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SozG Schleswig - S 6 AS 70/05 ER
Sozialgericht Schleswig vom 08.03.2005
- Inhalt
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- , liegt kein Verstoß gegen Art. 12 GG vor. Die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II ist im Kern
- erforderlich war, hat der Gesetzgeber mit der Regelung des § 24 SGB II geschaffen. Im Übrigen schließt
- Arbeitslosen zeigt, dass weniger ein durch eigene Leistung im Sinne der Ausschließlichkeit erworbenes Recht
- unmittelbar geltendes Recht (vergleiche BVerfGE 6, 32, 41). Das in Art. 20 Abs. 1 GG unbestimmt formulierte
- , Schluss ist im Wesentlichen in der Literatur vertreten worden, dass die Eckregelsätze zu niedrig seien
OLG Celle - s 510/01
Oberlandesgericht Celle vom 13.02.2002
- Inhalt
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- zulässig, weil es geboten ist, die Nachprüfung der Entscheidung zur Fortbildung des Rechts und zur
- Rechtsbeschwerde vom 14. Dezember 2001. II. 1. Die rechtzeitig und formgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist
- Freigang mit Zustimmung des Gefangenen angeordnet werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass der
- gewinnt dabei zwar in gewissen Grenzen seine Freiheit wieder, unterliegt jedoch im übrigen besonderen
- Beschäftigung im Ausland weitgehend entzogen. Trotz des Voranschreitens der europäischen Einheit ist die
BGH - IX ZB 200/05
Bundesgerichtshof vom 09.08.2006
- Inhalt
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- Prozessbeteiligter im Wege der Prozessstandschaft oder der Inkassozession ein fremdes Recht oder das
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 200/05 vom 9. August 2006 in dem Prozesskostenhilfeverfahren
- Rechtsbeschwerdeverfahren versagt. Gründe: I. 1Der Antragsteller ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über
- sofortige Beschwerde des Antragstellers ist ohne Erfolg geblieben. Mit der zugelassenen Rechtsbeschwerde
- verfolgt er sein Begehren in vollem Umfang weiter. II. 3Das gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3
OLG Celle - 10 UF 72/06
Oberlandesgericht Celle vom 04.07.2006
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: UVG § 7 Abs 3 S 2 Leitsatz: § 7 Abs. 3 S. 2 UVG ist im Erkenntnisverfahren
- ausgeschlossen ist. Weder in erster Instanz noch mit der Berufungsbegründung hat der Beklagte eine gegenüber
- ..., die Richterin am Oberlandesgericht ... und den Richter am Oberlandesgericht ... für Recht
- erfüllt hat. Eine entsprechende Klage der Kindesmutter ist in der Berufungsinstanz nach Versöhnung der
- Kläger Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht für Ö. für die Zeit vom 01. September 2001 bis 04. Juli
FG Niedersachsen - III R 2/13
Niedersächsisches Finanzgericht vom 23.08.2012
- Inhalt
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- ist unbegründet. 16Die Familienkasse hat es zu Recht abgelehnt, der Klägerin für die gesamten Jahre
- insoweit auch nicht in diesem Recht beeinträchtigt. 265. Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs.1
- Klägerin für die Tochter in Polen Kindergeld i. H. v. monatlich 43 PLN. Für die übrige Zeit ist in Polen
- im Gebiet eines Mitgliedstaats abhängig beschäftigt ist, den Rechtsvorschriften dieses Staates, und
- zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt. Da die Klägerin in dem
LSG Bayern - L 10 AL 213/98
Bayerisches Landessozialgericht vom 25.06.2002
- Inhalt
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- Unrecht erhaltenen Leistungen ist von der Beklagten zu Recht auf § 50 SGB X gestützt worden. Die
- unwichtig sei. Im Übrigen sei er über seine Rechte und Pflichten nie belehrt worden. Die Beklagte legte
- Kläger am 11.09.1996 dem Arbeitsamt mit, er werde voraussichtlich am 01.01.1997 eine Tätigkeit in
- selbstständigen Tätigkeit als Unternehmensberater mit der Betriebsstätte in H ... Am 01.11.1996
- vorläufige Zahlungseinstellung. Erst am 03.02.1997 setzte sich der Kläger mit dem Arbeitsamt telefonisch in
OLG Hamm - 4 U 218/98
Oberlandesgericht Hamm vom 04.03.1999
- Inhalt
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- DM in bar entscheidet. Vergleichen Sie Ihre Gewinn-Nummer mit der offiziell zugelassenen (im
- Gewinnspiel der Antragsgegnerin zu Recht für wettbewerbswidrig erachtet und deshalb der Antragsgegnerin
- , frei zu wählen, in welcher Form er die 50.000,00 DM im Gewinnfall erhalten möchte, vorausgesetzt
- Landgericht zu Recht zum Inhalt der Verbotsformel gemacht worden. 16Dieses solchermaßen charakterisierte
- in einer Täuschung des Publikums liegen (BGH a.a.O. - Gewinnspiel II; BGH GRUR 1974, 729
Was heißt schon schlüsselfertig?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 27.11.2014
- Inhalt
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- gab dem Besteller Recht und wies den Antrag ab. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2014 – 23 U 162/13
- Leistungsbeschreibung und Klauseln über den Preis unterliegen nicht der Inhaltskontrolle nach AGB-Recht (BGH v
