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SozG Düsseldorf - S 28 AS 29/06 ER
Sozialgericht Düsseldorf vom 08.05.2006
- Inhalt
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- Antragsteller kann einen wichtigen Grund für sein Ausbleiben nicht geltend machen. 33Die Antragsgegnerin
- 02.03.2006 nicht geltend machen kann, sind die von der Antragsgegnerin verfügten Absenkungen der
VG Düsseldorf - 2 K 2293/02
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 14.04.2004
- Inhalt
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- könne keinen Unterschied machen, ob das Dienstverhältnis wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder auf
- . Es könne keinen Unterschied machen, ob er wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder wegen
VG Gelsenkirchen - 7 K 2112/07
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 04.02.2009
- Inhalt
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- schließlich auch nicht erfolgreich einen offensichtlichen Irrtum hinsichtlich der Flächengröße geltend machen
- allenfalls im Wege des Schadensersatzes geltend machen. 43Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1
OLG Hamm - 8 U 12/09
Oberlandesgericht Hamm vom 14.10.2009
- Inhalt
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- nicht machen. Jedenfalls hätten die Beklagten den geltend gemachten Zinssatz als Ersatz für die von
- insbesondere geltend machen, er hätte seine Einlage zu einem bestimmten Zinssatz anderweitig anlegen
BGH - 4 B 30/99
Bundesgerichtshof vom 23.08.1985
- Inhalt
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- machen und mit der Beurteilung zu den Personalakten zu nehmen. Der Dienstherr ist nach dieser Regelung
- machen (BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ (R) 10/84, BGHZ 95, 313, 322). Dazu ist es nicht
OLG Dresden - WVerg 0001/00
Oberlandesgericht Dresden vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Verletzung eigener Rechte geltend machen kann. 2. Die Vergabestelle verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz
- machen. Sie hat die ihr von der Rechtsprechung zugebilligte Überlegungsfrist von bis zu zwei Wochen (OLG
LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 AY 16/07
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 10.03.2008
- Inhalt
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- Pflichten unmöglich zu machen, mit der Folge, dass er sich andernorts dem Vorwurf, sich nicht
- mangelhafte finanzielle Ausstattung der grundsätzlich Anspruchsberechtigten unmöglich machen würde
BAG - 10 AZR 607/12
Bundesarbeitsgericht vom 28.08.2013
- Inhalt
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- geltend machen könne. Auch sehe der Sozialplan einen gewissen Ausgleich vor. Die vorsorglich
- /oder gesetzlich eingeräumten Recht in Zukunft keinen Gebrauch mehr machen will. Die Nichtausübung
BGH - XII ZB 66/08
Bundesgerichtshof vom 21.10.2009
- Inhalt
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- Betreuervergütung nicht umfasst sind, als Aufwendungen gesondert geltend machen. Der Senat verkennt nicht, dass
- seltenen Ausnahmefällen Gebrauch zu machen ist, können sie in- des für die Prüfung der
KG Berlin - 12 U 211/03
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass die
- machen (BGH NJW 2001, 1649; BGH Urteil vom 14.11.2002 - VII ZR 23/02 -). 44 Diese Voraussetzungen sind
OLG Saarbrücken - 4 U 73/07
Saarländisches Oberlandesgericht vom 05.06.2007
- Inhalt
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- ZPO eröffneten Möglichkeit der Aufhebung und Zurückverweisung ausnahmsweise keinen Gebrauch zu machen
- Teilurteil erlassen. Die Kläger machen gegen den Beklagten Zahlungsansprüche aus einem einheitlichen
BSG - B 12 RJ 3/99 R
Bundessozialgericht vom 30.03.2000
- Inhalt
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- Zusatzabkommen, BT-Drucks 13/1809 S 9 und 13/1811 S 13, jeweils unter I). Die Vorschriften machen die
- zahlbar zu machen. Sie grenzen den nach dem Abkommen zur Nachentrichtung berechtigten Personenkreis
OLG Köln - 26 U 56/92
Oberlandesgericht Köln vom 30.03.1994
- Inhalt
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- , die geforderten Angaben zu machen. Die Beklagte bestreitet, auch nur den Namen des Erzeugers des
- , wenn der Kläger glaube, er könne ein großes Erbe machen, dann müsse sie (die Beklagte) ihn
OLG Brandenburg - 44 Lw 36/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 28.08.2007
- Inhalt
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- , die Verfügungsklägerin habe weder einen Verfügungsanspruch noch einen Verfügungsgrund glaubhaft machen
- sich auch die Verpächterin berufen und sich zu Eigen machen. Das vom Amtsgericht herangezogene
HessVGH - 3 UE 684/07
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.08.2007
- Inhalt
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- Gerichtsakte - GA -) machen die Kläger geltend, zukünftig gingen bei ordnungsgemäßem Stallbetrieb von der
- und damit keine Nachbarrechtsverletzung mit sich bringt. Insoweit machen die Beigeladenen zu 1) und