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BGH - I ZR 175/11
Bundesgerichtshof vom 20.02.2013
- Inhalt
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- . Bornkamm und die Richter Pokrant, Dr. Kirchhoff, Dr. Koch und Dr. Löffler für Recht erkannt: Auf
- Einsparungen von 1.935 € gegenüber den Preisen der Klägerin ergäben. Dieser allgemein gefasste
- Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die
BGH - V ZR 249/03
Bundesgerichtshof vom 06.02.2004
- Inhalt
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- . Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch und die Richterin Dr. Stresemann für Recht erkannt: Auf die Revision der
- Satz 2 ZPO neben der mit § 540 ZPO allgemein beabsichtigten weitgehenden Entlastung der
- , an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Mit seiner auf die mündliche
LG Mönchengladbach - 4 S 64/06
Landgericht Mönchengladbach vom 21.02.2007
- Inhalt
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- Maßnahmen beeinflussbar. Zu Recht hat daher das Amtsgericht eine Vergleichbarkeit des vorliegenden
- , wie hier, die Vorhersehbarkeit für die Beklagte mit dem Hinweis auf allgemein zugängliche Quellen
- des Rechts bzw. die Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung die Zulassung der Revision
LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KR 66/99
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.01.2001
- Inhalt
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- vielmehr alle Arbeiten, auf die der Kläger nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß § 121 des
- : 2425Die zulässige Berufung der Beklagten ist nicht begründet. Das Sozialgericht hat zu Recht
- deshalb, weil er auf alle nach dem Recht der Arbeitsförderung zumutbaren Beschäftigungen (§ 121 SGB
- begrenzt worden. Anders als nach dem früher geltenden Recht hat das Krankengeld bei
- unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung zum Recht der Reichsversicherungsordnung (RVO), vgl
LSG Bayern - L 8 AL 190/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 16.03.2007
- Inhalt
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- ausgeführt, dass die Regelung des § 141 Abs. 3 SGB III in den angefochtenen Entscheidungen zu recht nicht
- in Höhe von 865,89 Euro. Das SG hat jedoch diese Anfechtungsklage zu Recht abgewiesen. Die Berufung
- der Vorschrift vom 23.12.2003 (BGBl. S. 2848) zu. Gemäß § 434j SGB III ist das Recht über die
- kurzer Distanz genau seitlich von etwas), erst recht bei der Bezeichnung einer zeitlichen Verknüpfung
- . Ermessen ist nicht auszuüben (vgl. 330 SGB III). Demnach erging die Verwaltungsentscheidung zu Recht
BSG - B 6 KA 39/01 R
Bundessozialgericht vom 06.11.2002
- Inhalt
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- Streitigkeit zwischen einer Vertragsärztin und einer KÄV, die ihr das Recht zur Durchführung von
- unbegründet. Die Klägerin habe in den streitigen Behandlungsfällen kein Recht zur sofortigen
- § 17a Abs 5 GVG kein Raum für eine Überprüfung. Im Übrigen hat das SG zu Recht diesen Rechtsweg als
- Anerkennung als Notfälle iS des § 5 Abs 3 Substitutions-RL zu Recht versagt wurde. Denn in ihren
- Anträgen war, wie von der Vorinstanz zu Recht entschieden worden ist, kein besonderer medizinischer Umstand
Anlage 1 DrogistAusbV
(zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum
Drogist/zur Drogistin
- Sachliche Gliederung -
- Inhalt
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- Buchstabe d)a)Einfluß der Körperhygiene auf das allgemeine Wohlbefinden erläutern
- Probleme der Hygiene sachkundig beratenc)geeignete Artikel für die allgemeine und besondere Kö
- vergleichen und Besonderheiten erklärenc)Rechte und Pflichten des Ausbildenden und des
- Arzneibuchc)Aufgabe, Rechte und Pflichten der Überwachungsstellen beschreiben; örtlich zustä
- und Pflanzenstärkungsmittelnf)Abgabevorschriften erläuterng)Aufgabe, Rechte und Pflichten
HessVGH - 9 UE 1508/99.A
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.04.2002
- Inhalt
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- nämlich durch die eritreische Regierung jedes Recht abgesprochen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen. 6Die
- , was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen
- . Jeder Eritreer habe das Recht, auf seine eritreische Staatsangehörigkeit zu verzichten und eine andere
