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OLG Düsseldorf - I-23 U 88/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 22.01.2008
- Inhalt
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- Gesprächen und den recht erheblichen Leistungen des Klägers lasse sich entnehmen, dass der Kläger über
- , NJW 1997, 3017). Das Zustandekommen eines Vertrages richtet sich nach bürgerlichem Recht. Nach
- ). Zum Teil wird im Gegenteil vertreten, dass bei großen Bauvorhaben eine Akquisitionsphase allgemein
- bewerten. Der Kläger wendet zu Recht ein, dass ein Großteil seiner Planungen den teilweise sehr
- allgemeine Abgrenzungskriterien nicht aufstellen (Thode/Wirth/Kuffer-Schwenker, Praxishandbuch
LSG Berlin-Brandenburg - L 4 RA 51/03
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.01.2006
- Inhalt
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- materiellen Recht erfüllt ist, so dass die Möglichkeit besteht, dass er rentenrechtlich relevant werden kann
- vorgesehene allgemeine Beitragsbemessungsgrenze nur für Versicherte angewandt wird, die ihre Ansprüche
- Arbeitseinkommen. Die Begrenzung auf die allgemeine Obergrenze der in der Sozialversicherung
- verfassungswidriges Sonderrecht für die Angehörigen der Bevölkerungsgruppe begründet, die ihre Rechte in
- werden grundsätzlich weder aufgrund innerstaatlichen noch aufgrund zwischenstaatlichen Rechts
EuGH - C-256/00
Europäischer Gerichtshof vom 19.02.2002
- Inhalt
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- Kollisionsrecht des angerufenen Gerichts das Recht des Staates anwendbar sei, zu dem der Vertrag die engsten
- streitige Verpflichtung nach dem Recht, das nach den Kollisionsnormen des angerufenen Gerichts auf diese
- das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, aufgelegt zur Unterzeichnung am 19
- . Juni 1980 in Rom (ABl. L 266, S. 1), hier nicht anwendbar sei, sei nach belgischem Recht mangels
- Rechtswahl der Vertragsparteien - wie im vorliegenden Fall - das Recht des Staates anwendbar, zu dem der
KG Berlin - 22 U 81/08
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- ; Cremer, a.a.O., Kap. 32 Rdn. 83 m. w. N.). Auch im innerstaatlichen deutschen Recht gibt es derzeit
- Recht, fremd ist. Das dem Mitteilungsschreiben zeitlich nachfolgende Urteil trifft keine unmittelbare
- an innerstaatliches Recht und Gesetz gebunden, wozu auch die Berücksichtigung der Gewährleistungen
- (vgl. BVerfG a.a.O., NJW 2004, 3407/3410). Sowohl eine gegen vorrangiges Recht verstoßende
- innerdeutschem Recht bestehende innerstaatliche Staatshaftungsansprüche an. Solche Ansprüche sind
VerfGH Rheinland-Pfalz - H B 21/08
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz vom 30.09.2008
- Inhalt
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- Universitätsprofessor Dr. Robbers Kreisverwaltungsdirektorin Nagel für Recht erkannt: Die Verfassungsbeschwerden werden
- . Durch das Rauchverbot sieht er sich in seinem Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit in
- jedoch für unbegründet. Die Beschwerdeführer würden nicht in ihrem Recht auf freie Entfaltung der
- . BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008, NJW 2008, 2409 [2412]). Diese Einschätzung gilt erst recht im Hinblick
- grundsätzlich berechtigt, angesichts der vom Passivrauchen allgemein ausgehenden gesundheitlichen Gefahr
LG Frankfurt am Main - 23 O 385/09
Landgericht Frankfurt am Main vom 07.10.2010
- Inhalt
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- ,-- €. Tatbestand 1Die Klägerin ist eine private unlimited company nach englischem Recht, der Beklagte
- . (im Folgenden: LBHI) eine corporation nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware. Zwischen der
- vorsorglich das Recht auf Ersatzaussonderung gemäß § 48 InsO geltend und meldete vorsorglich die
- englischem Recht dazu verpflichtet, Kundengelder bei einem Kreditinstitut im Sinne der Europäischen
- eine erhebliche Missbrauchsgefahr: Der Gesellschafter könnte das Recht der Gesellschafterdarlehen
OLG Hamm - 31 U 70/09
Oberlandesgericht Hamm vom 25.11.2009
- Inhalt
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- zugelassen. G r ü n d e: 1I. 23Die Klägerin nimmt die beklagte Bank aus abgetretenem Recht des Herrn I (im
- wären in dieser Situation reine Förmelei. Dies gelte erst Recht unter Berücksichtigung des Umstands
