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LSG Berlin-Brandenburg - L 7 KA 137/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.01.2010
- Inhalt
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- allgemein bekannt, dass in Deutschland eine weit überdurchschnittliche Zunahme pneumologischer
- . Entscheidungsgründe: Die Berufung ist zulässig, aber unbegründet. Zu Recht hat das Sozialgericht die
- HVM in der für das streitgegenständliche Quartal geltenden Fassung nicht gegen höherrangiges Recht
- allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleisten und zum anderen für eine
OVG Nordrhein-Westfalen - 4 B 743/01
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31.07.2001
- Inhalt
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- recht, wenn - wie dies hier der Fall ist - die Folgen einer Vollziehung der angefochtenen Bescheide
- Verlustübernahmeanspruchs ein Verstoß gegen den aus höherrangigem Recht herzuleitenden Grundsatz der
- Verhältnismäßigkeit vorliegt. Denn das Verwaltungsgericht hat diesen Anspruch schon bei der nach einfachem Recht zu
- die Gerichte im vorliegenden Verfahren als verbindlich zu Grunde zu legen. 41Vgl. allgemein zur
- Bundesaufsichtsamt zu Recht hin - weitgehend auf die Angaben der S. AG selbst verlassen musste. Außerdem ist zu
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 2132/03
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.06.2008
- Inhalt
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- Jahr 2000 beantragte die Klägerin beim Beklagten die Anerkennung der Ausbildung nach deutschem Recht
- "Krankenschwester" zu Recht abgewiesen. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Erteilung der entsprechenden
- , dass ihre in Serbien absolvierte Ausbildung den Ausbildungsanforderungen nach deutschem Recht für die
- Ausbildungsstand allgemein nur angenommen werden kann, wenn eine einer entsprechenden Ausbildung in
- Krankenschwester unverzichtbar sind. Dem entspricht auch die für das frühere Recht geltende
VG Gießen - 5 G 1845/01
Verwaltungsgericht Gießen vom 09.10.2001
- Inhalt
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- grundrechtsgleichen Recht auf (chancen- )gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von
- ausgegangen ist oder allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder
- Gefahr besteht, dass durch die Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts des
- wesentliche Nachteile bzw. die wesentliche Erschwerung oder gar Vereitelung eines Rechts. Durch die
LG Heidelberg - 5 S 87/10 K
Landgericht Heidelberg vom 25.02.2011
- Inhalt
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- , 128), der Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung für eine bestimmte Zeit (zum Ganzen Blank
- Instanzrechtsprechung eine allgemein akzeptierte Definition herausgebildet. Die Frage kann in einer
- Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts. Eine Entscheidung des
- Revisionsgerichts ist auch zur Fortbildung des Rechts erforderlich. Der Fall gibt Veranlassung, Leitlinien für die Auslegung des § 549 Abs. 3 BGB aufzustellen.
