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OLG Köln - 9 U 72/06
Oberlandesgericht Köln vom 05.12.2006
- Inhalt
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- Berufung der Klägerin ist nicht begründet. Das Landgericht hat zu Recht die Klage abgewiesen. 251
- gegenüber dem H Konzern Allgemeine Versicherung AG. Die Versicherung sollte wegen eines angeblichen
- erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine
VG Köln - 11 L 2523/03
Verwaltungsgericht Köln vom 17.11.2003
- Inhalt
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- Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 2 GG oder in ihrem Anspruch auf fehlerfreie
- Gesundheitsschädigung geltend gemacht wird (aaO, Seite 415, rechte Spalte). 1011Auch nach diesen Maßstäben
LAG Baden-Württemberg - 18 Sa 28/00
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 11.08.2000
- Inhalt
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- , ohne dass es einer Kündigung durch einen Vertragspartner bedarf. Das Recht der fristlosen Kündigung
- ausschließliche und umfassende Recht ein, die in der Doktorarbeit angestellten Untersuchungen und die
- wesentliche und nicht allgemein bekannte Betriebsvorgänge Stillschweigen zu bewahren; dies gilt
- Berufung jedoch unbegründet. Das Arbeitsgericht hat zu Recht die Klage insgesamt abgewiesen und seine
- Anfertigung der Doktorarbeit bezieht (so der Kläger) oder ob dadurch das Recht der Beklagten begründet
BSG - B 2 U 21/07 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- 3a SGB IV. Das LSG habe geltendes Recht unzulässig erweitert, was nur dem Gesetzgeber selbst zustehe
- Geltendmachung des Haftungsanspruches aus § 150 Abs 3 Alt 2 SGB VII zu Recht die Handlungsform des
- Recht leitet sich noch nicht die Befugnis ab, diese gegenüber dem Schuldner durch einen Verwaltungsakt
- Recht ergeben, das den betreffenden Rechtsbeziehungen zugrunde liegt. Soweit der Versicherungsträger
- SGB IV zu schließen ist. 17Eine Gesetzeslücke wird allgemein als „planwidrige Unvollständigkeit“ des
BSG - S 14 U 1220/06
Bundessozialgericht vom 27.05.2008
- Inhalt
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- materiellen Rechts, namentlich des § 150 Abs 3 SGB VII iVm § 28e Abs 3a SGB IV. Das LSG habe geltendes Recht
- § 150 Abs 3 Alt 2 SGB VII zu Recht die Handlungsform des Verwaltungsaktes gewählt. 10 Ein Handeln der
- aus der Zugehörigkeit einer Forderung zum öffentlichen Recht leitet sich noch nicht die Befugnis ab
- Gesetz eingeräumt sein; sie muss sich aus dem materiellen Recht ergeben, das den betreffenden
- Gesetzeslücke wird allgemein als "planwidrige Unvollständigkeit" des Gesetzes definiert. Ob eine solche
BVerwG - 1 WB 38.12
Bundesverwaltungsgericht vom 26.10.2012
- Inhalt
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- unmittelbar berührte Dienstleistungspflicht korrespondiere mit dem Recht des Soldaten, dass ihm diese
- die Kostenentscheidung sind die im Prozessrecht allgemein geltenden Grundsätze maßgebend. Danach ist
- Versetzbarkeit allerdings nicht ein bedingungsloses Prinzip dar. Vielmehr hat der betroffene Soldat ein Recht
- Rechtsschutzes - Rechte des Soldaten und Pflichten eines Vorgesetzten ihm gegenüber - sind seit
- Vorgesetzten gegenüber Soldaten sachlich zuständig sind. Diese Zuständigkeit knüpft an die Rechte und
LSG Hessen - L 1 Kg 271/80
Hessisches Landessozialgericht vom 27.11.1980
- Inhalt
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- Sozialstaatsprinzip berührt, da es legitim sei, Sozialleistungen allgemein auf Bewohner des eigenen
- Grundrechte der Art. 2 Absatz 1 und 14 GG bestehen nicht. In das Recht auf freie Entfaltung der
- Ausgleichsregelung besteht. Zu Recht kann der Gesetzgeber im übrigen eine auf die besonderen
- - und fürsorgerechtliche Förderung allgemein auf die Bewohner des eigenen Staatsgebietes zu beschränken
- , sondern generell nach dem Aufenthalt der begünstigten Kinder. Der allgemeine Gleichheitssatz des
LSG Niedersachsen-Bremen - L 7 SB 132/00
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 28.05.2001
- Inhalt
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- nach der körperlichen und geistigen Beeinträchtigung im allgemei-nen Erwerbsleben zu beurteilen
- Rechts-züge verwiesen. Sie waren Gegenstand der mündlichen Ver-handlung. Entscheidungsgründe: Die
- cm unterhalb des inneren Knie-Gelenkspaltes) eine Umfangsminderung um 1,5 cm gegenüber rechts vor
LSG Sachsen - L 3 AS 380/09
Sächsisches Landessozialgericht vom 15.07.2010
- Inhalt
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- zulässige Berufung ist unbegründet. Das Sozialgericht hat im Ergebnis zu Recht die Klage abgewiesen hat
- Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf
- vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in
- Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende übertragen werden (vgl. SächsLSG, Urteil vom 8. Oktober
- Klägerbevollmächtigten tragen vor, dass die allgemeine Auffassung des Sozialgerichtes, Kosten in Höhe von 34,00
LG Krefeld - 5 O 303/81
Landgericht Krefeld vom 30.07.1981
- Inhalt
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- Antragstellerin stützen. Nach Auffassung der Kammer reicht diese allgemeine Behauptung allein jedoch nicht aus, um
- wären. 37Ihnen gegenüber war die einstweilige Verfügung zu Recht ergangen. Insoweit hat die
- zum Schutz privater Rechte zur Personenfeststellung berechtigt ist. Aber selbst wenn das nicht
- der §§ 935, 940 ZPO war gegeben. Denn die Durchsetzung des Rechts im Eilverfahren war zur Abwendung
BGH - I ZR 124/03
Bundesgerichtshof vom 09.02.2006
- Inhalt
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- . Büscher und Dr. Bergmann für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 29. Zivilsenats des
- für die Einstufung der Ranglisten seien nur sehr allgemein gehalten. Es fehlten nähere Angaben zu
- Oberlandesgerichts München vom 27. März 2003 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen. Von Rechts
- Rechtsanwälte oder Wirtschaftskanzleien, insbesondere das Handbuch "Wirtschaftskanzleien - Rechts- anwälte für
- Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern
OLG Düsseldorf - I-22 U 83/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30.11.2006
- Inhalt
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- 7.694,66 € festgesetzt. Zur Begründung hat es ausgeführt: 21Der Beklagte habe sein Recht zur Einlegung
- sie nur ganz allgemein auf die Angaben Dritter Bezug nehmen. 52Jedoch begründen tatsächliche
- Verwirkung des Rechts zur Einlegung des Widerspruchs seien nicht gegeben. Zu dem sog. Umstandsmoment
- liege, was zu wenig sei. So lange der Hauptprozess laufe, könne ohnehin eine Verwirkung des Rechts zur
- Saarbrücken, aaO., m. w. N.). Voraussetzung für die Verwirkung des Rechts, Widerspruch einzulegen
HessVGH - 4 N 1598/93
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 22.07.1999
- Inhalt
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- als Rechtsschutzmöglichkeit eigener Art anwendbar sei und es verbiete, nach altem Recht zulässig
- gewesene Normenkontrollanträge nach neuem Recht als unzulässig zu behandeln, konnte der Senat -- im
- offenbleiben, denn der Antragsteller ist weder nach neuem noch nach altem Recht als juristische Person des
- um eine spezielle Ausformung des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses, das als allgemeine
- Der Antragsteller ist als juristische Person des öffentlichen Rechts nicht antragsbefugt. Der
LSG Rheinland-Pfalz - L 2 RI 230/02
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 17.03.2003
- Inhalt
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- Polyneuropathie recht gut zurückgebildet habe und auch keine schwerwiegenden alkoholtoxischen, hirnorganischen
- nicht zum Erfolg, da das SG diese zu Recht zur Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente bis
- das neue Recht maßgebend (vgl hierzu BSG, Urteil vom 24.2.1999 - B RJ 28/98 R - SozR 3-2600 § 300 Nr
- Rentenleistungen anspruchsversagender Charakter zukommt. Sie sind vielmehr als allgemeine
- Rechts wegen sei die Tatsache, dass die medizinische Wissenschaft davon ausgehe, dass die Gewährung
OVG Niedersachsen - 5 LA 130/12
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 03.06.2013
- Inhalt
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- ; jedenfalls aber verstieße sie gegen höherrangiges Recht, was dem überzeugenden Urteil des
- Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. 13Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen
- Regelbeurteilungen nicht zu berücksichtigen, mit höherrangigem Recht unvereinbar wäre. 20aa) Das
- grundsätzlich drei Jahre. 6Soweit sich die Beklagte auf eine abweichende allgemeine Verwaltungspraxis aller
- Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts