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§ 1455 BGB

Verwaltungshandlungen ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten
Inhalt
  • Recht verfügt hat, 9.ein Widerspruchsrecht gegenüber einer Zwangsvollstreckung in das
  • über dem anderen Ehegatten vornehmen, 6.ein zum Gesamtgut gehörendes Recht gegen den anderen
  • ;tergemeinschaft anhängig war, 8.ein zum Gesamtgut gehörendes Recht gegen einen Dritten
  • Gesamtgut gerichtlich geltend machen, 10.die zur Erhaltung des Gesamtguts notwendigen Maßnahmen treffen, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.
  • zu dessen Vorbehaltsgut oder Sondergut gehört, 4.einen ihm gemachten Vertragsantrag oder eine

LSG Sachsen - L 1 B 76/00 KR

Sächsisches Landessozialgericht vom 04.01.2001
Inhalt
  • als unbegründet. Die mit der Beschwerde angegriffene Entscheidung ist nicht zu beanstanden. Mit Recht
  • einer Eilentscheidung nicht. Das SG und die Bg. weisen mit Recht darauf hin, dass nicht zu ersehen
  • Beschwerdegegnerin (Bg.), bei der sie versichert ist, im Wege der Eilentscheidung die Übernahme von Kosten aus
  • einer Krankenhausbehandlung im Krankenhaus Neukirchen (Bayern) geltend. Diesen Antrag hat die Bg. mit
  • mit dem Ziel gestellt, die Bg. zur Kostenübernahme einer Behandlungsmaßnahme in die Fachklinik

OLG Frankfurt - 5 U 278/01

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 09.04.2002
Inhalt
  • Gedankengängen in dem Rechtsgutachten zu folgen ist, wonach sich aus § 78 BörsG in Verbindung mit § 66a
  • bei Schaffung dieses Marktsegments im Frühjahr 1997 und erst recht anläßlich früherer
  • Verfügungsbeklagten im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ein Recht zur Einfügung von
  • auch durch eine fristlose Kündigung zu beenden. In Anbetracht dieses Rechts seien die in der
  • .). Sie halten die Einordnung des Regelwerks in den Rechtsquellenkanon des öffentlichen Rechts nicht

LAG Rheinland-Pfalz - 8 Sa 107/05

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 22.07.2005
Inhalt
  • Verzicht auf tarifliche Rechte ist danach nur in einem von den Tarifvertragsparteien gebilligten
  • Ergebnis und mit zutreffender Begründung zu Recht zur Auffassung gelangt, dass die Beklagte zur Zahlung
  • ). Mit dem Abschluss der Haustarifverträge ist erkennbar eine einheitliche Ordnung in den Spielbanken G
  • Rechte im Arbeitsverhältnisse erwachsen seien. Im Übrigen sei Verwirkung anzunehmen, da der Kläger seinen
  • ist im vorerwähnten Urteil zur Auffassung gelangt, dass die Beklagte zur Zahlung von 10.918,75

Autonomes Fahren – rechtliche Situation in Deutschland

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 04.03.2019
Inhalt
  • Zukunft auch entscheidend sein für unsere Fortbewegung. 3.Datenschutz Mit dem TK-Recht und der dauerhaften
  • Bestimmungen bis 2020 in ihrem nationalen Recht umsetzen. Dadurch können schon einige Fragen, die dieses
  • . 2018 machte sie ein Auslandspraktikum in einer australischen Kanzlei. Sie ist außerdem im Team von
  • -to-anything”-Kommunikation, also wie das Fahrzeug mit seiner Umgebung in Kontakt tritt. Unterfälle
  • einen unfallfreien Verkehr sorgen. Gerade für diese Kommunikation ist die lückenlose Abdeckung mit

OLG Köln - 6 U 69/96

Oberlandesgericht Köln vom 22.11.1996
Inhalt
  • die Antragsgegnerin zu Recht auf Unterlassung in Anspruch nimmt. Dies gilt auch nach der im Rahmen des
  • auch nach dem Berufungsvorbringen der Parteien zu Recht der Antragsgegnerin mit Zif-fer 1.1. der
  • " bedeutet "Zusammenarbeit". Welcher Art diese Zusammenarbeit ist, wie intensiv sie ist, welche Rechte
  • Gremien" des Anwalts- Suchservice einwirken kann. § 2 des Kooperationsvertrags, in dem die "Rechte
  • einstweiligen Verfügung vom 22. Dezember 1995 die Verwendung des Hinweises "in Kooperation mit der

BGH - X ZR 56/01

Bundesgerichtshof vom 10.06.2003
Inhalt
  • Ausführungen der Berufungsbegründungsschrift in Einklang zu bringen sind. d) Zu Recht macht die Revision ferner
  • zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Beklagte ist eine Wirtschaftsprüfungs- und
  • Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das am 13. Dezember 2000 verkündete Urteil des 23
  • unzulässig verworfen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu anderweiter Verhandlung
  • festgestellt werden können. Mit der vorliegenden Klage hat die Klägerin das im Hinblick auf die DM

VG Saarlouis - 5 K 325/09

Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 24.02.2010
Inhalt
  • Oberflächenwassers sei nicht in Ordnung (rechts). Die Erdaufschüttungen (rechts) seien nicht in
  • in Richtung Grundstücksgrenze. (Gefälle rechts) e) Bei der Erdauffüllung hinter der Garage. f
  • nicht wahrnehmen kann - insoweit auch von Rechts wegen keiner tatsächlichen Feststellung im Rahmen
  • des Grundstücks im hinteren Bereich, soweit diese 1 m Höhe übersteigt, aufzugeben. Der Kläger ist
  • Eigentümer des mit einem Gartenhaus bebauten Grundstücks an der H. Straße in A-Stadt, Ortsteil und

