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BFH - XI R 54/06
Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- , die Revision zurückzuweisen. Entscheidungsgründe 10B. Zur Rechtslage nach nationalem Recht Bei
- . a UStG scheidet nach nationalem Recht aus, da die Übertragung eines
- , I-10157) nur allgemein geäußert, ohne dabei aber zu den von der Richtlinie 77/388/EWG in
- Rechte und Pflichten aus diesen Lebensrückversicherungsverträgen. Dem S oblag es nach § 4 des Vertrages
- Rechts rügt. Die Bestandsübertragung sei steuerfrei. Hierfür beruft sie sich insbesondere auf das
VG Aachen - 6 L 734/03
Verwaltungsgericht Aachen vom 11.09.2003
- Inhalt
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- zugefügt werden. Diese allgemein gehaltenen und durch unbestimmte Rechtsbegriffe gekennzeichneten
- der Pferde rechtmäßig angeordnet worden, und zwar zu Recht auf der Grundlage des § 16 a Satz 2 Nr. 2
- Antragsgegner zu Recht zu Lasten des Antragstellers getroffen. Bei der hier erforderlichen
- Hintergrund ist der Antragsgegner nach Ansicht der Kammer zu Recht davon ausgegangen, dass eine
- der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des TierSchG vom 9. Februar 2000 (BAnz. Nr
LG Düsseldorf - 4b O 388/03
Landgericht Düsseldorf vom 05.02.2004
- Inhalt
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- : 4b. Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 4b O 388/03 Sachgebiet: Recht (allgemein
- der gegebenen Sachlage steht die Antragstellerin zu Recht auf dem Standpunkt, 52dass der
- - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: I. Die einstweilige Verfügung vom 7. Oktober 2003 wird gegenüber
VG Köln - 20 K 7721/99
Verwaltungsgericht Köln vom 29.11.2001
- Inhalt
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- allgemein VGH München, NZV 1998, S. 520; VG Berlin, DAR 2000, S. 282. 41Bei einem freihändigen Verkauf oder
- Recht ausgeführt wird - auch durch § 45 Abs. 4 Nr. 2 PolG getragen. Eine Verwertung (Versteigerung
- sittenwidrig gewesen wäre. Nachdem das Gerät zu Recht sichergestellt wurde und auch die Anordnung der
- Zeitpunkt der Anordnung der Verwertung die Jahresfrist bereits abgelaufen sein müsste, es reicht
VG Arnsberg - 7 K 2164/06.A
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 05.09.2007
- Inhalt
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- Spruchkörper: 7. Kammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 7 K 2164/06.A Tenor: für Recht erkannt
- zu Recht erfolgt. 20Bedenken gegen die formelle Rechtmäßigkeit der hier im Streit stehenden
- angehört, "allgemein" ausgesetzt ist - hier die Gruppe junger Erwachsener -, sind diese nach § 53 Abs
- öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum
LSG Berlin-Brandenburg - L 9 B 261/06 KR
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30.05.2006
- Inhalt
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- Bericht des MDK auf insgesamt 20 Seiten (ohne Anlagen) nur sehr allgemein gehaltene Feststellungen enthält
- genannten Regelbegutachtungen des MDK aus dem Jahre 2005 sowie erst recht für den Vermerk über eine
- zustehende Recht auf Feststellung, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist, wegen Zeitablaufs in einem
- reicht für eine ordnungsgemäße Anhörung nicht aus, weil damit keine nach Art, Zeit und Ort
BAG - 3 AZR 92/11
Bundesarbeitsgericht vom 13.11.2012
- Inhalt
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- Entscheidung des Arbeitsgerichts zu Recht zurückgewiesen. 13I. Die Klage ist zulässig. 141. Die
- berücksichtigen sind dabei die für die Vertragspartner des Verwenders allgemein erkennbaren äußeren Umstände, die
- § 26 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d Anhang II TR-DPG zu Recht dahingehend ausgelegt, dass der Versorgungsfall
- ausschließlich dazu, die bereits erreichte Rechtsposition dem Inhaber des Rechts zu erhalten, sondern die
BGH - IV ZR 225/00
Bundesgerichtshof vom 05.12.2001
- Inhalt
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- mündliche Verhandlung vom 5. Dezember 2001 für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird
- Versicherungsfall an dem Fahrzeug aufgetreten waren. Denn frühere Schäden können, wie allgemein bekannt
- Recht rügt, daß es wesentlichen Prozeßstoff und Beweisantritte der Beklagten übergangen und im
- vollem Umfang zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren. Von Rechts wegen
OLG Düsseldorf - VII-Verg 44/02
