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LSG Niedersachsen-Bremen - L 15 AL 42/01
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 15.05.2003
- Inhalt
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- Vorfrist von einem Jahr vor dem 12. Januar 1998 Alg oder Alhi zu Recht bezogen und auch nicht
- Recht hat das SG die Klage abgewiesen. Allerdings ist insoweit zu beachten, dass auch der Bescheid
- beanstanden. Zu Recht hat die Beklagte mit Bescheid vom 3. Juli 1998 die erneute Gewährung von Alhi
- durch das Recht und die Möglichkeit gekennzeichnet, über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort
- werden könnten, zurück. Zu Recht hat die Beklagte auch mit Bescheid vom 30. Juli 1998 die früheren
LSG Bayern - L 4 KR 43/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 12.05.2005
- Inhalt
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- zu Recht gekürzt, da das Anziehen von Kompressionsstrümpfen auch an zwei Beinen als einheitliche
- Krankenpflege hat. Die Berufung ist unbegründet. Wie das SG zu Recht entschieden hat, kann der Kläger in
- vereinbarte Gebühr von 6,60 DM für beide Beine nur einmal mit Recht verlangen. Der Kläger ist
- bzw. öffentlichen Recht dahingestellt bleiben. In beiden Fällen ist für die Vergütung der in der
- Kostenentscheidung richtet sich nach altem Recht (§ 193 SGG). § 197a SGG ist auf das vorliegende Verfahren nicht
LSG Nordrhein-Westfalen - L 13 EG 44/09
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 19.03.2010
- Inhalt
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- maßgebliche Einkommen im Zeitraum 01.06.2006 bis 31.05.2007 zutreffend ermittelt. Zu Recht habe er
- zu Recht abgewiesen, weil die angefochtenen Bescheide nicht rechtswidrig sind und die Klägerin nicht
- insbesondere zu Recht das von der Klägerin in der Zeit von Januar bis März 2007 erarbeitete, aber
- - und Gehaltsbescheinigungen sind, die - wie das Sozialgericht zu Recht ausführt - in der Regel keine
- anderen Bereichen bekannt. Insbesondere im Recht der Arbeitsförderung wird nach § 131 Abs. 1 Satz 2
FG Hessen - 6 K 556/03
Hessisches Finanzgericht vom 10.06.2009
- Inhalt
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- (= ... DM) zu Recht abgelehnt hat. 2Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der A. Mit Vertrag vom
- daraus, dass der deutsche Fiskus wegen fehlender Umsetzung in das nationale Recht gehindert war, die
- sie günstigere nationale Recht (Besteuerung nur der in inländischen Gewässern erbrachten
- Recht und Billigkeit entsprechen (BFH-Urteil vom 19. März 2009 V R 48/07, DStR 2009, 1143 ff., m.w.N
- , aber begrenzt auf alle offenen Verfahren, entspricht bereits nicht Recht und Billigkeit. Sie ist
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 B 34/09
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.04.2009
- Inhalt
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- . Februar 2009 - 7 L 1367/08 -; Fehn/Kupfer, in: Steegmann, Recht des Feuerschutzes und des
- Recht in Einklang steht und, falls nicht, ob er den Kläger in seinen Rechten verletzt. Bei dieser
- Verstoß gegen die objektive Rechtsordnung betreibt. 12Die Schließungsverfügung ist auch zu Recht an den
- ; Fehn/Kupfer, in: Steegmann, Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen
- summarischer Prüfung Alles dafür, dass das Verwaltungsgericht auch diese Anträge zu Recht abgelehnt
LSG Berlin-Brandenburg - L 9 KR 268/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 16.05.2006
- Inhalt
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- Erkrankung leisten, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht
- zu einer spürbaren positiven Einwirkung auf den Krankheitsverlauf geführt habe. Eine allgemein
- Einsatz von Cannabinoiden zu therapeutischen Zwecken nach wie vor die allgemeine wissenschaftliche
- Unrecht abgelehnt hat, soweit die Leistung notwendig war. Dieser Kostenerstattungsanspruch reicht
- Behandlung bedarf. Nach der Rechtsprechung des BSG reicht insoweit allein eine schwere Erkrankung nicht
LAG Rheinland-Pfalz - 1 Sa 516/10
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 25.01.2011
