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LG Krefeld - 3 O 179/05
Landgericht Krefeld vom 22.12.2005
- Inhalt
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- . 2 BGB Sachgebiet: Bürgerliches Recht Rechtskraft: Urteil ist teilweise abgeändert worden Tenor
- recht in einem Bereich gelten, der überhaupt nicht (und nicht nur für die Benutzung in einer Richtung
- ankommen, ob eine allgemeine Verkehrsanerkennung in dem Sinne vorliegt, dass die Schutzmaßnahme etwa
- Ausweichmanöver versucht hatte, prallte der Beklagte seitlich rechts an dem Wagen des Klägers auf. Der Pkw des
- benutzt. Er behauptet, der Unfall wäre vermieden worden, wenn der Beklagte die rechte Seite der etwa
OLG Frankfurt - 20 VA 14/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 25.02.2010
- Inhalt
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- berücksichtigt zu werden. Insofern verfügt er über ein subjektives Recht, für das Rechtsschutz zu
- besteht daher ein subjektives Recht des Antragstellers (vgl. Senat NZI 2008, 496). 15 Der Senat hat
- Bindung an die Grundrechte, maßgebend ist insbesondere der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs
- Kanzlei habe einen Schwerpunkt bei Fragen des öffentlichen Rechts, es würden aber auch ständig
- vom Gesetz formulierten Voraussetzungen übersteigen und damit einen Eingriff in die Rechte der
BGH - XII ZR 149/98
Bundesgerichtshof vom 10.05.2000
- Inhalt
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- Prof. Dr. Wagenitz für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 10
- Berufungsgericht zu Recht hinweist, der Anwendungsbereich des § 558 BGB dahin ausgedehnt worden, daß auch
- und 16) zurück. b) § 558 BGB enthält keine allgemeine Regelung der Verjährung für sämtliche
- zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Klägerin ist - als Rechtsnachfolgerin der Stadt D
- Schädigung der Mietsache (deren Beseitigung nicht Gegenstand des damaligen Rechts- streits war) und
HessVGH - 1 TG 682/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 12.08.1988
- Inhalt
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- Verwaltungsgericht den Antrag des Antragstellers zu Recht abgelehnt und seiner Beschwerde nur insoweit zu Recht
- Recht ist das Verwaltungsgericht in den angefochtenen Beschlüssen auch davon ausgegangen, daß der
- Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen, nicht aber auch auf ihre Ehrenrührigkeit. 28 Zu Recht ist das
- / Janck, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., 1986, Rdnr. 233). Zu Recht hat
- . Davon ist auch das Verwaltungsgericht in seinem Abhilfebeschluß vom 21.1.1988 zu Recht ausgegangen
OLG Köln - 6 U 136/02
Oberlandesgericht Köln vom 26.05.2004
- Inhalt
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- gemachten Annexansprüchen in Form des Auskunfts- und Schadenersatzfeststellungsbegehrens zu Recht
- . = Pharma Recht 2000, 184 ff. "L-Carnitin" und BGH GRUR 1995, 419, 420 = WRP 1995, 386 ff. "Knoblauchkapseln
- Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein
- 2003, 631, 632 = WRP 2003, 883 ff. = ZLR 2003, 487 ff. = Pharma Recht 2003, 297 ff. "L-Glutamin
- "Muskelaufbaupräparate" und BGH ZLR 2000, 375, 379 = WRP 2000, 510 ff. = GRUR 2000, 528 ff. = Pharma Recht 2000, 184 ff
HessVGH - 12 UE 1846/95
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.02.1996
- Inhalt
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- des Klägers im Bundesgebiet nicht entgegen, gelte dies erst recht für die vorliegend auch aus
- Vergleich zwischen alter und neuer Rechtslage zeige, genüge es nach neuem Recht nicht mehr, wenn die in § 10
- auf § 10 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 gestützt worden sei. Allerdings hätten in die nach dem alten Recht
- kann ein allgemein gültiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab nicht zugrundegelegt werden. Vielmehr erfordert
- schwerwiegende Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar, die allgemein die Besorgnis
BGH - VII ZR 257/03
Bundesgerichtshof vom 16.12.2004
- Inhalt
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- Richter Prof. Dr. Thode, Dr. Kuffer, Prof. Dr. Kniffka und Bauner für Recht erkannt: Auf die Revision
- abgetretenem Recht von der Beklagten Schadensersatz aus Anlaß des Erwerbs eines sanierten Altbaus
- . Feststellungen dazu, ob es sich bei diesen Regelungen um allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 1 AGBG
- sich bei Ziffer IV. 1. der notariellen Verträge um allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 1
- Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Kläger begehrt aus eigenem und aus
LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 KA 22/06
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 09.05.2007
- Inhalt
