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HessVGH - 8 UE 3800/00
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 29.11.2001
- Inhalt
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- gemeinsamen Grenze zum Betriebsgelände der Firma H. N. GmbH (Flurstück .....) das Recht zur Erweiterung der
- erwirkt insoweit kein eigenes Recht, Ansprüche gegen FI geltend zu machen." 11Nachdem die FI im Juni
- dar. Zwar stehe auch Amtsinhabern das Recht auf Meinungsäußerung zu. Der damalige OB A. habe aber
- gerade den in der wahlprüfungsrechtlichen Spruchpraxis allgemein anerkannten Wahlfehler einer
- in Übereinstimmung mit den in der wahlprüfungsrechtlichen Spruchpraxis allgemein geteilten
OLG Düsseldorf - Verg 25/02
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 19.01.2005
- Inhalt
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- Verfahren einholen müssen. Ein solches Gutachten würde belegen, dass ihr "Papersave"-Verfahren allgemein
- Sachkenntnis gefehlt. Zu Recht hat die Vergabekammer darauf hingewiesen, dass der Mitarbeiter der
- E-Mail vom 28.5.2004 an die Antragsgegnerin sprach Dr. H. lediglich allgemein von einer
- kontrollierend begleitet habe, sei generell kein Verlass, unterstellt sie eine allgemeine Unredlichkeit
OLG Düsseldorf - 91 O 61/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 15.11.2006
- Inhalt
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- Klägerin ist nicht begründet. Die Klage ist zu Recht in vollem Umfang abgewiesen worden. Das Vorbringen
- , KZR 29/05). 39Ein mitgliedstaatliches Gericht hat gemäß Art. 249 EG das nationale Recht im Lichte
- voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihm das nationale Recht einräumt, in
- darauf an, ob das auszulegende Recht vor oder nach der Richtlinie, noch ob es speziell zur Umsetzung
- Verpflichtung vielmehr aufgrund des richtlinienkonform ausgelegten nationalen Recht. Eine unzulässige
LSG Sachsen - L 4 RA 13/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 02.11.2000
- Inhalt
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- allgemein vorgesehenen Anpassung von Renten nach § 63 Abs. 7 SGB VI dem verfassungsrechtlichen Gebot aus Art
- . Tatbestand: Tatbestand: Streitig ist der Wert des Rechts auf Regelaltersrente; insbesondere streiten die
- Rentenbescheiden vom 26.04.1994 und vom 03.03.1995 den Wert des Rechts auf Regelaltersrente nach den
- Abstand zwischen dem dynamisierten bestandsgeschützten Betrag und dem Wert des subjektiven Rechts auf
OLG Düsseldorf - I-20 U 108/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 15.01.2008
- Inhalt
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- das landgerichtliche Urteil. Zu Recht habe dieses den Gewährleistungsausschluss nur auf die
- gemacht, die es rechtfertigen würde, den Vortrag der Klägerin als erwiesen anzusehen. Es ist allgemein
- reicht für die Bejahung des Rechtsbruchtatbestandes aus. Jede Verbraucherschutzvorschrift erfüllt
- nach Vertragsschluss bei der Abwicklung des Vertrages zum Tragen kämen und die Einschränkung der Rechte
- Verbraucher von einer Geltendmachung ihrer Rechte abhalten, da die Vorstellung, bei gebrauchten Sachen sei
VerfGH Berlin - 3 N 160.05
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- deswegen nicht in Betracht, weil der Beschwerdeführer sein Recht, die - vermeintlich - gehörswidrige
- bezieht; anwendbares Recht und Aufsicht bestimmen sich danach, für welches Land die Behörde handelt, und
- hoheitlich handelnden Gemeinschaftseinrichtungen könnten nicht dem Recht eines einzelnen Landes
- Gesetzgebungskompetenz nicht nur weitgehend das von den Landesgerichten anzuwendende formelle und materielle Recht
- weitergehender gehandhabt werden, als es auch der allgemeine Subsidiaritätsgrundsatz für die Geltendmachung von
SozG Detmold - S 21 AS 926/10
Sozialgericht Detmold vom 11.01.2011
- Inhalt
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- davon, ob die anderen Bedarfe von dem Kläger zu Recht zu beanspruchen wären, ergibt sich aus seinem
- des Gesetzgebers widerspräche, wenn § 73 SGB XII in eine allgemeine Auffangnorm umgedeutet würde, die
- deutlich mehr als rechts. Es könne von einer deutlichen Einschränkung des Gesichtsfelds bis etwa 25 Grad
- linken Auge 80 %. Ohne Brille betrage die Sehschärfe in der Ferne rechts 10 % und links 40 %. Die
- dem linken Auge. Ohne Brille betrage der Visus des Klägers in der Ferne rechts 10 % und links 40
LAG Düsseldorf - 9 Sa 955/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 15.02.2008
- Inhalt
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- Übergangsgeldes ausschließt. Sie verstößt gegen höherrangiges Recht. Dabei kann dahingestellt bleiben