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.08.2002
- Inhalt
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- (Allgemein-)Belang der Vorrang vor dem Interesse der Antragstellerin an einem effektiven Primärrechtsschutz
- gebühre. B. Dagegen wendet sich die Antragstellerin mit Recht. 56Es kann auf sich beruhen, ob die
- - bereits seit dem 30. April 2002 abgelaufen gewesen sei. Das bekämpft die Antragstellerin mit Recht
- ausgeschriebenen Dienstleistungen planmäßig in Anspruch nehmen zu können, reicht hierfür nicht aus und
VGH Baden-Württemberg - 10 S 2821/09
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 28.10.2010
- Inhalt
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- Verwaltungsgericht weise zwar zu Recht darauf hin, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht
- Recht stattgegeben. Es hat zutreffend erkannt, dass die Klägerin Anspruch auf Bewilligung der begehrten
- Zeitpunkt der Entstehung der Aufwendungen geltende Recht, wofür insbesondere auch § 5 Abs. 2 Satz 1
- . 5 Satz 1 BVO ist aber wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht rechtswidrig und daher im
- solche Regelung eines Anspruchsausschlusses fehlt, wie auch das Verwaltungsgericht zu Recht
EuG - T-48/05
Gericht der Europäischen Union vom 08.07.2008
- Inhalt
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- Rechts und stufe sie als nach französischem Recht strafrechtlich relevant ein, was über die nach der
- bleiben; dies gilt insbesondere für den Billigkeitsgrundsatz, das Recht der Beteiligten, zu den sie
- . (2) Bei der Erstellung dieser Berichte werden die im Recht des betreffenden Mitgliedstaats
- Verträgen und dem daraus abgeleiteten Recht und insbesondere gemäß dem Protokoll über die Vorrechte
- Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), der das Recht auf ein faires Verfahren betrifft, heißt es: „… (2
OVG Saarland - 2 W 25/06
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 14.12.2006
- Inhalt
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- AufenthG allgemein die persönlichen Umstände des jeweiligen Falles und dabei insbesondere die gegen
- Vorschrift des § 52 Abs. 1 Satz 1 AufenthG (vormals § 43 Abs. 1 AuslG) allgemein zu berücksichtigen hat
- Inländerstatus“) zu Recht eine insoweit notwendige auch wirtschaftliche Integration der Antragstellerin
- Verwaltungsgerichts Stuttgart erhobene Einwand unzureichender Berücksichtigung des Rechts auf Wahrung des
- Vorbringen der Antragstellerin enthaltene Hinweis auf eine unzureichende Berücksichtigung des Rechts auf
LSG Berlin-Brandenburg - L 9 KR 1228/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.10.2005
- Inhalt
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- Recht hat das Sozialgericht die Klage abgewiesen. Denn die angegriffenen Bescheide erweisen sich als
- selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach
- allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht. Hieran fehlte es im Falle
- Sachverständigengutachten. Schließlich reicht er eine spezifizierte, nach GOÄ-Positionen aufgegliederte
- reicht nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die
LSG Schleswig-Holstein - L 8 U 49/04
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 20.02.2006
- Inhalt
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- allgemein anerkannter Grenzwert für die Einwirkung von Zinkchromaten im Sinne der Verursachung einer
- hat zu Recht entschieden, dass der Versicherte an einem Bronchialkarzinom verstorben ist, das durch
- darauf hingewiesen, dass der von ihm entwickelte Grenzwert in der Wissenschaft nicht als allgemein
- Rekonstruktion der konkreten Arbeitsplatzbedingungen des Versicherten. Insoweit reicht die
- festgestellten Chromat reicht zur Beurteilung des Falls zur Überzeugung des Senats vollumfänglich aus. Die
VG Trier - 1 K 520/06.TR
Verwaltungsgericht Trier vom 23.11.2006
- Inhalt
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- Trier aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. November 2006, an der teilgenommen haben für Recht
- Selbstkontrollorgan der Verwaltung ebenso wie diese an Gesetz und Recht gebunden. Er habe daher kommunale
- genannten Aufgaben zu Recht wahrnimmt beziehungsweise wahrgenommen hat, oder ob hierin eine
- abzudecken. Allein zur Abdeckung dieses Defizits wäre eine allgemeine Umlage in Höhe von mindestens 41
- % keineswegs der Fall. In vielen Verbandsgemeinde in liege die allgemeine Umlage über 40%, teilweise sogar