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OLG Celle - 13 U 174/07
Oberlandesgericht Celle vom 29.11.2007
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: BGB a F § 852, ZPO § 917 Leitsatz: a) Als Wissensvertreter einer juristischen
- spruchsinhaber mit der Verfolgung der in Frage stehenden Forde rung oder allgemein mit der Betreuung und
- Oberlandesgericht Dr. K. sowie die Richter am Oberlandesgericht W. und B. für Recht erkannt: Unter
- Forderung oder allgemein mit der Betreuung und der Verfolgung von Forderungen der hier in Frage
- auch bereits aus diesem Grund die entsprechenden, allgemein gehaltenen Ausführungen des Landgerichts
LG Bielefeld - 21 S 46/09
Landgericht Bielefeld vom 20.05.2010
- Inhalt
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- Mietwagenkosten im Einzelfall geringer bemessen sein sollten, als die nach Maßgabe der allgemein anerkannten
- sich danach von vornherein weder um allgemein noch – in aller Regel – um in der konkreten
- Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung
OVG Niedersachsen - 8 ME 162/13
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 12.12.2013
- Inhalt
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- stellt einen Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Achtung seines Privatlebens
- Zusammenleben oder einen Beistand angewiesen. Der Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens ist
- durchgängig Straftaten begangen, wenn er sich durch 'seine Gruppe' gestärkt gefühlt hat. Zu Recht
- der mit der Ausweisung verbundene Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit des Antragstellers
- Verbindungsweg stand, und versetzte ihm einen solchen Schlag in das Gesicht, so dass das rechte
BGH - XI ZR 255/03
Bundesgerichtshof vom 26.10.2004
- Inhalt
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- die Richterin Mayen für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des
- Tatbestand: Der Kläger macht aus eigenem und aus abgetretenem Recht seiner Ehefrau gegen die beklagte
- sowie XI ZR 171/03, aaO S. 1231, jeweils m.w.Nachw.). cc) Zu Recht ist das Berufungsgericht aber zu
- . Diese findet nämlich nach Art. 2 Abs. 1 auf Kreditverträge allgemein, nicht nur auf Realkreditverträge
- Bank wisse, daß der Treuhänder Teil einer einheitlichen Vertriebsorganisation sei. Erst recht geht es
OVG Nordrhein-Westfalen - 16 B 1582/03
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.12.2003
- Inhalt
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- zahlreichen Hilfeträgern fehlgedeutet worden ist. Abgesehen davon setzt § 45 SGB X allgemein voraus
- ausschließender Weise ermitteln, greift die allgemeine und umfassende Interessenabwägung Platz, wobei auch in
- gewichtiges Indiz für die Annahme eines subjektiven öffentlichen Rechts und der damit einhergehenden
SozG Dresden - S 15 KR 620/06 ER
Sozialgericht Dresden vom 17.01.2007
- Inhalt
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- . Aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgt allgemein die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und
- als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4
- Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert wird. Einstweilige
VG Frankfurt (Main) - 10 G 4107/06
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 19.06.2007
- Inhalt
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- allgemein anerkannt, dass der Geschäftsführer einer GmbH einseitig sein Amt nach außen sofort oder
- die Verwaltungsvorschriften zu § 109 AO eine allgemeine Fristverlängerung bis zum 30. September des
- zu einem von ihm benannten Termin wirksam niederlegen darf. Hierzu reicht eine gegenüber der
BFH - I R 39/11
Bundesfinanzhof vom 13.05.2013
- Inhalt
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- einer Regelungslücke spricht auch der für gesonderte Feststellungen allgemein geltende Grundsatz
- gebotene und unverzichtbare Rechtsgrundlage kann nicht durch allgemeine Zweckmäßigkeitserwägungen oder
- die Klägerin auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts stützt. Sie beantragt, 1.das FG