- Benachteiligungen nach den §§ 611 a, 611 b und 612 Abs. 3 BGB das vor dem 18.08.2006 maßgebliche Recht
- Klägerin nach Inkrafttreten des AGG. Sowohl das frühere Recht als auch die Regelungen des AGG führen
- früherem Recht dazu, dass der diskriminierte Arbeitnehmer einen Anspruch auf die vorenthaltene
- , ob das am 18.08.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im vorliegenden
BAG - 6 AZR 911/08
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Altersdiskriminierung anhand des diese Richtlinie in nationales Recht umsetzenden AGG zu prüfen. 18Auch wenn
- Landesarbeitsgericht zu Recht abgestellt. 49aa) Die bloße Aufnahme der 24 Arbeitnehmer in den Flash-Report
- vielmehr zu Recht vom Kläger verlangt, weitere Indizien vorzutragen, aus denen geschlossen werden könne
- Altersdiskriminierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) finde bereits Anwendung. Die Beklagte habe auch
- wird. Deshalb genügen allgemeine Behauptungen, dass eine bestimmte Maßnahme geeignet sei, der
LSG Hamburg - L 5 AL 10/01
Landessozialgericht Hamburg vom 07.02.2002
- Inhalt
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- Voraussetzungen hier nicht vor. Zum einen mache die Klägerin zu 2 ein eigenes - abgetretenes - Recht im
- der Kläger zu 1 das abgetretene Recht im eigenen Namen - aber gleichsam "auf fremde Rechnung
- Abläufe sollten grundsätzlich so gestaltet werden, dass die Berufsausübung während der allgemein
- Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen durch die Klägerin zu 2 kein Raum sei. Zum
- Rechts und damit auch die Aufwendungen der Klägerin zu 2 gemäß § 193 Abs. 4 SGG nicht
VG Köln - 22 K 7663/99
Verwaltungsgericht Köln vom 20.06.2000
- Inhalt
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- nach allen fünf Ziffern der Postleitzahl dürfte dies dann erst recht gelten, denn der
- aus der systematischen Stellung der Vorschrift im 10. Abschnitt des Postgesetzes, der allgemeine
- die gesamte allgemeine Rechtsaufsicht umfasst, nicht. Wäre die Regulierungsbehörde zur Durchsetzung
- hält sich die Auskunftsanordnung in dem Rahmen, den das Postgesetz für die allgemeine Rechtsaufsicht
- formellen Rechte der Klägerin liegt nicht vor. 28Die Regulierungsbehörde war nicht gemäß § 28
LAG Hamm - 14 Sa 1868/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 15.09.2009
- Inhalt
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- des Werkstoffprüfers anführen. Die Beklagte weist aber zu Recht darauf hin, dass bereits nach den
- vermittelt wird. Insgesamt rügt das Arbeitsgericht zu Recht eine abstrakte Darstellung von Aufgaben und
- /Arbeitsmittel, da entsprechende Vorgaben fehlen; zudem sind nur allgemeine Rahmenvorgaben für die
- Tätigkeit hat der Kläger zumindest allgemeine Vorgaben zu beachten, die sich aus den konkreten
- Ziele vorbestimmt, weder nur überwiegend vorbestimmt noch bestehen für sie nur allgemeine
OLG Köln - 19 U 114/03
Oberlandesgericht Köln vom 14.05.2004
- Inhalt
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- Vertragsparteien nach dem im bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie Leistung und Gegenleistung
- allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, sind die §§ 8 ff. AGBG, die auf vor dem 01.01.2002
- , den anderen Teil unter Abbedingung des dispositiven Rechts unangemessen benachteiligt (vgl. nur
- Abs. 2 ZPO vorliegen. 4849Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung und die Fortbildung des Rechts
OLG Hamm - 8 U 184/08
Oberlandesgericht Hamm vom 18.05.2009
- Inhalt
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- ausreichend gewesen, um die Anfechtungsfrist zu wahren. In der Sache habe das Landgericht zu Recht
- untergeht (allgemeine Meinung, z.B. Baumbach/Hueck/Fastrich, § 34 Rdn. 19). 45Der Senat sieht ein
- Mitgesellschafter C3 sei nicht gehindert gewesen, die satzungsmäßigen Rechte auszuüben. Die dem Urteil
- der Umstand aufzunehmen ist, dass er die Rechte aus § 13.1 der Satzung in Anspruch nahm, obwohl die
LSG Sachsen - L 5 RJ 95/03
Sächsisches Landessozialgericht vom 18.06.2004
- Inhalt
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- berufsunfähig im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VI (a.F.) ist, hat er erst recht keinen Anspruch auf die Gewährung
- allgemeinen Arbeitsmarkt ist der Kläger nicht berufsunfähig. Bei einem auf das allgemeine Arbeitsfeld
- Postnukleotomiesyndrom mit radikulären Residuen L5 und S1 sowie - beginnende Varusgonarthrose rechts. Der Kläger sei
- mit radikulären Residuen L5 und S1, einer beginnenden Varusgonarthrose rechts (Initialbefund) und