dabei
- Geschäftsbesorgung im Sinne von § 677 BGB, unbeschadet dessen, dass sie sich schon deshalb hierzu
- keinen Erfolg, soweit die Klägerin hilfsweise Herausgabe dessen verlangt, was der Beklagte angeblich