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BAG - 9 AZR 51/09

Bundesarbeitsgericht vom 19.01.2010
Inhalt
  • BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 19.1.2010, 9 AZR 51/09 Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales
  • gezahlten Tabellenentgelts zu. Da die Klägerin im Rahmen der Altersteilzeit beschäftigt werde, bemesse
  • Leistungszeitraums. Bei Beschäftigten, die in Altersteilzeit im Blockmodell beschäftigt sind, bemisst
  • sich das Leistungsentgelt nach der Arbeitszeit, die während der jeweiligen Phase der Altersteilzeit
  • Bezüge iSv. § 4 Abs. 1 1. Alt. iVm. Abs. 2 TV ATZ. Wird die Altersteilzeit im Blockmodell durchgeführt

LAG Hamm - 6 Ta 444/07

Landesarbeitsgericht Hamm vom 23.08.2007
Inhalt
  • Münster, 4 Ca 641/07 Leitsätze: 1. Der Streitwert einer Klage auf Abschluss einer Altersteilzeit
  • Altersteilzeit-Vereinbarung lediglich um die Änderung der Arbeitszeit- und Vergütungsbedingungen für
  • regelmäßig mit zwei Monatsentgelte. 3. Zielt eine Altersteilzeit-Vereinbarung jedoch nicht nur auf die
  • Beschwerdeverfahrens ist die Bewertung einer Klage auf "Gewährung" von Altersteilzeit für fünf Jahre
  • . Die Parteien stritten um den Anspruch auf Abschluss einer Altersteilzeit- Vereinbarung. Die Klage

LAG Hamm - 6 Sa 26/05

Landesarbeitsgericht Hamm vom 30.08.2005
Inhalt
  • Altersteilzeit- Vereinbarung ein nachfolgender Tarifvertrag vorgeht. 3Der am 25.04.1951 geborene
  • in Nordrhein- Westfalen. Unter dem 18.12.2003 schlossen die Parteien eine Altersteilzeit
  • wöchentlich. Der Kläger hat vorgetragen: 45Die Parteien hätten mit der Altersteilzeit-Vereinbarung eine
  • Änderungskündigung. Der Kläger hat beantragt, 67festzustellen, dass die Bedingungen der Altersteilzeit
  • Altersteilzeitvereinbarungen abzuschließen, die einen Beginn der Altersteilzeit weit in der Zukunft vorsahen, um diesen

VG Darmstadt - 1 E 346/03

Verwaltungsgericht Darmstadt vom 11.09.2003
Inhalt
  • , § 42 Abs 2 VwGO Dokumenttyp: Urteil (Altersteilzeit: Klagebefugnis aus § 85b BG HE (hier offen
  • Altersteilzeit besteht. 2. Zur Wirksamkeit der "Hauswirtschaftlichen Regelungen von Altersteilzeit
  • " stehen dann der Bewilligung von Altersteilzeit entgegen, wenn die Einstellung einer Ersatzkraft
  • Dienst des beklagten Landes. Unter dem 02.02.2002 stellte er einen Antrag auf Altersteilzeit nach dem
  • Klägers eine Ersatzkraft zugewiesen werden könne, stünden der Bewilligung von Altersteilzeit dringende

VG Frankfurt (Main) - 9 E 2233/04

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 26.01.2006
Inhalt
  • Altersteilzeit eines Beamten Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens
  • die ihm bewilligte Altersteilzeit. Der Kläger ist Beamter und als Regierungsoberrat beim Beklagten
  • (Altersteilzeit im Blockmodell) zu gewähren. Mit Schreiben vom 15.05.2003 bewilligte der Beklagte
  • Lebensplanung bewirkt, so dass er nunmehr seinen Antrag auf Bewilligung von Altersteilzeit zurücknehme und
  • Präsidium der Fachhochschule den Antrag des Klägers auf Rücknahme der Bewilligung von Altersteilzeit

VG Düsseldorf - 2 K 2961/01

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 21.06.2002
Inhalt
  • 17.07.2000 beantragte der Kläger, ihm zum nächstmöglichen Zeitpunkt Altersteilzeit zu gewähren. Der
  • präzisiert, das er mit Vollendung seines 60. Lebensjahres Altersteilzeit in Form des Blockmodells
  • Begründung ab, Altersteilzeit gemäß § 78 d LBG könne nach dem Erlass des Justizministeriums vom
  • bevorzuge bei der Anwendung der Altersteilzeit einseitig Lehrer und Polizeivollzugsbeamte. Auch dort
  • Möglichkeit der Altersteilzeit solle nicht nur ein Instrument des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn sein

VG Düsseldorf - 2 K 2293/02

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 14.04.2004
Inhalt
  • Altersteilzeit nach § 78 d Abs. 2 Landesbeamtengesetz (LBG) in der Weise, dass er die bis zum Beginn des
  • freigestellt werde (sog. Blockmodell). Die Altersteilzeit sollte danach wie folgt abgeleistet
  • 1. August 2000 befinde er sich in Altersteilzeit nach dem Blockmodell. Er beantrage deshalb seine
  • vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit. 11Der Schulleiter vermerkte unter dem 14. September 2001, dass
  • Altersteilzeit des Klägers und eine Versetzung in den Ruhestand ab. Die Feststellung einer Schwerbehinderung

§ 6 BBesG

Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
Inhalt
  • Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung bei Altersteilzeit nach § 93 des
  • ;r die Bemessung der ermäßigten Arbeitszeit während der Altersteilzeit zugrunde gelegt
  • Neuausrichtung der Bundeswehr wegfallen. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit
  • entsprechend der tatsächlich geleisteten Tätigkeit während der Altersteilzeit gewä
  • ;ge gewährt, die entsprechend der während der Altersteilzeit ermäßigten

LAG Hamm - 4 Sa 552/09

Landesarbeitsgericht Hamm vom 03.03.2010
Inhalt
  • , 5 Ca 2897/08 Schlagworte: Altersteilzeit, Blockmodell Parallelverfahren zu LAG 4 Sa 268/09 (Urteil
  • über einen Anspruch des Klägers auf Abschluss eines Altersteilzeit-Arbeitsvertrages. 3Der am
  • Freizeitphase eines Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses befindet und zum 01.09.2010 in den Ruhestand
  • 15.04.2008 beantragte der Kläger die Änderung seines Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeit
  • folgender Begründung ab: "Sehr geehrter Herr F1, 67Ihren Antrag auf Altersteilzeit im Blockmodell muss ich

VG Köln - 19 K 1680/00

Verwaltungsgericht Köln vom 17.10.2000
Inhalt
  • 1999, ihm nach § 78d des Landesbeamtengesetzes - LBG - Altersteilzeit zu gewähren. Er wolle vom 01
  • , indem Altersteilzeit nur zugelassen werde, wenn so genannte kw-Vermerke zu erwirtschaften seien. Im
  • staatsanwaltschaftlichen Dienst seien diese Voraussetzungen nicht gegeben, so dass Altersteilzeit nicht
  • Widerspruch ein. Zur Begründung führte er aus: Der generelle Ausschluss von Altersteilzeit im Bereich der
  • Geschäftsbereichen des Landes und auch im Bund Altersteilzeit gewährt werde. Nach dem Gesetzeswortlaut

OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 3962/02

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.05.2004
Inhalt
  • .. bei der Bezirksregierung E. die Gewährung von Altersteilzeit gemäß § 78 d LBG ab dem 1. August 20
  • von der Anwendung der Vorschrift über die Altersteilzeit ganz absehen oder sie auf bestimmte
  • . Lebensjahr noch nicht vollendet habe, könne deshalb die Gewährung von Altersteilzeit nicht beanspruchen
  • Altersteilzeit durch ministeriellen Runderlass eine generelle Regelung darstellt, die in § 78 d Abs
  • Mehraufwand hingewiesen, den einer Altersteilzeit bei Lehrern in dem gesetzlich zulässigen Umfang mit

§ 4 BATZV

Bewilligung
Inhalt
  • (1) Über den Antrag auf Altersteilzeit entscheidet die Dienstbehörde unter Berü
  • ;cksichtigung der dienstlichen Belange. Beamtinnen und Beamten, die vor der Altersteilzeit teilzeitbesch
  • äftigt waren, kann Altersteilzeit nur im Blockmodell bewilligt werden. In diesem Fall werden die

LAG Rheinland-Pfalz - 7 Sa 219/07

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 01.08.2007
Inhalt
  • LAG Mainz 01.08.2007 7 Sa 219/07 Anspruch auf Gewährung von Altersteilzeit Aktenzeichen: 7 Sa 219
  • genommen. Der Kläger hat beantragt, die Beklagte zu verurteilen, ihm Altersteilzeit gemäß dem Antrag vom
  • Abs. 1 des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeit (im Folgenden: TVATZ) noch aufgrund einer
  • Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem Dritten
  • vor Beginn der Altersteilzeit über den Antrag zu entscheiden. Die Beklagte habe dem Kläger auch nicht

§ 1 ATZV

Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags
Inhalt
  • nichtruhegehaltfähiger Altersteilzeitzuschlag gewährt, soweit die Altersteilzeit mindestens mit
  • Arbeitszeit während der Altersteilzeit zugrunde gelegt worden ist, durchgeführt wird.

LAG Baden-Württemberg - 15 Sa 113/03

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 26.01.2004
Inhalt
  • AltersteilzeitG Rn. 3; Rittweger/Petri/Schweikert, Altersteilzeit, 2. Aufl.; B Rn. 34), kommt es
  • verblockte Altersteilzeit". Danach sollte das Altersteilzeitarbeitsverhältnis das bisherige
  • Grundlage des Tarifvertrages zur Altersteilzeit in der Druckindustrie (TV ATZ). 3 § 3 TV ATZ enthält die
  • ohne Eintritt in die Altersteilzeit erzielt hätte. Dabei sind die zum Zeitpunkt der vorzeitigen
  • insoweit nicht. Die abgeschlossene Vereinbarung über die verblockte Altersteilzeit unterliege der