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VG Gießen - 10 E 508/04
Verwaltungsgericht Gießen vom 27.05.2004
- Inhalt
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- die Pflicht zur Straßenreinigung und zum Winterdienst durch die "Satzung über die Reinigung der
- und der Winterdienst 61. Die Straßenreinigung umfasst die allgemeine Reinigung und den Winterdienst
- Straßenreinigung entsprechend der gesetzlichen Vorschrift (§ 10 Abs. 3 HStrG) durch die Satzung
- Gemeinschaft festzustellen. An diesen speziellen Vorteilen einer Straßenreinigung innerhalb der
- die genannten Vorteile der Straßenreinigung und des Winterdienstes den landwirtschaftlich genutzten
OVG Berlin-Brandenburg - 9 A 1.07
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 10.11.2006
- Inhalt
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- Landeshauptstadt Potsdam wieder zu einer Bemessung der Gebühren für die Straßenreinigung und den
- Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam in der jeweils gültigen Fassung durchgeführte Straßenreinigung
- Gesamtgebührenaufkommen darf 75 vom Hundert der Gesamtkosten der Straßenreinigung nicht übersteigen. 7§ 2 Gebührenmaßstab
- Straßenreinigung beträgt je Frontlängenmeter (Meter Grundstücksseite Absätze 1 bis 3) jährlich bei Grundstücken
- über die Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst (§ 2 Abs. 4 SGS). Die
VG Göttingen - 3 A 305/13
Verwaltungsgericht Göttingen vom 25.07.2014
- Inhalt
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- es Verordnungen des Landkreises über Art und Umfang der Straßenreinigung in den kreisangehörigen
- Orten gegeben. Seit Dezember 1967 sei die Straßenreinigung in den Ortsteilen durch Verordnungen der
- Straßenreinigung durch die Eingemeindungsverträge bestätigt. 10 Die Beklagte beantragt, Wegen der Einzelheiten
- Straßenreinigung – die in § 1 Abs. 1 SRGS als Sommer- und Winterdienst definiert ist – nach der
- Beklagten nicht erkennen, wie die Leistung der öffentlichen Einrichtung zur Straßenreinigung beschaffen
AG Neuss - 36 C 122/91
Amtsgericht Neuss vom 12.07.1991
- Inhalt
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- Kosten für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Abwasser seien ganz erheblich gestiegen. 21Demgegenüber
- sei wegen der erheblich gestiegenen Kosten für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Abwasser
- Bereichen Müllabfuhr, Straßenreinigung und Abwasser vorzulegen. Dies gilt um so mehr, als wegen der
OLG Hamm - 15 Wx 164/08
Oberlandesgericht Hamm vom 20.01.2009
- Inhalt
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- , 15.1.2001, 21.1.2002, 4.8.2003, 20.1.2004 und 20.01.2005 die Gebühren für Abwasser, Straßenreinigung und
- Jahre 2000 – 2005 festgesetzten Grundbesitzgebühren für Abwasser, Abfallentsorgung und Straßenreinigung
- Straßenreinigung festgesetzt hat. 28Bei den hier erhobenen Gebühren handelt es sich um sogenannte
- Abwasserentsorgung und der tatsächlichen Leistungsgewährung bei der Straßenreinigung vollziehen kann
- Abfallentsorgung in der Stadt E – im folgenden AbfGS, Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung
OLG Hamm - 13 U 32/00
Oberlandesgericht Hamm vom 16.08.2000
- Inhalt
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- Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt L i.d.F. v. 14. Dezember 1990 geregelt. In § 1 der
- #2 führende Stichstraße ist in dem Teil A des Straßenverzeichnisses der Straßenreinigungs- und
- nicht gem. §§ 823 Abs. 2, 847 BGB i.V.m. § 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt L
- Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt L geregelt und den Eigentümern der angrenzenden und
Arbeitnehmer nur für einen Tag – Tagelöhner bei der Berliner Stadtreinigung?
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 21.04.2011
- Inhalt
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- allgemeinen Straßenreinigung wird man da schon Zweifel an der BSR haben dürfen. Im Winter allerdings
HessVGH - 5 N 1664/92
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.05.1996
- Inhalt
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- vollem Umfang an die Straßenreinigung angeschlossen worden. Die alten Ortskerne seien schon immer
- verschiedener Reinigungsklassen (Reinigungspflichtklassen) für die in die städtische Straßenreinigung
- tatsächliche Durchführung der öffentlichen Straßenreinigung. 28 Gemessen an diesen Kriterien ist die Zuordnung
- Ortskerne an die städtische Straßenreinigung abgesehen. In die städtische Reinigung einbezogen wurden
VG Aachen - 4 L 1176/04
Verwaltungsgericht Aachen vom 29.12.2004
- Inhalt
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- Monschau über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (StrReinS) in
AbfallArbbV 6
Sechste Abfallarbeitsbedingungenverordnung
AbfallArbbV 5
Fünfte Abfallarbeitsbedingungenverordnung
Arbeitnehmerfreizügigkeit für osteuropäische EU-Beitrittsländer ab 01. Mai 2011
Rechtsanwältin Cornelia Klüting vom 19.04.2011
- Inhalt
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- einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
OLG Frankfurt - 2 U 141/10
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 30.12.2010
- Inhalt
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- 2001 ab, wobei für die verbrauchsunabhängigen Kosten (Hausmeisterkosten, Grundsteuer, Straßenreinigung
- , Versicherungen) ein Anteil der Klägerin von 24,7 % an den Straßenreinigung, Versicherungen) ein
KG Berlin - 12 U 104/03
Kammergericht vom 27.02.2003
- Inhalt
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- für Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung) dienen diesem Zweck: Sie ermöglichen oder
OVG Nordrhein-Westfalen - 8 B 1487/97
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.08.1997
- Inhalt
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- verschiedenen Bereichen z.B. der Gebäude- und Straßenreinigung sowie der Abfall- Entsorgung hinauslaufen