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BAG - 9 AZR 51/09
Bundesarbeitsgericht vom 19.01.2010
- Inhalt
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- BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 19.1.2010, 9 AZR 51/09 Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales
- gezahlten Tabellenentgelts zu. Da die Klägerin im Rahmen der Altersteilzeit beschäftigt werde, bemesse
- Leistungszeitraums. Bei Beschäftigten, die in Altersteilzeit im Blockmodell beschäftigt sind, bemisst
- sich das Leistungsentgelt nach der Arbeitszeit, die während der jeweiligen Phase der Altersteilzeit
- Bezüge iSv. § 4 Abs. 1 1. Alt. iVm. Abs. 2 TV ATZ. Wird die Altersteilzeit im Blockmodell durchgeführt
LAG Hamm - 6 Ta 444/07
Landesarbeitsgericht Hamm vom 23.08.2007
- Inhalt
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- Münster, 4 Ca 641/07 Leitsätze: 1. Der Streitwert einer Klage auf Abschluss einer Altersteilzeit
- Altersteilzeit-Vereinbarung lediglich um die Änderung der Arbeitszeit- und Vergütungsbedingungen für
- regelmäßig mit zwei Monatsentgelte. 3. Zielt eine Altersteilzeit-Vereinbarung jedoch nicht nur auf die
- Beschwerdeverfahrens ist die Bewertung einer Klage auf "Gewährung" von Altersteilzeit für fünf Jahre
- . Die Parteien stritten um den Anspruch auf Abschluss einer Altersteilzeit- Vereinbarung. Die Klage
LAG Hamm - 6 Sa 26/05
Landesarbeitsgericht Hamm vom 30.08.2005
- Inhalt
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- Altersteilzeit- Vereinbarung ein nachfolgender Tarifvertrag vorgeht. 3Der am 25.04.1951 geborene
- in Nordrhein- Westfalen. Unter dem 18.12.2003 schlossen die Parteien eine Altersteilzeit
- wöchentlich. Der Kläger hat vorgetragen: 45Die Parteien hätten mit der Altersteilzeit-Vereinbarung eine
- Änderungskündigung. Der Kläger hat beantragt, 67festzustellen, dass die Bedingungen der Altersteilzeit
- Altersteilzeitvereinbarungen abzuschließen, die einen Beginn der Altersteilzeit weit in der Zukunft vorsahen, um diesen
VG Darmstadt - 1 E 346/03
Verwaltungsgericht Darmstadt vom 11.09.2003
- Inhalt
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- , § 42 Abs 2 VwGO Dokumenttyp: Urteil (Altersteilzeit: Klagebefugnis aus § 85b BG HE (hier offen
- Altersteilzeit besteht. 2. Zur Wirksamkeit der "Hauswirtschaftlichen Regelungen von Altersteilzeit
- " stehen dann der Bewilligung von Altersteilzeit entgegen, wenn die Einstellung einer Ersatzkraft
- Dienst des beklagten Landes. Unter dem 02.02.2002 stellte er einen Antrag auf Altersteilzeit nach dem
- Klägers eine Ersatzkraft zugewiesen werden könne, stünden der Bewilligung von Altersteilzeit dringende
VG Frankfurt (Main) - 9 E 2233/04
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 26.01.2006
- Inhalt
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- Altersteilzeit eines Beamten Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens
- die ihm bewilligte Altersteilzeit. Der Kläger ist Beamter und als Regierungsoberrat beim Beklagten
- (Altersteilzeit im Blockmodell) zu gewähren. Mit Schreiben vom 15.05.2003 bewilligte der Beklagte
- Lebensplanung bewirkt, so dass er nunmehr seinen Antrag auf Bewilligung von Altersteilzeit zurücknehme und
- Präsidium der Fachhochschule den Antrag des Klägers auf Rücknahme der Bewilligung von Altersteilzeit
VG Düsseldorf - 2 K 2961/01
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 21.06.2002
- Inhalt
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- 17.07.2000 beantragte der Kläger, ihm zum nächstmöglichen Zeitpunkt Altersteilzeit zu gewähren. Der
- präzisiert, das er mit Vollendung seines 60. Lebensjahres Altersteilzeit in Form des Blockmodells
- Begründung ab, Altersteilzeit gemäß § 78 d LBG könne nach dem Erlass des Justizministeriums vom
- bevorzuge bei der Anwendung der Altersteilzeit einseitig Lehrer und Polizeivollzugsbeamte. Auch dort
- Möglichkeit der Altersteilzeit solle nicht nur ein Instrument des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn sein
VG Düsseldorf - 2 K 2293/02
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 14.04.2004
- Inhalt
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- Altersteilzeit nach § 78 d Abs. 2 Landesbeamtengesetz (LBG) in der Weise, dass er die bis zum Beginn des
- freigestellt werde (sog. Blockmodell). Die Altersteilzeit sollte danach wie folgt abgeleistet
- 1. August 2000 befinde er sich in Altersteilzeit nach dem Blockmodell. Er beantrage deshalb seine
- vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit. 11Der Schulleiter vermerkte unter dem 14. September 2001, dass
