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VG Stuttgart - 1 S 1275/12

Verwaltungsgericht Stuttgart vom 10.12.2012
Inhalt
  • Pflichteinsätze geregelt. Die Frage des Erstattungspflichtigen regele dagegen § 34 Abs. 3 FwG allgemein
  • ). II. 17Die Berufung ist jedoch nicht begründet. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht der
  • Absatz 3 allgemein für alle Fälle des Kostenersatzes aufgezählt. Aus dieser Regelungstechnik
  • 17.08.2010 und der Widerspruchsbescheid des Landratsamts ... vom 16.03.2011 sind rechts-widrig und

BGH - III ZR 72/04

Bundesgerichtshof vom 16.12.2004
Inhalt
  • Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Dr. Wurm, Dr. Kapsa, Dörr und Galke für Recht erkannt
  • Zeitraum ein Insolvenzverfahren abzuwenden. Allgemein hat der Verfügungsberechtigte die Geschäfte
  • /Neuhaus, Stand Januar 2004, § 3 VermG Rn. 243 f; allgemein zu diesem Thema Gohrke/Schmidt, VIZ 2003, 153
  • Revisionsrechtszuges zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand Die Klägerin und ihr im Revisionsverfahren

HessVGH - 12 UE 289/93

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 08.05.1995
Inhalt
  • . BVerwG, 02.12.1994 - 1 B 235.94 -, InfAuslR 1995, 154). 25 Zu Recht hat die Widerspruchsbehörde die
  • Sicherheit und Ordnung allgemein, ausnahmslos und unwiderlegbar festzuschreiben; vielmehr läßt sich
  • Beispiele für Fallgestaltungen aufgeführt sind, in denen allgemein eine Gefährdung der öffentlichen
  • soll. Zur Annahme einer Wesensveränderung reicht allein noch nicht aus, daß es sich vorliegend um

HessVGH - 11 UE 904/86

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.08.1987
Inhalt
  • Zulässigkeit allgemein anerkannt, wenn Störungen der öffentlichen Sicherheit unaufschiebbar zu beseitigen
  • und die Behörden darin auf die allgemein bekannten Zustandsstörer zurückgriffen. 8Am 29. Mai 1985 hat
  • verlange mit dem streitgegenständlichen Bescheid zu Recht vom Kläger einen Betrag von 83,72 DM als
  • Betroffenen damit verbundenen Nachteile im überwiegenden öffentlichen Interesse lag. 30 Zu Recht ist im
  • Entsprechendes gilt erst recht für den Eigentümer eines Kraftfahrzeugs - daher auch bezüglich seines

OVG Nordrhein-Westfalen - 8 B 1444/02

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.08.2002
Inhalt
  • das Recht der Parteien auf Chancengleichheit gebunden und dürften sich daher nicht mit den beiden
  • Anordnung zu Recht abgelehnt. 18 Der Senat stellt im Hinblick auf das Beschwerdevorbringen klar, dass neben
  • , ZRP 1983, 28; Hoefer, Recht der anderen Parteien auf Teilnahme am TV-Duell Schröder/Stoiber?, in
  • gemäß Art 21 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 GG jedenfalls ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung
  • nicht aus ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf Chancengleichheit ( Art. 21 Abs. 1 GG

OLG Stuttgart - 101 W 4/10

Oberlandesgericht Stuttgart vom 29.03.2011
Inhalt
  • .) zurückgewiesen. Die Genehmigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG sei zu Recht versagt worden, da der
  • würde. Ein allgemein anzunehmender Grundstücksbedarf bei landwirtschaftlichen Betrieben genügt
  • werden könnte, nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Es wird nicht allgemein der landwirtschaftlichen
  • Celle, Beschluss v. 17.06.2002, 7 W 1/02 (L)). Ein allgemein anzunehmender Grundstücksbedarf bei
  • Auswirkungen auf die Agrarstruktur auszugehen ist, kann erst recht der Erwerb zur Gründung einer

LSG Berlin-Brandenburg - L 24 KR 173/07

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 10.04.2008
Inhalt
  • 27. November 2006 die Klage abgewiesen: Die Beklagte habe zu Recht auf die in jeder Hinsicht
  • die Klage zu Recht abgewiesen. Der Bescheid vom 04. August 2005 in der Gestalt des
  • . Dafür fehlt nach dem krankheitsbedingten Abbruch der Maßnahme die Grundlage. Dies gilt erst recht, wenn
  • Obliegenheit den Versicherten allgemein bekannt ist, dass der Versicherte spätestens am letzten Tag der
  • . Gkrankenhauses vom 30. Juni 2005 weist aus, dass nach dieser MRT ein Reprolaps bei L 4/5 rechts eher fraglich

VG Aachen - 4 K 2204/05.A

Verwaltungsgericht Aachen vom 08.03.2007
Inhalt
  • -öffentliches Recht vermittelt, 65vgl. OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O.; Beschlüsse vom 12
  • eigentlich das Recht der Rache an ihm, dem Kläger, für sich in Anspruch nehmen will. Der Kläger hat
  • ) in Anspruch zu nehmen. Demgegenüber werden allgemeine Gefahren (z. B. auf Grund von Kriegen
  • ursächlicher Zusammenhang bestehen. Demgegenüber schützt die Vorschrift nicht gegen allgemeine Gefahren. § 73
  • Anhaltspunkte feststellen. 82Zwar ist die allgemeine Kriminalität im Irak seit dem Sturz des Regimes von

LAG Köln - 5 Sa 313/10

Landesarbeitsgericht Köln vom 13.09.2010
Inhalt
  • begründete Berufung ist in der Sache nicht begründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen
  • Recht rügt die Beklagte, dass der Kläger seinen Vortrag insoweit in unzureichender Weise auf den
  • Rückkehrzeitraums für das allgemeine Rückkehrrechts Gebrauch machen. Es ist bei dem Rückkehrrecht nach
  • Vereinbarung ist das in der schuldrechtlichen Vereinbarung in Nr. 1 a) aufgeführte allgemeine Rückkehrrecht
  • einschränkende Bedingungen geknüpft war und eben nicht, wie das allgemeine Rückkehrrecht, auch dann

BSG - B 12 KR 14/99 R

Bundessozialgericht vom 30.03.2000
Inhalt
  • 1990 das Recht eröffnet, von den Prämien für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers die Lohnsteuer
  • seiner Gutgläubigkeit zwar sein Recht zum Einbehalt der Arbeitnehmeranteile mittels Lohnabzug schon
  • Versicherungsträger, der sich auf die für ihn günstige lange Verjährungsfrist beruft. Allgemein geltende Aussagen
  • entschieden hat, reicht es aus, daß die den subjektiven Tatbestand begründenden Umstände innerhalb
  • = Die Beiträge 1991, 112 ff) ausgeführt hat, reicht es für das Eingreifen der 30jährigen

VG Cottbus - 7 L 104/08

Verwaltungsgericht Cottbus vom 13.03.2017
Inhalt
  • Verwaltungsakts bestimmt das "einfache" Recht. Dieser allgemeine Grundsatz gilt auch für die nach
  • herausgestellt, dass nur Bauvorhaben genutzt werden, die mit dem geltenden Recht im Einklang stehen
  • Gesetzgeber auch den durch Verwaltungsakte nach DDR-Recht vermittelten „Bestandsschutz“ im Auge gehabt
  • bürgerlichen Rechts. Im Grundbuch wurden P. und G. K. „in Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ am 15. November

LSG Thüringen - L 8 AY 383/05 ER

Thüringer Landessozialgericht vom 22.08.2005
Inhalt
  • Anknüpfungspunkt bei der Sicherungsanordnung: "Recht des Antragstellers", bei der Regelungsanordnung: "Streitiges
  • berücksichtigt, dass, worauf Dr. B. zu recht hinweist, die Symptomatik einer posttraumatischen
  • oder Simulation" abgeleitet hätte, was unzulässig sei. Vielmehr hat Dr. B. zu Recht angemerkt, dass
  • nachzuvollziehen, da in einem solchen Gutachten nicht die allgemeine Glaubwürdigkeit einer Person
  • durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers

LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 U 323/03

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 29.04.2008
Inhalt
  • Urteil hingewiesen werden: Zwar hat das SG nach seiner Auffassung grundsätzlich zu Recht unter
  • hat das SG in seiner Entscheidung selbst bereits zu Recht die Voraussetzungen des § 18 a Abs. 3 Nr. 1
  • nicht ersichtlich. Zu Recht hat insoweit die Berufungsklägerin den Beitrag zur Krankenversicherung in
  • nachvollziehbarer Art und Weise auf die allgemeine und bewusst sehr weit gefasste Begriffsbestimmung des
  • öffentlichen Rechts, deren Zweck es nach § 3 der VAPS ist, ihren Versicherten und deren

BGH - 3 StR 385/04

Bundesgerichtshof vom 13.10.2005
Inhalt
  • Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das
  • , § 10 b Abs. 1 BÄO anzusehen ist, kann nur mit Blick auf europäisches Recht in seiner Auslegung
  • europarechtlichen Vorgaben der Art. 49, 50 EGV in das innerstaatliche Recht umgesetzt, insbesondere die
  • Tagessätzen) Bestand. IV. Auch im Übrigen hat die Überprüfung des Urteils auf die allgemeine Sachrüge
  • zu tragen. Von Rechts wegen Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher

VGH Baden-Württemberg - 3 S 2099/08

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 20.05.2010
Inhalt
  • auf die Umwelt“ wird unter Nr. 6.1.7 allgemein darauf verwiesen, dass davon auszugehen sei, dass
  • Gesundheitsgefährdung, die nach der Rechtsprechung allgemein ab 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht
  • recht fehlt eine solche Verpflichtung, falls nicht der Investor, sondern ein Dritter die Errichtung der
  • Nutzung zu Recht angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.01.1995 - 4 NB 42.93 -, Buchholz 406.12
  • der Obergrenzen nach § 17 BauNVO, worauf die Antragsteller zu Recht hinweisen. Zur Frage, ob die