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LAG Baden-Württemberg - 3 Sa 44/03

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 06.05.2004
Inhalt
  • ff, unter III 6 a) und verpflichtet den Arbeitgeber erst recht nicht zur Schaffung eines zusätzlichen
  • Suspendierung der Arbeitspflicht gewählt. Wie das Arbeitsgericht zu Recht ausführt, setzt die
  • . 30 3. Nach allem hat das Arbeitsgericht die Klage zu Recht abgewiesen. Die Kostenfolge für die
  • allgemeine Wiedergabe des diesbezüglichen dreistufigen Prüfungsschemas, wie es das Bundesarbeitsgericht
  • entwickelt hat (vgl. BAG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02, B II 3 b der Gründe) reicht für

VG Darmstadt - 5 E 770/07

Verwaltungsgericht Darmstadt vom 20.08.2008
Inhalt
  • (nachstehend zu 1). Andererseits hat die Behörde am 29.03.2007 mit Recht den weiteren Modellflugbetrieb
  • Landschaftsschutzgebietes lässt sich nichts für die andere Zone herleiten. Erst recht kann ein solcher
  • die erforderliche Genehmigung zu Recht versagt. Gemäß § 3 Abs. 3 ZellerbruchVO ist die nach § 3 Abs. 1
  • hat die Behörde die begehrte Genehmigung zu Recht versagt. 63 b) Die Klage hat auch keinen Erfolg
  • Verhältnis zum Bürger ohne rechtliche Relevanz ist. 64 2. a) Die Behörde hat am 29.03.2007 zu Recht den

EuG - T-104/02

Gericht der Europäischen Union vom 21.09.2004
Inhalt
  • geltend, der Evertrade von ZAP in Rechnung gestellte Preis und erst recht der den Empfängerunternehmen
  • Preis erlangt und den zuständigen Zollbehörden so jedes Recht auf Einblick in einen etwaigen
  • jedes Recht auf Einblick in einen etwaigen nachträglichen Rabatt genommen hat, den sie beim
  • Kommission zu Recht geltend macht, nicht zu der Liste der Verfehlungen, die sich auf die
  • Gericht 83 Es ist darauf hinzuweisen, dass, wie die Kommission zu Recht herausstellt, keine Bestimmung

LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 R 244/05

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 20.06.2007
Inhalt
  • Sachverständigen Prof. Dr. Golczewski, der gleichzeitig auch allgemein vereidigter Dolmetscher für die
  • 2. Senats vom 13. Mai 1996 - 2 BvL 33/93 -; allgemein zu den Auslegungsgrenzen: BVerfGE 11, 16, 130
  • : Sitzung der Sektion Völkerrecht der Akademie für deutsches Recht, Diskussionsprotokoll, Bundesarchiv
  • die nichtjüdische Bevölkerung als auch für die dort verfolgten Juden. "Recht" war das, was örtliche
  • : Gustav Radbruch, Gesetzliches Unrecht und überpositives Recht, in: Süddeutsche Juristenzeitung 1946

OLG Düsseldorf - 12 U 49/00

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.05.2002
Inhalt
  • dinglichem Recht als auch aus der übernommenen persönlichen Haftung zulässig. Gleichwohl darf der
  • Darstellung der Klägerin das Recht einräumen lassen, die Übertragung des streitigen Grundstücks auf
  • nachvollziehbar, wieso die Beklagte zu 1 den Schuldnern voraussetzungslos ein Recht auf die Übertragung des
  • Besitzes bis heute kommt der Klägerin zu Recht zugute. Zu wertverbessernden Maßnahmen in den
  • der Klägerin wären die Beklagten darlegungsund beweispflichtig. Eine allgemeine Wertsteigerung des

LG Köln - 24 O 365/02

Landgericht Köln vom 27.10.2005
Inhalt
  • ihr Klagebegehren zu Recht auf die Vorschrift des § 157 VVG. Hiernach kann der Dritte wegen des ihm
  • BGH, worauf die Klägerin zu Recht hinweist, entschieden (BGH, NJW-RR 1999, 1038). 42Folgeschäden
  • stand insoweit gemäß § 157 VVG ein Recht auf abgesonderte Befriedigung zu. Gegenüber der Beklagten
  • Dritte hat insoweit kein weiterreichendes Recht als der Versicherungsnehmer (BGH, VersR 1991, 414
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer

OLG Köln - HEs 211/02

Oberlandesgericht Köln vom 29.11.2002
Inhalt
  • Aufenthaltsgestattung auf die gleichen Kriterien ab wie das nationale deutschen Recht, nämlich den Nachweis
  • nationalen Recht losgelösten Einreise- und Aufenthaltstitel schaffen. Zweck der SDÜ-Regelungen ist es, die in
  • entspricht nach nationalem deutschen Recht somit einer Aufenthaltsgenehmigung (§ 5 AuslG), und zwar in
  • das deutsche Strafrecht gilt, wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts (überhaupt) nicht mit Strafe
  • a.a.O., § 5 Rn. 7; ferner: Allgemeine Anwendungshinweise zum SDÜ (AAH-SDÜ) vom 28. Januar 1998, Nr