- Altersteilzeit des Klägers und eine Versetzung in den Ruhestand ab. Die Feststellung einer Schwerbehinderung
§ 6 BBesG
Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
- Inhalt
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- Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung bei Altersteilzeit nach § 93 des
- ;r die Bemessung der ermäßigten Arbeitszeit während der Altersteilzeit zugrunde gelegt
- Neuausrichtung der Bundeswehr wegfallen. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit
- entsprechend der tatsächlich geleisteten Tätigkeit während der Altersteilzeit gewä
- ;ge gewährt, die entsprechend der während der Altersteilzeit ermäßigten
LAG Hamm - 4 Sa 552/09
Landesarbeitsgericht Hamm vom 03.03.2010
- Inhalt
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- , 5 Ca 2897/08 Schlagworte: Altersteilzeit, Blockmodell Parallelverfahren zu LAG 4 Sa 268/09 (Urteil
- über einen Anspruch des Klägers auf Abschluss eines Altersteilzeit-Arbeitsvertrages. 3Der am
- Freizeitphase eines Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses befindet und zum 01.09.2010 in den Ruhestand
- 15.04.2008 beantragte der Kläger die Änderung seines Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeit
- folgender Begründung ab: "Sehr geehrter Herr F1, 67Ihren Antrag auf Altersteilzeit im Blockmodell muss ich
VG Köln - 19 K 1680/00
Verwaltungsgericht Köln vom 17.10.2000
- Inhalt
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- 1999, ihm nach § 78d des Landesbeamtengesetzes - LBG - Altersteilzeit zu gewähren. Er wolle vom 01
- , indem Altersteilzeit nur zugelassen werde, wenn so genannte kw-Vermerke zu erwirtschaften seien. Im
- staatsanwaltschaftlichen Dienst seien diese Voraussetzungen nicht gegeben, so dass Altersteilzeit nicht
- Widerspruch ein. Zur Begründung führte er aus: Der generelle Ausschluss von Altersteilzeit im Bereich der
- Geschäftsbereichen des Landes und auch im Bund Altersteilzeit gewährt werde. Nach dem Gesetzeswortlaut
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 3962/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.05.2004
- Inhalt
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- .. bei der Bezirksregierung E. die Gewährung von Altersteilzeit gemäß § 78 d LBG ab dem 1. August 20
- von der Anwendung der Vorschrift über die Altersteilzeit ganz absehen oder sie auf bestimmte
- . Lebensjahr noch nicht vollendet habe, könne deshalb die Gewährung von Altersteilzeit nicht beanspruchen
- Altersteilzeit durch ministeriellen Runderlass eine generelle Regelung darstellt, die in § 78 d Abs
- Mehraufwand hingewiesen, den einer Altersteilzeit bei Lehrern in dem gesetzlich zulässigen Umfang mit
§ 4 BATZV
Bewilligung
- Inhalt
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- (1) Über den Antrag auf Altersteilzeit entscheidet die Dienstbehörde unter Berü
- ;cksichtigung der dienstlichen Belange. Beamtinnen und Beamten, die vor der Altersteilzeit teilzeitbesch
- äftigt waren, kann Altersteilzeit nur im Blockmodell bewilligt werden. In diesem Fall werden die
LAG Rheinland-Pfalz - 7 Sa 219/07
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 01.08.2007
- Inhalt
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- LAG Mainz 01.08.2007 7 Sa 219/07 Anspruch auf Gewährung von Altersteilzeit Aktenzeichen: 7 Sa 219
- genommen. Der Kläger hat beantragt, die Beklagte zu verurteilen, ihm Altersteilzeit gemäß dem Antrag vom
- Abs. 1 des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeit (im Folgenden: TVATZ) noch aufgrund einer
- Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem Dritten
- vor Beginn der Altersteilzeit über den Antrag zu entscheiden. Die Beklagte habe dem Kläger auch nicht
§ 1 ATZV
Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags
- Inhalt
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- nichtruhegehaltfähiger Altersteilzeitzuschlag gewährt, soweit die Altersteilzeit mindestens mit
- Arbeitszeit während der Altersteilzeit zugrunde gelegt worden ist, durchgeführt wird.
LAG Baden-Württemberg - 15 Sa 113/03
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 26.01.2004
- Inhalt
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- AltersteilzeitG Rn. 3; Rittweger/Petri/Schweikert, Altersteilzeit, 2. Aufl.; B Rn. 34), kommt es
- verblockte Altersteilzeit". Danach sollte das Altersteilzeitarbeitsverhältnis das bisherige
- Grundlage des Tarifvertrages zur Altersteilzeit in der Druckindustrie (TV ATZ). 3 § 3 TV ATZ enthält die
- ohne Eintritt in die Altersteilzeit erzielt hätte. Dabei sind die zum Zeitpunkt der vorzeitigen
- insoweit nicht. Die abgeschlossene Vereinbarung über die verblockte Altersteilzeit unterliege der