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OLG Köln - 6 U 156/97
Oberlandesgericht Köln vom 17.12.1999
- Inhalt
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- solchen Werktitels gewährt dem Inhaber gemäß § 15 Abs. 1 MarkenG ein ausschließliches Recht mit der Folge
- Deutschland fehlt, erst recht ein solcher Vortrag, der Rückschlüsse auf 1987 zuließe. Auch soweit die
- Warenbezeichnung erscheint, so daß im Verkehr nicht nur allgemein der Gedanke an den Titel, sondern
- kollidieren (ebenfalls allgemeine Meinung; vgl. statt aller: Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17
- - "Capital- Service"; BGH GRUR 1990, 68, 69 - "VOGUE-Ski"; BGH GRUR 1991, 331 - "Ärztliche Allgemeine
EuGH - C-359/95 P
Europäischer Gerichtshof vom 11.11.1997
- Inhalt
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- Gericht zurückzuverweisen. Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF für Recht erkannt und entschieden: 1
- Rechtsmittelgrund wird geltend gemacht, das Gericht habe rechtsfehlerhaft entschieden, daß dieser allgemeine
- Racing Ltd, Gesellschaft englischen Rechts, Prozeßbevollmächtigte: Jeremy Lever, QC, und Barrister
- Frankreich gegründet wurde, um ihre Rechte bei der Organisation von Wetten für Pferderennen vom Typ der
- Totalisatorwette außerhalb von Rennplätzen wahrzunehmen. 4. Die Wahrnehmung dieser Rechte durch den
LSG Bayern - L 16 RJ 419/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 07.09.2004
- Inhalt
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- . Deshalb sei davon auszugehen, dass er auch nach deutschem Recht einen Berufsschutz als
- Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit hat, hat somit erst recht keinen Anspruch auf Rente wegen
- . Erwerbsunfähigkeit die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Diese Voraussetzungen sind beim Kläger nicht erfüllt. Zwar
- hat er die allgemeine Wartezeit (§§ 50 Abs.1 Satz 1, 51 Abs.1 SGB) erfüllt, es liegt jedoch weder
- , Arthose des Schultereckgelenks rechts. 4. Meralgia paraesthetika beidseits. 5. Dupuytrensche Kontraktur
LSG Nordrhein-Westfalen - L 13 EG 43/08
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 27.02.2009
- Inhalt
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- das Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Klägerin hat für den Zeitraum vom
- diese Erlaubnis später zu Recht erteilt worden ist. Der Entscheidung der Ausländerbehörde kommt für das
- erforderlichen Auslegungsspielraum (vgl. K.F. u. H.C. Röhl, Allgemeine Rechtslehre, 2. Auflage, S. 623). Die
- . 30Der allgemeine Gleichheitssatz (Artikel 3 Abs. 1 GG) gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz
- . § 60 a AufenthG reicht somit in keinem Fall als "Aufenthaltstitel" zur Erlangung von Erziehungsgeld
OLG Saarbrücken - 4 U 538/05
Saarländisches Oberlandesgericht vom 06.02.2007
- Inhalt
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- Amtsgericht hat zu Recht dahin entschieden, dass die Beklagte der Klägerin im zur Berufung
- schadlos halten kann. a. Der Haftungsausschluss des § 11 Nr.2 AKB kann nicht als allgemein bekannt
- vorausgesetzt werden (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 1998,1232). Erst recht gilt das für die sich
- dahin, dass Ziff.10 Abs.1 den Haftungsmaßstab für Schäden des Vermieters allgemein festlegt und
- Regelung könnte jedoch u.U. auch so verstanden werden, dass für den Mietausfallschaden die allgemeine
HessVGH - 4 TG 2118/99
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 29.07.1999
- Inhalt
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- begründet. 18 Das Verwaltungsgericht hat es zu Recht abgelehnt, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen
- -rechtlichen Vorschriften benutzt wird. Ergibt sich der Widerspruch zum öffentlichen Recht allerdings
- gebotene Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft allgemein und damit auch für das Baurecht (vgl
- Unversehrtheit, die alle staatliche Organe binde, verlange von den allgemein zuständigen Gerichten nicht
- des Umweltausschusses des Bundesrates ebenfalls vorgesehene allgemeine Vorsorgepflicht für
LG Duisburg - 7 T 125/03
Landgericht Duisburg vom 19.11.2003
- Inhalt
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- Antrag ursprünglich zulässig und begründet gewesen sei und erst durch die Zahlung das Recht der
- zu Recht der Gläubigerin die Kosten des Verfahrens auferlegt. 10Entgegen der Ansicht des
- der Schuldnerin vorliegt. Zu Recht weist das 13 Amtsgericht darauf hin, dass aus einer einmaligen
- beseitigt werden, dass die Zahlungen im allgemeinen wieder aufgenommen werden. Die allgemeine Aufnahme
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 B 9/09 SV
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 26.04.2010
- Inhalt
