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BGH - 4 StR 233/00
Bundesgerichtshof vom 17.08.2000
- Inhalt
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- Bundesanwaltschaft, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die
- von vornherein (allgemein) bereit war und die Bereitschaft dem Täter gegenüber auch aufgezeigt hat
- des Angeklagten wird verworfen. Von Rechts wegen Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten unter
- Revision die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Die Staatsanwaltschaft rügt mit ihrer zu
- Ungunsten des Angeklagten eingelegten Revision die Verletzung sachlichen Rechts. Sie wendet sich gegen die
LSG Bayern - L 13 R 495/09
Bayerisches Landessozialgericht vom 23.06.2010
- Inhalt
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- recht vielfältige Kontakte zu anderen Menschen und ist keineswegs interessenlos. Eine depressive
- . Jedoch erbringt der Kläger am Maßstab dessen, was allgemein ein Arbeitgeber im Rahmen des
- Ischiasnervs rechts, ein neuropathisches Schmerzsyndrom, eine leichte Fußheberschwäche
- inkompletter proximaler Schädigung des Nervus ischiadicus rechts, mit Meralgia paraesthetica rechts, mit
BGH - III ZR 239/06
Bundesgerichtshof vom 17.01.2008
- Inhalt
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- die Richterin Harsdorf-Gebhardt für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil
- lässt sich indessen nicht darüber hinaus ein umfassendes Beweiserhebungsverbot (hierzu allgemein
- Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand 1Die Beklagte betreibt eine gewerbliche
- Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung unvereinbar ist (BGHZ 110
- nur - auf der Ebene des materiellen Rechts mit einem Ausschluss der Klagbarkeit des
OLG Düsseldorf - I-6 U 27/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 07.10.2004
- Inhalt
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- allgemein anerkannt, dass eine Ausgleichszahlung keine angemessene Entschädigung sei für die aus
- vornherein nicht auf § 166 Abs. 1 HGB stützen. Danach haben die Kommanditisten lediglich das Recht, die
- , sowie etwaige, aus der Stellung als Gesellschafter anzuerkennende allgemeine Auskunftsrechte sind
- Kläger, Rechte aus § 666 BGB verletzt. Deshalb habe ein wichtiger Grund für ihren Ausschluss aus der
- Gewinnabführungsvertrag hätten sich nicht negativ auf die Rechte der M. GmbH & Co. KG bzw. der
LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 R 74/05
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 04.07.2007
- Inhalt
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- 2. Senats vom 13. Mai 1996 - 2 BvL 33/93 -; allgemein zu den Auslegungsgrenzen: BVerfGE 11, 16, 130
- Sektion Völkerrecht der Akademie für deutsches Recht, Diskussionsprotokoll, Bundesarchiv Berlin/Koblenz
- -jüdische Bevölkerung als auch für die dort verfolgten Juden. "Recht" war das, was örtliche NS-Machthaber
- , Gesetzliches Unrecht und überpositives Recht, in: Süddeutsche Juristenzeitung 1946, 105 ff unter III.; vgl
- auf dem im Ghetto allgemein herrschenden außerordentlich niedrigen Ernährungsniveau. Denn die
SozG Düsseldorf - S 29 SO 49/06
Sozialgericht Düsseldorf vom 07.01.2008
- Inhalt
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- davon aus, dass der Abschluss einer Hausratversicherung weit verbreitet und allgemein üblich ist, ebenso
- , bei dem zu Recht zu fragen wäre, ob die Versicherung nicht als sozialhilferechtlicher Bedarf (als
- 24/04 R -, BSGE 94, 109 ff., sind zum Recht der Arbeitslosenhilfe ergangen und dürften wegen des dort
- Versicherungssumme im Bereich "Allgemeine" angegeben, wobei dies ohne Einschluss des Risikos Fahrraddiebstahl zu
- 37.050 EUR bei der HUK-Coburg Allgemeine einen Beitrag von 80,03 EUR zu zahlen gehabt (2,16 EUR/1000
LG Bonn - 1 O 362/07
Landgericht Bonn vom 16.03.2009
- Inhalt
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- . Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 1 O 362/07 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
- Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in
- Schamwand abgetrennte Toilette wurde er erheblich in seinem Recht auf Wahrung der Intimsphäre verletzt
- stellt nämlich keinen Grund dar, geltendes Recht zu unterlaufen (BGH, NJW 2005, 58, 59; OLG Hamm
- die Vollzugsbehörden selbst richtet und keine subjektiven Rechte begründet, kann der Kläger keine
VG Köln - 1 K 3928/06
Verwaltungsgericht Köln vom 01.03.2007
- Inhalt
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- hat die BNetzA der Klägerin zu Recht die Kollokationsverpflichtung nach der Soll-Vorschrift des
- vorliegend nicht ersichtlich. Diese Ermessenserwägungen sind nicht zu beanstanden. 9596Denn allgemein wird