BGH - VII ZR 494/00

Bundesgerichtshof vom 05.06.1997
Inhalt
  • Prof. Dr. Ullmann und die Richter Hausmann, Dr. Kuffer, Prof. Dr. Kniffka und Bauner für Recht
  • Auszahlung." In § 10 Nr. 1 des Generalunternehmervertrags ist unter "Gewährleistungsbürgschaft
  • 490.000 DM. Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Beklagten den Gewährleistungseinbehalt in voller
  • Höhe ausbezahlt haben. Unstreitig ist noch ein Werklohn in Höhe von 140.115,25 DM offen. Die
  • Schuldverhältnis maßgebliche Recht richtet sich nach den bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Gesetzen (Art

EuGH - C-153/02

Europäischer Gerichtshof vom 13.11.2003
Inhalt
  • Verhandlung geltend gemacht, dass die Darstellung des nationalen Rechts im Vorlagebeschluss in
  • Gericht hat das italienische Recht in seinem Vorlagebeschluss wie folgt dargestellt. 8. Artikel 170
  • entspricht. Ist der akademische Grad nicht in der im vorangehenden Absatz erwähnten Liste aufgeführt, so
  • eine Universität, die dem Recht des Vereinigten Königreichs unterliegt und in der Liste der
  • Artikel 1 der Richtlinie möglich ist? Wenn ja, sind mit der Richtlinie, auch im Hinblick auf das Urteil

BGH - VIII ZR 5/13

Bundesgerichtshof vom 04.12.2013
Inhalt
  • Klägerin eine Wohnung in Berlin. Im Anhang zum Mietvertrag ist vorgesehen: "Eine Untervermietung bis zu
  • . Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Beklagte zu 1 mietete im Jahr 1994 vom Rechtsvorgänger der
  • und Dr. Schneider für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten zu 1 wird das Urteil der
  • , falle in seinen Risikobereich. II. 8Diese Beurteilung hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Der
  • zum Nachteil des Beklagten zu 1 entschieden worden ist. Es ist daher in diesem Umfang aufzuheben

BGH - n EUR 6.000

Bundesgerichtshof vom 11.07.2007
Inhalt
  • Schuldversprechen um ein „Recht“ handele. Auch sei die in der BT-Drucks. 14/6040 verwendete Überschrift „Wirkung
  • Teilforderung in Höhe von 100.000,- EUR unterbrochen worden. Zu Recht hat das Landgericht
  • ) Überschriften. Die amtliche Überschrift lautet im in der BT-Drucksache 14/6040, S. 6 abgedruckten
  • Abs.2 S.1 BGB anwendbar ist, belegt und in dieser Hinsicht zur Gleichsetzung mit dieser führen muss
  • Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (BT-Drucksache Nr. 14/6040, S. 122 ff.), dass in § 216 BGB n.F. nur dingliche Ansprüche gemeint

BPatG - 33 W (pat) 348/01

Bundespatentgericht vom 23.04.2002
Inhalt
  • Nr 1 und 2 MarkenG). Die Markenstelle des Patentamts hat die Anmeldung daher im Ergebnis zu Recht
  • führen und ist erst recht für das Bundespatentgericht unverbindlich (BGH GRUR 1989, 420 – KSÜD). 2
  • keine Verwendung. Im übrigen seien bereits mehrere Marken mit dem Bestandteil "Pilot" eingetragen
  • worden, so bspw "PRINTPILOT" (29 W (pat) 229/89). II. Die Beschwerde ist nicht begründet. Die
  • angemeldete Marke ist von der Eintragung ausgeschlossen, weil es ihr im Hinblick auf die beanspruchten Waren

BGH - XII ZR 214/04

Bundesgerichtshof vom 23.08.2006
Inhalt
  • -Nutzungsentschädigung in Höhe von 26.549,52 € verurteilt worden ist. 5Die statthafte und auch im Übrigen zulässige
  • € nebst Zinsen an die Klägerin verurteilt worden ist. Insoweit und im Kostenpunkt wird auf die Revision
  • 50.133,76 €. 2Die Beklagte pachtete mit Vertrag vom 22. Februar 2001 von den Eigentümern ein Grundstück in
  • D.bank AG betreibt die Zwangsvollstreckung in das Grundstück. Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 7
  • Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils zu erreichen sucht. II. 4Das angefochtene Urteil ist

BGH - VI ZR 319/04

Bundesgerichtshof vom 08.11.2005
Inhalt
  • den Angriffen der Revision stand. 51. Das Berufungsgericht hat im Ergebnis zu Recht die Ersatzpflicht
  • , 94 f., in: Das Belegarztsystem, Recht der Medizin, Bd. 1, 1994). Aus § 121 Abs. 1 SGB V ergibt
  • belegärztlichen Behandlung auch nur mit diesem einzelnen Belegarzt fortgesetzt hat. Zu Recht hat das
  • behandelt worden ist, bei Aufnahme in die Belegklinik nicht auch mit den anderen Belegärzten in
  • Vizepräsidentin Dr. Müller und die Richter Dr. Greiner, Wellner, Pauge und Stöhr für Recht erkannt