LG Bonn - 2 O 238/09
Landgericht Bonn vom 27.01.2010
- Inhalt
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- : Deliktshaftung bei einem Fußballspiel - Juxturnier Normen: BGB § 823 Abs. 1 Sachgebiet: Recht (allgemein - und
- (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der
- den Ball führend auf den Kläger zugelaufen und habe nach einer Körpertäuschung nach rechts versucht
OLG Brandenburg - 2 U 3/10
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 16.12.2009
- Inhalt
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- . OVG 2 A 1.10, steht allgemein verbindlich (§ 47 Abs. 5 Satz 2 2. HS VwGO) fest, dass der Teilplan
- immissionsschutzrechtlichen Verfahren ausschließlich nach öffentlichem Recht und können durch
- Unrecht angenommen, dass die rechtswidrige Versagung der Genehmigung keine subjektiven Rechte der
- Klägerin rechtswidrige Versagung der Genehmigung keine subjektiven Rechte der Klägerin verletze. 6Die
LG Köln - 81 O 103/04
Landgericht Köln vom 03.06.2005
- Inhalt
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- in die Abwägung einzubeziehen. Ganz allgemein wird festzustellen sein, dass in Fällen der hier
- Hinweis auf das geltende neue UWG-Recht dagegen, dass die Kammer angenommen hat, das
- Schwestergesellschaft der Klägerin als Marke hat schützen lassen. 77Der Verkehr ganz allgemein ist nicht daran
- langjährige Untätigkeit eventuelle Rechte verwirkt habe. Ergänzend berufen sie sich auf die Auffassung der
BPatG - 9 W (pat) 387/04
Bundespatentgericht vom 06.07.2009
- Inhalt
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- noch das allgemeine Verständnis lieferten einen expliziten Hinweis, dass die beanspruchten
- (50), das linke und rechte Seitenwände (58, 57), eine die linken und rechten Seitenwände (58, 57
- und rechte Seitenwände (58, 57), eine die linken und rechten Seitenwände (58, 57) verbindende
- : a) ein lang gestrecktes Kunststoffgehäuse (50), das b) linke und rechte Seitenwände (58, 57), c
- ) des angegriffenen Patentanspruchs 1. Die linke und rechte Seitenwand sind durch eine Bodenwand
VG Gelsenkirchen - 14 K 5459/08
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 18.05.2010
- Inhalt
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- auferlegte Verbot erst recht nicht, soweit nonverbale Verbreitungsformen untersagt worden seien
- Recht zur Selbstdarstellung dar. Tatsächliche Anhaltspunkte für ein aus der Verwendung mehrerer Fahnen
- vom Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt. Wenn jemand die Aussage propagiere "Deutschland
- bislang tatsächlich oder mutmaßlich praktizierten "Einwanderungspolitik" und allgemein gegenüber der
- (seinerzeit) zu beklagenden, allgemein bekannten gewalttätigen Ausschreitungen gegen Ausländer in der
OLG Hamm - 19 U 38/03
Oberlandesgericht Hamm vom 01.07.2003
- Inhalt
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- gewährt wird. Ein angemessener Ausgleich liegt insbesondere nicht in dem Recht, den Einbehalt durch
- 6.2 der Besonderen Vertragsbedingungen der Klägerin handelt es sich um eine allgemeine
- allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber einem einzelnen Unternehmer einen einseitigen Zugriff auf
OLG Düsseldorf - I-10 U 46/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.10.2003
- Inhalt
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- maßgebliche Recht richtet sich nach den bis zum 31.12.2001 geltenden Gesetzen (Art. 229 § 3 Nr. 10
- allgemeinen Geschäftsbedingung. 31 Allgemeine Geschäftsbedingungen sind aber auch dann anzunehmen, wenn die
- machen, steht weder der Einstufung des Mietvertrags als Verbrauchervertrag noch als allgemeine
SozG Düsseldorf - S 28 SO 15/07 ER
Sozialgericht Düsseldorf vom 18.04.2007
- Inhalt
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- Recht in ihrem Widerspruchsschreiben vom 31.3.2007 darauf hin, dass eine Aufhebung einer
- nicht angeordnet. Sind die Erfolgsaussichten nicht in dieser Weise abschätzbar, bleibt eine allgemeine
- sich in dem Schreiben vom 28.3.2007 nur die allgemeine, formelhafte Wendung: "Dem gegenüber hat ihr
SozG Marburg - S 12 KA 33/06
Sozialgericht Marburg vom 23.05.2007
- Inhalt
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- erfolgt ist, angeboten werden. Soweit die gesetzlich Versicherten das Recht auf freie Arztwahl haben
- Sprechstunde reiche hierfür nicht aus. Allgemeine psychiatrische Leistungen könnten nur bei einem
- allgemeine Bedarfsprüfung nicht von vornherein im Einklang mit dem Versorgungsauftrag einer
LAG Düsseldorf - 10 TaBV 302/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 13.02.2009
- Inhalt
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- auch mit höherrangigem Recht vereinbar. Die Ungleichbehandlung im Anwendungsbereich des § 5 Abs. 3
- allgemeine Berufspflichten eines Wirtschaftsprüfers, die nichts mit der Frage zu tun hätten, in welchem
- allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu