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OLG Köln - 16 WX 73/98

Oberlandesgericht Köln vom 07.09.1998
Inhalt
  • gerichtliches Abberufungsverfahren und mithin hier dessen Ausdehnung auf die neue Amtszeit aus
  • S. 1 WEG). Angesichts dessen, daß Amts- und Landgericht entgegengesetzt entschieden haben, sieht der
  • ). Dessen Abberufungsverlangen bemißt sich im Streitfall auf 17.362,50 DM (= 5 x 3.472,-- DM). Da
  • Beteiligten zu 2), dessen Verwalterhonorar für 5 Jahre, nämlich bis zum 30.06.2001 zur Disposition stand. II

BGH - VIII ZR 114/05

Bundesgerichtshof vom 18.01.2006
Inhalt
  • Prozessbevollmächtigten zur Fristberechnung gedient, mit der dessen Sekretärin nicht betraut gewesen sei. Sowohl
  • Zustellung an den Prozessbevollmächtigten des Beklagten laut dessen Empfangsbekenntnis weitaus
  • dessen Angestellte H. das Empfangsbekenntnis am 10. August 2004 beim Amtsgericht abgegeben hat. 4. Der
  • der Aussage des Zeugen R. sowie dessen Glaubwürdigkeit bedarf, erschien es vielmehr sachdienlich

OLG Brandenburg - 4 U 82/07

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 18.05.2007
Inhalt
  • Kontokorrentkredit erstrecke, dessen Umschuldung das geplante Darlehen habe dienen sollen. Entgegen der
  • Darlehensvertrag „vom 12.06.2003„ ist nicht zustande gekommen, anstelle dessen wurde das auf dem nämlichen Konto
  • . Dabei verkennt der Senat nicht, dass dieses Ergebnis angesichts dessen, dass der Beklagte wegen
  • schlicht kein (Änderungs-) Rechtsverhältnis vor, dessen Wirksamkeit allein am Formmangel scheitern

OLG Köln - 5 U 88/98

Oberlandesgericht Köln vom 07.10.1998
Inhalt
  • Berücksichtigung dessen sind Kontenüberziehungen von maximal bis zu 2.000,00 DM als noch "banküblich
  • dessen Seite keinerlei regelmäßige Zahlungen auf das Konto erfolgt sind und im übrigen eventuelle
  • hinsichtlich des haftenden Kontos ein Überziehungskredit eingerichtet werden können, für dessen
  • dessen hätte es eines qualifizierten Bestreitens durch die Beklagte bedurft, zumal, wie eine Durchsicht

BVerwG - 7 B 67.10

Bundesverwaltungsgericht vom 02.12.2009
Inhalt
  • darzulegen sei. Ungeachtet dessen müsse der Antrag der Klägerin auch deshalb erfolglos bleiben, weil sie
  • Denkmal in Kenntnis von dessen Sanierungsbedürftigkeit erworben habe, nicht tragend. Sie erweisen sich
  • rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage „Kann dem Eigentümer eines Denkmals zugemutet werden, für dessen
  • , nur weil ihm beim Erwerb des Denkmals dessen marode Bausubstanz bekannt war?“ könnte in einem

LSG Baden-Württemberg - L 13 AL 220/05 AK

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 06.04.2005
Inhalt
  • . Dem vergleichbar ist die Abgabe eines Anerkenntnisses und dessen Annahme durch die Gegenseite; die
  • hinsichtlich aller für dessen mutmaßlichen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu überprüfen und die
  • . 4), ist von der Bf nichts vorgetragen, geschweige denn glaubhaft gemacht worden. Angesichts dessen
  • mit Rechtsanwalt Dr. P. und dessen Schriftsatz vom gleichen Tag mit Fristsetzung zum Erlass eines

BGH - 1 StR 531/04

Bundesgerichtshof vom 13.01.2005
Inhalt
  • " auszuholen. Dazu sei von den Staatsanwälten die zeitgleiche Vernehmung des Angeklagten, dessen Frau, dessen
  • der Richter die Durchsuchung angeordnet, so sei dessen Entscheidung unwirksam, denn die telefonische
  • Gestattung der Durchsuchung beim Angeklagten und dessen Eltern. Der Ermittlungsrichter hat aufgrund

OLG Brandenburg - 1 Ws 179/09

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • , hat seinen Ursprung jedoch im Begriff des Verletzten und dessen Interessen, wie die
  • Entstehungsgeschichte jedoch im Begriff des Verletzten und dessen Interessen, wie die Entstehungsgeschichte
  • ., dessen Ausgang durch die vermeintlich vorsätzliche falsche Aussage, deren Wahrheit durch den
  • Tatort ging (wobei die Bedeutung dessen weiter unklar bleibt) und dem Beschuldigten durch den

OLG Celle - 14 U 240/03

Oberlandesgericht Celle vom 09.09.2004
Inhalt
  • : Bürgerliches Recht Normen: STVG § 7 Leitsatz: Bestreitet - angesichts dessen, dass eine Kollision der
  • Verfahren bekannt ist und an dessen Sachkunde und Unparteilichkeit auch im vorliegenden Fall trotz
  • Verhandlung vor dem Senat eingeräumt hat. Angesichts dessen liegt es nicht fern, dass der Zeuge die
  • . Angesichts dessen fehlte ihm im vorliegenden Fall weder die Veranlassung noch die Erfahrung, für einen

KG Berlin - 12 U 325/02

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • , dessen letzte Achse über eine Zwangs- Mitlenkung verfügt, ist von der Linksabbiegerspur kommend
  • 1974 (– 3 Ss 696/73 – DAR 1974, 163) hierzu aus: "Den Führer eines Sattelzuges, dessen Ladung hinten
  • , ergibt sich aus dessen eigener Zeugenaussage. Hiernach leuchtete der Grünpfeil in dem Augenblick
  • nur ein geringeres Gewicht beigemessen werden. 12 Angesichts dessen hält es der Senat für richtig, den

VG Minden - 4 K 2121/09

Verwaltungsgericht Minden vom 04.11.2009
Inhalt
  • Aufhebung des Bescheides des M. für C. und W. vom 29. Mai 2007 und dessen Widerspruchsbescheides vom
  • des Bescheides des M. für C. und W. vom 29. Mai 2007 und dessen Widerspruchsbescheides vom 30. Juli
  • angesichts dessen nahe, dass er auch den Bescheid vom 15. Dezember 2004 nicht hingenommen hätte, hätte er
  • von dessen Existenz gewusst. Dass der Kläger durch den Hinweis in der Bezügemitteilung für Januar

BGH - 5 StR 575/12

Bundesgerichtshof vom 19.03.2013
Inhalt
  • überlegen zu sein, und erwarteten, dessen Widerstand „nur für kurze Zeit ohne erhebliche
  • „erhebliche“ Gewaltanwendung durch einen zügig durchgeführten Überfall in dessen Wohnung berauben zu können
  • Tat nicht und konnten sich – soweit ersichtlich – weder ein Bild über dessen körperliche Konstitution
  • Kampf trotz der anhaltenden Schmerzensschreie des Nebenklägers bis zu dessen Erschöpfung und

LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 23/08 SO

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 17.07.2008
Inhalt
  • dessen Versterben ihr Ehemann hätten an X1 E sogar Mietzahlungen geleistet. Die Zahlung von 450,00 DM
  • verstorbener Ehemann X E gewesen. Dieser habe das Haus im Jahre 1988 auf seinen Sohn X1 E und dessen
  • weiteres Sanierungsdarlehen in Höhe von 20.000,00 DM hinzugekommen. Voraussetzung für dessen Bewilligung
  • gegenwärtig erfolgt. Vielmehr hat umgekehrt die Klägerin, vor dessen Versterben gemeinsam mit ihrem

§ 12 RAG 10

Inhalt
  • festgestellt werden müssen, höher, als sie bei der Anpassung nach dem Zweiten Abschnitt

§ 12 RAG 14

Inhalt
  • festgestellt worden ist oder hätte festgestellt werden müssen, höher, als sie bei