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LG Krefeld - 3 O 179/05

Landgericht Krefeld vom 22.12.2005
Inhalt
  • . 2 BGB Sachgebiet: Bürgerliches Recht Rechtskraft: Urteil ist teilweise abgeändert worden Tenor
  • recht in einem Bereich gelten, der überhaupt nicht (und nicht nur für die Benutzung in einer Richtung
  • ankommen, ob eine allgemeine Verkehrsanerkennung in dem Sinne vorliegt, dass die Schutzmaßnahme etwa
  • Ausweichmanöver versucht hatte, prallte der Beklagte seitlich rechts an dem Wagen des Klägers auf. Der Pkw des
  • benutzt. Er behauptet, der Unfall wäre vermieden worden, wenn der Beklagte die rechte Seite der etwa

OLG Frankfurt - 20 VA 14/08

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 25.02.2010
Inhalt
  • berücksichtigt zu werden. Insofern verfügt er über ein subjektives Recht, für das Rechtsschutz zu
  • besteht daher ein subjektives Recht des Antragstellers (vgl. Senat NZI 2008, 496). 15 Der Senat hat
  • Bindung an die Grundrechte, maßgebend ist insbesondere der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs
  • Kanzlei habe einen Schwerpunkt bei Fragen des öffentlichen Rechts, es würden aber auch ständig
  • vom Gesetz formulierten Voraussetzungen übersteigen und damit einen Eingriff in die Rechte der

BGH - XII ZR 149/98

Bundesgerichtshof vom 10.05.2000
Inhalt
  • Prof. Dr. Wagenitz für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 10
  • Berufungsgericht zu Recht hinweist, der Anwendungsbereich des § 558 BGB dahin ausgedehnt worden, daß auch
  • und 16) zurück. b) § 558 BGB enthält keine allgemeine Regelung der Verjährung für sämtliche
  • zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Klägerin ist - als Rechtsnachfolgerin der Stadt D
  • Schädigung der Mietsache (deren Beseitigung nicht Gegenstand des damaligen Rechts- streits war) und

HessVGH - 1 TG 682/88

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 12.08.1988
Inhalt
  • Verwaltungsgericht den Antrag des Antragstellers zu Recht abgelehnt und seiner Beschwerde nur insoweit zu Recht
  • Recht ist das Verwaltungsgericht in den angefochtenen Beschlüssen auch davon ausgegangen, daß der
  • Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen, nicht aber auch auf ihre Ehrenrührigkeit. 28 Zu Recht ist das
  • / Janck, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., 1986, Rdnr. 233). Zu Recht hat
  • . Davon ist auch das Verwaltungsgericht in seinem Abhilfebeschluß vom 21.1.1988 zu Recht ausgegangen

OLG Köln - 6 U 136/02

Oberlandesgericht Köln vom 26.05.2004
Inhalt
  • gemachten Annexansprüchen in Form des Auskunfts- und Schadenersatzfeststellungsbegehrens zu Recht
  • . = Pharma Recht 2000, 184 ff. "L-Carnitin" und BGH GRUR 1995, 419, 420 = WRP 1995, 386 ff. "Knoblauchkapseln
  • Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein
  • 2003, 631, 632 = WRP 2003, 883 ff. = ZLR 2003, 487 ff. = Pharma Recht 2003, 297 ff. "L-Glutamin
  • "Muskelaufbaupräparate" und BGH ZLR 2000, 375, 379 = WRP 2000, 510 ff. = GRUR 2000, 528 ff. = Pharma Recht 2000, 184 ff

HessVGH - 12 UE 1846/95

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.02.1996
Inhalt
  • des Klägers im Bundesgebiet nicht entgegen, gelte dies erst recht für die vorliegend auch aus
  • Vergleich zwischen alter und neuer Rechtslage zeige, genüge es nach neuem Recht nicht mehr, wenn die in § 10
  • auf § 10 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 gestützt worden sei. Allerdings hätten in die nach dem alten Recht
  • kann ein allgemein gültiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab nicht zugrundegelegt werden. Vielmehr erfordert
  • schwerwiegende Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar, die allgemein die Besorgnis

BGH - VII ZR 257/03

Bundesgerichtshof vom 16.12.2004
Inhalt
  • Richter Prof. Dr. Thode, Dr. Kuffer, Prof. Dr. Kniffka und Bauner für Recht erkannt: Auf die Revision
  • abgetretenem Recht von der Beklagten Schadensersatz aus Anlaß des Erwerbs eines sanierten Altbaus
  • . Feststellungen dazu, ob es sich bei diesen Regelungen um allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 1 AGBG
  • sich bei Ziffer IV. 1. der notariellen Verträge um allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 1
  • Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Kläger begehrt aus eigenem und aus

LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 KA 22/06

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 09.05.2007
Inhalt
  • ) beschwert; denn diese Bescheide sind nicht rechtswidrig. Die Beklagte hat dem Kläger zu Recht die
  • Vereinigung zulässig. Eine solche Genehmigung besitzt der Kläger nicht. 3839Die Beklagte weist zu Recht
  • erst recht keine gesicherte, Rechtsposition inne. 47b) Ebenso wenig führt sein Vorbringen weiter, ihm
  • worden und gerade keine allgemeine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Apheresen als
  • extrakorporale Hämotherapieverfahren" sei erstmals eine "allgemeine" Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung

LAG Rheinland-Pfalz - 6 Sa 827/05

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 27.04.2006
Inhalt
  • unbegründet, weil das Arbeitsgericht zu Recht die Klage insgesamt abgewiesen hat. Dem Kläger stehen
  • zu Recht davon aus, dass das Schreiben, das eine Erklärung des Klägers darstellt, sowohl eine
  • konzentriert. Vorab ist festzuhalten, dass, worauf das Arbeitsgericht zu Recht hinweist, die Erklärung des
  • allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB handele. Der Kläger habe zudem bis 11:00 Uhr im
  • . BGB anwendbar sind, weil es sich vorliegend um eine allgemeine Geschäftsbedingung gemäß § 305 Abs

VG Düsseldorf - 2 K 8497/01.A

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 07.09.2004
Inhalt
  • Gruppen oder Personen, die die allgemein üblichen Aktivitäten entfalteten, bei Rückkehr in den Iran mit
  • anzusehen ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Eine derartige Tätigkeit wird vielmehr durch die
  • angehört, nicht allgemein ausgesetzt ist (§ 53 Abs. 6 AuslG). 69Die Voraussetzungen des § 53 Abs. 6
  • , Auskunft an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht vom 28. Januar 2003; Frankfurter Allgemeine
  • , 162, 169. 3637Für die Annahme einer Verfolgung für den Fall der Rückkehr reicht jedoch nicht jede

BGH - 3 StR 314/12

Bundesgerichtshof vom 20.09.2012
Inhalt
  • getroffen. Die Revision des Angeklagten rügt allgemein die Verletzung materiellen Rechts und
  • der der Angeklagte sie sich zu Eigen gemacht habe. 28b) Gegen solche allgemein gehaltenen Erwägungen
  • allgemein gehaltene Lobpreisung aller "Mujahidin", die sich in Befolgung ihrer religiösen Pflicht
  • Erfahrungswerte oder allgemeine Vermutungen stützen. Außerdem darf nicht aus dem Blick verloren werden

Anlage 1 BauWiAusbV 1999

(zu § 6)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter/zur Hochbaufacharbeiterin
Inhalt
  • Vorgaben prüfenb)Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische
  • Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
  • Vorgaben prüfenb)Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische
  • und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)M
  • ;bertragenc)Geraden ausfluchtend)Messpunkte anlegen und sicherne)rechte Winkel anlegen und prüfenf

LSG Bayern - L 16 RJ 220/01

Bayerisches Landessozialgericht vom 12.02.2003
Inhalt
  • BerufsErwerbsunfähigkeit und auch am 01.01.1984 hat der Kläger die allgemeine Wartezeit nach den §§ 43 Abs.1 Nr.3
  • eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist (§§ 43 Abs.4, 44 Abs.4 SGB VI
  • allgemeine Wartezeit erfüllt. Vom 01.01.1984 bis zum Eintritt des Versicherungsfalles ist aber nicht
  • Dezember eine Bypassoperation rechts und Mittelfußamputation rechts erforderte. In Dezember 1996

OLG Brandenburg - 4 U 148/06

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 06.09.2006
Inhalt
  • I. 1Der Kläger hat in der ersten Instanz sowohl aus eigenem als auch aus abgetretenem Recht seiner
  • verbundene Geschäft nicht mehr gebunden sei. Die Beklagte habe jedoch zu Recht eingewandt, dass es
  • ist zulässig; sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. 36 Das Landgericht ist zu Recht zu dem
  • der Kläger zu Recht geltend gemacht, dass es sich im Falle des Abschlusses eines Darlehensvertrages
  • handelt es sich um eine von der Beklagten zu 3. als Verwenderin gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung

KG Berlin - 19 U 83/10

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • erfüllen kann (BGH, NZG 2008, 314 Tz. 8 m.w.N.). Diesem Grundsatz dient - allgemein - auch § 287 Abs. 1
  • nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände beantworten
  • Angelegenheit ist von dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit abzugrenzen, der das konkrete Recht oder
  • Vortrags gerügt hatte, gebot dem Beklagten seine allgemeine Prozessförderungspflicht, bereits im ersten
  • , ohne zuvor (Rechts-)Rat darüber einzuholen, ob die Kommanditgesellschaft zum - nachträglichen