- Rahmen von § 839 BGB bei Amtsträgern, so müsse sie erst Recht für Fahrlässigkeit und Vorsatz von
- Geschäftsbesorger gegolten, so dass sie 2004 erst Recht davon habe ausgehen können, dass sie als Beraterin
- intensiver Eingriff in ihr Recht auf Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und in ihr
BGH - IX ZR 155/03
Bundesgerichtshof vom 26.06.2003
- Inhalt
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- Lohmann für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 8. Zivilsenats des
- stand. 1. Das Berufungsgericht hat zu Recht das seit dem 1. Januar 2002 geltende Verjährungsrecht
- bleiben kann, weil dessen Übermittlung an die Gegner nicht allgemein vorgeschrieben ist. Allerdings
- , obwohl der Antrag nach Ansicht des Prozeßgerichts unzulässig war. Der allgemeine Gegenschluß des
- Vollstreckungsversuch die damalige Zahlungsunfähigkeit. Sofern sich die Beklagte auf eine allgemeine Aufnahme
BGH - III ZR 360/12
Bundesgerichtshof vom 06.06.2013
- Inhalt
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- . Herrmann, Hucke, Seiters und Tombrink für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil
- den Anspruch zu richten ist. 112. Nach Maßgabe dieser Regelungen hat das Landgericht zu Recht die
- : AG St.Goar, JE IX Nr. 31; allgemein zur Rechtslage in den Ländern, die eine Rechtsmittelbelehrung
- , wenn die Belehrung unterblieben oder fehlerhaft sei. Der Rechtsordnung sei auch nicht der allgemeine
- 2014 eine allgemeine Rechtsbehelfsbelehrungspflicht in die Zivilprozessordnung eingeführt wird, in
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 B 2163/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.12.2006
- Inhalt
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- dieser Entscheidung nicht in Frage gestellt. 5Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen
- verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die Beurteilungsrichtlinien wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht
- allgemeine Aussagen zu den Benotungen der Einzelmerkmale in der Abweichungsbegründung - herbeiführt
FG Berlin-Brandenburg - 2 K 2478/04
Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 07.06.2000
- Inhalt
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- nach § 46 Einkommensteuergesetz -EStG- zu Recht aufgehoben hat. 2Nachdem die Kläger für das
- Änderungsbescheid vom 7. Juni 2000 zu Recht nach § 164 Abs. 2 AO aufgehoben und eine Veranlagung der
- allgemeine Festsetzungsfrist von vier Jahren und die Anlaufhemmung von drei Jahren. 10 Soweit die
LAG Rheinland-Pfalz - 8 Sa 485/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 21.07.2006
- Inhalt
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- zu Recht abgelehnt worden sei. Dies habe es in seinem am 08.06.2006 verkündeten Urteil bejaht. Der
- sozialen Aspekten zu Recht abgewiesen. Hierzu wird auf die Feststellungen im Urteil des Arbeitsgerichts
- mit dem Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG allgemeine Urlaubsgrundsätze vereinbart, wonach
OLG Köln - 16 Wx 113/99
Oberlandesgericht Köln vom 23.08.1999
- Inhalt
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- . Bei der Bemessung der Gebühr ist das Landgericht zu Recht von dem gesamten reinen Vermögen der
- vormundschaftsgerichtlichen Verfahrens oftmals recht unterschiedliche Vorstellungen haben. Ersichtlich
- bis 30 KostO enthalten dazu allgemeine Bestimmungen, die grundsätzlich für alle Gebühren des zweiten
KG Berlin - 12 U 104/03
Kammergericht vom 27.02.2003
- Inhalt
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- Düsseldorf WM 1994, 324; OLG Frankfurt WM 1986, 19; vgl. zur bisherigen, nach neuem Recht nicht
- das Recht des Vermieters zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen
- amtlichen "Untertitel 1. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse" in §543 Abs.2 Nr.3 BGB, der
BGH - IX ZB 137/07
Bundesgerichtshof vom 07.02.2008
- Inhalt
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- möglicher Anfechtungsschuldner gegenüber dem Insolvenzgericht. Erst recht bestehen derartige Pflichten
- zu Recht rügt, die Zulässigkeit des Eröffnungsantrags an die Beantwortung der Fragen zu den
- ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt es im Zivilprozess keine allgemeine prozessuale