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LSG Rheinland-Pfalz - L 5 ER 57/05 KR
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 25.07.2005
- Inhalt
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- Apothekerverbände (dazu unten bei 4.) kein eigenes subjektives Recht der einzelnen Apotheker erwächst. Dies ergibt
- : Wenn die Klage im Hauptsacheverfahren offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist, ist ein Recht
- Verhältnis der Spitzenorganisation der Apotheker zu Hilfsmittelerbringern, sondern allgemein auf die
- zu Recht unstreitig. Aus alledem folgt, dass die Krankenkassenverbände nicht zum Abschluss von
- garantierten. In die Rechte der Antragstellerin zu 2 werde durch die Vereinbarungen ebenfalls eingegriffen
VG Stuttgart - 3 S 1964/13
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 11.12.2013
- Inhalt
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- lässt das Recht der Beigeladenen unberührt, die Wohngebäude zu errichten, die übrigen (notwendigen
- heute hohe, die Orientierungswerte der DIN 18 005 für allgemeine Wohngebiete überschreitende
- blieben auch die erhöhten Werte noch unter den Orientierungswerten der DIN 18 005 für allgemeine
- Vorhabens der Beigeladenen eine Überschreitung des Immissionsrichtwerts der TA Lärm für allgemeine
- Nr. 6.1 d) TA Lärm für allgemeine Wohngebiete festgesetzten Immissionsrichtwert von nachts 40 db(A
KG Berlin - 23 U 95/08
Kammergericht vom 18.03.2008
- Inhalt
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- in Anlehnung an das Recht der GmbH als das der AG wahrnimmt. 25 Schließlich reicht auch die
- Landgericht hat insoweit zutreffend ausgeführt, dass das Recht der Kommanditgesellschaft nur in
- zwischengeschaltet ist, nämlich die D... AG. Insoweit verweist die Beklagte zu Recht auf die Ausführungen des
- ausgeführt, dass der Kern des Treuepflichtgedankens, soweit er im Kapitalgesellschaftsrecht allgemein
- ., 1356), so dass erst Recht nicht die weitaus strengeren Vorschriften des AktG für die Einberufung
OLG Köln - 18 U 205/07
Oberlandesgericht Köln vom 15.01.2009
- Inhalt
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- Angelegenheiten ein, die Dienstleistungen an sie betreffen, und beinhaltet das Recht beider Gesellschaften
- habe zu Recht angenommen, dass die Beklagte die konzernintegrativen Maßnahmen nicht hinreichend
- entsprechenden Recht des Aktionärs auf Abschluss eines solchen Beherrschungsvertrages korrespondiere
- Mehrheitsaktion auch ohne entsprechendes Feststellungsurteil nicht zu erwarten. Das Recht des einzelnen
- erscheint. Das Landgericht ist aber zu Recht davon ausgegangen, dass die tatsächlichen
HessVGH - 12 TH 3877/87
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.01.1989
- Inhalt
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- Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO angefordert werden, wie das Verwaltungsgericht zu Recht
- Maßgeblichkeit des finanzrechtlichen Abgabenbegriffs zu schließen (so zu Recht auch Finkelnburg/Jank, S. 201
- . 2 Nr. 1 VwGO danach außer Steuern, Gebühren und Beiträgen allgemein auch sonstige Abgaben erfaßt
- genereller Vorrang des öffentlichen Interesses am Sofortvollzug zu vermuten (vgl. dazu allgemein BVerfG
- werden (vgl. dazu allgemein: BVerfG-Richterausschuß, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerfG
VG Düsseldorf - 6 K 5937/07
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 05.03.2009
- Inhalt
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- ./ 27. November 2007 hat den folgenden Wortlaut: 4"Hiermit gebe ich allgemein bekannt, dass für
- allgemein gültigen Definition des Luftfahrzeugs seien diese solche Geräte, die der Tragfähigkeit der Luft
- schon im Vorgriff auf mögliche Einzelanträge allgemein abgelehnt werden kann und welchen Charakter eine
- rechtswidrig ist, wie noch darzulegen sein wird. 30Fluglaternen könnten dem Recht des Luftverkehrs
- , worauf die Beklagte im Schriftsatz vom 25. September 2008 auch zu Recht hingewiesen hat. Die Anzahl
HessVGH - 11 N 2952/00
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 31.10.2003
- Inhalt
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- Ermächtigungsgrundlage des Art. 297 EGStGB und verstoße nicht gegen höherrangiges Recht. Sie beruhe auf einer
- . 297 EGStGB, der mit höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl. BayVerfGH vom 16. November 1982 – Vf. 26
- Darmstadt von einem stadtgebietsweiten Vollverbot der Straßenprostitution abzusehen. Zu Recht sah er
- Straßenprostitution ausgewiesenen Straßenzugs. Es bleibt offen, ob das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis
- nachvollziehbare, auf allgemeine Erfahrungssätze gestützte Erwägungen aus. Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die
OLG Celle - 31 Ss 30/10
Oberlandesgericht Celle vom 25.08.2010
- Inhalt
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- ., H., als Verteidiger, Justizamtsinspektor D. als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, für Recht
- die Staatsanwaltschaft mit ihren Revisionen. a) Der Angeklagte wendet sich mit seiner allgemein
- zeitgeschichtlichen Ereignis aufgrund ihres Status oder ihrer Bedeutung allgemein öffentliche Aufmerksamkeit finden
- bedeutet, die die Meinungsäußerung als solche weder unterdrückt noch verändert und zugleich dem Recht der
- Staatsanwalt L. geschaffen, die dessen Recht am eigenen Bild in hinzunehmender Art beschränkt. Auch wenn
BSG - S 6 KR 96/05
Bundessozialgericht vom 24.01.2008
- Inhalt
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- Satz 1 dieses Vertrages ohne Verstoß gegen Bundesrecht ausgelegt und zu Recht ausgeführt, dass die
- Recht gemäß § 162 SGG. Er stellt weder Bundesrecht dar noch sonstiges Recht, dessen Geltungsbereich sich
- Recht (Art 20 Abs 3 GG) missachtet - Willkürverbot - oder wenn es bei der Auslegung bundesrechtliche
- Verordnung des Hausarztes vom 31.3.2004 entspreche diesen Voraussetzungen nicht, weil nur eine allgemeine
- überprüfen, ob die Art und Weise der Auslegung gegen allgemeine Rechtsgrundsätze, Denkgesetze, allgemeine
SozG Aachen - KR 66/06
Sozialgericht Aachen vom 24.04.2007
- Inhalt
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- allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR
- Rechtswirkungen für Deutschland. Weder das deutsche Recht noch das Europarecht sehen eine solche Erweiterung der
- eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht
- Unrecht abgelehnt. 25 Der Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V reicht nicht weiter als
LG Bonn - 7 O 470/09
Landgericht Bonn vom 01.06.2010
- Inhalt
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- . Zivilkammer des Landgerichts Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 7 O 470/09 Sachgebiet: Recht (allgemein
- allgemein anerkannt, dass in einem Dauerschuldverhältnis, in dem regelmäßig 39und kurzfristig Waren
- - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.993,06 Euro
BSG - S 5 AL 673/97
Bundessozialgericht vom 29.04.2004
- Inhalt
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- der allgemein gültigen Rechte und Gesetze bewegten. In den vorgenommenen Änderungen des
- deutschen Recht sind die Kläger als Arbeitnehmer eines türkischen Arbeitgebers nicht berechtigt, im
- 1973 war das fahrende Personal im grenzüberschreitenden Güterverkehr allgemein und ohne weitere
VG Gelsenkirchen - 14 K 3668/01
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 14.10.2003
- Inhalt
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- Grabstätte sei. Allerdings bleibe zu beachten, dass ihr Recht zur freien Gestal-tung begrenzt bleibe durch
- . 22Das Recht des Verstorbenen und seiner Angehörigen, über Bestattungsort sowie Gestaltung und Pflege
- gestalten. Begrenzt ist dieses Recht durch den Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung, d.h. durch jede
- geschützte Recht des Verstorbenen und seiner Angehörigen vor, über die Gestaltung der Grabstätte zu
- mehrerer Friedhöfe zu beachten und werden üblicherweise als allgemeine Gestaltungsvorschriften
BVerfG - 1 BvR 1281/95
Bundesverfassungsgericht vom 07.12.1999
- Inhalt
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- Vorhabenplan des Anmelders bezogenen Rechte nehme. Der Zessionar verliere das Recht, nach § 5 Abs
- habe zu Recht die Klagebefugnis des Beschwerdeführers verneint. Aus § 4 Abs. 5 InVorG ergebe sich, daß
- Auslegung des § 4 Abs. 5 InVorG durch das Bundesverwaltungsgericht auslaufendes Recht betrifft, weil
- InVorG das Recht ab, sich gerichtlich gegen den Erlaß eines Investitionsvorrangbescheids zu wehren
- sogenannte Pensionistenprivileg im Recht des Versorgungsausgleichs ging und in dem ausgeführt ist
BGH - V ZR 175/02
Bundesgerichtshof vom 24.01.2003
- Inhalt
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- , Prof. Dr. Krüger, Dr. Klein, Dr. Gaier und Dr. Schmidt-Räntsch für Recht erkannt: Die Revision
- , NJW 1964, 1365). 2. Allerdings beanstandet die Revision zu Recht, daß das Berufungsgericht die
- - FernwärmeV gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
- und für die Versorgung mit Fernwärme allgemeine Versorgungsbedingungen verwenden. Ein
- Beklagten zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Parteien streiten um die Entfernung einer