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LSG Rheinland-Pfalz - L 1 AL 162/00
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 25.04.2002
- Inhalt
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- , ob und inwieweit er ein eigenes Unternehmerrisiko trage. Ungeachtet dessen trage er aber sehr wohl
- mit der Vermittlung von Geschäften für einen Unternehmen Betrauter dessen Handlungsgehilfe im Sinne
- insofern wesentlich von der des Handlungsgehilfen. Über dessen Arbeitskraft kann der Unternehmer
- trotz Bindung an dessen Weisungen in einem Verhältnis persönlicher Selbständigkeit und Gleichordnung
- Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, über dessen Normen
OVG Nordrhein-Westfalen - 15 A 113/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.11.2008
- Inhalt
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- Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils in Zweifel zu ziehen, nach dessen Feststellungen die Q
- /BauGB auf diesen Zeitpunkt ankommen sollte angesichts dessen, dass das Bundesverwaltungsgericht in
- grundsätzlichen Klärung bedürfen sollte angesichts dessen, dass nach den vom Kläger nicht beanstandeten
- angesichts dessen, dass die Teilbeitragspflichten vorliegend auf Grund der angeordneten
- Fall nicht entscheidungserheblich angesichts dessen, dass der Beklagte hier selbst vor In-Kraft
OLG Frankfurt - 7 U 147/01
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 22.05.2002
- Inhalt
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- Parteien hatten einen Unfallversicherungsvertrag abgeschlossen, in dessen Rahmen der Ehemann der Klägerin
- begeben. Die Beklagte hat angesichts dessen bestritten, dass ein Unfallereignis vom 2.7.1997 vorliege
- Sicht dessen, der Empfänger dieses Attestes ist, nicht entnehmen. Auch aus dem Attest vom 4.9.1998
- genügen. 29 Der Senat geht davon aus, dass angesichts dessen, dass die Bescheinigungen aus den Jahren
- nachgekommen ist. Der Senat kann es angesichts dessen auch offen lassen, ob die Beklagte als Versicherer
VG Frankfurt (Main) - 9 G 1324/05
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 05.08.2005
- Inhalt
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- Beförderungsamt, um dessen Verleihung es hier geht. 7Diese besoldungsrechtliche Regelung findet seit 1997 auch
- Monaten in einem Dienstposten zurückgelegt hat, dessen Wertigkeit einem Amt des angestrebten
- Voraussetzung für ein fehlerfreies Auswahlverfahren dar, es ist es dessen notwendige Grundlage. Die
- selbst, der ein mehrstufiges Verfahren vorgibt, an dessen Ende die Zuordnung eines Amtes im Sinne
- weiteren Auswahlverfahren kann dessen Ausgang nicht als dermaßen sicher angesehen werden, dass die
VG Stuttgart - 4 S 1580/14
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 26.09.2014
- Inhalt
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- ein Geldbetrag zu bestimmen, bei dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrestes gehemmt und der
- mindestens 701.952,17 EUR den dinglichen Arrest angeordnet, dessen Vollziehung durch Hinterlegung
- Leistungsbescheid vom 11.07.2014 - dessen sofortige Vollziehung zudem nicht angeordnet worden ist - zur
- Unterschied zum Bundesrecht, in dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz nach dessen § 1 Abs. 1 auf öffentlich
- Vermögens des Antragstellers habe dessen privates Interesse daher zurückzustehen. 13Ohne Erfolg wendet der
VG Berlin - 3 A 4.07
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Kandidaten diese spätestens sechs Monate vor dessen förmlicher Ausgabe über das zu bearbeitende Thema
- des Klägers, der offenbar meint, die Verweigerung der Entgegennahme eines Themas nach dessen
- Diplomarbeit bereits vor dessen förmlicher Ausgabe bekannt gewesen sein und er sich bereits innerlich von
- überprüfbaren Beurteilungsspielraum an, in dessen Rahmen es ausschließlich den Prüfern obliegt, eine
- hingegen gewesen, den Gesamtprozess einer Mängelbearbeitung von dessen Feststellung bis zur
FG Münster - 6 K 5669/03 F
Finanzgericht Münster vom 10.11.2004
- Inhalt
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- verband sei eine Vermietung beabsichtigt gewesen, was jedoch aufgrund dessen Vorstellungen nicht
- Indizwirkung hängt in der Regel weder von der Größe und dem Wert des einzelnen Objekts noch von dessen
- ...verbandes, wie sie in dessen - in den Betriebsprüfungsakten des Beklagten befindlichen
- . 41Ebenso war die Kontaktaufnahme der Klägerin mit dem ...verband, wie sich aus dessen bereits
- insgesamt, und dessen Fertigstellung zumindest hinsichtlich des vermieteten Teils, eindeutig von der
VG Arnsberg - 8 L 800/06
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 18.10.2006
- Inhalt
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- zurecht finden kann. Angesichts dessen ist die Ausweisung des Antragstellers diesem und seinen
- bestehenden weiteren Voraussetzungen für dessen Ausweisung sind bei der hier gebotenen summarischen
- AufenthG vor, dessen Tatbestand der Antragsteller mit seiner rechtskräftigen Verurteilung durch das
- - 271. 33Aber auch ungeachtet dessen kann der Antragsteller aus Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38
- Antragsteller begangenen Straftaten und dessen ungünstige Legalprognose ausführlich begründet - von diesem eine
VG Gießen - 10 E 98/94
Verwaltungsgericht Gießen vom 28.01.1997
- Inhalt
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- Staatsangehörigkeit des M. D. seien nicht ersichtlich. Allein dessen deutsch klingender Name und
- die Familie des verstorbenen Verlobten machen können, die Hinweise auf dessen deutsche Abstammung
- maßgeblichen Elternteils nicht feststellbar ist, für die Frage des anzuwendenden Rechts auf dessen
- Kläger noch seine Mutter imstande sind, zu Herrn M. D. oder dessen Familie weitergehende Auskünfte zu
- soll, ist dies nicht als Beweis für dessen deutsche Staatsangehörigkeit zu werten. Gemäß § 10 des
OLG Frankfurt - 20 W 315/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 27.10.2008
- Inhalt
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- Antragsteller dessen außergerichtliche Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu erstatten. Der
- Rechtssauffassung des Beschwerdegerichts könne eine gegenwärtige Rechtsbeeinträchtigung desjenigen, zu dessen Lasten
- ) gemäß § 265 Abs. 1 ZPO nicht dessen Verfügungsbefugnis ausschließt. Ein gegen ihn ergangenes Urteil
- Nichtberechtigung des Veräußerers gleich, weil mit dessen Prozessverlust gerechnet werden muss
- bezüglich einer unmittelbaren rechtlichen Beziehung der Partei zum Grundstück anhängig ist, dessen Verlauf
BAG - 2 AZR 1037/12
Bundesarbeitsgericht vom 20.03.2014
- Inhalt
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- an dessen Prozessbevollmächtigten einen zehn Seiten langen Fragenkatalog, der sich auf 13 einzelne
- den Arbeitnehmer zum Anlass nimmt, nunmehr auf dessen Anhörung zu verzichten. Ein solcher
- Arbeitnehmer zu Unrecht beschuldigt wird. Dessen Anhörung ist deshalb ein Gebot der
- Kündigung Gelegenheit geben, zu den Verdachtsmomenten Stellung zu nehmen, um dessen Einlassungen
- Erkrankung nicht, auch nicht schriftlich äußern, dessen Gesundung ab, um ihm eine Stellungnahme zu den
BSG - B 3 KR 22/11 R
Bundessozialgericht vom 24.01.2013
- Inhalt
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- Verwaltungsakt verstanden werden, wenn er über die bloße Prozesserklärung hinaus dessen Willen zur
- , einen Anspruch auf dessen Aufnahme in das HMV (vgl SozR 4-2500 § 139 Nr 5 RdNr 13 ff mwN). Als nicht
- Hilfsmitteleigenschaft des jeweiligen Gegenstands und die Anforderungen des § 139 SGB V, nicht aber dessen
- Raumluftbefeuchters aus dem HMV ist demnach allein dessen konkrete Hilfsmitteleigenschaft und damit
- darstellt. Trockene Atemluft behindert die Sauerstoffaufnahme und dessen Transport zur Blutbahn
LAG Schleswig-Holstein - 5 Sa 595/05
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vom 13.03.2017
- Inhalt
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- gleichwohl seinen Vortrag als unsubstantiiert gewertet. Das Gericht hätte den Kläger trotz dessen Sorge
- der Arbeitgeber zumindest damit rechnen musste, dass dessen rechtswidrige Handlungen grundsätzlich
- . 24 bb) Ungeachtet dessen ist bei der Frage des Verschuldens des Arbeitgebers auch zu beachten, dass
- Ausforschungsbeweis zurückzuweisen. 30 b) Ungeachtet dessen lagen weder Voraussetzungen zur Vernehmung der
- deshalb (seit wann) in ärztlicher Behandlung befindet. 32 Ungeachtet dessen hat der Kläger den
OLG Celle - 3 U 140/10
Oberlandesgericht Celle vom 19.01.2011
- Inhalt
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- mit dem Kredit, dessen Gesamtbetrag sich auf 40.429,82 € belief, finanziert und der
- in die Rechte und Pflichten des Unternehmers einrückt und an dessen Stelle Gläubiger und Schuldner
- Beklagte gerichteter Anspruch auf dessen Erstattung (vgl. Senatsentscheidung vom 17. Juni 2009 3 U 53/09
- Insolvenzschuldners, an dessen Stelle der Kläger gemäß §§ 313 Abs. 1 Satz 1, 80 Abs. 1 InsO getreten
- Abs. 1, § 346 BGB ex nunc in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt, in dessen Folge die Beklagte
VG Aachen - 5 K 540/07
Verwaltungsgericht Aachen vom 26.05.2008
- Inhalt
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- dessen § 7 Abs. 1 Satz 3 keinen Raum. Eine vergleichbare Bestimmung fand sich in dem der zitierten
- anknüpfenden Beitragspflicht des Rechtsanwalts dessen gesamtes Arbeitseinkommen zugrunde gelegt wird
- , dessen Vorstand sie angehören, nicht versicherungspflichtig beschäftigt. Damit unterliegen diese
- Sozialversicherungsrechts, auf dessen Bestimmung des § 1 Satz 4 sich der Kläger beruft, betrifft die gesetzliche
- Versorgungseinrichtung und das Verhältnismäßigkeitsprinzip begrenzter - Gestaltungsspielraum zu, innerhalb dessen er