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KG Berlin - 12 U 336/02
Kammergericht vom 25.10.2002
- Inhalt
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- ) waren durch die Sonderregelungen der §§ 633 ff. BGB a. F. verdrängt. 30 aa) Das Recht auf Wandlung
- keinen vollständigen Gewährleistungsausschluss enthält. Lediglich das Recht auf Rückgängigmachung des
- unter Beweis gestellt haben, dass es sich insoweit um eine von den Beklagten gestellte Allgemeine
- Vertrages wegen eines Mangels (Wandlung) ist vertraglich abbedungen worden. Die Rechte auf
- die Sache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer
OLG Saarbrücken - 5 W 205/10
Saarländisches Oberlandesgericht vom 31.08.2010
- Inhalt
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- Landgericht hat dem Beklagten zu Recht die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt. a
- Beklagten zu Recht die Kosten des Rechtsstreits auch im Hinblick auf die Zahlungsstufe (Klageantrag
- die Billigkeitsentscheidung des § 91a ZPO fließt das allgemeine kostenrechtliche
- Verzugsvorschriften des materiellen Rechts prozessual transformiert wird: Kosten soll derjenige tragen, der ihre
- ihm mangels hinreichender Information über die Grundlagen seiner Rechte zuzurechnen ist, die Klage
BSG - B 1 KR 24/12 R
Bundessozialgericht vom 02.07.2013
- Inhalt
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- Abs 1 S 1 SGG). Das LSG hat zu Recht die Berufung des Klägers gegen das die Klage abweisende Urteil
- Recht werde auch in der Zukunft unverändert fortbestehen, ist verfassungsrechtlich nicht geschützt
- nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG). Der allgemeine Gleichheitssatz
- verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen in die Aufrechterhaltung des zuvor geltenden Rechts verletzen
- kraft Satzung, schließt dies die Befugnis zur Umgestaltung und Abschaffung der Rechte mit Wirkung für
VG Stuttgart - 2 S 1010/12
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 13.12.2012
- Inhalt
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- verstößt entgegen der Ansicht der Antragsteller nicht gegen höherrangiges Recht. 301. Die
- Steuerfindungsrecht eingeräumt. Mit diesem Recht ist die Befugnis der Gemeinden verbunden, sich
- der Annahme zwingen, die Erhöhung der Vergnügungssteuer sei allgemein geeignet, dem Betrieb von
- Antragsgegnerin zu Recht bemerkt, sind diese Anträge zumindest ein Indiz dafür, dass die in der Branche tätigen
- Versicherungsverträge, Spiele und Wetten, Verbrauchsteuern, Grunderwerbsteuern sowie ganz allgemein
BPatG - 2 Ni 38/02
Bundespatentgericht vom 13.10.1988
- Inhalt
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- .-Phys. Skribanowitz, Dipl.-Ing. P. Harrer, Dipl.-Ing. Schmitz und Richterin Hübner für Recht
- vor dem Prioritätstag des Streitpatents der Fachwelt allgemein zugänglich waren, belegt das
- ferner bei der Beschreibung des Düsenblasverfahrens (S 367, spaltenübergreifender Abs) zwar allgemeine
- , deren Viskositätsbereich bis 2500 cP reicht und diese im beanspruchten Mengenverhältnis dünnen
- 3) ist Steinfaser als problematisch für die Vernadelung erwähnt, Seite 207, rechte Spalte, 2. Absatz
SozG Düsseldorf - S 2 KA 31/07
Sozialgericht Düsseldorf vom 21.11.2007
- Inhalt
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- Entscheidung vom 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R - allgemein, dass die nach außen gewählte Rechtsform von
- , dass in den Fällen der Doppelbehandlungen vor allem allgemeine Leistungen erbracht worden seien
- allgemeine Leistungen erbracht worden seien, die sich nicht als Behandlung eines aktuellen Notfalles
- beachten, ohne dass es besonderer Hinweise hierauf bedurfte. Sofern der Kläger dies unterlassen hat, reicht
OLG Frankfurt a.M. - Land haftet für Urheberrechtsverletzung eines in seinem Dienst stehenden Lehrers
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.08.2017
- Inhalt
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- erstmals allgemein ausgeführt hat, dass alle Behörden des beklagten Landes ausbilden, mit Pädagogen
- unter anderem allgemeine den Schulbetrieb betreffende Informationen bereit (Ferientermine) als auch
- sämtliche dem beklagten Land unterstehenden Behörden zu begründen. Allgemeine Aus- und
- juristische Personen des öffentlichen Rechts - wie hier - Anwendung (BGH, Urteil vom 16.1.1992 - I ZR
BGH - V ZR 10/12
Bundesgerichtshof vom 07.06.2013
- Inhalt
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- Richter Dr. Kazele für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 14. Zivilsenats
- , 1041, 1042). Danach ist § 308 Nr. 1 BGB erst recht auf Klauseln anzuwenden, die keine Frist für die
- BGB, wonach Allgemeine Geschäftsbedingungen als von dem Unternehmer gestellt gelten. Danach werden
- zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Mit notarieller Erklärung vom 30. Mai 2005 machte die Klägerin
- Bürgerlichen Rechts, Zweiter Band, 3. Aufl., S. 640), verlangt von dem Angebotsempfänger, sich kurzfristig
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 1638/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.06.2009
- Inhalt
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- Staatsangehörigkeit erworben haben könnte. Dies sie sogar recht wahrscheinlich, weil mit der
- sie ein materielles Recht gewährt, in der Regel auch das Interesse desjenigen, der sich als Inhaber
- konkreten, allerdings von der Beklagten bisher über eine allgemeine Schilderung der benachteiligenden
- dieses Rechts sieht, an der gerichtlichen Durchsetzung des Rechts an. Das Rechtsschutzinteresse an
OLG Frankfurt - 20 W 327/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 13.07.2005
- Inhalt
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- Recht hat das Landgericht weiter darauf abgestellt, dass eine Aufrechnung als Erfüllungssurrogat
- 3 der Begründung vom 31.01.2005). 20 Ebenfalls zu Recht ist dann aber das Landgericht in der Folge
- wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde, oder ob von dem
- angefochtene Beschluss des Landgerichts beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts, auf die hin er alleine
- gebunden, wenn sie nicht unter Verletzung des Rechts zustande gekommen sind, §§ 43 Abs. 1 WEG, 27 Abs
LAG Hessen - 4 TaBV 168/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 17.03.2009
- Inhalt
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- Zustimmung der Personalvertretung zur Einstellung von Herrn G zu Recht gemäß § 64 Abs. 4 TV PV GCS
- zwingendes Recht. Die Beteiligten sind nicht zur Disposition über den Diskriminierungsschutz befugt
- führte aus, dieser verfüge „u.a. über die allgemeine Hochschulreife, einen positiven DLR-Test, die
- Piloten an. Der DLR-Test garantiere lediglich die allgemeine flugphysiologische Eignung der Piloten
- und deren Integrationsfähigkeit allgemeine flugphysiologische Eignung der Piloten und deren
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 3031/01
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.02.2004
- Inhalt
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- Klage abzuweisen. 1213Zur Begründung hat sie vorgetragen: Die Beurteilung sei zu Recht nur nach den im
- erstellt werden könnte und dürfte. 44Vgl. dazu allgemein einerseits BVerwG, Urteil vom 17. April 1986 - 2 C
- der Richtlinie (5.4.1 und 5.4.2 BRL). 55Diese Regelungen sind mit dem geltenden Recht auch insoweit
- müsste, ist nicht erfindlich. Ferner hat die Beklagte zu Recht darauf hingewiesen, dass die Forderung
- der innerhalb der Abteilung III vergebenen Noten nach Notenstufen allgemein sowie nach Notenstufen
OLG Düsseldorf - I-23 U 118/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 19.05.2009
- Inhalt
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- Klägervortrag insoweit, als die tenorierte Verpflichtung zur Mängelbeseitigung allgemein gehalten sei und
- angesichts der allgemein bekannten Komplexität von Sanierungen bei erheblicheren Feuchtigkeitsschäden
- , um den Vorschuss einzubehalten, seien keine ausreichenden Anhaltspunkte ersichtlich. Erst recht
- Handlungen zu Recht dem veranlassenden Vollstreckungsschuldner aufzubürden. Diese gesetzliche Entscheidung
- zugrundegelegt worden seien, gebunden. Das Recht einer Nachforderung gemäß § 887 Abs. 2 ZPO belege
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 57/01
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 06.06.2002
- Inhalt
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- Satzung des Klägers enthalte nicht das Recht der klageweisen Geltendmachung von Kassenrechten. Eine
- Sozialgesetzbuches (SGB V) wiedergegeben werden. Nach dem Recht der EU komme es nicht darauf an, ob
- vom öffentlichen Recht geprägt, aus der sich auch die Grenzen der zulässigen Mitgliederwerbung
- die Beklagte der günstigste Anbieter am Markt ist. Die Aufführung der allgemein als besonders
- dessen eigenem Vortrag, wonach die Rechte der geschädigten Krankenkassen geltend gemacht würden. Die
OLG Celle - 4 U 9/01
Oberlandesgericht Celle vom 11.06.2001
- Inhalt
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- ##### sowie die Richter am Oberlandesgericht ##### und ##### für Recht erkannt: Die Berufung der
- genau so, nach Auffassung des Senats sogar erst recht zu. Denn in Anbetracht der Nutzung des Grundstücks
- Ansprüche bei Rückgabe der Sache hier erst recht aufdrängt. In dieser Überlegung sieht sich der
- BGB derart weit an zu wenden, dass er sogar über bestehende Vertragsbeziehungen hinaus allgemein für
- Geltendmachung ihr etwa zustehender Ansprüche möglich war. Das aber reicht aus, eine Kenntnis der Klägerin