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SozG Marburg - S 12 KA 429/07
Sozialgericht Marburg vom 08.10.2008
- Inhalt
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- prozentuale Aufschläge gewährt würden. Erst recht gelte dies im Vergleich mit den entsprechend
- nicht schlechter als der Einzelarzt. Unter dem früheren Recht sei auch eine prozentuale Erhöhung der
- Honorarverteilungsvertrag verstießen gegen höherrangiges Recht und seien rechtswidrig. Ein
- seien. Der Grundsatz der leistungsproportionalen Vergütung sei nicht verletzt, da ein subjektives Recht
- Bestimmung kann ein subjektives Recht des einzelnen Vertragsarztes auf höheres Honorar für ärztliche
BPatG - 29 W (pat) 235/01
Bundespatentgericht vom 03.12.2003
- Inhalt
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- nicht nur aus dem Sport, sondern allgemein als Bezeichnung für Personen, Gruppen oder Sachen geläufig
- angemeldete Wortfolge reiht die gängigen Ausdrücke „Außenseiter“ sowie „Spitzenreiter“ in einer den
LSG Hessen - L 4 V 1175/79
Hessisches Landessozialgericht vom 08.07.1980
- Inhalt
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- wird die allgemein gültige Kausalitätsnorm bestätigt. Die Auffassung des Sozialgerichts und von
- rechts, zu 1. hervorgerufen und zu 2. verschlimmert durch schädigende Einwirkungen im Sinne des § 1 BVG
LG Düsseldorf - 23 S 234/98
Landgericht Düsseldorf vom 13.01.1999
- Inhalt
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- 188Hauptleistungspflichten, sondern ist umrahmt von für den 189Umfang der Kundenverpflichtung unerheblichen, allgemein
- 125AGB-Verwenders, die Rechte und Pflichten des 126Vertragspartners durch eine entsprechend
OLG Hamm - 15 W 195/07
Oberlandesgericht Hamm vom 08.01.2008
- Inhalt
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- §§ 311b Abs. 1 Satz 1, 125 BGB nichtig ist. Allgemein anerkannt ist (BGH NJW 1981, 274; NJW 1987, 1069
- Verletzung des Rechts beruht (§ 27 Abs. 1 S. 1 FGG). 21In verfahrensrechtlicher Hinsicht hat das
VG Düsseldorf - 7 K 2989/10.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 10.09.2010
- Inhalt
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- darauf, ob eine Krankheit allgemein in dem Heimatstaat behandelbar ist, maßgeblich ist vielmehr, ob
- zu stellen. Die erforderliche Hilfe reicht indes weiter, etwa in Form einer Heimunterbringung, und
VG Saarlouis - 2 L 509/09
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 17.09.2009
- Inhalt
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- richtige Sachverhaltsannahmen zugrunde gelegt und ob er allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet und
- Verwirklichung eines ihm zustehenden Rechts droht (vgl. § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO) oder der Erlass einer
OLG Hamm - 11 U 151/08
Oberlandesgericht Hamm vom 02.12.2009
- Inhalt
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- und abschließend gebeten hatte, den bislang allgemein gehaltenen Hinweis zu präzisieren, falls das
- zuzulassen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat, noch die Fortbildung des Rechts oder
OLG Zweibrücken - 3 W 220/05
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 18.11.2005
- Inhalt
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- Gesetzgeber der Entscheidung durch den Einzelrichter ganz allgemein beimisst, beantwortet werden. Eine
- des Rechts und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des
BVerfG - 2 BvR 103/04
Bundesverfassungsgericht vom 04.03.2008
- Inhalt
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- Tatkonkretisierung auszugleichen. Die Art der gesuchten Beweismittel war nur allgemein umschrieben und umfasste alle
- die Verletzung seiner Rechte aus Art. 12, Art. 13, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 und Art. 103 Abs
VGH Baden-Württemberg - 8 S 18/07
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 06.06.2008
- Inhalt
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- allgemein nicht eingehalten seien. Der Grundsatz von Treu und Glauben könne seinem Einwand bezüglich
- führen zu müssen. Dieses Recht unterliegt mit Rücksicht auf den das nachbarliche
- Verfahren - zu Recht - nicht mehr eingegangen. 47 3. Nach allem kann auch offen bleiben, ob der Kläger
- nachbarschützender Rechte des Klägers nicht ersichtlich. Das Geschäftshaus grenze mit seiner Südseite
- Umstände die Geltendmachung und Durchsetzung des Rechts des Nachbarn dem Bauherrn gegenüber unbillig wäre
VG Göttingen - 1 A 18/12
Verwaltungsgericht Göttingen vom 02.04.2014
- Inhalt
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- der rechtlichen Stellung der Beamtin oder des Beamten allgemein abzuleitende Pflicht, bei Ausübung
- . -Universität-C. ist seit 01.01.2003 eine Stiftung öffentlichen Rechts, davor stand sie in
- Verordnung über die Errichtung der Stiftung „A. -B. -Universität-C. Stiftung öffentlichen Rechts
- Dienstzimmer (rechts vor dem Fenster) befunden hätten, und die Dokumente herauszugeben, hilfsweise Auskunft
- § 1 StiftVO-UGÖ zum 01.01.2003 als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Zu
OLG Köln - 19 U 33/08
Oberlandesgericht Köln vom 18.12.2008
- Inhalt
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- Werkstättennetz ausgeht. Vielmehr gilt dann erst recht, dass die Beklagte eine Umstrukturierung im hier
- Kündigungsfrist für den Servicebereich ist nichts vorgetragen worden und insoweit erst recht die
- ebenfalls zulässig und begründet. 761. Die Feststellungsklage ist zulässig. Im Ergebnis zu Recht hat
- der Beklagten nicht am Mengenbonusprogramm und an Sonderaktionen der Beklagten teilnehmen. Zu Recht
- ihrem Standpunkt abzuweichen. 82aa) Es ist zwar allgemein anerkannt, dass ein unverschuldeter
OVG Nordrhein-Westfalen - 7A D 115/94.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.02.1997
- Inhalt
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- allgemeine Wohngebiete ausgewiesen. Zwischen dem Gewerbegebiet und dem südlich hiervon an der Westseite
- allgemeine Verkehrsnetz ausgewiesen. Diese gabelt sich rd. 70 m nordwestlich der Kreisstraße in zwei Äste
- einer Rechtsverletzung, wenn er subjektive Rechte des von seinen Festsetzungen Betroffenen verletzt
- sein, wenn der Bebauungsplan Festsetzungen trifft, die sich auf subjektive Rechte des Antragstellers
OVG Nordrhein-Westfalen - 11A D 172/93.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.06.1998
- Inhalt
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- . 72Zum einen hat ganz allgemein der motorisierte Verkehr auf den deutschen Straßen auch in diesem
- , daß eine veränderte Straßenplanung sich allgemein auf das Straßennetz in der Umgebung, wozu hier
- des Antragstellers nur als allgemeine Veränderung im Straßennetz dar, ohne daß dadurch eine
- Abwägungsausfall bedeute eine Verletzung seiner subjektiven Rechte. Zudem überschritten die den
- . Bei dieser Sachlage reicht der Vortrag des Antragstellers, das Verkehrsaufkommen auf der O. Straße in