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VG Aachen - 6 K 805/03
Verwaltungsgericht Aachen vom 05.10.2005
- Inhalt
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- 2001, 1961; Berr/Hauser, Das Recht des ruhenden Verkehrs, 1993, Abschnitt VI. Ziff. 1. und 2., Rdnr
- , allgemein verbindliche Verkehrsregelung erscheinen lässt. 41Die Straßenverkehrsbehörde der Beklagten hatte
- öffentlichen Recht kommt aber nur dann in Betracht, wenn dies gesetzlich oder sonst rechtlich besonders
- hat auch nicht gegen die allgemeine Regel des § 1 Abs. 2 StVO verstoßen. Danach hat sich jeder
FG Berlin-Brandenburg - 2 K 2418/03
Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 01.02.2001
- Inhalt
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- Deutschlands kein einheitliches Recht hinsichtlich der maßgebenden Wertverhältnisse. Schon die
- gewährleistet das Eigentum allgemein. Das Vermögen ist jedoch kein Eigentum in diesem Sinne, sondern stellt den
- , 508). 29 Schließlich enthält der Beschluss des BVerfG zur Vermögensteuer auch keine allgemeine
- (Monatsschrift des Deutschen Rechts -MDR- 1995, 1177), der darauf hinweise, dass durchschnittliche
LSG Schleswig-Holstein - L 5 KR 20/04
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 15.06.2005
- Inhalt
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- ausgeschlossen sind. Die Beteiligten gehen zu Recht davon aus, dass der fast totale Haarverlust, unter dem die
- , hat das Sozialgericht die Beklagte zu Recht zur Übernahme der Kosten verurteilt. Ihre Berufung ist
- allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 SGB V
- den MDK. Beachtenswert sei dabei der Hinweis, dass Perückenböden, auf dem Echt- bzw. Kunsthaare
OLG Hamburg - 3 U 186/10
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 07.06.2012
- Inhalt
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- habe die Klage zu Recht abgewiesen. Die Voraussetzungen für die Annahme einer Markenanmeldung in
- erfolgte Wandlung hin zum allgemein üblichen Gebrauch der Bezeichnung „H ...“ wider. 39 Zur Widerklage
- durch Vorlage zahlreicher wissenschaftlicher und allgemein journalistischer Beiträge nachgewiesen
- zugelassener Arzneimittel in Verbindung gebracht würden. Jedenfalls seien etwaige Rechte der Beklagten
- geltend gemacht, die Klagemarken seien wegen bösgläubigen Erwerbs, älterer Rechte der Beklagten zu 1
OVG Saarland - 6 A 157/08
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 12.11.2008
- Inhalt
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- neues Recht gilt, allerdings mit der Einschränkung, dass unter der Geltung des alten Rechts Verjährung
- gerichtlichen Verfahren ergehende Entscheidungen nach neuem Recht. 2. Aus dem Begründungsgebot des § 33 VI
- später relativiert habe, ändere nichts daran, dass der Dienstherr zu Recht informiert worden sei
- Antrag auf Entscheidung der Disziplinarkammer gemäß § 85 Abs. 3 SDG, der nach dem früheren Recht der
- erlassene Disziplinarverfügung vom 27.12.2006, für die bereits das Recht des Saarländischen
VG Stuttgart - 3 S 1947/12
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 05.05.2014
- Inhalt
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- betone zwar im Grundsatz zu Recht, dass die Eigenverantwortung der Klägerin und anderer
- recht, weil ein weiterer, die Angemessenheit der Umlagebemessung bestimmender wasserrechtlicher
- der Verbandssatzung definiert in Litern pro Sekunde. Die Verbandsmitglieder hätten deshalb das Recht
- , jederzeit die diesem Recht entsprechende Wassermenge zu beziehen. Der Verband müsse deshalb seine
- ist zu Recht von der Zulässigkeit der Klage ausgegangen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob die
LSG Bayern - L 14 RA 101/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 07.08.2003
- Inhalt
