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VG Stuttgart - 1 S 1275/12
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 10.12.2012
- Inhalt
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- Pflichteinsätze geregelt. Die Frage des Erstattungspflichtigen regele dagegen § 34 Abs. 3 FwG allgemein
- ). II. 17Die Berufung ist jedoch nicht begründet. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht der
- Absatz 3 allgemein für alle Fälle des Kostenersatzes aufgezählt. Aus dieser Regelungstechnik
- 17.08.2010 und der Widerspruchsbescheid des Landratsamts ... vom 16.03.2011 sind rechts-widrig und
BGH - III ZR 72/04
Bundesgerichtshof vom 16.12.2004
- Inhalt
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- Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Dr. Wurm, Dr. Kapsa, Dörr und Galke für Recht erkannt
- Zeitraum ein Insolvenzverfahren abzuwenden. Allgemein hat der Verfügungsberechtigte die Geschäfte
- /Neuhaus, Stand Januar 2004, § 3 VermG Rn. 243 f; allgemein zu diesem Thema Gohrke/Schmidt, VIZ 2003, 153
- Revisionsrechtszuges zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand Die Klägerin und ihr im Revisionsverfahren
HessVGH - 12 UE 289/93
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 08.05.1995
- Inhalt
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- . BVerwG, 02.12.1994 - 1 B 235.94 -, InfAuslR 1995, 154). 25 Zu Recht hat die Widerspruchsbehörde die
- Sicherheit und Ordnung allgemein, ausnahmslos und unwiderlegbar festzuschreiben; vielmehr läßt sich
- Beispiele für Fallgestaltungen aufgeführt sind, in denen allgemein eine Gefährdung der öffentlichen
- soll. Zur Annahme einer Wesensveränderung reicht allein noch nicht aus, daß es sich vorliegend um
HessVGH - 11 UE 904/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.08.1987
- Inhalt
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- Zulässigkeit allgemein anerkannt, wenn Störungen der öffentlichen Sicherheit unaufschiebbar zu beseitigen
- und die Behörden darin auf die allgemein bekannten Zustandsstörer zurückgriffen. 8Am 29. Mai 1985 hat
- verlange mit dem streitgegenständlichen Bescheid zu Recht vom Kläger einen Betrag von 83,72 DM als
- Betroffenen damit verbundenen Nachteile im überwiegenden öffentlichen Interesse lag. 30 Zu Recht ist im
- Entsprechendes gilt erst recht für den Eigentümer eines Kraftfahrzeugs - daher auch bezüglich seines
OVG Nordrhein-Westfalen - 8 B 1444/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.08.2002
- Inhalt
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- das Recht der Parteien auf Chancengleichheit gebunden und dürften sich daher nicht mit den beiden
- Anordnung zu Recht abgelehnt. 18 Der Senat stellt im Hinblick auf das Beschwerdevorbringen klar, dass neben
- , ZRP 1983, 28; Hoefer, Recht der anderen Parteien auf Teilnahme am TV-Duell Schröder/Stoiber?, in
- gemäß Art 21 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 GG jedenfalls ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung
- nicht aus ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf Chancengleichheit ( Art. 21 Abs. 1 GG
OLG Stuttgart - 101 W 4/10
Oberlandesgericht Stuttgart vom 29.03.2011
- Inhalt
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- .) zurückgewiesen. Die Genehmigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG sei zu Recht versagt worden, da der
- würde. Ein allgemein anzunehmender Grundstücksbedarf bei landwirtschaftlichen Betrieben genügt
- werden könnte, nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Es wird nicht allgemein der landwirtschaftlichen
- Celle, Beschluss v. 17.06.2002, 7 W 1/02 (L)). Ein allgemein anzunehmender Grundstücksbedarf bei
- Auswirkungen auf die Agrarstruktur auszugehen ist, kann erst recht der Erwerb zur Gründung einer
LSG Berlin-Brandenburg - L 24 KR 173/07
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 10.04.2008
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- 27. November 2006 die Klage abgewiesen: Die Beklagte habe zu Recht auf die in jeder Hinsicht
- die Klage zu Recht abgewiesen. Der Bescheid vom 04. August 2005 in der Gestalt des
- . Dafür fehlt nach dem krankheitsbedingten Abbruch der Maßnahme die Grundlage. Dies gilt erst recht, wenn
- Obliegenheit den Versicherten allgemein bekannt ist, dass der Versicherte spätestens am letzten Tag der
- . Gkrankenhauses vom 30. Juni 2005 weist aus, dass nach dieser MRT ein Reprolaps bei L 4/5 rechts eher fraglich
VG Aachen - 4 K 2204/05.A
Verwaltungsgericht Aachen vom 08.03.2007
- Inhalt
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- -öffentliches Recht vermittelt, 65vgl. OVG NRW, Urteil vom 4. April 2006, a. a. O.; Beschlüsse vom 12
- eigentlich das Recht der Rache an ihm, dem Kläger, für sich in Anspruch nehmen will. Der Kläger hat
