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BVerfG - 2 BvR 1618/05
Bundesverfassungsgericht vom 26.10.2005
- Inhalt
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- Es sei allgemein anerkannt, dass die Aussetzung des Haftvollzugs bei unveränderter Sachlage nicht
- dahingestellt bleiben, da allgemein anerkannt sei, dass der Widerruf der gewährten Haftverschonung nur nach
- das Recht des Beschuldigten auf ein faires, rechtstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63
- ) und des Rechts auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG). Die durch § 116 Abs. 4
VG Berlin - 2 A 62.08
Verwaltungsgericht Berlin vom 03.12.2007
- Inhalt
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- Widerklage ab, mit welcher die Beklagte aus eigenem und abgetretenem Recht die Feststellung begehrte, dass
- Betroffene einwilligt. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden allgemein alle auf ein
- Skyguide (Schwärzung Nr. 1) handelt es sich um eine offenkundige Information. Den allgemein zugänglichen
- Rechte gleichberechtigt wahrnehmen können. Hierzu zählt auch die Fähigkeit, über den Streitgegenstand
KG Berlin - 27 U 56/04
Kammergericht vom 12.05.2004
- Inhalt
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- Dezember 1997 zu Recht erfolgt. Die Leistungen der Schuldnerin seien bis zum heutigen Tage nicht
- Schuldnerin zu Recht in Abrede gestellt worden sein-, so dass fraglich ist, ob zu diesem Zeitpunkt
- Auftragnehmer hat ferner das Recht, dem Besteller zur Nachholung der Sicherheitsleistung eine
- Kläger weist zu Recht darauf hin, dass die Beklagten selbst in ihrer Mängelliste B 35 (insgesamt
- endgültigen Abnahmeverweigerung beginnt, unabhängig davon, ob diese zur Recht oder zu Unrecht erfolgte
VG Gelsenkirchen - 2 K 3211/08
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 16.10.2008
- Inhalt
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- Steuerfestsetzung sei zu Recht erfolgt. Die Kläger seien Halter eines gefährlichen Hundes im Sinne der
- und ihr Zusammenspiel mit dem Recht der Gefahrenabwehr deutlich. Die erhöhte Steuer soll die Zahl
- nach Maßgabe der Rasseliste gefährlichen Hund zu halten. Tut er dies, greift das Recht der
- Pflicht zur Zahlung einer Steuer verletzt dann nicht die allgemeine Handlungsfreiheit, wenn dem
- ja auch ersichtlich vorausgesetzte - allgemeine Handlungsfreiheit gerade in deren Ausprägung als
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 1317/98
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.08.2000
- Inhalt
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- laut Verordnung über postgraduale Weiterbildung der medizinischen Hochschulkader das Recht eines
- : der Kieferorthopädie) auf jeden Fall - auch und erst recht im Falle des Klägers - eine erfolgreich
- Kenntnisse vorgesehen ist, muss dies deshalb erst recht gelten für Anerkennungsbewerber, die die nach
- 1978 (MBl. NRW 1979, 420), die u.a. in ihrem 1. Abschnitt allgemeine Vorschriften und in ihrem 4
- hier - 80er Jahren, für die ohnehin nur spärliche allgemeine Informationen zur Verfügung stehen
LSG Rheinland-Pfalz - L 5 P 8/02
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 05.09.2002
- Inhalt
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- Entscheidung Bezug. Die Berufungsbegründung der Beklagten rechtfertigt kein anderes Ergebnis. Zu Recht weist
- mit umfasst wird. Zu Recht hat schließlich das SG ab der Vollendung des siebten Lebensjahres im
- Hilfebedarfs mit zunehmendem Alter wird dem nicht gerecht, zu Recht betont vielmehr das SG, dass nach
- Tetraparese und eine allgemeine Entwicklungsverzögerung bei Zustand nach Frühgeburtlichkeit feststellte und
- Sehnenverkürzung und Hüftfehlanlage sowie eine geistige Retardierung und allgemeine Entwicklungsverzögerung. Der
HessVGH - 2 TJ 2544/99
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.09.2003
- Inhalt
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- Ergebnis zu Recht zurückgewiesen. Hieran vermag auch das Vorbringen des Klägers im
- die Erstattung dieser Auslagen zu Recht mit der Begründung abgelehnt, diese Kosten seien mit der
- Schriftsätze nebst Anlagen ist allgemein anerkannt, dass die Kosten hierfür zu den allgemeinen
OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 10443/08.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 21.08.2008
- Inhalt
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- Seiler ehrenamtlicher Richter Elektromeister Thomas für Recht erkannt: Die Berufung der Klägerin
- der Verwaltungspraxis noch nicht allgemein vertraut sein und deshalb die Sicherstellung auch
- Klage zu Recht abgewiesen. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf die Erstattung des von ihr im
VG Frankfurt (Main) - 1 K 1463/08.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 12.02.2009
- Inhalt
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- abzuweisen. 14 Nach Auffassung der Beklagten sei die Ablehnung des Antrages zu Recht erfolgt, denn der
- Bundesamt zu Recht abgelehnt. Nach § 32 Abs 1 VwVfG ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu
- über die von der Ausgleichsregelung betroffenen Strommengen verschaffen können. 24 Allgemein
OLG Köln - 16 U 128/91
Oberlandesgericht Köln vom 18.03.1992
- Inhalt
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- 603,60 DM gezahlt hat - keine Aussichten auf Erfolg. 6 7 8Zwar ist dem Kläger darin Recht zu geben
- % recht-fertigen. Die hierüberhinaus von ihm verfolgte Er-stattung des gesamten Reisepreises ist in
- subjektiven Bewertungen ab, die nicht zum allgemein gültigen Maßstab erhoben werden können (AG Frankfurt/Main
LSG Bayern - L 18 B 191/07 U ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 16.07.2007
- Inhalt
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- Bg gehe auch zu Recht vom Vorliegen von 0,13 ha landschaftspflegerisch genutzter Fläche aus. Bereits
- Berufsgenossenschaften für den privaten Lebensbereich allgemein nicht zuständig seien. Das
- Vollziehung des Bescheides stellt - wie die Bg zu Recht ausgeführt hat - für den Bf keine unbillige Härte
VG Münster - 7 K 504/02
Verwaltungsgericht Münster vom 12.09.2008
- Inhalt
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- ausgesprochene Bewilligung ist § 8 WHG; gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 WHG gewährt die Bewilligung das Recht
- Recht eines anderen nachteilig einwirkt und erhebt der Betroffene Einwendungen, so darf die
- gerichtete Vorbringen des Klägers nicht in Frage gestellt. Ganz allgemein ist die Verwertung eines
BGH - X ZB 26/98
Bundesgerichtshof vom 11.05.2000
- Inhalt
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- Umfang gerechtfertigt. Allgemein sei anerkannt, daß eine "Löschung" nicht mehr in Betracht komme, wenn
- angegriffenen Schutzansprüche unwirksam, besteht zu Recht. a) Die Möglichkeit der Feststellung, daß die
- - wie in Recht- sprechung und Schrifttum anerkannt ist - nicht zur Löschung führen (BGHZ 64, 155, 158
OLG Hamm - 15 W 209/77
Oberlandesgericht Hamm vom 13.03.2017
- Inhalt
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- , 89; BGH, RdL 1958, 20.; BayObLG, FamRZ 1971, 256, 257) Allgemein anerkannt, daß gegen eine
- schwerwiegenden - Verfahrensverletzung, die kein Recht zur Anfechtung eines nach dem Gesetz
- ). 28Da auch sonst kein Rechtsfehler ersichtlich ist, hat das Landgericht mit Recht die sofortige erste
VG Düsseldorf - 24 K 4711/01
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 05.06.2003
- Inhalt
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- . Eine Einschränkung erfahre diese Förderungsmöglichkeit durch § 1 Abs. 6 BKVO, nach der ganz allgemein
- . Zu Recht hat der Beklagte die für den streitbefangenen Zeitraum geltend gemachten Personalkosten
- pädagogisch tätige Kraft eine Vertretung eingestellt wird. 29Zu Recht hat der Beklagte in Anwendung