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AG Düsseldorf - 50 C 9254/08
Amtsgericht Düsseldorf vom 15.01.2009
- Inhalt
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- ) rechtskräftig sei und der Beklagten aufgrund des Widerrufs kein Recht an dem Versicherungsbeitrag zustehe
- , sondern der allgemeine Finanzierungsbedarf der Schuldner gewesen sei, zum anderen bildeten die beiden
- dem Versicherungsvertrag, dass das Versicherungsverhältnis seinerseits ohnehin kündbar ist, reicht für
- Widerrufs in die Rechte und Pflichten des Unternehmers aus dem verbundenen Vertrag eintritt, wenn das
- Eintreten des Darlehensgebers in die Rechte und Pflichten des Unternehmers nicht etwa, dass der
LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 B 13/09 R ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 18.02.2010
- Inhalt
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- Recht hat, ihre Leistung durch andere erbringen zu lassen. Die vertragliche Einräumung einer
- entgegen, zumal auch der Arbeitsvertrag aus dem Jahr 1993 insoweit lediglich allgemeine Vorgaben
- oder Klage) zumindest überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen. Hierfür reicht es nicht schon aus
- Mandanten betreffende Unterlagen erhalten (vgl. § 9 Abs. 6 der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der
- bei Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung entsprechende Rechte geltend machen und durchsetzen
BGH - X ZR 101/11
Bundesgerichtshof vom 17.06.2014
- Inhalt
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- Dr. Kober-Dehm für Recht erkannt: Die Berufung gegen das am 3. März 2011 verkündete Urteil des 2
- Informationsausgabevorrichtung und die dafür erforderliche Identifizierung der Geräte offenbare der allgemeine Teil der
- Rechts wegen Tatbestand: 1Die Beklagte ist Inhaberin des deutschen Patents 44 04 104 (Streitpatents
- Überschreibens der werkseitigen Einstellungen reicht eine Identifizierung der Anzeigeeinheit nach dem Typ aus
- inhaltlich von dieser beeinflusst wird. Vielmehr reicht es nach Merkmal 3.1 aus, wenn die
BAG - 6 AZR 75/09
Bundesarbeitsgericht vom 24.06.2010
- Inhalt
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- haben die Klage zu Recht abgewiesen. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf eine höhere
- berücksichtigt: a) Die Vergütung (§ 26 BAT/BAT-O), die allgemeine Zulage nach dem Tarifvertrag über Zulagen an
- Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt worden sind, gegen Denkgesetze oder allgemeine
- Land als Körperschaft des öffentlichen Rechts einem stattgebenden Feststellungsurteil nachkommen
VG Düsseldorf - 10 K 6223/01
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 09.12.2002
- Inhalt
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- man gleichwohl recht schnell zu deren systematischer Unterteilung in solche bei Einzelzahnverlust
- /Raff/Wissing, Kommentar zur GOZ, Allgemeine Einführung, Erl. 27, Stand Juli 1992, sowie Nr. 900, GOZ
- , unterlaufen werden. Deshalb wäre ein unmittelbarer Rückgriff auf die (allgemeine) Fürsorgepflicht nur
- der jeweils rechts und links nicht angelegten zwei Zähne medizinisch notwendig und angemessen gewesen
LSG Berlin-Brandenburg - L 27 R 26/08
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 19.02.2009
- Inhalt
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- unbegründet. Das Sozialgericht hat die Beklagte zu Recht zur Gewährung einer Rente wegen teilweiser
- zum 20. August 1999 als Maurer mit den Aufgaben allgemeine Maurerarbeiten, Verputzen, Mauern
- Tätigkeit haben und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben
- 4/5 und mäßige Funktionseinschränkungen, belastungsinduzierte Schultergelenksbe-schwerden rechts mit
LAG Hamm - 7 Sa 1232/06
Landesarbeitsgericht Hamm vom 03.11.2006
- Inhalt
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- dies dem Beklagten nicht das Recht, gegen seine Vertragspflicht zu verstoßen. Rechtsverletzungen der
- Klägerin begründeten Schadenersatzansprüche oder das Recht zur Zurückbehaltung gem. den §§ 273, 320
- gewesen. Als Handelsvertreter sei ihm jedoch kein Recht zur Selbsthilfe eingeräumt worden. 18Auch das
- durchaus das Recht, auch für die Einhaltung der gesetzlich normierten Pflicht, sich während der
- verpflichtet zu überprüfen, ob der Klägerin das Recht zustand, den Mietvertrag über den vermieteten
SozG Gelsenkirchen - S 17 KR 139/01
Sozialgericht Gelsenkirchen vom 15.11.2001
- Inhalt
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- Beklagte nach dem - auch im öffentlichen Recht geltenden - Grundsatz von Treu und Glauben gegenüber
- Neuregelung des § 47a SGB IV keine allgemeine Verpflichtung der Kassen, von Amts wegen bereits
- , ihre Rechte durch Einleitung eines Widerspruchsverfahrens zu wahren, um sich im Nachhinein auf die
LSG Baden-Württemberg - L 10 U 4249/00
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 28.02.2002
- Inhalt
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- außerdem zu Recht den Ausnahmecharakter erneuter Wohnungshilfe betont. Mit ausschlaggebend für die
- Solidargemeinschaft - abdecken muss. Allgemeine Grundsätze dafür, was der Versicherte danach zu vertreten hat
- Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, nicht zur Rechtssetzung ermächtigt, ihnen vielmehr (nur) die
BPatG - 25 W (pat) 27/10
Bundespatentgericht vom 04.11.2010
- Inhalt
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- Widerspruch von der Markenstelle gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 MarkenG zu Recht zurückgewiesen worden ist
- Sprenglaut „G“, den Vokal „O“ sowie den Sprenglaut „D“. Zudem würden auch allgemeine Verkehrskreise
- die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung
LSG Niedersachsen-Bremen - L 1 R 174/05
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 15.01.2007
- Inhalt
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- worden sind". Der Begriff des Beitrags ist im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung von Bedeutung
- bleibe, die allgemeine Wartezeit gegebenenfalls durch die Zahlung freiwilliger Beiträge zu erfüllen
- Einigungsvertrages überführt wurden. Denn erst durch diese Überführung sind diese Rechte dem Schutz des
BAG - 1 ABR 85/12
Bundesarbeitsgericht vom 15.04.2014
- Inhalt
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- den Hauptantrag zu Recht abgewiesen. Die Hilfsanträge fallen nicht zur Entscheidung an. 11I. Die
- „Dialogforum“ handelt es sich um eine allgemeine Informationsveranstaltung der Arbeitgeberin. Diese möchte
- . Der zulässige Hauptantrag ist unbegründet. 141. Streitigkeiten über Rechte und Pflichten einer gemäß
BGH - XII ZR 23/00
Bundesgerichtshof vom 12.02.2003
- Inhalt
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- Richterin Dr. Hahne, die Richter Gerber, Sprick, Fuchs und die Richterin Dr. Vézina für Recht erkannt: Auf
- allgemeine Ungewißheit rechtfertigt aber eine Hinterlegung nach § 372 BGB gerade nicht. Die Hinterlegung
- . Juli 1999. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Parteien
VG Berlin - 80 K 15.09 OL
Verwaltungsgericht Berlin vom 16.10.2009
- Inhalt
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- Recht, vor der Polizei keine Angaben machen zu müssen. In dieses allgemeine Bürgerrecht des Klägers
- seine Rechte aus § 55 StPO nicht belehrt worden, wonach sich ein Zeuge nicht selbst belasten brauche
OLG Celle - 311 SsRs 114/11
Oberlandesgericht Celle vom 25.07.2011
- Inhalt
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- , weil die Messung den Richtlinien entsprochen hat. Das Amtsgericht hat zu Recht erkannt, dass nach
- Gefahrenlage voraus, die auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und das allgemeine Risiko einer
- allerdings gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG zur Fortbildung des Rechts zuzulassen. Die Frage, ob eine