Suche nach "recht allgemein"
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BFH - VI R 60/06
Bundesfinanzhof vom 23.04.2009
- Inhalt
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- Betreuungsfreibetrag berücksichtigt und es zu Recht abgelehnt, die von der Klägerin geltend gemachten
- EStG 2001 erfasst deshalb Betreuungsbedarf allgemein und schließt insbesondere auch solchen
- Gesetzgebers gestellt. 4Das FA rügt mit der Revision die Verletzung materiellen Rechts. 5Es beantragt, 6unter
BGH - XI ZR 398/02
Bundesgerichtshof vom 03.02.2004
- Inhalt
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- , Dr. Joeres, Dr. Wassermann und die Richterin Mayen für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers
- die Beklagte eingetragenen Grundschuld erforderlich. Es ist allgemein üblich, daß in einem
- die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
HessVGH - 5 UE 1576/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 27.05.1987
- Inhalt
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- des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs im leitungsgebundenen Abgabenrecht sei allgemein anerkannt
- - "Nutzungsgrenze" bezieht, hat das Verwaltungsgericht die Klage zu Recht abgewiesen; denn die
- Jahre 1962 eine einmalige Anschlußgebühr früheren Rechts für den Anschluß an die
BGH - VI ZB 1/10
Bundesgerichtshof vom 13.07.2010
- Inhalt
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- . 52. Das Berufungsgericht hat den Beklagten die beantragte Wiedereinsetzung zu Recht versagt, weil
- m.w.N.). Ein bestimmtes Verfahren ist insoweit zwar weder vorgeschrieben noch allgemein üblich (BGH
- entscheidungserhebliche Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder zur Fortbildung des Rechts auf, noch
OLG Hamm - s am 17.12.200
Oberlandesgericht Hamm vom 04.08.2003
- Inhalt
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- allgemein anerkannt. Die Berechnung des Entschädigungsbetrages sei ohne weiteres nach diesen
- entschädigen. 26Zu Recht beanstandet das beklagte Land, daß das Landgericht abweichend von der an den
- Landschaftsverband Rheinland, in dessen Rechte und Pflichten das beklagte Land eingetreten ist, verpflichtet
LSG Berlin-Brandenburg - L 9 KR 29/08
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 16.11.2007
- Inhalt
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- Klage zu Recht abgewiesen. Der angefochtene Ablehnungsbescheid der Beklagten ist nicht zu
- selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach
- war. Da der Anspruch auf Kostenerstattung nicht weiter reicht als ein entsprechender
BFH - I R 99/06
Bundesfinanzhof vom 09.04.2003
- Inhalt
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- ausgeschlossen. 182. Das FG hat die Klage im Ergebnis zu Recht als unzulässig abgewiesen. Dem
- Einkommensteuerrecht, § 51a Rz 176; tendenziell auch Blümich/Treiber, § 51a EStG Rz 81; allgemein zu
- vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, die im Streitjahr eine
LG Dortmund - 22 O 125/06
Landgericht Dortmund vom 23.08.2006
- Inhalt
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- - Belehrung: 12"Sollten Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Ihren
- Schreiben vom 05.12.2005 wird zunächst allgemein mitgeteilt "...wir haben die Angelegenheit sorgfältig
- eigenen Absatz am Schluss des Schreibens reicht nicht aus. b) 4344Es kann auch nicht festgestellt
SozG Dresden - S 19 RA 291/04
Sozialgericht Dresden vom 09.05.2005
- Inhalt
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- von Dr. S. , FA für Sportmedizin, am 04.08.1997 sowie am 30.11.1999 von Dr. L. , Ärztin für Allgemein
- der Beklagten die Voraussetzungen für ein Recht des Klägers auf Leistungen zur Teilhabe am
- . Ausnahmen von der Anwen-dung dieses Rechts liegen nicht vor, § 301 Absatz 1 Satz 1 SGB VI. Nach
EuGH - C-150/03 P
Europäischer Gerichtshof vom 23.09.2004
- Inhalt
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- . berücksichtigt habe, und erst recht nicht dem dienstlichen Interesse zuwidergehandelt oder aber gegen Artikel
- , wie es im angefochtenen Urteil zu Recht anerkannt worden sei. 37 Außerdem sei es unstreitig, dass
- angefochtenen Urteils zu Recht festgestellt hat, trifft die Einstellungsbehörde in Entsprechung zur
- diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. 2. Die
- geben, die über eine allgemeine Begründung oder eine Verweisung auf die Ordnungsmäßigkeit des
FG Saarland - 2 K 2442/06
Finanzgericht des Saarlandes vom 22.03.2007
- Inhalt
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- Besteuerung von Renten zeige (vgl. vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, 82 ff.). Allgemein
- allgemein anerkannt (Nachweise bei Tipke, Die Steuerrechtsordnung, Band II, S. 591). Die steuerrechtliche
- Werbungskosten)." Auch das subjektive Nettoprinzip hat sich in der Steuerrechtslehre allgemein durchgesetzt
- , 2484) und Elicker (StB 2005, 209, 210) zu Recht darauf hin, die Wahl des Wohnorts sei von vornherein
- (so zu Recht Tipke, FS für Raupach, S. 177, 181). bbb) Die Einschränkung des objektiven Nettoprinzips
LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 AY 16/07
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 10.03.2008
- Inhalt
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- Kläger zu Recht verurteilt, den Klägern Passbeschaffungskosten in Höhe von 811,70 EUR zu erstatten
- ermöglichen - worauf das Sozialgericht zu Recht hingewiesen hat - die Feststellung der
- § 5 Abs. 1 AufenthG sei die Erfüllung der Passpflicht allgemeine Erteilungsvoraussetzung
- einem konkreten Verwaltungsverfahren aufgäben; die allgemeine Passpflicht gehöre nicht zu diesen
- werden, vgl. Birk, LPK-SGB XII, 8. Auflage 2008, § 3 AsylbLG Rn. 8). Die Leistungshöhe reicht
BAG - 5 AZR 294/12
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2013
- Inhalt
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- Anhaltspunkt, dass nach nationalem Recht der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt entfallen soll, wenn der
- Landesarbeitsgericht zu Recht als unsubstanttiert erachtet. Der Übergang von der Arbeitnehmerüberlassung zu einem
- -Tarifvertrag ist auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des
- Vergütungsgruppe B 2 MTV RWE eingruppiert. Der Auskunft beigefügt war das entsprechende allgemeine Entgeltschema
- : Entgeltgruppe AWE5+ Die Rechte und Pflichten der Parteien dieses Arbeitsvertrages bestimmen sich
BAG - 10 AZB 110/14
Bundesarbeitsgericht vom 07.01.2015
- Inhalt
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- mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes grundsätzlich nach neuem Recht zu beurteilen, soweit es
- noch nicht abgeschlossen und dort nach altem Recht vorgenommene Prozesshandlungen werden durch die
- bb) Diesem gesetzgeberischen Ziel stehen allgemeine Grundsätze des Prozessrechts nicht entgegen
- Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung wegen des Übersehens
- nicht um unter Geltung des alten Rechts abgeschlossene Prozesshandlungen und abschließend entstandene
LG Berlin - 15 O 438/05
Landgericht Berlin vom 30.06.2004
- Inhalt
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- ging es um das Management einer damals schon recht bekannten Sängerin und Schauspielerin
- und Schauspielerin bereits recht bekannt. Es handelte sich aber erst um den zweiten
- Allgemeine Geschäftsbedingungen. Denn bei dem vom Klägervertreter überlassenen Vertrag handelte es sich
- war und nicht zur Verhandlung stand. Nach allgemeiner Ansicht kann § 627 BGB durch Allgemeine
- geschäftsmäßige Tätigkeit das Ziel verfolgt, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde