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VG Aachen - 8 L 352/08
Verwaltungsgericht Aachen vom 01.09.2008
- Inhalt
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- Recht, den Aufenthaltstitel ohne vorherige Einholung des erforderlichen Visums im Bundesgebiet zu
- Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 AufenthG notwendige allgemeine Erteilungsvoraussetzung
- ) Anspruch ist auch deshalb nicht gegeben, weil der Antragsteller nicht die allgemeine
- Schengen-Visum reicht hierfür nicht aus. 14 Zwar kann die vom Antragsteller beantragte
- hiervon gemäß § 30 Abs. 3 AufenthG im Ermessenswege absehen kann, reicht nicht aus. 33Die Kammer geht
20 Methoden für das Selbstmanagment
Harold Treysse vom 28.04.2013
- Inhalt
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- sich hierbei um ein Akronym für Spezifisch (also nicht allgemein) Messbar Attraktiv (also lohnend
- hierzu konnte ich nicht finden. Man hätte diese Methode auch Rechts-Links-Methode nennen können, also
- die Zettel mit den guten Seiten in die linke Hand und die mit den schlechten Seiten in die rechte
- Ambitiös Motivierend Organisiert Realistisch Echt steht. Auch für diese Methode ein Link zum Einlesen
OLG Düsseldorf - I-23 U 140/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.06.2009
- Inhalt
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- , der kein Recht gehabt habe, für sie, die Beklagte, Behördenkontakte vorzunehmen, habe sich entgegen
- : 17Das Landgericht habe sein Ermessen zutreffend angewandt und zu Recht ein Vorbehaltsurteil erlassen
- der Kläger erfolgsorientierte Leistungen geschuldet habe und das Landgericht deshalb zu Recht von der
- des Vertrages heißt es unter Ziffer 9, dass der Auftragnehmer die Einhaltung der allgemein
- Handlungsbereich Recht). In der Anlage 2 des Vertrages heißt es in Ziffer 3.1. ausdrücklich: "Der Auftragnehmer
OLG Frankfurt - 5 U 278/01
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 09.04.2002
- Inhalt
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- . Dabei kann offenbleiben, ob die Erklärungen dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB
- auch die Möglichkeit eines Ausschlusses ohne Pflichtverletzung. Erst recht gebietet die Klarstellung
- Änderungen enthält, ein Recht zur Beendigung der Zulassung herleiten zu wollen, erscheint schon nach
- einverstanden sei, sondern nur, daß er inhaltlich nichts gegen die Änderung einzuwenden habe. Erst recht
- und sehen "facettenreiche Verschränkungen" von öffentlichem und privatem Recht (BKR 2002/102, 106 ff
OVG Nordrhein-Westfalen - 8 A 1679/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.11.2006
- Inhalt
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- Wahlergebnis lediglich verpflichtet sei, die gewählten Bewerber allgemein bekannt zu machen. Diese
- Axler, CR 2002, 847 (849); Innenministerium des Landes NRW, Das Recht auf freien Informationszugang
- - GG - ergebende Gesetzgebungskompetenz berufen. Nach dieser Bestimmung haben die Länder das Recht der
- vom 12. Juni 2001, LT-Drucks. 13/1311, S. 9; Innenministerium des Landes NRW, Das Recht auf freien
- entgegenwirken und ein einheitliches Recht für alle Industrie- und Handelskammern schaffen wollen
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 B 366/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.05.2007
- Inhalt
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- nicht in ihrem Recht auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung verletzt. 6Der Antragsgegner hat
- Beurteilungsrichtlinien geben allgemein geltende Beurteilungsmaßstäbe vor und sichern - jedenfalls im
- erstes Beförderungsamt bewusst dem neuen Recht unterstellt. Er hat das ihm zukommende Ermessen bei
- altem Recht fortgeführt werden, für andere Stellen aber sogleich das neue Recht gelten soll. Im Bereich
LG Landau - 1 S 62/05
Landgericht Landau vom 25.10.2005
- Inhalt
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- Bürgerliches Recht Vertragsrecht LG Landau in der Pfalz 25.10.2005 1 S 62/05 Vertragsähnliche
- g r ü n d e Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Zu Recht hat das Erstgericht den Beklagten
- . Grundsätzlich ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass unter gewissen Voraussetzungen die
- erst recht möglich sein, nachdem im ersteren Fall die mit unberechtigten Ansprüchen konfrontierte
- solchen gerade berühmt hat. Zu Recht hat das Erstgericht auch den - mit der Berufungsbegründung nochmals
OLG Düsseldorf - I-2 W 59/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 31.07.2008
- Inhalt
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- – wie das Landgericht mit Recht erwogen hat - der allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben in
- , steht zwischen den Parteien mit Recht außer Streit. Tatsächlich liegen zu diversen