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- , ob die Bf als Einzugsstelle Versicherungsbeiträge in der Vergangenheit zu Recht (in zutreffender
- ist, grundsätzlich das Recht ein, in die den Schuldner betreffenden Verwaltungsunterlagen der Bf
- - behauptetes - Recht auf Einsicht in die Beitragsunterlagen des Schuldners umfassend verfolgen wollte. 14Für
- wenn diese allgemeine Formulierung zunächst alle der Bf zugeflossenen Sozialversicherungsbeiträge
LSG Bayern - L 17 U 13/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 04.12.2003
- Inhalt
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- Rechtslage. Das Sozialgericht Würzburg hat die Klage zu Recht abgewiesen. Vorliegend sind die Vorschriften
- , soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt
- Verwaltungsaktes am 18.05.1994 das Recht nicht unrichtig angewendet und ist auch von keinem
- berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig ist. Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass für die
LSG Bayern - L 19 R 167/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 09.12.2009
- Inhalt
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- SG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Beklagte hat zu Recht mit dem Bescheid vom 23.05.2006 in
- rentenrechtlichen Zeiten" (§ 54 SGB VI) entspricht weitgehend dem bisherigen Recht (vgl. Finke in: Hauck
- die Regelaltersgrenze erreicht hat und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist (§ 50
LSG Nordrhein-Westfalen - SB 192/06
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 14.05.2008
- Inhalt
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- Kommunikationsmittel und dem sich allgemein durch Bürgerfreundlichkeit und fehlende Formstrenge
- zutreffender Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme zu Recht entschieden, kann der Kläger nicht
- Gleichgewichtsstörungen (20) 53. Rechts-linkskonvexe Seitverbiegung der Wirbelsäule, degenerative
- leide seit Jahren an einer an Taubheit grenzenden 6 Hörstörung rechts. Wegen eines ständig
- wahrnehmbaren Tinnitus rechts sowie eines Tinnitus links bei geringster Lärmentwicklung sei er außerordentlich
OLG Düsseldorf - II-7 UF 227/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 01.07.2004
- Inhalt
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- Feststellungsklage in der Sache begründet. 1415Mit Recht und mit zutreffender Begründung hat das
- vertraglichen Regelung unter Anknüpfung an allgemein gültige gesetzliche Maßstäbe auf dem Gebiet des
- gesetzliche Rechte abbedungen werden, desto mehr verstärkt sich der "Effekt einseitiger Benachteiligung
- stark beschnittene Rechte und im Übrigen Pflichten zu, während der Beklagte als derjenige mit dem
- absehbar höheren Einkommen besondere Rechte wie z.B. Bestimmung des Aufenthaltsortes der Familie haben
OLG Saarbrücken - 4 U 585/09
Saarländisches Oberlandesgericht vom 27.07.2010
- Inhalt
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- sich Fahrzeuge näherten. Mit Recht weist die Berufung darauf hin, dass der Geschädigte beim
- Hinsicht fahrlässig und mithin schuldhaft verhalten hat. Erst Recht erlaubt das Kriterium der
- zunächst um 1.295,64 EUR auf 45.079,26 EUR zu korrigieren. b) Weiterhin rügt die Berufung mit Recht
- Verzugsgesichtspunkten. 4. Darüber hinaus steht der Klägerin aus übergegangenem Recht auch unter dem
- Beklagten mit Recht darauf hin, dass der Geschädigte selbst mehr als drei Jahre verstreichen ließ, bis er
VG Stuttgart - 1 S 1010/13
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 15.09.2014
- Inhalt
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- StVO in den Materialien ist insoweit unergiebig. Zu § 44 StVO allgemein heißt es in der amtlichen
- ausgeführt: „Er übernimmt geltendes Recht.“ (vgl. Wiedergabe bei Müller, Straßenverkehrsrecht, Bd. III
- . 59, zu § 32 StVO). § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO wird daher allgemein als eine Regelung der
- Abs. 3, 3 a, § 45 Abs. 1, 1a, 1b, 1c, 1d, 1e, 1f, 3, 8, § 46 Abs. 1 StVO. Die allgemeine
- Zuständigkeitsregelungen und zusätzlich die allgemeine Zuständigkeitsnorm des § 44 Abs. 1 enthält, deutet darauf
HessVGH - 4 A 882/08
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 04.12.2008
- Inhalt
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- 19. Oktober 1998 im Wege einer Änderung von § 50 BImSchG in nationales Recht transformiert worden
- Weise ihre Vorgaben in nationales Recht umgesetzt würden (vgl. Art. 249 EGV). Dies gelte umso mehr
- nach nationalem und europäischem Recht durch Wahrung angemessener Abstände vor den Auswirkungen von
- angefochtenen Urteil sei festzustellen, dass im deutschen Recht nicht festgelegt sei, welche
- öffentlich genutzten Gebäuden ein, so kollidiere das nationale Recht nicht nur mit der Verpflichtung zur