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BVerfG - 1 BvR 1671/10
Bundesverfassungsgericht vom 26.01.2011
- Inhalt
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- (BGBl I S. 1473) am 26. Januar 2011 einstimmig beschlossen: Das Land Hessen hat dem
- vollem Umfang durch das Land Hessen zu erstatten. 3 a) Über die Erstattung der Auslagen ist, nachdem
- es billig, dem Land Hessen die Auslagenerstattung vollständig aufzuerlegen. Das Land hat der geltend
HessVGH - 3 UE 2544/94
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 30.12.1994
- Inhalt
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- Landesamt für Denkmalpflege Hessen die gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 HDSchG erforderliche Zustimmung zu
- Kerns von L. dessen kulturelle und optische Ausstrahlungskraft nachhaltig beeinträchtigen würde. 24
SozG Marburg - S 12 KA 639/09
Sozialgericht Marburg vom 10.02.2010
- Inhalt
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- dessen Ziffer 7 Nr. 5 gestützt werden. Die Beklagte wies mit Widerspruchsbescheid vom 29.07.2009 den
- - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 40/09 -). Die Beklagte
- differenzieren nicht danach, in wessen Verantwortungsbereich die sachlich-rechnerische Unrichtigkeit fällt
- Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und den Verbänden der Krankenkassen zur
- belassen. Nach der Rechtsprechung des LSG Hessen, von der abzuweichen die Kammer hier keine
HessVGH - 3 UE 684/07
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.08.2007
- Inhalt
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- eine Stellungnahme des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen vom 21. Februar 2005 (Bl. 21 der
- Gutachten P 2599 des TÜV Hessen vom 26. August 2004 (Bl. 107 GA) erstellt worden. Das Ergebnis ist, dass
- dB(A) unterschritten. 43 Darüber hinaus hat der TÜV Hessen in dem genannten Zivilrechtsstreit das
- Sache insbesondere von dem Schreiben des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen vom 21. Februar 2005 (Bl
SozG Wiesbaden - S 17/12 KR
Sozialgericht Wiesbaden vom 12.01.2007
- Inhalt
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- Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen - vom 12. Juni 2006 eingeholt worden (Bl. 82 d. A
- Auf der Grundlage der Auskunft der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Hessen – vom 12. Juni
ArbG Darmstadt - 4 Ca 47/06
Arbeitsgericht Darmstadt vom 18.07.2006
- Inhalt
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- im Wesentlichen dem Tarifgebiet Hessen entsprechen. Des Weiteren ist die Beklagte der Auffassung
- Gleichbehandlungsgrundsatzes ist der Arbeitgeber. Auf dessen konkrete Auswirkung der Leitungsmacht kommt
- nicht ersichtlich weshalb Vergleichsgröße nur Hessen ist, denn nur auf diesen Bereich hat sich die
LAG Baden-Württemberg - 5 Ta 189/10
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 01.02.2011
- Inhalt
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- nicht Gratifikations-, sondern Entgeltcharakter haben (so auch LAG Hessen 12. August 1999 - 15 Ta 137/99
FG Hessen - 6 K 134/08
Hessisches Finanzgericht vom 22.09.2010
- Inhalt
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- Finanzgericht Hessen“ gestellt. Der Kläger ist der mündlichen Verhandlung vom 22.09.2010, zu der er
- regelmäßig nicht glaubhaft gemacht (BFH vom 21.04.2008 – XI B 206-207/07, BFH/NV 2008, 1191). Dessen
VG Frankfurt (Main) - 12 K 2463/09.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 07.09.2010
- Inhalt
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- Abs. 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes – BKrFQG – für das Bundesland Hessen aus. In
- Schulungen im Bundesland Hessen nur in den beiden Schulungsräumen im ersten Obergeschoss des Gebäudes
- Anbetracht dessen wird in der Anlage 2 zu § 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz die
HessVGH - 5 TH 214/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.07.1991
- Inhalt
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- Kommentierung zum Abwasserabgabenrecht (Abwasserabgabe in Hessen, 1982, Tz. 3.1.6, S.37). Zu Recht weist
BAG - 4 AZR 801/07
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
LAG Rheinland-Pfalz - 9 Ta 201/09
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 25.09.2009
- Inhalt
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- hinreichend feststehendem Inhalt entspricht (BAG, a.a.O; LAG Hessen Beschl. v. 23.10.2008 - 12 Ta 383/08
LG Frankfurt am Main - 06 O 605/06
Landgericht Frankfurt am Main vom 13.03.2017
LSG Hessen - L 4 KA 19/05
Hessisches Landessozialgericht vom 15.11.2006
- Inhalt
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- psychotherapeutisch und auch psychiatrisch tätigen Nervenärzte in Hessen nicht mehr von einer angemessenen
- Vergütung gesprochen werden könne und infolge dessen der Sicherstellungsauftrag der KV gefährdet sei
- Grenze sei bei den Nervenärzten in Hessen verletzt, soweit dieses insbesondere gegenüber den zuvor
- entsprechenden Honorartopfes für die Nervenärzte im Bereich der KV Hessen" ergeben werden. Diese Folgerung
- worden und infolge dessen zahlreiche zusätzliche Leistungserbringer in das System der
SozG Marburg - S 12 KA 1025/05
Sozialgericht Marburg vom 17.05.2006
- Inhalt
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- Erweiterten Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen in der Fassung der Neufassung vom
- Bereich der KV Hessen im gleichen Quartal festgestellt (Gesamtsumme der anerkannten Honorarforderungen
- aller im Bereich der KV Hessen aktiv tätigen Vertragsärzte geteilt durch die Zahl der im gleichen
- dem ein inaktiver Vertragsarzt jeweils an der Honorarverteilung weiter teilnimmt, dessen Punktzahl
- vertragsärztliche Tätigkeit in Hessen aufgenommen hat, mindestens einen Satz von 50 % des nach dieser