- Inhalt
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- /Hörtnagl/Stratz - Hörtnagl, Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz, 5. Aufl., § 1 Rz. 11). Recht
- enthalten die Rahmenbedingungen nicht. b) Im Ergebnis zu Recht hat das Arbeitsgericht im angefochtenen
- alle allgemein formulierten Arbeitsvertragsbedingungen und damit auch die Zusage aus dem Schreiben vom
- war. Nach alledem hat das Arbeitsgericht die Beklagte zu Recht verurteilt, mit der Klägerin ein neues
- Rahmenbedingungen vom 04.12.1986 keine allgemeine Bestimmung, nach der nachteilige Veränderungen nur bis
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 B 1727/03
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.09.2003
- Inhalt
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- bisheriger Höhe erfolgt. Nicht anders als allgemein im Subventionsrecht gilt im Jugendhilferecht der
- : Isensee/Kirchhof (Hrsg), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band 5, Allgemeine
- Subventionsempfänger darf von Rechts wegen auf fortgesetzte Förderung vertrauen, wenn ihm eine
- ausgeübt worden und der Antragsteller dadurch in einem seiner Rechte verletzt wäre. Das ist hingegen
Anlage PAngV
(zu § 6)
- Inhalt
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- sonstige Kosten ausgeglichen sind; bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen, die nicht fü
- nicht für den Erwerb oder die Erhaltung eines Rechts an Wohnimmobilien oder Grundstücken
BGH - 3 StR 21/08
Bundesgerichtshof vom 11.12.2008
- Inhalt
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- sachgerechter Auslegung nach den herkömmlichen und allgemein anerkannten Regeln über die objektive
- der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revision. Das Rechtsmittel hat in vollem Umfang Erfolg
BPatG - 26 W (pat) 56/08
Bundespatentgericht vom 05.08.2009
- Inhalt
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- Ware oder ganz allgemein dem Bemühen zuschreibt, ein ästhetisch ansprechendes Produkt zu schaffen
- entscheiden (§ 83 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG), noch erfordert die Fortbildung des Rechts, noch die Sicherung
LG Arnsberg - 2 T 20/04
Landgericht Arnsberg vom 07.12.2004
- Inhalt
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- bestimmen lediglich allgemein die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung von Geschäftswerten in bestimmten
- Gesundheit. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer GmbH reicht für eine Gebührenermäßigung aber
OLG Köln - 25 UF 214/00
Oberlandesgericht Köln vom 24.08.2001
- Inhalt
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- allgemein anerkannt, dass der Gegner der befristeten Beschwerde gemäß § 621 e ZPO nach Verstreichen
- von der Frage, ob sie für die Parteien unzumutbar sind und einen unzulässigen Eingriff in ihre Rechte
BGH - XII ZB 269/12
Bundesgerichtshof vom 07.08.2013
- Inhalt
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- Oberlandesgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Gründe: I. 1Der Antragsteller macht aus übergegangenem Recht
- Richter Weber-Monecke, Dr. Klinkhammer, Schilling und Dr. Nedden-Boeger für Recht erkannt: Auf die
- von 3 % (anstatt von 4 %) gerechnet. Das ist im Schrifttum zu Recht kritisiert worden (Hauß
- einsetzen muss. Eine allgemeine Billigkeitsgrenze, wie sie § 1577 Abs. 3 BGB und § 1581 Abs. 2 BGB für
LSG Berlin-Brandenburg - L 31 U 480/08
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 03.12.2009
- Inhalt
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- Recht abgewiesen hat. Rechtsgrundlage für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB
- zu Recht ausgeführt, dass es sich bei dem gerittenen braunen Wallach nicht um ein Therapiepferd
- schon zutreffend hingewiesen hat. Zu Recht hat es ausgeführt, dass auch der Sportstudent, der
- um eine allgemeine Weiterbildung handele, sondern auch, wenn sie den Fachbereich der eigentlichen
- Unfallversicherung reicht (vgl. zuletzt nur BSGE 94, 262, 263 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 jeweils Rdnr