- ausgenutzt werden soll, ihn zu einer bestimmten Handlung zu bewegen, ist dem deutschen Recht fremd
- , dass im Verhältnis der Schuldner zu 1) und 4) zur P. H. I. AG deutsches Recht zur Anwendung kommt
- davon auszugehen, dass für das Vertragsverhältnis deutsches Recht gewollt ist (Löwisch in: Ebenroth
LAG Hamm - 16 Sa 271/02
Landesarbeitsgericht Hamm vom 07.11.2002
- Inhalt
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- der Richtlinie 93/104/EG in nationales Recht darstelle, müsse sich an der Definition der Arbeitszeit
- Ruhezeit definiert. Im Übrigen habe der Europäische Gerichtshof keine allgemein gültige Auslegung des
- Recht aufgegeben, bei der Erstellung von Dienstplänen Bereitschaftsdienstzeiten, in denen die
- Rechtsstreits. Es hat jedoch über dieses Verfahren hinaus Auswirkungen auf das Recht in allen Mitgliedstaaten
- der Umsetzung in nationales Recht (vgl. Oppermann, aaO.; RdNr. 547). Ist eine solche Umsetzung
HessVGH - 11 UE 989/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 21.02.1989
- Inhalt
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- Teilgebiete Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. 4Der Präsident des Landgerichts
- Recht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht bzw. der Zulassung zur Rechtsbeistandsprüfung. Zur
- unbegründet, da die angefochtenen Bescheide zu Recht von der Unanwendbarkeit des Rechtsberatungsgesetzes
- altem Recht und die hierzu nach altem Recht erforderlichen Qualifikationen Vorbereitungen getroffen
- Vorbereitung zum Erlangen der Qualifikation in dem Umfang und mit solchen Maßnahmen sein, die nach altem Recht
OLG Düsseldorf - I-20 U 176/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.06.2007
- Inhalt
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- die Antragsgegnerin zu Recht nicht in Frage gestellt, so dass eine weitere Begründung entbehrlich ist
- BGB bezwecken. Die Anwendbarkeit des § 4 Nr. 11 UWG auf Verstöße gegen das Recht der allgemeinen
- Computerkomponenten. Der Antragsteller hat bestimmte in ihrem Internetauftritt am 23.02.2006 abrufbare allgemeine
- allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet hat, die er nach seinem unwidersprochenen gebliebenen
- Schuldverhältnisse durch allgemeine Geschäftsbedingungen handelt es sich um das Marktverhalten im Interesse der
BSG - S 34 KR 95/05
Bundessozialgericht vom 03.03.2009
- Inhalt
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- entschieden, dass die Aufsichtsanordnung rechtmäßig ist. Die Beklagte hat die Klägerin zu Recht
- verstößt gegen materielles Recht (dazu 2.). 12 1. Als zuständige Aufsichtsbehörde (§ 90 Abs 1 Satz 1 SGB
- Rechtsverletzung nennt, ist es folgerichtig, von demjenigen, der das Recht verletzt hat, auch zu verlangen
- hat die für das Aufsichtsrecht allgemein geltenden rechtlichen Maßstäbe eingehalten. 16 Zwar hat
- 1 mwN). So ist es hier. Die Klägerin hat gegen das für sie maßgebliche Recht verstoßen, nämlich
OLG Düsseldorf - I-1 U 9/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 14.08.2006
- Inhalt
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- . Es sei ferner allgemein bekannt, dass Garagenhöfe als Spielplatz benutzt würden. Eine Helmpflicht
- Beklagten allerdings eine gewisse Sorglosigkeit, weshalb er sich zu Recht eine Mithaftung zurechnen
- , wobei der Beklagte seitlich rechts auf den Wagen des Klägers aufprallte. Durch ein Ausweichmanöver
- . Würde der Beklagte demgegenüber die – aus seiner Sicht – rechte Seite der Fahrbahn benutzt haben, wäre
- Kläger habe das Gebot rechts vor links beachten müssen und hätte sich mit weniger als
BGH - III ZR 376/12
Bundesgerichtshof vom 14.11.2013
- Inhalt
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- Wöstmann, Seiters, Dr. Remmert und Reiter für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das
- erkennbar, warum das - allerdings recht umfangreiche - Verfahren nahezu ein Jahr lang nicht mit dem
- nunmehr als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren behandelt werde; erst recht kann hierin
- Bundesverfassungsgericht zum Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) und zum
- Gericht, wie die Revision zu Recht beanstandet, nicht alle für die Abwägungsentscheidung nach § 198
VG Aachen - 6 K 2364/09
Verwaltungsgericht Aachen vom 06.12.2010
- Inhalt
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- Beeinträchtigung dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist. Dies ist hier zu bejahen, weil die
- Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im öffentlichen Recht ergibt, 19vgl. zu weiteren
- Kinderspielplatz als sonstiger ortsfester Einrichtung im Sinne des § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG -, 24vgl. allgemein
- namentlich einzustellen, dass Kinderspielplätze in einem reinen und erst recht - wie hier - in einem
- Verfügung gestellt hat. 15Statthafte Klageart ist die allgemeine Leistungsklage, weil die Klägerin