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OLG Köln - Ss 194/96

Oberlandesgericht Köln vom 11.06.1996
Inhalt
  • Brille" sei so allgemein gehalten, daß sie auf viele Personen, "darunter womöglich auch den
  • Nebenklägerin rügen die Verletzung formellen und materiellen Rechts. 9Die Revisionen haben

SozG Lüneburg - S 30 AS 508/08 ER

Sozialgericht Lüneburg vom 03.04.2008
Inhalt
  • Diabetiker 2001 der allgemein für eine gesunde Ernährung empfohlenen ausgewogenen Mischkost (=Vollkost
  • bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts der Antragstellerin vereitelt oder wesentlich erschwert

OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 11510/06.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 19.04.2007
Inhalt
  • Pirrung ehrenamtliche Richterin Hotelier Kauth ehrenamtliche Richterin Hausfrau Nickel für Recht
  • zurückzuweisen, und macht geltend: Das Verwaltungsgericht sei zu Recht davon ausgegangen, dass sein
  • des ITAM (sowie der Queen's University) kann erst Recht keine Rede sein. Auch kann unter diesen
  • höchsten Rangordnung das Recht, unter den noch verfügbaren Plätzen zu wählen. Gemäß § 9 Abs. 5 StudienO
  • Lehrveranstaltungen in den Fächern "Allgemeine Betriebswirtschaftslehre" und "Volkswirtschaftslehre" sowie in § 12

EuGH - C-279/94

Europäischer Gerichtshof vom 16.09.1997
Inhalt
  • diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die
  • . Die Kommission folgert daraus, daß, wenn eine allgemeine Maßnahme wie das Gesetz 257/92 technische
  • Wortlaut der hauptsächlich und unmittelbar betroffenen grundlegenden Rechts- und
  • Verteidigungsrechte dar und beraube den Staat, an den die Stellungnahme gerichtet sei, des Rechts, die ihm zur
  • Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die hauptsächlich und unmittelbar die in diesem Gesetz enthaltene

FG Rheinland-Pfalz - 2 K 1231/08

Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 28.10.2009
Inhalt
  • für Recht erkannt: I. Der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 21. Februar 2007 in Gestalt der
  • das allgemeine, jeden Gläubiger des Gemeinschuldners gleichermaßen treffende Risiko, dass der
  • , dass die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine
  • Steuerberatungsgesetzes, die durch solche Personen handeln. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts

VG Hannover - 2 A 4726/11

Verwaltungsgericht Hannover vom 11.12.2012
Inhalt
  • grundsätzlich nur ein subjektiv-öffentliches Recht auf (fehlerfreie) Ausübung des Rücknahmeermessens
  • Bundesverfassungsgerichts keine allgemeine Verpflichtung der vollziehenden Gewalt, rechtswidrige belastende
  • , EDVunterstützt die Fälle gezielt heraus zu suchen, bei denen noch ein Versorgungsabschlag alten Rechts
  • ) entschieden, dass dieser so genannte Versorgungsabschlag alten Rechts wegen mittelbarer Diskriminierung von
  • 01.01.2008 ergibt sich auch nicht im Hinblick darauf, dass der Versorgungsabschlag alten Rechts gegen das

VG Frankfurt (Main) - 10 E 3692/07

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 11.11.2008
Inhalt
  • hinsichtlich der Gebührenziffer 4.1.1.2 Grabstättengebühr zu Recht die Gesamtfläche der 37
  • Gebührensatzung der Beklagten rechtswidrig ist oder gegen höherrangiges Recht verstößt, ist zu
  • nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben, im vorliegenden Fall also die Klägerin
  • Friedhöfe – das Recht und die Pflicht – nach Maßgabe der Satzung. Nach § 10 HKAG können Gemeinden für die
  • Geschäftsbedingung für die Nutzung oder Überlassung einer Grabstätte dar, sondern sie sind objektives Recht. 51 An

LG Köln - 28 O 244/07

Landgericht Köln vom 05.09.2007
Inhalt
  • Anspruchsteller als Individuum befasst (vgl. Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und
  • Erkenntnis ringenden Bemühung darstellt (vgl. Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und
  • der ehrbeeinträchtigenden Behauptung (vgl. Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und
  • wird (OLG Frankfurt, NJW- RR 1991, 175; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und
  • Aufklärung verspricht (BGH, NJW 1977, 1288; zurückhaltend Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und

OVG Rheinland-Pfalz - 3 A 10045/08.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 06.05.2008
Inhalt
  • Barth für Recht erkannt: Die Berufung des Beklagten gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom
  • . Entscheidungsgründe Die Berufung hat keinen Erfolg. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht das Verhalten des
  • aufgegriffen worden. b) Zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, der Beklagte gehe in
  • Tätigkeit nach. Darüber hinaus hat es zu Recht festgestellt, er trete nach außen als Mitbetreiber der
  • hinaus gibt es keinen Grundsatz, wonach in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nur aufgrund

VG Stuttgart - 2 S 1877/13

Verwaltungsgericht Stuttgart vom 26.05.2014
Inhalt
  • zum genauen Inhalt der Gespräche. Zu Recht weise der Beklagte darauf hin, dass eine Auskunft immer
  • der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung. 26Die Berufung ist nicht begründet. Zu Recht hat das
  • und Dezember 2010 beschäftigten Haushaltshilfen verneint und seine Klage daher zu Recht abgewiesen
  • .). Diese in § 10a Nr. 3 BVO genannte Voraussetzung steht auch in Einklang mit höherrangigem Recht (4
  • Haushaltshilfe beschäftigten Wohnungsnachbarn des Klägers, erfüllt sind. 303. Zu Recht hat das

BSG - B 6 KA 64/98 R

Bundessozialgericht vom 28.06.2000
Inhalt
  • Aufsichtsrecht überschritten und unzulässig in das der Klägerin zustehende Recht der Selbstverwaltung
  • für den Vorsitzenden des Vorstands stelle die Grenze des Zulässigen dar. Zu Recht habe das
  • Rechtsbegriffe allgemein entwickelten Maßstäbe könnten auf das Verhältnis von staatlicher Aufsicht und
  • . Einen allgemein anerkannten verbindlichen Inhalt der Merkmale "Ehrenamt" und "Aufwendungsersatz
  • Organen (Vorstand, Vertreterversammlungen) als Ehrenamt auszugestalten, nicht vereinbar. Zu Recht

LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 KA 47/02

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 21.05.2003
Inhalt
  • liegenden Regelungen des HVM und EBM stünden mit höherrangigem Recht in Einklang. Über die
  • . Entscheidungsgründe: 28Die zulässige Berufung ist nicht begründet. 2930Das SG hat die Klage zu Recht
  • ausführlich zur Kenntnis zu geben. Zu Recht hat sich das SG deswegen darauf beschränkt, auf diese Rspr
  • liegenden Regelungen rechtmäßig. 53Das SG hat insbesondere zu Recht festgestellt, dass die Kläger einen
  • Wahlregelungen zur Vertreterversammlung könnten gegen höherrangiges Recht verstoßen. 58b) Die Rüge der

LSG Bayern - L 14 KG 16/03

Bayerisches Landessozialgericht vom 13.07.2006
Inhalt
  • Familienleistungen an den italienischen Staat richten, aber nur, wenn die italienischen Gesetze das Recht auf
  • nach Jahren deswegen mit formlosem Schreiben an die Beklagte wandte, aber ihr angebliches Recht dann
  • Unwissen vom materiellen Recht und Verfahrensrecht und wohl auch seiner Unbedarftheit zuzurechnen
  • lange keinen Antrag auf Kindergeld nach deutschem Recht darstellen. Es hätte auch nicht genügt
  • , sich nachträglich beim INPS als zuständige Stelle um das Kindergeld nach italienischem Recht zu bemühen

VG Köln - 11 L 2914/02

Verwaltungsgericht Köln vom 16.12.2002
Inhalt
  • nicht auf unbewegliches Vermögen oder ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis bezieht. 35Die
  • 2003 umzusetzenden RL 2001/ 14/EG in das nationale Recht übernimmt, besteht noch nicht. 41Der hier
  • § 3 Abs. 1 Ziff. 1 EIBV verweist allgemein auf "sachlich gerechtfertigte" Unterscheidungen und Art
  • Eisenbahninfrastruktur der E. AG" vom 27. April 2001, Bundesanzeiger Nr. 000 S. 13179 - Allgemeine
  • vorliegenden Fall die Notwendigkeit, unmittelbar vor dem Fahrplanwechsel in die Rechte der Antragstellerin

OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 2472/01

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.12.2002
Inhalt
  • unbegründet. 23Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide der
  • Psychotherapeutengesetz auch kein bisher ihr zustehendes Recht genommen. Sie hatte zuvor den Status einer
  • willkürlich ist, lässt sich zudem nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur in Bezug auf
  • Gestaltungsspielraum bzw. dessen Grenzen. Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet, alle Menschen
  • Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit