Suche nach "recht allgemein"

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OLG Köln - 9 U 72/06

Oberlandesgericht Köln vom 05.12.2006
Inhalt
  • Berufung der Klägerin ist nicht begründet. Das Landgericht hat zu Recht die Klage abgewiesen. 251
  • gegenüber dem H Konzern Allgemeine Versicherung AG. Die Versicherung sollte wegen eines angeblichen
  • erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine

VG Köln - 11 L 2523/03

Verwaltungsgericht Köln vom 17.11.2003
Inhalt
  • Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 2 GG oder in ihrem Anspruch auf fehlerfreie
  • Gesundheitsschädigung geltend gemacht wird (aaO, Seite 415, rechte Spalte). 1011Auch nach diesen Maßstäben

LAG Baden-Württemberg - 18 Sa 28/00

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 11.08.2000
Inhalt
  • , ohne dass es einer Kündigung durch einen Vertragspartner bedarf. Das Recht der fristlosen Kündigung
  • ausschließliche und umfassende Recht ein, die in der Doktorarbeit angestellten Untersuchungen und die
  • wesentliche und nicht allgemein bekannte Betriebsvorgänge Stillschweigen zu bewahren; dies gilt
  • Berufung jedoch unbegründet. Das Arbeitsgericht hat zu Recht die Klage insgesamt abgewiesen und seine
  • Anfertigung der Doktorarbeit bezieht (so der Kläger) oder ob dadurch das Recht der Beklagten begründet

BSG - B 2 U 21/07 R

Bundessozialgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • 3a SGB IV. Das LSG habe geltendes Recht unzulässig erweitert, was nur dem Gesetzgeber selbst zustehe
  • Geltendmachung des Haftungsanspruches aus § 150 Abs 3 Alt 2 SGB VII zu Recht die Handlungsform des
  • Recht leitet sich noch nicht die Befugnis ab, diese gegenüber dem Schuldner durch einen Verwaltungsakt
  • Recht ergeben, das den betreffenden Rechtsbeziehungen zugrunde liegt. Soweit der Versicherungsträger
  • SGB IV zu schließen ist. 17Eine Gesetzeslücke wird allgemein als „planwidrige Unvollständigkeit“ des

BSG - S 14 U 1220/06

Bundessozialgericht vom 27.05.2008
Inhalt
  • materiellen Rechts, namentlich des § 150 Abs 3 SGB VII iVm § 28e Abs 3a SGB IV. Das LSG habe geltendes Recht
  • § 150 Abs 3 Alt 2 SGB VII zu Recht die Handlungsform des Verwaltungsaktes gewählt. 10 Ein Handeln der
  • aus der Zugehörigkeit einer Forderung zum öffentlichen Recht leitet sich noch nicht die Befugnis ab
  • Gesetz eingeräumt sein; sie muss sich aus dem materiellen Recht ergeben, das den betreffenden
  • Gesetzeslücke wird allgemein als "planwidrige Unvollständigkeit" des Gesetzes definiert. Ob eine solche

BVerwG - 1 WB 38.12

Bundesverwaltungsgericht vom 26.10.2012
Inhalt
  • unmittelbar berührte Dienstleistungspflicht korrespondiere mit dem Recht des Soldaten, dass ihm diese
  • die Kostenentscheidung sind die im Prozessrecht allgemein geltenden Grundsätze maßgebend. Danach ist
  • Versetzbarkeit allerdings nicht ein bedingungsloses Prinzip dar. Vielmehr hat der betroffene Soldat ein Recht
  • Rechtsschutzes - Rechte des Soldaten und Pflichten eines Vorgesetzten ihm gegenüber - sind seit
  • Vorgesetzten gegenüber Soldaten sachlich zuständig sind. Diese Zuständigkeit knüpft an die Rechte und

LSG Hessen - L 1 Kg 271/80

Hessisches Landessozialgericht vom 27.11.1980
Inhalt
  • Sozialstaatsprinzip berührt, da es legitim sei, Sozialleistungen allgemein auf Bewohner des eigenen
  • Grundrechte der Art. 2 Absatz 1 und 14 GG bestehen nicht. In das Recht auf freie Entfaltung der
  • Ausgleichsregelung besteht. Zu Recht kann der Gesetzgeber im übrigen eine auf die besonderen
  • - und fürsorgerechtliche Förderung allgemein auf die Bewohner des eigenen Staatsgebietes zu beschränken
  • , sondern generell nach dem Aufenthalt der begünstigten Kinder. Der allgemeine Gleichheitssatz des

