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BVerfG - 1 BvR 1671/10

Bundesverfassungsgericht vom 26.01.2011
Inhalt
  • (BGBl I S. 1473) am 26. Januar 2011 einstimmig beschlossen: Das Land Hessen hat dem
  • vollem Umfang durch das Land Hessen zu erstatten. 3 a) Über die Erstattung der Auslagen ist, nachdem
  • es billig, dem Land Hessen die Auslagenerstattung vollständig aufzuerlegen. Das Land hat der geltend

HessVGH - 3 UE 2544/94

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 30.12.1994
Inhalt
  • Landesamt für Denkmalpflege Hessen die gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 HDSchG erforderliche Zustimmung zu
  • Kerns von L. dessen kulturelle und optische Ausstrahlungskraft nachhaltig beeinträchtigen würde. 24

SozG Marburg - S 12 KA 639/09

Sozialgericht Marburg vom 10.02.2010
Inhalt
  • dessen Ziffer 7 Nr. 5 gestützt werden. Die Beklagte wies mit Widerspruchsbescheid vom 29.07.2009 den
  • - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 40/09 -). Die Beklagte
  • differenzieren nicht danach, in wessen Verantwortungsbereich die sachlich-rechnerische Unrichtigkeit fällt
  • Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und den Verbänden der Krankenkassen zur
  • belassen. Nach der Rechtsprechung des LSG Hessen, von der abzuweichen die Kammer hier keine

HessVGH - 3 UE 684/07

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.08.2007
Inhalt
  • eine Stellungnahme des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen vom 21. Februar 2005 (Bl. 21 der
  • Gutachten P 2599 des TÜV Hessen vom 26. August 2004 (Bl. 107 GA) erstellt worden. Das Ergebnis ist, dass
  • dB(A) unterschritten. 43 Darüber hinaus hat der TÜV Hessen in dem genannten Zivilrechtsstreit das
  • Sache insbesondere von dem Schreiben des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen vom 21. Februar 2005 (Bl

SozG Wiesbaden - S 17/12 KR

Sozialgericht Wiesbaden vom 12.01.2007
Inhalt
  • Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen - vom 12. Juni 2006 eingeholt worden (Bl. 82 d. A
  • Auf der Grundlage der Auskunft der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Hessen – vom 12. Juni

ArbG Darmstadt - 4 Ca 47/06

Arbeitsgericht Darmstadt vom 18.07.2006
Inhalt
  • im Wesentlichen dem Tarifgebiet Hessen entsprechen. Des Weiteren ist die Beklagte der Auffassung
  • Gleichbehandlungsgrundsatzes ist der Arbeitgeber. Auf dessen konkrete Auswirkung der Leitungsmacht kommt
  • nicht ersichtlich weshalb Vergleichsgröße nur Hessen ist, denn nur auf diesen Bereich hat sich die

LAG Baden-Württemberg - 5 Ta 189/10

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 01.02.2011
Inhalt
  • nicht Gratifikations-, sondern Entgeltcharakter haben (so auch LAG Hessen 12. August 1999 - 15 Ta 137/99

FG Hessen - 6 K 134/08

Hessisches Finanzgericht vom 22.09.2010
Inhalt
  • Finanzgericht Hessen“ gestellt. Der Kläger ist der mündlichen Verhandlung vom 22.09.2010, zu der er
  • regelmäßig nicht glaubhaft gemacht (BFH vom 21.04.2008 – XI B 206-207/07, BFH/NV 2008, 1191). Dessen

VG Frankfurt (Main) - 12 K 2463/09.F

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 07.09.2010
Inhalt
  • Abs. 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes – BKrFQG – für das Bundesland Hessen aus. In
  • Schulungen im Bundesland Hessen nur in den beiden Schulungsräumen im ersten Obergeschoss des Gebäudes
  • Anbetracht dessen wird in der Anlage 2 zu § 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz die

HessVGH - 5 TH 214/88

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.07.1991
Inhalt
  • Kommentierung zum Abwasserabgabenrecht (Abwasserabgabe in Hessen, 1982, Tz. 3.1.6, S.37). Zu Recht weist

BAG - 4 AZR 801/07

Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017

LAG Rheinland-Pfalz - 9 Ta 201/09

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 25.09.2009
Inhalt
  • hinreichend feststehendem Inhalt entspricht (BAG, a.a.O; LAG Hessen Beschl. v. 23.10.2008 - 12 Ta 383/08

LG Frankfurt am Main - 06 O 605/06

Landgericht Frankfurt am Main vom 13.03.2017

LSG Hessen - L 4 KA 19/05

Hessisches Landessozialgericht vom 15.11.2006
Inhalt
  • psychotherapeutisch und auch psychiatrisch tätigen Nervenärzte in Hessen nicht mehr von einer angemessenen
  • Vergütung gesprochen werden könne und infolge dessen der Sicherstellungsauftrag der KV gefährdet sei
  • Grenze sei bei den Nervenärzten in Hessen verletzt, soweit dieses insbesondere gegenüber den zuvor
  • entsprechenden Honorartopfes für die Nervenärzte im Bereich der KV Hessen" ergeben werden. Diese Folgerung
  • worden und infolge dessen zahlreiche zusätzliche Leistungserbringer in das System der

SozG Marburg - S 12 KA 1025/05

Sozialgericht Marburg vom 17.05.2006
Inhalt
  • Erweiterten Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen in der Fassung der Neufassung vom
  • Bereich der KV Hessen im gleichen Quartal festgestellt (Gesamtsumme der anerkannten Honorarforderungen
  • aller im Bereich der KV Hessen aktiv tätigen Vertragsärzte geteilt durch die Zahl der im gleichen
  • dem ein inaktiver Vertragsarzt jeweils an der Honorarverteilung weiter teilnimmt, dessen Punktzahl
  • vertragsärztliche Tätigkeit in Hessen aufgenommen hat, mindestens einen Satz von 50 % des nach dieser