- Ziele des § 2 Abs. 2 TKG und erst recht dem in § 27 Abs. 1 TKG normierten speziellen Ziel der
- stattfinden muss, vgl. hierzu: von Graevenitz in: Wissmann, TK- Recht, Kap. 4 Rdn. 65
- für die eine allgemeine Nachfrage besteht, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieser
VG Münster - 1 K 1963/05
Verwaltungsgericht Münster vom 21.11.2006
- Inhalt
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- Kläger die materielle Beweislast für die das von ihm behauptete Recht nach § 35 Abs. 1 StVO begründenden
- ist auch zu Recht als für den Zustand seines Fahrzeugs verantwortlicher Inhaber der tatsächlichen
- der Rechtsprechung allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch in Betracht, der
- entstandenen Kosten verpflichtet, sodass dem Beklagten zu 2. ein Recht zum Behalten des vom Kläger gezahlten
- Recht besteht auch in voller Höhe des Betrages, mithin in Höhe von 42,- EUR. Etwas Anderes folgt
VG Minden - 6 K 3237/03
Verwaltungsgericht Minden vom 23.09.2003
- Inhalt
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- 27.01.2003 zugestellt wurde, zurück und führte im Einzelnen aus, dass die Sozialhilfebewilligungen zu Recht
- heißt es, dass die Sozialhilfebewilligungen zu Recht zurückgenommen worden seien. Die Nennung des
- 1 dieser Vorschrift darf ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil
- zu Recht in seinem Widerspruchsbescheid ausgeführt hat, 40vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.1997 - 5 C
- Jahren erzielten Zinsen beim Beklagten hätte angeben müssen, zumal allgemein bekannt ist, dass
LAG Düsseldorf - 17 Sa 1797/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 18.03.1998
- Inhalt
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- Grundsätzen von Recht und Billigkeit widerspreche, auf einem Arbeitsunfall beruhende Fehltage als
- Berufung keinen Erfolg. 5354Das Arbeitsgericht hat dem Kläger zu Recht die begehrte weitere Gratifikation
- Arbeitnehmer einher, gesundheitsschädliches Verhalten zu vermeiden und allgemein seine Gesundheit
- beschäftigten Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit zu behandeln. Es handelt sich um
- Beklagte in der letzten mündlichen Verhandlung zu Recht herausgestellt hat, nicht ohne weiteres
LAG Saarland - 2 Sa 38/06
Landesarbeitsgericht Saarland vom 24.01.2006
- Inhalt
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- Berechnung des Transfer-Kurzarbeitergeldes entspreche dem geltenden Recht. Das Arbeitsgericht hat der
- der Beklagten gerade nicht getragen werden. Das muss erst recht gelten, soweit es um die konkrete
- der Arbeitgeber Fürsorgepflichten schuldhaft verletzt (dazu allgemein auch Koch, in: Schaub
- Nettoentgelte entsprechend heranzuziehen, also zu fingieren, dass eine Steuerpflicht nach deutschem Recht
- , NZA-RR 2003, 328). Das gilt erst recht, nachdem auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BSG - S 2 RJ 847/00
Bundessozialgericht vom 11.06.2003
- Inhalt
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- Beklagte habe zu Recht das zu viel gezahlte Übg vom Kläger zurückgefordert. Der angefochtene Bescheid
- und von den Vorinstanzen zu Recht als unglaubhafter bzw nicht substantiierter Vortrag
- . April 2000. Diese Bescheide sind - wie das LSG zu Recht entschieden hat - rechtmäßig. Denn die
- die Zeit vom 1. Februar 1994 bis zum 31. Januar 1997 sind gegeben (dazu unter 1.) und zu Recht ist die
- Schriftwechsel mit der BfA aus dem Jahre 1995 vermag ihn - wie schon das LSG zu Recht ausgeführt hat - von der
VG Köln - 22 K 5362/99
Verwaltungsgericht Köln vom 03.04.2001
- Inhalt
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- Recht, Sendungen selbst in Postfächer einlegen zu können. Dies sei den Bediensteten der Klägerin
- Regulierungsbehörde nicht das Recht, das Entgelt festzusetzen, das die Klägerin für die Entgegennahme und
- das aus- schließliche Recht der Klägerin, Briefsendungen und adressierte Kataloge zu befördern, als
- Lizenz (gesetzliche Exklusivlizenz). Dies legt es nahe, dieses Recht nicht anders zu behandeln als
- Gegenleistung des Wettbewerbers. 53Zu Recht hat die Beklagte die Klägerin verpflichtet, der
BVerwG - 2 WD 5.10
Bundesverwaltungsgericht vom 30.03.2011
- Inhalt
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- Verteidiger, Geschäftsstellenverwalterin Kairies als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht
- erst recht für eine (scheinbare) Bedrohungssituation gelten. Bezeichnend sei, dass sich der Jäger L
- M. und entgegen der allgemein geltenden Befehlslage mit einem entladenen, entspannten und
- nach Recht und Gesetz zu behandeln. Der Untergebene muss das - berechtigte - Gefühl haben, dass er vom
- jedes Soldaten. Eine ehrverletzende Behandlung eines Untergebenen, erst recht eine die Menschenwürde