LSG Niedersachsen-Bremen - L 7 SB 132/00

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 28.05.2001
Inhalt
  • nach der körperlichen und geistigen Beeinträchtigung im allgemei-nen Erwerbsleben zu beurteilen
  • Rechts-züge verwiesen. Sie waren Gegenstand der mündlichen Ver-handlung. Entscheidungsgründe: Die
  • cm unterhalb des inneren Knie-Gelenkspaltes) eine Umfangsminderung um 1,5 cm gegenüber rechts vor

LSG Sachsen - L 3 AS 380/09

Sächsisches Landessozialgericht vom 15.07.2010
Inhalt
  • zulässige Berufung ist unbegründet. Das Sozialgericht hat im Ergebnis zu Recht die Klage abgewiesen hat
  • Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf
  • vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in
  • Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende übertragen werden (vgl. SächsLSG, Urteil vom 8. Oktober
  • Klägerbevollmächtigten tragen vor, dass die allgemeine Auffassung des Sozialgerichtes, Kosten in Höhe von 34,00

LG Krefeld - 5 O 303/81

Landgericht Krefeld vom 30.07.1981
Inhalt
  • Antragstellerin stützen. Nach Auffassung der Kammer reicht diese allgemeine Behauptung allein jedoch nicht aus, um
  • wären. 37Ihnen gegenüber war die einstweilige Verfügung zu Recht ergangen. Insoweit hat die
  • zum Schutz privater Rechte zur Personenfeststellung berechtigt ist. Aber selbst wenn das nicht
  • der §§ 935, 940 ZPO war gegeben. Denn die Durchsetzung des Rechts im Eilverfahren war zur Abwendung

BGH - I ZR 124/03

Bundesgerichtshof vom 09.02.2006
Inhalt
  • . Büscher und Dr. Bergmann für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 29. Zivilsenats des
  • für die Einstufung der Ranglisten seien nur sehr allgemein gehalten. Es fehlten nähere Angaben zu
  • Oberlandesgerichts München vom 27. März 2003 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen. Von Rechts
  • Rechtsanwälte oder Wirtschaftskanzleien, insbesondere das Handbuch "Wirtschaftskanzleien - Rechts- anwälte für
  • Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern

OLG Düsseldorf - I-22 U 83/06

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30.11.2006
Inhalt
  • 7.694,66 € festgesetzt. Zur Begründung hat es ausgeführt: 21Der Beklagte habe sein Recht zur Einlegung
  • sie nur ganz allgemein auf die Angaben Dritter Bezug nehmen. 52Jedoch begründen tatsächliche
  • Verwirkung des Rechts zur Einlegung des Widerspruchs seien nicht gegeben. Zu dem sog. Umstandsmoment
  • liege, was zu wenig sei. So lange der Hauptprozess laufe, könne ohnehin eine Verwirkung des Rechts zur
  • Saarbrücken, aaO., m. w. N.). Voraussetzung für die Verwirkung des Rechts, Widerspruch einzulegen

HessVGH - 4 N 1598/93

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 22.07.1999
Inhalt
  • als Rechtsschutzmöglichkeit eigener Art anwendbar sei und es verbiete, nach altem Recht zulässig
  • gewesene Normenkontrollanträge nach neuem Recht als unzulässig zu behandeln, konnte der Senat -- im
  • offenbleiben, denn der Antragsteller ist weder nach neuem noch nach altem Recht als juristische Person des
  • um eine spezielle Ausformung des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses, das als allgemeine
  • Der Antragsteller ist als juristische Person des öffentlichen Rechts nicht antragsbefugt. Der

LSG Rheinland-Pfalz - L 2 RI 230/02

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 17.03.2003
Inhalt
  • Polyneuropathie recht gut zurückgebildet habe und auch keine schwerwiegenden alkoholtoxischen, hirnorganischen
  • nicht zum Erfolg, da das SG diese zu Recht zur Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente bis
  • das neue Recht maßgebend (vgl hierzu BSG, Urteil vom 24.2.1999 - B RJ 28/98 R - SozR 3-2600 § 300 Nr
  • Rentenleistungen anspruchsversagender Charakter zukommt. Sie sind vielmehr als allgemeine
  • Rechts wegen sei die Tatsache, dass die medizinische Wissenschaft davon ausgehe, dass die Gewährung

OVG Niedersachsen - 5 LA 130/12

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 03.06.2013
Inhalt
  • ; jedenfalls aber verstieße sie gegen höherrangiges Recht, was dem überzeugenden Urteil des
  • Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. 13Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen
  • Regelbeurteilungen nicht zu berücksichtigen, mit höherrangigem Recht unvereinbar wäre. 20aa) Das
  • grundsätzlich drei Jahre. 6Soweit sich die Beklagte auf eine abweichende allgemeine Verwaltungspraxis aller
  • Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts