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OVG Nordrhein-Westfalen - 19 A 870/01
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.11.2001
- Inhalt
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- Fortsetzungsfeststellungsklage im Ergebnis zu Recht als unzulässig abgewiesen, so dass dahinstehen kann, ob die Klage
- , Recht des Klägers auf Erziehung und Bildung) sowie die behaupteten Verstöße gegen den Anspruch auf
- eines Schülers ein fortwirkender den Schüler benachteiligender Eingriff in das Recht auf Erziehung und
- durchzuführen. Nach den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB
- Fortsetzungsfeststellungsklage wäre inzident festgestellt, dass die Beklagte zu Recht einen sonderpädagogischen
LSG Bayern - L 12 KA 71/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 12.11.2003
- Inhalt
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- in der Streitsache mit dem Az.: S 43 KA 959/00 abgewiesen. Die Beklagte habe es im Ergebnis zu Recht
- Grundvoraussetzung für eine diesbezügliche Ermessensentscheidung der Beklagten. Die Beklagte habe aber zu Recht
- - und fristgerecht eingelegte Berufung des Klägers ist unbegründet. Die Beklagte hat es zu Recht
- 2001 die Klage des Klägers zu Recht abgewiesen. Zunächst ist festzustellen, dass der Senat bereits mit
- auch an ihre Durchführungsbestimmungen gehalten. Diesbezüglich hat das SG bereits zu Recht darauf
LAG Köln - 13 Sa 19/01
Landesarbeitsgericht Köln vom 28.08.2001
- Inhalt
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- ). 36 1. Die Rechtsmittel haben jedoch in der Sache keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht hat zu Recht der
- . 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. 38 1. Das Arbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen
- November 1999 an den Kläger geleistete Betrag von 1618,-DM netto. 482. Das Arbeitsgericht hat zu Recht
- . BGB. 50III. Das Arbeitsgericht hat der Widerklage der Beklagten zu Recht mit zutreffender Begründung
- Schuldner von sich aus die Ansprüche klarstellt (aaO. Entscheidungsgründe II. 2. b). 59Erst recht kann
OVG Nordrhein-Westfalen - 24 A 482/97
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.04.1999
- Inhalt
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- Haftpflichtversicherung diene nicht dem allgemein üblichen Versicherungsschutz und sei deshalb dem
- Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht durch den angefochtenen Gerichtsbescheid abgewiesen. 22Die Kläger
- sozialen Sicherung dar. Sie soll nicht einen sozialen Mindeststandard gewährleisten und erst recht nicht
LSG Berlin-Brandenburg - L 12 B 468/06 AL ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 08.10.2007
- Inhalt
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- besuchte Maßnahme nicht von einer fachkundigen Stelle gemäß § 85 SGB III allgemein zugelassen worden
- gGmbH als zugelassenen Träger für die berufliche Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung
- ausdrücklich auf die berufliche Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung bezieht. Eine entsprechende
VG Frankfurt (Main) - 9 G 3224/03
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 22.01.2004
- Inhalt
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- Abs. 2 BBG oder des § 6 PostPersRG abgesehen. Hieraus folgt zwar kein Recht des Beamten auf
- finden die für Bundesbeamte allgemein geltenden Vorschriften Anwendung, soweit gesetzlich nichts
- Sonderregelungen erlassen worden. Das Recht des Beamten auf Ausübung seines Amtes bleibt somit nach dem Willen
SozG Aachen - S 6 R 136/10
Sozialgericht Aachen vom 26.11.2010
- Inhalt
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- allgemein BSG, Urteil vom 24.01.1995 - 8 RKn 11/93 = BSGE 75, 291 ff.), stellt das Informationsschreiben der
- im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist und erst Recht muss dies dann zum Zeitpunkt 01.04.2002
- Anforderungen aufweist, liegt in der Person der zum Zeitpunkt der Umstellung 78-jährigen Klägerin erst Recht
LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 SB 97/01
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 29.10.2002
- Inhalt
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- zuvor angehört worden. Die zulässige Berufung ist unbegründet. 28Das SG hat die Klage zu Recht
- Gesamtbehinderungszustandes zur Folge. 45Das SG hat zu Recht das Vorliegen der gesundheitlichen
- (BSG) beschreiben die AP 1996 Nr. 30 Abs. 3 - 5 Regelfälle, bei denen nach dem allgemein anerkannten
LSG Bayern - L 15 VG 2/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 29.11.2001
- Inhalt
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- einer allgemein bildenden Sonderschule) folge, dass es lediglich auf einen Bezug zum Erwerbsleben zum
- Landshut ist zulässig, erweist sich jedoch als unbegründet. Das Sozialgericht hat zu Recht den
- Sozialgerichts zu Recht; die Berufung war zurückzuweisen. Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 183, 193 SGG
OLG Köln - 9 U 85/04
Oberlandesgericht Köln vom 25.01.2005
- Inhalt
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- nur allgemein und nicht substantiiert angedeutet. Auf die Frage der groben Fahrlässigkeit in diesem
- Mustergleichheit ankommt, kann nur dann zu Recht eine Gesamterneuerung der betroffenen Raumeinheit gefordert
- ) angesetzt. (6) Elektroarbeiten 4344Zu Recht hat das Landgericht die Elektroarbeiten nicht als
BGH - III ZR 61/07
Bundesgerichtshof vom 20.12.2007
- Inhalt
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- 185/05 - NJW-RR 2007, 1479 f Rn. 9-13). 9c) Die Beschwerde rügt weiter mit Recht, dass sich das
- gelassen hat, verletzt den Kläger in seinem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG und führt ebenfalls nach
- macht. Eine - notwendigerweise allgemein bleibende - abgeleitete Kenntnis genügt hierfür nicht. Es
VG Saarlouis - 10 L 80/09
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 06.03.2009
- Inhalt
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- , erst recht nicht möglich ist. so überzeugend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.03.2006, wie
- 35/06; vgl. allgemein auch den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 30.09.2002, 9 W 25/02, ZfS 2003
- , gutachterlich bestätigte Abstinenzzeit vorgelegen hat. Hat demnach der Antragsgegner zu Recht die
OLG Dresden - 8 U 1412/07
Oberlandesgericht Dresden vom 05.12.2007
- Inhalt
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- Oberlandesgericht H....., Richterin am Oberlandesgericht H..... und Richter am Amtsgericht R...... für Recht
- trennbaren Teile der Klausel zu Recht einer isolierten Wirksamkeitskontrolle unterzogen und sie je für
- oder allgemein, wenn sich die ursprünglich gemeinsamen Wege später trennen. An dieser Beurteilung
VG Minden - 5 K 3141/01
Verwaltungsgericht Minden vom 28.02.2003
- Inhalt
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- seinem Fall bereits nach früherem Recht eine Anschlussgebühren- oder beitragspflicht begründet worden
- 1998, 51; anders wohl noch Urteil vom 07.09.1993 - 2 A 1409/90 - 24für allgemein zulässig erachtet
- 15.07.1997, a.a.O., 2627so gilt das erst recht, wenn es wie im Falle des dem Kläger gehörenden
OLG Köln - 19 U 116/00
Oberlandesgericht Köln vom 17.08.2001
- Inhalt
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- können, sind klare Grundsätze in der Rechtsprechung bislang nicht entwickelt worden. Eine allgemein
- viel schwerwiegender im angrenzenden Erdreich ausgewirkt und sogar recht weiträumig ausgebreitet
- Beklagte zu Recht auf Verjährung. Ausgehend von dem zugunsten des Klägers als wahr unterstellten