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- Ass. V. nicht bereits früher Vollmacht für diese konkrete Erklärung oder allgemein Prozessvollmacht
- beanstanden. Es hat im Übrigen zu Recht über die "streitige" Frage entschieden, ob die Anfechtung bzw
- von Gesetzen" allgemein darauf hinweist, dass die Gesetze bei der Beurteilung (welchen Sachverhalts
VG Köln - 21 L 799/10
Verwaltungsgericht Köln vom 20.09.2010
- Inhalt
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- anderen Ergebnis, da diese Richtlinie nach ihrem Artikel 4 erst bis zum 25. Mai 2011 in nationales Recht
- bezeichnet der Begriff "öffentliches Telefonnetz" allgemein ein Telekommunikationsnetz, das zur
- allgemein, sondern nur beschränkt auf bestimmte technische Zugangsvarianten gültig sein könnte. 16Auch aus
LSG Sachsen - L 1 SB 40/99
Sächsisches Landessozialgericht vom 13.12.2000
- Inhalt
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- korrigierte Sehschärfe beidseits 0,3. Ferner lag ein Befundbericht von Dr. G ... auf allgemein
- Sache jedoch nicht begründet. Mit Recht hat das SG die Klage abgewiesen, soweit die Klägerin das im
- . Der Ausschluss von öffentlichen Veranstaltungen muss so allgemein und umfassend sein, dass er
SozG Frankfurt am Main - S 21 KR 103/06 ER
Sozialgericht Frankfurt am Main vom 09.02.2006
- Inhalt
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- offensichtlich unzulässig oder unbegründet, ist ein zu schützendes Recht nicht vorhanden; der Antrag auf
- keine allgemein anerkannte und verbreitete Einrichtung dar, die Waren und Dienstleistungen testet und
- deren Testergebnisse allgemein zugänglich sind, wie dies etwa bei den Testergebnissen der Stiftung
OLG Köln - 10 W 6/57
Oberlandesgericht Köln vom 13.03.2017
- Inhalt
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- , das Bein recht-zeitig röntgen zu lassen. Auf eine solche Maßnahme aber hätten die Umstände eindeutig
- sei erst durch die ständigen Probeexzissionen herbeigeführt worden, ein Vorgang der heute allgemein
- den Regeln der ärztlichen Kunst allgemein als geboten anzusehen wäre und der Antragsgegner dies bei
BPatG - 27 W (pat) 43/10
Bundespatentgericht vom 06.07.2010
- Inhalt
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- Zusammensetzung zu einem Wort bereits allgemein bekannt sei. Der Begriff „Innenweltreisen“ sei außerhalb des
- Löschungsantrag hin zu Recht die angegriffene Marke gelöscht. Nach § 50 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 i. V. m
- Verwendungsform macht den Begriff allgemein bekannt. Die Verwendung durch Fachleute mag eine Folge
LG Mannheim - 7 O 240/07
Landgericht Mannheim vom 29.02.2008
- Inhalt
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- Elemente geschaffen hat. 331. Der gedankliche Inhalt der Spielregeln, erst recht die Spielideen der vom
- als Anregung gedient hat (vgl. allgemein Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl. 2006, § 24 Rz. 11
- , allgemein Spiel, Spielrisiken oder spielerische Konfrontation kennzeichnen („M.“, „T.“, „P.“, „E.“, „Ha
VG Saarlouis - 9 F 1/06.PVL
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 28.03.2006
- Inhalt
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- 6 Uhr bis 16 Uhr eines Arbeitstages mit einer vier Tagesordnungspunkte umfassenden, allgemein
- noch durch die Einberufung über einen Zeitraum von zehn Stunden verstärkt. Es sei allgemein
- er von seinem Recht, an der Versammlung von Anfang bis Ende teilzunehmen, Gebrauch machen, so
BPatG - 3 Ni 54/00
Bundespatentgericht vom 27.03.2003
- Inhalt
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- für Recht erkannt: Das europäische Patent 0 322 834 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der
- Pulverbeschichtungszusammensetzungen ganz allgemein liegt ein besonderer Nutzen in der geringen Entwicklung von
- Äquivalentverhältnis bezüglich der Carbonsäurefunktionalität so allgemein beschrieben, dass sich dem Fachmann