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AG Düsseldorf - 50 C 9254/08

Amtsgericht Düsseldorf vom 15.01.2009
Inhalt
  • ) rechtskräftig sei und der Beklagten aufgrund des Widerrufs kein Recht an dem Versicherungsbeitrag zustehe
  • , sondern der allgemeine Finanzierungsbedarf der Schuldner gewesen sei, zum anderen bildeten die beiden
  • dem Versicherungsvertrag, dass das Versicherungsverhältnis seinerseits ohnehin kündbar ist, reicht für
  • Widerrufs in die Rechte und Pflichten des Unternehmers aus dem verbundenen Vertrag eintritt, wenn das
  • Eintreten des Darlehensgebers in die Rechte und Pflichten des Unternehmers nicht etwa, dass der

LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 B 13/09 R ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 18.02.2010
Inhalt
  • Recht hat, ihre Leistung durch andere erbringen zu lassen. Die vertragliche Einräumung einer
  • entgegen, zumal auch der Arbeitsvertrag aus dem Jahr 1993 insoweit lediglich allgemeine Vorgaben
  • oder Klage) zumindest überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen. Hierfür reicht es nicht schon aus
  • Mandanten betreffende Unterlagen erhalten (vgl. § 9 Abs. 6 der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der
  • bei Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung entsprechende Rechte geltend machen und durchsetzen

BGH - X ZR 101/11

Bundesgerichtshof vom 17.06.2014
Inhalt
  • Dr. Kober-Dehm für Recht erkannt: Die Berufung gegen das am 3. März 2011 verkündete Urteil des 2
  • Informationsausgabevorrichtung und die dafür erforderliche Identifizierung der Geräte offenbare der allgemeine Teil der
  • Rechts wegen Tatbestand: 1Die Beklagte ist Inhaberin des deutschen Patents 44 04 104 (Streitpatents
  • Überschreibens der werkseitigen Einstellungen reicht eine Identifizierung der Anzeigeeinheit nach dem Typ aus
  • inhaltlich von dieser beeinflusst wird. Vielmehr reicht es nach Merkmal 3.1 aus, wenn die

BAG - 6 AZR 75/09

Bundesarbeitsgericht vom 24.06.2010
Inhalt
  • haben die Klage zu Recht abgewiesen. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf eine höhere
  • berücksichtigt: a) Die Vergütung (§ 26 BAT/BAT-O), die allgemeine Zulage nach dem Tarifvertrag über Zulagen an
  • Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt worden sind, gegen Denkgesetze oder allgemeine
  • Land als Körperschaft des öffentlichen Rechts einem stattgebenden Feststellungsurteil nachkommen

VG Düsseldorf - 10 K 6223/01

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 09.12.2002
Inhalt
  • man gleichwohl recht schnell zu deren systematischer Unterteilung in solche bei Einzelzahnverlust
  • /Raff/Wissing, Kommentar zur GOZ, Allgemeine Einführung, Erl. 27, Stand Juli 1992, sowie Nr. 900, GOZ
  • , unterlaufen werden. Deshalb wäre ein unmittelbarer Rückgriff auf die (allgemeine) Fürsorgepflicht nur
  • der jeweils rechts und links nicht angelegten zwei Zähne medizinisch notwendig und angemessen gewesen

LSG Berlin-Brandenburg - L 27 R 26/08

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 19.02.2009
Inhalt
  • unbegründet. Das Sozialgericht hat die Beklagte zu Recht zur Gewährung einer Rente wegen teilweiser
  • zum 20. August 1999 als Maurer mit den Aufgaben allgemeine Maurerarbeiten, Verputzen, Mauern
  • Tätigkeit haben und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben
  • 4/5 und mäßige Funktionseinschränkungen, belastungsinduzierte Schultergelenksbe-schwerden rechts mit

LAG Hamm - 7 Sa 1232/06

Landesarbeitsgericht Hamm vom 03.11.2006
Inhalt
  • dies dem Beklagten nicht das Recht, gegen seine Vertragspflicht zu verstoßen. Rechtsverletzungen der
  • Klägerin begründeten Schadenersatzansprüche oder das Recht zur Zurückbehaltung gem. den §§ 273, 320
  • gewesen. Als Handelsvertreter sei ihm jedoch kein Recht zur Selbsthilfe eingeräumt worden. 18Auch das
  • durchaus das Recht, auch für die Einhaltung der gesetzlich normierten Pflicht, sich während der
  • verpflichtet zu überprüfen, ob der Klägerin das Recht zustand, den Mietvertrag über den vermieteten

SozG Gelsenkirchen - S 17 KR 139/01

Sozialgericht Gelsenkirchen vom 15.11.2001
Inhalt
  • Beklagte nach dem - auch im öffentlichen Recht geltenden - Grundsatz von Treu und Glauben gegenüber
  • Neuregelung des § 47a SGB IV keine allgemeine Verpflichtung der Kassen, von Amts wegen bereits
  • , ihre Rechte durch Einleitung eines Widerspruchsverfahrens zu wahren, um sich im Nachhinein auf die

LSG Baden-Württemberg - L 10 U 4249/00

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 28.02.2002
Inhalt
  • außerdem zu Recht den Ausnahmecharakter erneuter Wohnungshilfe betont. Mit ausschlaggebend für die
  • Solidargemeinschaft - abdecken muss. Allgemeine Grundsätze dafür, was der Versicherte danach zu vertreten hat
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, nicht zur Rechtssetzung ermächtigt, ihnen vielmehr (nur) die

BPatG - 25 W (pat) 27/10

Bundespatentgericht vom 04.11.2010
Inhalt
  • Widerspruch von der Markenstelle gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 MarkenG zu Recht zurückgewiesen worden ist
  • Sprenglaut „G“, den Vokal „O“ sowie den Sprenglaut „D“. Zudem würden auch allgemeine Verkehrskreise
  • die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung

LSG Niedersachsen-Bremen - L 1 R 174/05

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 15.01.2007
Inhalt
  • worden sind". Der Begriff des Beitrags ist im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung von Bedeutung
  • bleibe, die allgemeine Wartezeit gegebenenfalls durch die Zahlung freiwilliger Beiträge zu erfüllen
  • Einigungsvertrages überführt wurden. Denn erst durch diese Überführung sind diese Rechte dem Schutz des

BAG - 1 ABR 85/12

Bundesarbeitsgericht vom 15.04.2014
Inhalt
  • den Hauptantrag zu Recht abgewiesen. Die Hilfsanträge fallen nicht zur Entscheidung an. 11I. Die
  • „Dialogforum“ handelt es sich um eine allgemeine Informationsveranstaltung der Arbeitgeberin. Diese möchte
  • . Der zulässige Hauptantrag ist unbegründet. 141. Streitigkeiten über Rechte und Pflichten einer gemäß

BGH - XII ZR 23/00

Bundesgerichtshof vom 12.02.2003
Inhalt
  • Richterin Dr. Hahne, die Richter Gerber, Sprick, Fuchs und die Richterin Dr. Vézina für Recht erkannt: Auf
  • allgemeine Ungewißheit rechtfertigt aber eine Hinterlegung nach § 372 BGB gerade nicht. Die Hinterlegung
  • . Juli 1999. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Parteien

VG Berlin - 80 K 15.09 OL

Verwaltungsgericht Berlin vom 16.10.2009
Inhalt
  • Recht, vor der Polizei keine Angaben machen zu müssen. In dieses allgemeine Bürgerrecht des Klägers
  • seine Rechte aus § 55 StPO nicht belehrt worden, wonach sich ein Zeuge nicht selbst belasten brauche

OLG Celle - 311 SsRs 114/11

Oberlandesgericht Celle vom 25.07.2011
Inhalt
  • , weil die Messung den Richtlinien entsprochen hat. Das Amtsgericht hat zu Recht erkannt, dass nach
  • Gefahrenlage voraus, die auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und das allgemeine Risiko einer
  • allerdings gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG zur Fortbildung des Rechts zuzulassen. Die Frage, ob eine