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OVG Nordrhein-Westfalen - 11A D 128/93.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.03.1998
- Inhalt
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- einfüge, ist offensichtlich unzutreffend. Hierzu hat die Antragsgegnerin zu Recht ausgeführt, daß
- Arten von Nutzungen, die u.a. nach § 4 BauNVO allgemein zulässig sind, nicht zulässig sind, sofern
- die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets gewahrt wird. Weiterhin kann nach § 1 Abs. 6 BauNVO im
- gemacht. Bei derartigen Differenzierungen ist stets die allgemeine Zweckbestimmung des jeweiligen
- vorhandenen Bestandes zurückzuführen. Durch die vorgenommenen Ausschlüsse wird die allgemeine
OLG Hamburg - 5 U 174/11
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 30.01.2013
- Inhalt
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- Textblock wird ganz allgemein von weiteren Kosten und weiteren Nachteilen gesprochen, und zwar nicht etwa
- Antragsgegnern eingereichten Entscheidung vom 10.08.2010 (17 W 7/10) zu Recht die Auffassung vertreten, der
- Handlung nicht erhoben werden. 93 94 ee) Die vorstehenden Ausführungen gelten erst recht für den
- insoweit zu Recht von dem "Drohpotenzial eines Hinweises auf einen negativen Eintrag bei der
- ist im Einzelnen ausgeführt, aus welchen Gründen das Ausweichen auf andere, allgemeine Begriffe
OLG Celle - 13 Verg 3/09
Oberlandesgericht Celle vom 17.07.2009
- Inhalt
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- allgemein ein (drohender) Schaden dargelegt werden, für den die behauptete Verletzung von
- . Die Antragstellerin beanstandet zu Recht, dass die Antragsgegnerin bei der Wahl des
- hat und ihre Rechte als Bieterin im Nachprüfungsverfahren verfolgt. (2) Mit ihrem Vortrag, die
- angesichts der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unerheblich. Vielmehr reicht schon die
BAG - 6 AZR 110/08
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- unvertretbaren Handlungen, die nach materiellem Recht geschuldet sind, sollen nicht erzwungen werden, wenn
- Anzeige der Masseunzulänglichkeit zu Recht erfolgt ist. Ließe man trotzdem Leistungsklagen in den
- . § 1 Abs. 2 Satz 1 VTV. Maßgeblich ist deshalb der allgemeine Betriebsbegriff, wie er insbesondere
LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KR 117/09
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.09.2010
- Inhalt
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- nicht begründet. Das Sozialgericht hat die Beklagte zu Recht dazu verurteilt, der Klägerin die für die
- IX ist gegeben, wenn der Versicherte das Hilfsmittel von der Beklagten nach ihrem materiellen Recht
- eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des
OLG Karlsruhe - 11 Wx 143/06
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 03.06.2008
- Inhalt
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- im Vergleich zum früheren Recht, nach dem Gebühren nach § 118 BRAGO maßgeblich waren, ist darauf
- ein Eingriff in das von Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Recht der Berufsausübung des Rechtsanwaltes
- , sondern überwiegend die allgemeine erbrechtliche Beratung, die Mitwirkung bei der Errichtung von
HessVGH - 14 UE 3441/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 01.04.1992
- Inhalt
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- zu Recht aufgehoben. 13 Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt W ist in dem angefochtenen Bescheid vom
- dem von der Behörde zu Recht herangezogenen § 24 Satz 1 BImSchG um eine Ermessensvorschrift. Solange
- allgemeine Verwaltungsvorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
FG Niedersachsen - 9 K 135/12
Niedersächsisches Finanzgericht vom 07.01.2014
- Inhalt
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- und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO). 31Zu Recht hat der
- ). 39b. Unter Berücksichtigung dieser Rechtsgrundsätze hat das beklagte FA zu Recht den an den
- - Zahlungen veranlassen 12- Allgemeine Bürotätigkeiten 13- Akquise von neuen Projekten 14 Streitig ist die
BPatG - 32 W (pat) 382/02
Bundespatentgericht vom 12.11.2003
- Inhalt
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- Wortbestandteile FOR LIFE sind, da in ihrer Aussage recht unbestimmt, zwar nicht glatt
- , so scheidet eine solche erst Recht im Verhältnis zu der aus drei Wortelementen bestehenden EU- Marke
- lateinischen Verb "volvere", ist nicht gegeben. Zum einen stellt das allgemeine Publikum derar- tige
LAG Baden-Württemberg - 8 Sa 5/03
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 06.05.2003
- Inhalt
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- Arbeitsgericht hat zu Recht festgestellt, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses der Parteien
- die Kammer nicht gefolgt. Das Arbeitsgericht ist bei seiner Auslegung zu Recht vom Wortlaut der Norm
- bekannt und bewusst, dass der allgemeine Kündigungsschutz in Deutschland durch den persönlichen und
BVerfG - 1 BvR 519/08
Bundesverfassungsgericht vom 09.07.2008
- Inhalt
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- selbst rechtswidrig. Aber: Recht ist heute, was den Mächtigen nützt. 20 Wir sind nun gespannt, ob sich
- Rechtsextremisten allgemein findet. Insofern hätte das Landgericht zumindest erwägen müssen, ob es sich um eine
- . Man hat es hier mit einem neuen Totalitarismus im Gewande des 'Kampfes gegen Rechts' zu tun. Wir
- Totalitarismus im Gewande des „Kampfes gegen Rechts“ zu tun, eine besonders verletzende Missachtung und
- eine rechts- oder auch verfassungswidrige Entscheidung getroffen haben mag, begründet jedoch noch nicht
BAG - 9 AZR 51/09
Bundesarbeitsgericht vom 19.01.2010
- Inhalt
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- Gesamteinbehalt des überzahlten Betrags im August 2007 sei zu Recht erfolgt. § 11 LeistungsTV-Bund finde, soweit
- klageabweisende Entscheidung des Arbeitsgerichts zu Recht zurückgewiesen. 14I. Die Klägerin hat
- Klägerin für August 2007 zu Recht insgesamt 66,48 Euro brutto ein. Sie erklärte insoweit gemäß § 388 BGB
- Nettoarbeitsentgelt. Sie verrechnete ferner zu Recht die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die sie aus
- LeistungsTV-Bund ist ein Bezug nach § 4 Abs. 1 1. Alt und Abs. 2 TV ATZ (vgl. allgemein zum Begriff Bezüge
VG Münster - 16 K 730/07.T
Verwaltungsgericht Münster vom 20.02.2008
- Inhalt
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- Ärztekammer Westfalen-Lippe hinauswirkendes (Außen- )Recht. Sowohl § 24 Abs. 2 HeilBerG als auch das
- Berufsstandes in Mitleidenschaft gezogen und das einem Arzt allgemein entgegengebrachte Mindestmaß an
- Allgemeinheit und erst recht bei den Patienten und Patientinnen wäre es zudem auf Unverständnis
- Abs. 2 BÄO OVG NRW, Urteil vom 30. Januar 1997 - 13 A 2587/94 -). Der Beschuldige hat allgemein das
- Verfahrens kann von Rechts wegen nicht die Dauer anderer Justizverfahren hinzugerechnet werden, in denen
Anlage 1 SchSV 1998
(zu § 5) Besondere Regelungen bei internationalem schiffsbezogenen Sicherheitsstandard
- Inhalt
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- drei Monaten, nachdem das Recht zur Führung der Bundesflagge wieder ausgeübt werden darf
- an Bord verwendeten Arbeitssprache zu führen. Nicht allgemein gebräuchliche Abkü
- mitgeführten Schiffstagebuch entnehmen können.C.Vorschriften neben den allgemein anerkannten
- FlaggeD.I.Anforderungen in Bezug auf Schiffe, die in einem deutschen Schiffsregister eingetragen sind1.Allgemein
- ;hrten im Völkerrecht allgemein anerkannten internationalen Übereinkommen ist undb)das
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 190/94
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.09.1996
- Inhalt
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- unter Berücksichtigung der im öffentlichen Recht ebenfalls geltenden Grundsätze des bürgerlichen
- gesprochen werden kann, erschließt sich einmal aus dem Grund, der allgemein für die Einführung einer
- Abs. 1 GG verbürgtes Recht nicht wahrnehmen kann. 66Vgl. dazu von Schenckendorff, Vertriebenen- und
- . 7273Da der Aufnahmebewerber nicht daran gehindert werden darf, sein Recht auf Anerkennung als
- Rechts über das Vorliegen einer Anscheins- oder Duldungsvollmacht ist die Zustellung des