- Afrika-Kunde steht jeder Person mit einem eritreischen Elternteil das Recht auf die eritreische
- religiösen Einrichtungen einmischt ( Artikel 2) und Religionen und religiöse Einrichtungen das Recht
OLG Köln Lizenzschadensersatz bei unzulässiger Bildverwendung im Rahmen des sog. Clickbaiting
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.07.2019
- Inhalt
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- Verwendung des Bildnisses des Klägers sei als Verstoß gegen das Recht des Klägers am eigenen Bild
- recht gelten, wo überhaupt nicht über den Kläger berichtet worden sei und die Beklagte sich nicht
- Intention des Klägers entsprach. 2. Das Landgericht hat in der angegriffenen Entscheidung zu Recht dem
- gilt nach neuerer Rechtsprechung zu Recht auch unabhängig davon, ob der Abgebildete bereit und in
- Recht des Klägers am eigenen Bild dabei schuldhaft i.S.d. § 276 BGB verletzt hat, so dass auch
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 472/09
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.05.2009
- Inhalt
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- Beigeladene zu Recht hervorhebt, keine Berücksichtigung finden. Zum anderen offenbart dieser äußere Umstand
- Beigeladenen vom 4. September 2006, in der ganz allgemein ausgeführt ist: 65"... In diesem Gespräch sollten
- jedoch eine allgemeine Qualifizierung des Klägers außerhalb seines durch Kündigung zu beendenden
- Behinderung selbst ihre Ursache haben, reicht daher nicht jeder als Kündigungsgrund geltend gemachte
OLG Hamm - 11 U 5/09
Oberlandesgericht Hamm vom 10.02.2010
- Inhalt
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- . 751. Die Klägerin geht allerdings im Ansatz zu Recht davon aus, dass dem Beklagten eine Verletzung
- , sich allgemein nach dem "Umfeld" zu erkundigen, in dem das Testament errichtet werden sollte. Auch die
- seiner Befassung im Jahre 1993 hätte der Beklagte die allgemeine Frage an Herrn X richten müssen, ob
- bloß abstrakte (Rechts-) Frage, ob entgegenstehende "Bindungen" bestünden, waren nicht geeignet
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 B 1934/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 02.03.2006
- Inhalt
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- Recht vom Bestehen eines Anordnungsgrundes ausgegangen ist, 9vgl. in diesem Zusammenhang zu möglichen
- Dienstumfangs allgemein an Fachwissen und / oder an Erfahrungswissen fehlt und er schon deshalb für den in Frage
- zwangsläufig geringere allgemeine Erfahrungswissen nicht als seine Eignung für den in Rede stehenden
- erreichen, reicht in diesem Zusammenhang nicht aus. 20Vgl. auch Beschluss des Senats vom 15. April 2005 - 1
OLG Köln - 6 U 38/98
Oberlandesgericht Köln vom 16.10.1998
- Inhalt
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- . 3 BGB). In der Sache hat das Rechtsmittel jedoch keinen Erfolg. 3 Zu Recht hat das Landgericht in
- möglichst den DEKRA-Werten angenäherte Beträge - allgemein auf dem Markt, zumindest aber als
- Kosten für die Erstellung eines Schadensgutachtens liquidieren. Denn das allgemeine preisordnende, aus
- Tätigkeitsbereich von Kfz-Schadensgutachtern reicht vielmehr von der Begutachtung diverser, unter
VG Berlin - 9 A 91.07
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- , zu § 69, S. 67). Dies gilt erst Recht für weitere schulorganisatorische Entscheidungen nach dem
- Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen (mit Ausnahme der zentral
- Vergleichsgrößen berufen und eher allgemeine Überlegungen auf zweifelhafter Grundlage angestellt. Dies muss
- konnte nur unter Beachtung der Rechte des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten aus Art. 12 Abs. 3 VvB
LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 AL 151/03
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2004
- Inhalt
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- Recht abgewiesen, denn die angefochtenen Bescheide der Beklagten sind rechtmäßig. Es besteht kein
- Grundsatz von Treu und Glauben als Gebot der Redlichkeit und allgemeine Schranke der Rechtsausübung
- soweit dieses reicht. Die Beklagte hat mit Bescheid vom 23.06.1993 dem Kläger Arbeitslosenhilfe ab
- rechtmissbräuchlich, wenn er anschließend seine formalen Rechte aus § 44 SGB X geltend macht. Der
- beschränkt nicht nur subjektive Rechte, sondern auch die Berufung auf Rechtsinstitute und Rechtsnormen