- ) in Anspruch zu nehmen. Demgegenüber werden allgemeine Gefahren (z. B. auf Grund von Kriegen
- ursächlicher Zusammenhang bestehen. Demgegenüber schützt die Vorschrift nicht gegen allgemeine Gefahren. § 73
- Anhaltspunkte feststellen. 82Zwar ist die allgemeine Kriminalität im Irak seit dem Sturz des Regimes von
LAG Köln - 5 Sa 313/10
Landesarbeitsgericht Köln vom 13.09.2010
- Inhalt
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- begründete Berufung ist in der Sache nicht begründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen
- Recht rügt die Beklagte, dass der Kläger seinen Vortrag insoweit in unzureichender Weise auf den
- Rückkehrzeitraums für das allgemeine Rückkehrrechts Gebrauch machen. Es ist bei dem Rückkehrrecht nach
- Vereinbarung ist das in der schuldrechtlichen Vereinbarung in Nr. 1 a) aufgeführte allgemeine Rückkehrrecht
- einschränkende Bedingungen geknüpft war und eben nicht, wie das allgemeine Rückkehrrecht, auch dann
BSG - B 12 KR 14/99 R
Bundessozialgericht vom 30.03.2000
- Inhalt
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- 1990 das Recht eröffnet, von den Prämien für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers die Lohnsteuer
- seiner Gutgläubigkeit zwar sein Recht zum Einbehalt der Arbeitnehmeranteile mittels Lohnabzug schon
- Versicherungsträger, der sich auf die für ihn günstige lange Verjährungsfrist beruft. Allgemein geltende Aussagen
- entschieden hat, reicht es aus, daß die den subjektiven Tatbestand begründenden Umstände innerhalb
- = Die Beiträge 1991, 112 ff) ausgeführt hat, reicht es für das Eingreifen der 30jährigen
VG Cottbus - 7 L 104/08
Verwaltungsgericht Cottbus vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Verwaltungsakts bestimmt das "einfache" Recht. Dieser allgemeine Grundsatz gilt auch für die nach
- herausgestellt, dass nur Bauvorhaben genutzt werden, die mit dem geltenden Recht im Einklang stehen
- Gesetzgeber auch den durch Verwaltungsakte nach DDR-Recht vermittelten „Bestandsschutz“ im Auge gehabt
- bürgerlichen Rechts. Im Grundbuch wurden P. und G. K. „in Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ am 15. November
LSG Thüringen - L 8 AY 383/05 ER
Thüringer Landessozialgericht vom 22.08.2005
- Inhalt
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- Anknüpfungspunkt bei der Sicherungsanordnung: "Recht des Antragstellers", bei der Regelungsanordnung: "Streitiges
- berücksichtigt, dass, worauf Dr. B. zu recht hinweist, die Symptomatik einer posttraumatischen
- oder Simulation" abgeleitet hätte, was unzulässig sei. Vielmehr hat Dr. B. zu Recht angemerkt, dass
- nachzuvollziehen, da in einem solchen Gutachten nicht die allgemeine Glaubwürdigkeit einer Person
- durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers
LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 U 323/03
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 29.04.2008
- Inhalt
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- Urteil hingewiesen werden: Zwar hat das SG nach seiner Auffassung grundsätzlich zu Recht unter
- hat das SG in seiner Entscheidung selbst bereits zu Recht die Voraussetzungen des § 18 a Abs. 3 Nr. 1
- nicht ersichtlich. Zu Recht hat insoweit die Berufungsklägerin den Beitrag zur Krankenversicherung in
- nachvollziehbarer Art und Weise auf die allgemeine und bewusst sehr weit gefasste Begriffsbestimmung des
- öffentlichen Rechts, deren Zweck es nach § 3 der VAPS ist, ihren Versicherten und deren
BGH - 3 StR 385/04
Bundesgerichtshof vom 13.10.2005
- Inhalt
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- Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das
- , § 10 b Abs. 1 BÄO anzusehen ist, kann nur mit Blick auf europäisches Recht in seiner Auslegung
- europarechtlichen Vorgaben der Art. 49, 50 EGV in das innerstaatliche Recht umgesetzt, insbesondere die
- Tagessätzen) Bestand. IV. Auch im Übrigen hat die Überprüfung des Urteils auf die allgemeine Sachrüge
- zu tragen. Von Rechts wegen Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher
VGH Baden-Württemberg - 3 S 2099/08
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 20.05.2010
- Inhalt
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- auf die Umwelt“ wird unter Nr. 6.1.7 allgemein darauf verwiesen, dass davon auszugehen sei, dass
- Gesundheitsgefährdung, die nach der Rechtsprechung allgemein ab 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht
- recht fehlt eine solche Verpflichtung, falls nicht der Investor, sondern ein Dritter die Errichtung der
- Nutzung zu Recht angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.01.1995 - 4 NB 42.93 -, Buchholz 406.12
- der Obergrenzen nach § 17 BauNVO, worauf die Antragsteller zu Recht hinweisen. Zur Frage, ob die