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HessVGH - 12 UE 1846/95
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.02.1996
- Inhalt
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- R. 3Am 24. März 1988 verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt am Main, - Jugendkammer - (5/3 Kls
- geleisteten 4.000 DM gegen L. Die Klage wurde am 12. Februar 1987 abgewiesen, da die im Kaufvertrag
- ordnungsrechtlichen Gewicht an der Ausweisung des Klägers gegenüber seinem privaten Interesse am Verbleib im
- Landgericht Frankfurt/Main - 43 Js 16272/87, genommen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen
- Frankfurt am 24. März 1988 zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren vor. Bei Vorliegen eines
OLG Frankfurt - 9 U 33/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 20.05.2009
- Inhalt
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- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2007 wird
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 9. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 20.05.2009 Normen: § 139 BGB
- Kläger auch nicht nach Treu und Glauben am Darlehensvertrag festhalten. Ebenso liege keine
- Zeichnungsschein und die darin enthaltene Vollmacht wirksam nach HWiG widerrufen konnte. Auch wenn man zugunsten
- . 31 Selbst wenn man dies zu seinen Gunsten unberücksichtigt lässt, ergibt sich aus seinem Vortrag
SozG Frankfurt am Main - S 48 AS 19/06 ER
Sozialgericht Frankfurt am Main vom 17.01.2006
- Inhalt
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- Sozialgericht Frankfurt Beschluss vom 17.01.2006 (rechtskräftig) Sozialgericht Frankfurt S 48 AS 19
- sich in der Begründung im Wesentlichen auf den angefochtenen Bescheid. Am 5. Januar 2006 hat die
- die Übernahme von Umzugskosten nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II). Am 25. Oktober
- . Oktober 2005 vor sowie den am 27. Oktober 2005 von ihr unterzeichneten Mietvertrag betreffend die oben
- Arbeitsaufnahme bereits am 4. Oktober 2005 gewesen sei und Antragstellung grundsätzlich "vor Eintritt des
OLG Frankfurt - 1 Ws 50/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 31.05.2006
- Inhalt
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- wird im Haftbefehl als schwere räuberische Erpressung vorgeworfen, am 17.12.2005 gegen 20.56 Uhr
- ...-Tankstelle voraus. 5Der dringende Tatverdacht wird im Haftbefehl auf den am Tatort gesicherten
- der Polizei geäußert, am 11.4. und am 26.4.2006. Als von ihm am 11.4.2006 bekundet ist im Vermerk
- oder im Dezember gewesen. Nach der Waffe habe ihn X nicht am gleichen Tag befragt, sondern etwa 3 Tage
- sinngemäß gleichlautende Frage wurde dann auch an den Zeugen Z2 gerichtet, der sich am Festnahmetag
BGH - 2 StR 493/03
Bundesgerichtshof vom 28.01.2004
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- des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11. Juli 2003 wird mit der
- des Beschwerdeführers am 28. Januar 2004 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: Die Revision
- Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren
- ; diese hat zu entfallen. Im übrigen ist die Revision unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO. II
- . Der Maßregelausspruch war aufzuheben. 1. Die Beschränkung der Revision war im vorliegenden Fall nicht
BGH - II ZR 90/00
Bundesgerichtshof vom 28.01.2000
- Inhalt
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- Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. Januar 2000 im Kostenpunkt und insoweit
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 90/00 Verkündet am: 24. September 2001 Boppel
- Erstattung eines Betrages von 54.015,00 DM verurteilt. Dabei handelt es sich um Körperschaftssteuer, die
- die an den Beklagten ausgezahlte Umsatztantieme von 56.504,00 DM entfällt. In Höhe von 22.232,57 DM
- 39.524,80 DM entfällt. Entscheidungsgründe: Die Revision des Beklagten führt im Rahmen ihrer Annahme
LG Cottbus - 24 Qs 170/06
Landgericht Cottbus vom 03.05.2005
- Inhalt
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- zweckentsprechend und sachgerecht; vgl. OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1999, 351. 14 Zur Wahrung der Rechte
- diesen Kostenfestsetzungsbeschluss, dem Beschwerdeführer am 21.04.2006 zugestellt, richtet sich die
- sofortige Beschwerde vom 28.04.2006, beim Amtsgericht am selben Tage eingegangen. Der Beschwerdeführer
- gilt hier um so mehr, als der Nebenkläger nach Aktenlage erst im Zusammenhang mit der Rücknahme der
- Kostenerstattung im Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Nebenklägers für die Beratung über
OLG Celle - 8 W 119/04
Oberlandesgericht Celle vom 05.05.2004
- Inhalt
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- . Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 10. Februar 2004 am 5. Mai 2004 beschlossen: Die weitere Beschwerde
- bewilligte die Beschwerdeführerin zu 2) die Löschung des Erbbaurechts. Der Notar erstellte am 15. Mai 2002
- Verkaufs einer Teilfläche an den Erbbauberechtigten sowie einer Aufhebung des Erbbaurechts am gesamten
- : #######, hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle durch den Vorsitzenden Richter am
- Oberlandesgericht #######, den Richter am Oberlandesgericht ####### und den Richter am Oberlandesgericht
BVerfG - 1 BvR 2681/11
Bundesverfassungsgericht vom 15.05.2014
- Inhalt
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- - 8 Sa 1552/10 -, c) das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. März 2006 - 16 Ca
- I S. 1473) am 15. Mai 2014 einstimmig beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur
- . 1 Satz 2 GG wegen Nichtvorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union. 2 Im Ausgangsverfahren
- . Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am
- beruhen und der Sicherung seiner Existenz dienen (vgl. BVerfGE 128, 90 ) und im Geltungsbereich des
VG Köln - 26 L 1953/04
Verwaltungsgericht Köln vom 26.07.2004
- Inhalt
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- Wahrnehmung seiner Rechte in dieser Instanz Rechtsanwalt Krutzki aus Frankfurt a. Main beigeordnet und zwar
- . C1. ) vom 25. Mai 2004 und 16.Juli 2004 sowie der im gerichtlichen Verfahren eingereichten
- ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. 2. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung
- länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und deren Teilhabe am
- seiner seelischen Behinderung u. a. Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der
Bitte lächeln!
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 20.07.2018
- Inhalt
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- er für eine mittelständische Kanzlei in Frankfurt am Main tätig. Er ist außerdem im Team von
- Referendariat absolvierte er am LG Darmstadt mit Stationen in Dublin und Washington, D.C. Ab Juli 2018 ist
- gedeckt. Zwar wird man bei den auf der Straße feiernden Fans nicht von einer Einwilligung im Rahmen des
- Jahren massiv geändert, sondern auch das Recht. Am 25.05.2018 trat die Datenschutzgrundverordnung in
- Praktika in Zürich und Dublin. Im Anschluss an das erste Staatsexamen erwarb er den Master of
OLG Frankfurt - 6 U 221/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 05.03.2009
- Inhalt
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- am Main wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Ziffer 1. des Beschlusses – einstweilige
- Weiteres gegeben. Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt a.M. ist im Berufungsverfahren
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 6. Zivilsenat Normen: § 87b UrhG, § 4 Nr 10 UWG Entscheidungsdatum
- Berufung der Antragsgegnerin gegen das 24. September 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt
- Anlage AG 31 aus ihrer Sicht nur dahin verstanden werden, dass die Antragstellerin lediglich im
HessVGH - 4 TG 768/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 20.05.1988
- Inhalt
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- gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 28.01.1988
- ) Gründe 1Mit Schriftsatz vom 21.12.1987, eingegangen beim Verwaltungsgericht am 22.12.1987, haben
- dem von den Antragstellern bewohnten Gebäudekomplex geplant. Am 07.08.1987 legte die
- 28.01.1988, dem damaligen Bevollmächtigten der Antragsteller zugestellt am 10.02.1988, hat das
- vom 12.02.1988, eingegangen beim Verwaltungsgericht am 15.02.1988, Beschwerde eingelegt und
OVG Saarland - 2 Q 15/06
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 08.06.2006
- Inhalt
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- gemeinsam mit seinem Bruder R beim serbischen Generalkonsulat in Frankfurt/Main vorgesprochen und
- in Frankfurt/Main Pässe der Bundesrepublik Jugoslawien erhalten (vgl. die entsprechenden
- ) Versuchen einer Passbeschaffung über das Konsulat in Frankfurt/Main geschildert haben, darauf hingewiesen
- ein. Sie gaben an, sie seien albanische Volkszugehörige, hätten in Split im heutigen Kroatien gelebt
- wurden am 25.11.2004 zugestellt. Mit Eingang am 14.12.2004 erhoben die Kläger Widerspruch und
OLG Frankfurt - 22 U 98/99
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 24.01.2002
- Inhalt
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- gesundheitlichen Schaden zufügen kann (in diesem Sinne auch OLG Frankfurt am Main in VersR 95, 1498 f.; OLG
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 22. Zivilsenat Normen: § 278 BGB, § 823 BGB Entscheidungsdatum
- verhältnismäßig flaches Gitter ausgereicht, um zu verhindern, dass ... durch ein Sichherumdrehen im Schlaf
- sind, um den Sturz einer pflegebedürftigen Person aus dem Bett zu verhindern Tenor Die Berufung des
- 10.599,28 DM (entspricht 5.419,33 EUR) zuzüglich Zinsen geltend gemachten und bereits durch Versäumnisurteil