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- ) beschwert; denn diese Bescheide sind nicht rechtswidrig. Die Beklagte hat dem Kläger zu Recht die
- Vereinigung zulässig. Eine solche Genehmigung besitzt der Kläger nicht. 3839Die Beklagte weist zu Recht
- erst recht keine gesicherte, Rechtsposition inne. 47b) Ebenso wenig führt sein Vorbringen weiter, ihm
- worden und gerade keine allgemeine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Apheresen als
- extrakorporale Hämotherapieverfahren" sei erstmals eine "allgemeine" Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung
LAG Rheinland-Pfalz - 6 Sa 827/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 27.04.2006
- Inhalt
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- unbegründet, weil das Arbeitsgericht zu Recht die Klage insgesamt abgewiesen hat. Dem Kläger stehen
- zu Recht davon aus, dass das Schreiben, das eine Erklärung des Klägers darstellt, sowohl eine
- konzentriert. Vorab ist festzuhalten, dass, worauf das Arbeitsgericht zu Recht hinweist, die Erklärung des
- allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB handele. Der Kläger habe zudem bis 11:00 Uhr im
- . BGB anwendbar sind, weil es sich vorliegend um eine allgemeine Geschäftsbedingung gemäß § 305 Abs
VG Düsseldorf - 2 K 8497/01.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 07.09.2004
- Inhalt
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- Gruppen oder Personen, die die allgemein üblichen Aktivitäten entfalteten, bei Rückkehr in den Iran mit
- anzusehen ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Eine derartige Tätigkeit wird vielmehr durch die
- angehört, nicht allgemein ausgesetzt ist (§ 53 Abs. 6 AuslG). 69Die Voraussetzungen des § 53 Abs. 6
- , Auskunft an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht vom 28. Januar 2003; Frankfurter Allgemeine
- , 162, 169. 3637Für die Annahme einer Verfolgung für den Fall der Rückkehr reicht jedoch nicht jede
BGH - 3 StR 314/12
Bundesgerichtshof vom 20.09.2012
- Inhalt
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- getroffen. Die Revision des Angeklagten rügt allgemein die Verletzung materiellen Rechts und
- der der Angeklagte sie sich zu Eigen gemacht habe. 28b) Gegen solche allgemein gehaltenen Erwägungen
- allgemein gehaltene Lobpreisung aller "Mujahidin", die sich in Befolgung ihrer religiösen Pflicht
- Erfahrungswerte oder allgemeine Vermutungen stützen. Außerdem darf nicht aus dem Blick verloren werden
Anlage 1 BauWiAusbV 1999
(zu § 6)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter/zur Hochbaufacharbeiterin
- Inhalt
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- Vorgaben prüfenb)Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische
- Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
- Vorgaben prüfenb)Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische
- und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)M
- ;bertragenc)Geraden ausfluchtend)Messpunkte anlegen und sicherne)rechte Winkel anlegen und prüfenf
LSG Bayern - L 16 RJ 220/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 12.02.2003
- Inhalt
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- BerufsErwerbsunfähigkeit und auch am 01.01.1984 hat der Kläger die allgemeine Wartezeit nach den §§ 43 Abs.1 Nr.3
- eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist (§§ 43 Abs.4, 44 Abs.4 SGB VI
- allgemeine Wartezeit erfüllt. Vom 01.01.1984 bis zum Eintritt des Versicherungsfalles ist aber nicht
- Dezember eine Bypassoperation rechts und Mittelfußamputation rechts erforderte. In Dezember 1996
OLG Brandenburg - 4 U 148/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 06.09.2006
- Inhalt
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- I. 1Der Kläger hat in der ersten Instanz sowohl aus eigenem als auch aus abgetretenem Recht seiner
- verbundene Geschäft nicht mehr gebunden sei. Die Beklagte habe jedoch zu Recht eingewandt, dass es
- ist zulässig; sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. 36 Das Landgericht ist zu Recht zu dem
- der Kläger zu Recht geltend gemacht, dass es sich im Falle des Abschlusses eines Darlehensvertrages
- handelt es sich um eine von der Beklagten zu 3. als Verwenderin gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung
KG Berlin - 19 U 83/10
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- erfüllen kann (BGH, NZG 2008, 314 Tz. 8 m.w.N.). Diesem Grundsatz dient - allgemein - auch § 287 Abs. 1
- nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände beantworten
- Angelegenheit ist von dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit abzugrenzen, der das konkrete Recht oder
- Vortrags gerügt hatte, gebot dem Beklagten seine allgemeine Prozessförderungspflicht, bereits im ersten
- , ohne zuvor (Rechts-)Rat darüber einzuholen, ob die Kommanditgesellschaft zum - nachträglichen