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OLG Frankfurt - 20 VA 9/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 29.01.2008
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 29.01.2008 Normen: § 23 GVGEG
- um das Amt eines Zwangsverwalters betreffend die jeweiligen Auswahlentscheidungen in
- Amtsgerichts Eschwege zuständigen Rechtspfleger am 08.11.2005 ein Vermerk (Bl. 17 d. A.) gefertigt
- der Antragsteller beim Amtsgericht Eschwege sodann um Mitteilung der Gründe, warum er im
- -Goßner, StPO, 50. Aufl., § 23 EGGVG Rz. 11). Der erst am 05.07.2007 eingegangene Antrag auf
OLG Frankfurt - 9 U 56/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 09.05.2006
- Inhalt
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- Die Teilnahme eines Vertreters der Beklagten an der Verkaufsveranstaltung am 8.10.88 werde weiterhin
- Notars N1 vom 10.6.88 ergebe - zwischen Mai und Oktober 1988 an der Ausarbeitung des rechtlichen
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 9. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 09.05.2006 Normen: § 1 Abs 1
- Drittwiderklage, die erstmals in der Berufung erhoben wird. Tenor Auf die Berufung der Beklagen wird das am
- gegen den Kläger und Drittwiderklage gegen die bisher am Verfahren nicht beteiligte Drittwiderbeklagte
OLG Karlsruhe - 4 U 164/04
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 09.06.2005
- Inhalt
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- Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: 1. Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, es ab
- Personen – je Buchung an. Da sich danach nicht prognostizieren lasse, um wie viel sie die Einzelreise
- wird verurteilt, es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für
- damit am Verfügungsgrund fehlte, weil auf seinen Antrag hin die Berufungsbegründungsfrist verlängert
- ausgeschöpft; vielmehr ging die Berufungsbegründung bereits am 09.02.2005 bei Gericht ein. 2. 23 Ohne
OLG Köln - 2 W 202/00
Oberlandesgericht Köln vom 01.12.2000
- Inhalt
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- . 13; Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Auflage 1997, § 182 KO Anm. 1). 20Überträgt man
- Beschluß wendet sich die Beteiligte zu 1) mit der am 21. September 2000 bei Gericht eingegangenen
- ] = NZI 2000, 129; BayObLG, ZIP 1999, 1767 [1768] = NZI 1999, 412 [413]; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453
- Gläubiger am Schuldenbereinigungsverfahren teil. Weil lediglich die Rechte Dritter wahrgenommen
- Inkassounternehmens als Vertreter eines Gläubigers am Schuldenbereinigungsplanverfahren teilzunehmen
OVG Berlin-Brandenburg - 11 N 71.05
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 27.01.2004
- Inhalt
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- Jahre 1982, zwei im Jahre 1983 nachgezüchtet und am 8. bzw. 2. Mai 1991 erworben worden seien. Das
- Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 27. Januar 2004 wird abgelehnt
- Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung am 15. September 2000
- es einmal männlichen und einmal weiblichen Geschlechts sei, einmal am 30. April 1991, einmal am 2
- Bescheinigungen am zuverlässigsten ermöglicht hätte, noch nicht vorgeschrieben gewesen sein (vgl. dazu VGH
OLG Saarbrücken - 8 U 456/06
Saarländisches Oberlandesgericht vom 15.11.2007
- Inhalt
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- an dem Grundstück auf ihren Vater, den jetzigen Beklagten, der am 21.3.2005 wieder als Eigentümer im
- , die am 25.8.2000 als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen worden war, übertragen. Nach
- anderweitiger Rechtskraft entgegen. Denn dem zwischen den Parteien am 30.6.1999 im Vorprozess
- Prozessvergleichs. Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.6.2006 verkündete Urteil des
- Giebelwand teilten. Im Sommer 1994 riss der Beklagte sein Gebäude ab. Das Gebäude der Klägerin
BGH - VII ZR 39/08
Bundesgerichtshof vom 12.02.2009
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 39/08 Verkündet am: 12. Februar 2009 Seelinger
- ; LG Wiesbaden, Urteil vom 21. März 2007 - 11 O 70/07; jeweils in ibr-online; a.A. OLG Frankfurt
- (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2007 - VII ZR 210/06, BauR 2007, 1575, 1576 = NZBau 2007, 583 = ZfBR 2007
- führt nicht zur Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung im Übrigen. BGH, Urteil vom 12. Februar 2009
- die inzwischen insolvente I. GmbH (im Folgenden: Hauptschuldnerin) gemäß Auftragsschreiben vom 9. Juli
OLG Köln - 12 U 94/07
Oberlandesgericht Köln vom 02.10.2008
- Inhalt
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- von DM 1,5 Mio. und Grundlage/ Anlass des Faktors 1,3 ist, nämlich ein Drittel des im Termin am
- angekündigten Zahlungsklage kam es nicht. Am 13.03.2002 erhoben L. und S. Vollstreckungsgegenklage nach § 767
- eines Feststellungsinteresses für unzulässig. Im Einzelnen: 1131. Gesellschafterversammlung am
- ausgegangen werden, dass im Termin am 2.1.2002 Einigkeit hätte erzielt werden können. 198Im übrigen
- Gesellschafterversammlung am 30.11.2001 besteht nicht. Es kommt nicht darauf an, ob die Zurückhaltung des Beklagten zu 2
OLG Stuttgart - 16 WF 395/01
Oberlandesgericht Stuttgart vom 03.01.2002
- Inhalt
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- Regelbetragsverordnung entsprechen) am Einkommen des Unterhaltspflichtigen und an der Zahl der Unterhaltsberechtigten
- Antragstellerin ist die getrennt lebende Ehefrau des Antragsgegners und hat die am 29.03.1991, 11.08.1994 und
- zum Abänderungsantrag nicht geäußert. Gegen die ihm am 30.06.2001 zugestellte Entscheidung hat der
- Antragsgegner sofortige Beschwerde eingelegt, die am Montag, 16.07.2001, beim Familiengericht einging
- ), hat der Senat im Anschluss an OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1096, bereits verneint (Beschluß vom
BGH - 5 StR 18/10
Bundesgerichtshof vom 29.04.2010
- Inhalt
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- freigesprochen, am 27. Dezember 2004 im Rahmen einer polizeilich angeordneten Exkorporation von
- , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, am 29. April 2010 für Recht erkannt: Auf die Revisionen
- Juni 1997 in Bremen die Approbation erteilt. Nach einer Tätigkeit am dortigen Institut für
- selbständig betriebenen ärztlichen Beweissicherungsdienst an, für den er im März 2001 eine detaillierte
- des in der Hauptverhandlung schweigenden Angeklagten unterstellt, dass dieser am 27. Dezember 2004
OLG Saarbrücken - 8 U 446/08
Saarländisches Oberlandesgericht vom 08.10.2009
- Inhalt
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- Vorfall zu Problemen kam. Am 26.9.2005 sollte die Beklagte aufgrund einer vorherigen Bestellung der
- Sachverständige S. erstellte am 5.12.2005 ein Gutachten (vgl. Anlage zur Klageschrift), in dem er im
- . erfolgen solle. Der Fahrer der Streithelferin der Beklagten habe am 26.9.2005 bereits um 6.40 Uhr
- zitierten Entscheidungen des Landgerichts Köln sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt ab noch wirft der
- ein Mitverschulden. Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.8.2008 verkündete Urteil
OLG Düsseldorf - t rund 4.800
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 27.05.2009
- Inhalt
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- . einen solchen von .. % an der P. halten und am Gemeinschaftsunternehmen N. die P. mit .. % und E
- Gesellschafters der T. K.-E. H. im Interview mit der "W. O." vom 10.03.2009. Hiernach will die T.-Gruppe am
- man in Rechnung, dass das Amt in der angegriffenen Amtsentscheidung zwischen "SB-Warenhäusern
- . (nachfolgend: T.) betreibt im Lebensmitteleinzelhandel über die K. T. AG, Viersen, nach wie vor das
- . alleine von E. kontrolliert werden darf und die hierzu dem Bundeskartellamt am 18.06.2008
VG Frankfurt (Main) - 4 G 4720/01
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 04.02.2002
- Inhalt
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- Windpark gelegen ist, theoretisch an siebzehn Tagen im Jahr mit maximal 12 Minuten am Tag und pro Jahr
- , Immissionsschutz im allgemeinen Wohngebiet am Rande zum Außenbereich, Gesundheitsschutz, Infraschall
- Landrücken im Regionalen Raumordnungsplan Südhessen, der am 14.11.2000 genehmigt wurde, als
- zur Nutzung der Windenergie im Außenbereich privilegiert. Wer also am Rande zum Außenbereich wohne
- Windkraftanlage Nr. 3 wurde zwar um 50 m nach Norden versetzt, doch ist sie mit ungefähr 1950 m am
OVG Berlin-Brandenburg - 11 S 57.06
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 30.09.2010
- Inhalt
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- erweist sich Nr. 5 (V) des angefochtenen Widerspruchsbescheides vom 26. Mai 2009 im Rahmen der hier
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt (Oder) 5. Kammer Entscheidungsdatum: 30.09.2010 Normen: § 17 Abs 6
- kommt, dass der Ehemann der Antragstellerin am 25. Juni 2010 eine eidesstattliche Versicherung u.a
- ) Ordnungsbehörde die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für
- am Standort ehemals vorhanden gewesene Bruchwald stellte auch ein geschütztes Biotop i. S. von § 1
HessVGH - 3 TG 2774/05
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 28.11.2005
- Inhalt
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- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Oktober 2005 - 4 G 2991/05 (3) - wird zurückgewiesen. Der
- Beigeladenen um 18 cm näher an seine Grundstücksgrenze heranrücke und dadurch der einzuhaltende
- behauptete Unterschreitung der Abstandsfläche um 0,3125 m nicht als unzumutbar im Sinne des § 15 Abs. 1
- Firsthöhe ausweislich der Nachtragsbaugenehmigung vom 23. August 2005, gemessen vom niedrigsten am Gebäude
- damit nicht am Prozesskostenrisiko beteiligt haben (§§ 162 Abs. 3, 154 Abs. 3 VwGO). 35 Die in