- die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen. Ist das Werk
- Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und für die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen
- verlangen.“ Das OLG Düsseldorf entschied jedoch in zweiter Instanz gegen den Bauunternehmer
OLG Köln - 5 W 2/94
Oberlandesgericht Köln vom 09.02.1994
- Inhalt
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- nicht, sie war und ist in einem Pflegeheim untergebracht. 1981 wurde ihr Vater zu ihrem Vormund bestellt
- Angaben gemacht. Ihr Vater ist selbständiger Steuerberater. 5Die Antragsgegnerin hat in ihrer
- % und seit 1991 zu 70 % in der Erwerbsfähigkeit gemindert. Im übrigen tritt sie dem angegriffenen
- fehlt an der Darlegung, daß sie außerstande ist, die Prozeßkosten im Wege eines durchsetzbaren
- sehen ist, daß jedermann das mit einer Prozeßführung verbundene Kostenrisiko eigenverantwortlich
LSG Berlin-Brandenburg - L 25 B 2243/08 AS
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 02.10.2008
- Inhalt
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- (SGG) und auch form- und fristgerecht eingelegt, sie ist jedoch nicht begründet. Zu Recht hat das
- geklärte Rechts- und Tatfragen in dem Verfahren der Prozesskostenhilfe nicht entschieden werden
- Klärung im Verfahren der Hauptsache zugeführt werden können (BVerfG a.a.O). 3Vor diesem Hintergrund ist
- Anforderungen im vorliegenden Fall eine hinreichende Erfolgsaussicht des in dem Verfahren der Hauptsache geltend
- theoretisch und ist, wie das Sozialgericht bereits im Einzelnen ausgeführt hat, so weit entfernt, dass eine
OLG Köln - 16 WX 86/98
Oberlandesgericht Köln vom 29.06.1998
- Inhalt
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- roten Eingrenzung der Räume im Aufteilungsplan gekommen sei. Das Verfahren ist dann letztlich mit
- abweisende Entscheidung mit Recht gestützt hatte und was das Landgericht unerörtert und
- mit Recht auch den weiterverfolgten Herausgabeantrag abgewiesen hat. 29Die Kostenentscheidung beruht
- im Kellergeschoß, groß 543,28 qm, und im Aufteilungsplan mit Nr. oo2 bezeichnet (Bl. 389 GA
- streitigen - zwischen dem Treppenhaus und der "Ruhezone". 3 In einem im Jahre 1979 eingeleiteten
BGH - XII ZR 32/05
Bundesgerichtshof vom 20.06.2007
- Inhalt
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- in Höhe von 224.604,07 € abgewiesen worden ist. In dieser Höhe verfolgt die Klägerin mit der
- . Deshalb besteht, wie das Oberlandesgericht mit Recht betont, ein dem § 1374 Abs. 2 BGB unterfallender
- Rückzahlung ist jedoch als Folge der Rückübertragung bereits in der Ehezeit angelegt und demgemäß im
- -Monecke, Prof. Dr. Wagenitz und Dose für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Klägerin wird das
- restituierter Grundstücke in den neuen Bundesländern erhöht. Mit deren Zuerwerb hat es folgende
LG Frankenthal (Pfalz) - Kein Urheberrechtlicher Schadensersatzanspruch bei nicht nachgewiesener Übernahme von Werkfragmenten in Filesharing-Fällen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 16.09.2016
- Inhalt
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- erforderlich, um einen Eingriff in das Recht aus§ 85 UrhG annehmen zu können (BGH, NJW 2016, 950, 951 [BGH
- Beklagte möglicherweise das Recht der Klägerin verletzt hat. Sofern es - wie in Filesharingfällen - keine
- Anspruchsteller, der sich ergänzend oder ausschließlich auf ein Recht als Ton- oder Bildträgerhersteller
- . Juni 2016für Recht erkannt:Tenor:Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts
- bereitgestellt worden ist. Eine nur teilweise zur Verfügung gestellte Datei ist im Hinblick auf die darin
KG Berlin - 11 U 35/06
Kammergericht vom 16.08.2006
- Inhalt
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- mit der Mängelrüge ausgeschlossen ist, weil durch die in Ziffer 6. der Allgemeinen
- (vgl. § 310 Abs. 1 BGB). 7Das Landgericht hat in seinem Urteil zu Recht ausgeführt, dass die Regelung
- . Gründe I. 1Die Klägerin hat gegen die Beklagte gemäß § 631 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem
- der Beklagten gelieferten Werbewurfsendungen im Zeitraum 21. bis 23.10.2005 in einem von den Parteien
- . Im Übrigen ist nicht vorgetragen, unter welchen Adressen die befragten Kunden keine Werbung erhalten
BGH - XII ZB 193/07
Bundesgerichtshof vom 30.10.2007
- Inhalt
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- Ländern eingegangen sind. 92. Im Ansatz zu Recht hat das Berufungsgericht die Beschwerde des
- eingeschränkten Inhalts der zu vollstreckenden Entscheidung im Ergebnis zu Recht verneint. 12 steht nicht nach
- Trennungsunterhalt geregelt, ist im Vollstreckbarerklärungsverfahren die Rechtskraft der Ehescheidung als Einwendung
- Berichtigungsvermerks vom 5. Oktober 2005 (Geschäftszeichen 2003/48; Urteilsnummer 2004/46) ist mit der
- Vollstreckbarkeitsantrags begehrt. II. 6Die Rechtsbeschwerde ist nach Art. 13 des Haager Übereinkommens über