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VG Aachen - 6 K 1511/07
Verwaltungsgericht Aachen vom 19.03.2008
- Inhalt
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- Munition Kal. 38 special ist bei dem o.g. Verein und bei der Polizei nicht allgemein erhältlich. Ich bitte
- . das Recht auf negative Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 GG. Auch sei nach einem Bedürfniswegfall das
- Erlaubniserteilung geltenden Recht, sondern anhand der geltenden Fassung des Waffengesetz zu entscheiden, ob wegen
- Schießsport nicht regelmäßig ausgeübt wird, 5051dem geltenden Recht; sie stimmt mit der Rechtsprechung
- . 67Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 1 WaffG wird damit in der Kommentarliteratur zu Recht als
LG Düsseldorf - 12 O 345/02
Landgericht Düsseldorf vom 12.01.2007
- Inhalt
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- Analyse des Quellcodes" finden sich lediglich allgemein gehaltene Ausführungen zur Entstehung und Funktion
- Softwarebranche allgemein üblich ist, eine Zweitkopie des Quellcodes aus versicherungstechnischen
- € erworben hatte. Die X übertrug die Rechte zum Vertrieb des Spiels in Deutschland auf die Beklagte zu 2
- , dass die Rechte an "X" nicht auf die Fa. X übergehen sollten, sondern dass das Spiel "X" weiterhin
- behauptet der Kläger – ihm ihre Rechte an dem Spiel abgetreten hätten. 19Der Kläger meint, bereits
BSG - S 10 SB 1898/04
Bundessozialgericht vom 24.04.2008
- Inhalt
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- -Bewertung zu Recht nicht allein auf den Therapieaufwand, sondern weiterhin im Wesentlichen auf Typ
- seinem objektiven Erklärungswert und der recht verstandenen Interessenlage des Klägers (§ 133 BGB) nur so
- Inkrafttreten des SGB IX zum 1.7.2001 unvereinbar mit höherrangigem Recht geworden. § 2 Abs 1 Satz 1 SGB IX
- Senat jedoch schon nach altem Recht (§ 3 Abs 1 SchwbG) berücksichtigt (vgl etwa BSG, Urteil vom
- gewissen Maßgaben dem höherrangigen Recht und dem Stand der medizinischen Wissenschaft. 28 Soweit das LSG
EuG - T-145/98 ADT
Gericht der Europäischen Union vom 24.02.2000
- Inhalt
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- Bewertungsausschusses vom 9. und 10. Juli 1997, S. 10). 158. Die Kommission hat diese Erklärungen zu Recht nicht
- . 85), zu Recht das Evaluierungsverfahren vom 9. und 10. Juli 1997 aufgehoben und ein neues Verfahren
- sich erst recht, wie im vorliegenden Fall geschehen, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der
- Angebotsabgabe zugelassenen Bewerber fehlerhaft waren. Die Kommission hat daher zu Recht das
- Anschuldigungen der Klägerin, Herr Van de Walle sei voreingenommen gewesen, zu Recht keinen Glauben
LAG Hessen - 17 Sa 1555/07
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 10.03.2008
- Inhalt
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- Hin-/Rückticket S7; ... ... in dem mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag ist das Recht vorbehalten
- 3 ZPO. 87 Sie ist jedoch unbegründet. Das Arbeitsgericht hat zu Recht die Unwirksamkeit der
- auch erweitert werden kann, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht (BAG 21. November 2002 – 6
- allgemein bei der Frage, ob ein Mitarbeiter des fliegenden Personals seine Tätigkeit an einem bestimmten
- durch den Versetzungsvorbehalt nicht unangemessen benachteiligt. Das vereinbarte Recht der
BAG - 5 AZR 821/07
Bundesarbeitsgericht vom 27.08.2008
- Inhalt
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- hat nicht ausdrücklich geprüft, ob der Anrechnungsvorbehalt eine Allgemeine Geschäftsbedingung iSv
- Arbeitsverhältnissen verwendet, ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung. 22bb) Die Auslegung einer
- Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners so eindeutig und so verständlich wie möglich
- Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird (Senat 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - AP
VG Gießen - 1 K 99/08.GI
Verwaltungsgericht Gießen vom 31.03.2008
- Inhalt
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- HBO zu prüfendem Recht entgegen gehalten werden. 30 Das mit dem Bescheid der Beklagten vom 09.11.2007
- Recht angenommen - Anhaltspunkte für einen solchen sind überdies nicht ersichtlich (vgl. zu der
- sein (vgl. allgemein für das Gefahrenabwehrrecht Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr
- gesetzgeberische Entscheidung. Denn als Maßnahme zur Erleichterung des formellen Rechts und zur Beschleunigung der
- Sicherheit und Ordnung (HSOG), Kommentar, § 11 Rn. 23 u. 25 m.w.N.) reicht nicht aus (vgl. Hess. VGH
BVerwG - 1 WB 26.12
Bundesverwaltungsgericht vom 08.04.2013
- Inhalt
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- Verfahrens zu entscheiden. Für die Kostenentscheidung sind die im Prozessrecht allgemein geltenden
- verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung besonders geschützt sind (Beschluss vom 9
- insbesondere ausgeführt, eine Beeinträchtigung seiner Rechte bestehe darin, dass der Eingriff in sein
- der Antragsteller ausdrücklich eine Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
AG Frankfurt weist mit Urteil vom 27.09.2013 Filesharing-Klage ab
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 29.10.2013
- Inhalt
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- Hock aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27.9.2013 für Recht erkannt:1. Die Klage wird abgewiesen
- -Programmen sowie das Interne allgemein zum Sammeln von Informationen genutzt werden durfte, hingegen Film
- absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruchgenommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu
- sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts
BSG - S 5 RJ 28/01
Bundessozialgericht vom 19.05.2004
- Inhalt
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- berechtigt, das von dem Versicherten begonnene Verfahren fortzusetzen. Zu Recht hat das LSG das
- , soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei seinem Erlass das Recht unrichtig angewandt oder von einem
- Eintritt der EU 350 Kalendermonate mit Beiträgen belegt und damit die allgemeine Wartezeit erfüllt
- Rechts, insbesondere der §§ 99 und 197 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI). Zur Begründung
OVG Nordrhein-Westfalen - 17 A 805/03
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.06.2009
- Inhalt
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- Recht ausüben, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (Art. 12
- überprüfen, ob ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats ein Recht auf Aufenthalt in seinem
- Ausländerzentralregister zu rechtfertigen. Zugleich liege ein Verstoß gegen das allgemeine
- Hoheitsgebiet hat und keine Gründe vorliegen, die eine Beschränkung dieses Rechts rechtfertigen (Rn. 58
BGH - V ZR 229/13
Bundesgerichtshof vom 04.07.2014
- Inhalt
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- Richterinnen Prof. Dr. Schmidt-Räntsch, Dr. Brückner und Weinland für Recht erkannt: Auf die Revisionen der
- Klägers 9Das Rechtsmittel ist begründet. 10 1. Zu Recht verneint das Berufungsgericht allerdings
- für allgemeine Vorbeugemaßnahmen, zu denen auch die Parkraumüberwachung gehöre, seien dagegen nicht
- , an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1 Der Pkw des Klägers wurde
OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 11058/07.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 29.01.2008
- Inhalt
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- Hauswirtschaftsmeisterin Kämmerer für Recht erkannt: Unter teilweiser Abänderung des Urteils des
- nachgekommen ist. Das Verwaltungsgericht hat der Klage demgegenüber im Ergebnis zu Recht stattgegeben, soweit
- eine entsprechende Geltung der Bestimmungen für allgemeine Kennzeichen vor. Die damit der Sache nach
- gewesen ist; dies reicht aus, um die Gebührenpflicht zu begründen. Bei der Bestimmung der im
BSG - S 3 KR 2429/04
Bundessozialgericht vom 12.08.2009
- Inhalt
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- Beklagte hat den Antrag auf die begehrte Sachleistung zu Recht abgelehnt. Demgemäß kam auch keine
- 1996 zu Recht bewilligt und übereignet worden ist, kommt es - wie ausgeführt - nicht an. Überlegungen
- auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens
- Behinderungsausgleichs" nach § 33 SGB V mit Blick auf das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von
BGH - XI ZR 324/06
Bundesgerichtshof vom 27.04.1993
- Inhalt
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- , Prof. Dr. Schmitt und Dr. Grüneberg für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das
- sei ein Indiz gegen übliche Bedingungen für einen Grundpfandkredit. Die Revision weist aber zu Recht
- . Die Vertriebsgesellschaft, der die Beklagte zuvor eine allgemeine Finanzierungszusage erteilt hatte
- Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Kläger begehren von der Beklagten