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OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 1694/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.05.2010
- Inhalt
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- scheidet damit ebenso wie erst recht inhaltlich entsprechende mündliche Mitteilungen als etwaige
- worden. Der allgemeine Zweck der monatlichen Zuwendung, den Auslandsdienstlehrkräften eine den
LAG Rheinland-Pfalz - 8 Sa 168/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 17.06.2005
- Inhalt
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- - im Ergebnis und der Begründung zu Recht zu der Auffassung gelangt, dass die von der Beklagten am
- die allgemeine Aussage, dass sich der Gesundheitszustand "z. Positiven" entwickelt. Würde das Gericht
VG Minden - 10 K 202/08
Verwaltungsgericht Minden vom 10.09.2008
- Inhalt
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- - vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 21.03 - (zum schleswig- holsteinischen Recht); OVG für
- mit dem Ziel, den Betreffenden um seine Ansprüche zu bringen), bis eine allgemeine Regelung getroffen
BAG - 5 AZR 99/09
Bundesarbeitsgericht vom 20.01.2010
- Inhalt
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- Recht, Spielorte innerhalb des Ortsbereiches G. nach rechtzeitiger vorheriger Abstimmung zu verlegen
- unbegründet. 111. Die mit dem Hauptantrag verfolgte allgemeine Statusfeststellungsklage (§ 256 ZPO) ist
LSG Berlin-Brandenburg - L 24 B 528/07 KR
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 14.12.2007
- Inhalt
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- Nebenverfahrens angefallenen Kosten sonst nicht berücksichtigt werden können (so bereits zum früheren Recht
- Kostenentscheidung ist erforderlich. Die frühere allgemeine Auffassung, dass in Verfahren nach § 183 SGG in
BAG - 4 AZR 208/07
Bundesarbeitsgericht vom 07.05.2008
- Inhalt
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- ist nicht begründet. Mit Recht und mit im Wesentlichen zutreffender Begründung haben die Vorinstanzen
- ) unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung
LSG Bayern - L 10 AL 131/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 31.07.2007
- Inhalt
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- insgesamt 1.405,85 EUR. Zu Recht ist die Beklagte und das SG davon ausgegangen, dass die "Abfindung" wie
- Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleiches ausdrücklich zu regeln, da eine allgemeine
VG Frankfurt (Main) - 1 L 4252/08.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 22.12.2008
- Inhalt
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- zu Recht davon ausgegangen, dass die Bedienung der Auszahlungspläne während der Aussetzung der
- . § 9 InvG normiert insoweit allgemeine Verhaltensregeln die bewirken, dass die grundsätzlich in der
OLG Köln - 2 U 77/81
Oberlandesgericht Köln vom 13.01.1982
- Inhalt
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- hat mit der Klage Ersatz des Unfallschadens aus abgetretenem Recht der Firma S GmbH begehrt. Sie
- Rechtsgrundsatz, Allgemeine Geschäftsbedingungen im Zweifel zugunsten des Kunden auszulegen (Palandt
OLG Zweibrücken - 7 U 69/01
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 01.07.2002
- Inhalt
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- für Recht erkannt: I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des
- Schuldversprechen in das allgemeine Vermögen des Klägers ist in der Tat unzulässig, weil – wie der erkennende
VG Frankfurt (Main) - 6 E 548/02
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 19.05.2003
- Inhalt
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- erzielen dürfte - insoweit ist dem Kläger recht zu geben -, den Abfallvermeidungsgedanken trägt die
- Mindestbehältervolumens der sich aus der bundesgesetzlichen Regelung ergebende allgemeine Grundsatz
LSG Berlin-Brandenburg - L 4 AL 32/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30.06.2006
- Inhalt
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- Sozialamt auch Recht, denn sie habe ja einen vorrangigen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Ihre
- allgemeine Regelung in § 48 SGB X durch diese Spezialregelung nämlich nicht vollständig verdrängt
BPatG - 29 W (pat) 45/07
Bundespatentgericht vom 03.12.2008
- Inhalt
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- auch deutlich höher als die Anzahl der Eintragungen. Die Beschwerdeführerin hat deshalb zwar zu Recht
- , regionaler und lokaler Zeitungen vor (z. B. Frankfurter Allgemeine, Neue Züricher Zeitung, Landshuter
OVG Nordrhein-Westfalen - 16 B 2008/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2000
- Inhalt
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- ein Anordnungsgrund im Hinblick auf dessen - vom Verwaltungsgericht zu Recht angenommener
- Nachteil gereichen. 12Der allgemeine Nachranggrundsatz des § 2 BSHG vermag hier nicht einzutreten. Es
OLG Köln - 19 U 25/98
Oberlandesgericht Köln vom 15.05.1998
- Inhalt
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- Recht zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,-- DM nebst Verzugszinsen ab Rechtshängigkeit
- , mithin um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 1 AGB-Gesetz. Dies stellt sie auch nicht in