LSG Baden-Württemberg - L 4 KR 4360/00

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 31.08.2001
Inhalt
  • Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprächen und die auch
  • sehr unterschiedlich bewertet und empfunden. Es müsste daher - mangels einer allgemein gültigen
  • grundsätzlich für verbindlich gehaltenen Entscheidung des BA allgemein, ohne dass es auf die Umstände des
  • des Klägers, wie das SG zu Recht ausgeführt hat, nicht entgegen, dass wegen der künftigen
  • . dazu allgemein BSG, a.a.O., Bl. 39 mit Nachweisen), kommt es hier daher nicht an. Der Viagra

BSG - S 12 RI 284/04

Bundessozialgericht vom 06.05.2010
Inhalt
  • Halbs 2 SGG). Denn die Auslegung des LSG beruht - wie die Beklagte zu Recht rügt - auf einer
  • mit Dauerwirkung (vgl zum früheren Recht BSG vom 10.10.1978 - SozR 4100 § 151 Nr 10 S 18 f; s auch
  • erforderlich (allgemein zum Verwaltungsaktcharakter von so genannten Ausführungsbescheiden Engelmann in
  • Klägerin wegen ihrer Dysplasie-Coxarthrose rechts nur noch in der Lage sei, maximal drei bis vier Stunden

BSG - S 12 AL 223/97

Bundessozialgericht vom 21.11.2002
Inhalt
  • allgemein wirtschaftlichen Konsolidierung der Klägerin, die nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht
  • nicht ein "Recht auf aufgabengerechte Finanzausstattung" der Gemeinden entgegen, wie es die
  • Erstattungsforderung zu Recht besteht, nicht davon abhängen kann, ob das Land sie ausgleicht oder für sie haftet, wenn
  • eine nicht insolvenzfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts auszuschließen. Die zuletzt

OLG Frankfurt - 18 U 144/04

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 02.03.2006
Inhalt
  • . 26 Das Landgericht hat der Klage im Ergebnis zu Recht in Höhe von 70.497,17 € nebst Zinsen
  • Landgericht zu Recht angenommene ausreichende Prüfbarkeit der Rechnungen und Stundenlohnzettel der
  • der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten und allgemein anerkannten Anforderungen an
  • weder grundsätzliche Bedeutung hat, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer

BGH - 2 StR 585/05

Bundesgerichtshof vom 01.04.2005
Inhalt
  • Vertreter des Nebenklägers Ertac K. , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht
  • . Dr. B. noch nicht gehört worden war. Dem steht nicht entgegen, dass er bereits allgemein zu dem
  • gegeben war. 20Die Revision sowie der Generalbundesanwalt haben auch zu Recht darauf hingewiesen, dass
  • Landgerichts Frankfurt am Main zurückverwiesen. Von Rechts wegen Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten

OLG Düsseldorf - I-3 Wx 54/07

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 22.10.2007
Inhalt
  • . Dichtere Fenster hätten aber - wie inzwischen allgemein bekannt - einen entscheidenden Nachteil: Im
  • ausgehenden Störung (§ 1004 BGB) hat die Kammer zu Recht verneint. Zustandsstörer ist der Eigentümer einer
  • entsprechender Zeitpunkt, sondern das aktuelle Recht maßgebend ist, vgl. § 62 WEG n.F. (BGH NJW 1962 961
  • der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, deren Rechte über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß

BGH - 5 StR 566/01

Bundesgerichtshof vom 30.11.2000
Inhalt
  • der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des
  • Recht von einer dem Angeklagten bekannten Pflicht zur Vorlage der gegen die Hintermänner gewonnenen
  • in der polizeilichen Praxis ist es allgemein verbreitet, daß die Polizei selbständig die
  • zurückverwiesen. – Von Rechts wegen – G r ü n d e Das Landgericht hat den Angeklagten wegen

VG Düsseldorf - 23 K 2420/97

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 17.01.2000
Inhalt
  • 1 Beamtenversorgungsgesetz zu Recht erfolgt sei, denn es sei eine wesentliche Änderung der
  • nicht vor, so daß die Rückstufung des Grades der unfallbedingt feststellbaren MdE auf 30% zu Recht
  • polizeiamtsärztlichen und gesundheitsamtlichen Dienstes auf mehr allgemein medizinischer Basis erstellt
  • nachprüfbarer Weise in dem 32 Gutachten selbst angegeben sind. Insoweit reicht das Gutachten aus, das