LAG Baden-Württemberg - 22 Sa 35/08
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 21.10.2008
- Inhalt
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- Geschäftsführer der Beklagten nicht auf sein Recht zur freien Entscheidung über die Aufteilung seines
- die Klage zu Recht abgewiesen, denn der Klägerin stehe auch der von ihr noch geltend gemachte
- Recht gebogen. Das erkenne man auch daran, dass die für die Jahre 2002 bis 2006 gezahlten Jahresboni
- und daher zurückzuweisen. Das Arbeitsgericht hat zu Recht den Anspruch der Klägerin auf Zahlung
- ist von dem allgemeinen Erfahrungssatz auszugehen, dass derartige begünstigende Leistungen allgemein
VG Düsseldorf - 22 K 5440/04
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 21.11.2006
- Inhalt
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- Gleichheit vor dem Recht herzustellen, müsse entweder der Eintrag über ihn, den Kläger, entfallen oder
- geltendem Völkerrecht zu regeln, was nach diesem Recht geregelt werden müsse. Es sei verwunderlich, dass
- und der Länder im Bereich des Verfassungsschutzes, nicht aber für den Verfassungsschutz allgemein
- garantierte freie Meinung äußere. Sollte diese Inanspruchnahme geltenden Rechts die Typisierung
- Feststellungsklage nicht entgegen; denn der Kläger kann seine Rechte nicht durch Gestaltungs- oder
BGH - VII ZR 201/06
Bundesgerichtshof vom 18.12.2008
- Inhalt
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- . Dr. Kniffka und die Richter Bauner, Dr. Eick, Halfmeier und Leupertz für Recht erkannt: Auf die
- Anschlussrevision der Klägerin 35Zu Recht wendet sich die Klägerin gegen die Auffassung des
- hinaus nur in Betracht, wenn konkrete, über allgemeine Billigkeitserwägungen hinausgehende
- und Allgemeine Geschäftskosten abgezogen hat. Diese Aufschläge finden sich in der später
- Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin verlangt von der Beklagten Restwerklohn. Im
VG Berlin - 3 L 634.10
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Antragsgegnerin für die Juniorprofessorenstelle zu Recht 5 LVS angesetzt, da der derzeitige Stelleninhaber zum
- Studienordnung vom 7. Juli 2005 zuzüglich 0,1445 [statt 0,1556] für das „Basismodul Allgemeine
- ermittelten Curricularwert von 1,8617 zuzüglich 0,1445 (statt 0,1556) für das „Basismodul Allgemeine
- des anschließenden Besuchs des Kollegs Sch., wo sie die allgemeine Hochschulreife erwarb
FG Düsseldorf - 4 K 2342/05
Finanzgericht Düsseldorf vom 30.05.2007
- Inhalt
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- Sitz auf den .....-Inseln hatte die Klägerin das ausschließliche Recht eingeräumt, über ihr
- folge daher nicht, dass eine Transportleistung allgemein eine Dienstleistung sei. 24Auch verstieße
- Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom gemäß § 131 Abs. 2 Nr. 1 AO zu Recht widerrufen
- Energieversorgungsunternehmen, das andere mit Energie versorge oder ein Netz für die allgemeine Versorgung
LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 87/08
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 24.04.2008
- Inhalt
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- jeweils geltenden Fassung Anwendung, soweit sie für Arbeitsverhältnisse dieser Art allgemein gültig
- mit der Berufung weiter verfolgt worden ist - zu Recht abgewiesen. Der Kläger hat keinen Anspruch auf
- . 1 Satz 1 BetrVG die Grundsätze von Recht und Billigkeit zu beachten. Dazu gehört insbesondere der
- betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, dem wiederum der allgemeine Gleichheitssatz
SozG Fulda - S 7 SO 19/08
Sozialgericht Fulda vom 03.11.2009
- Inhalt
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- verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten. Die Beklagte hat die Eigenheimzulage zu Recht als
- . Zweck des EigZulG war es mithin nicht allgemein den Lebensunterhalt zu sichern, sondern Haushalten
- moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, mit Wirkung zum 1.1.2005 ) galt für das Recht
- ersichtlich, dass es das allgemeine Ziel der Eigenheimzulage war, die Vermögensbildung für