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Anlage 1A LuftPersVDV 2
Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer(zu § 4)
- Inhalt
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- am Luftverkehr-Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr-Allgemeine Regeln-Sichtflugregeln
- -Luftraumklassifizierung-Flugsicherungsvorschriften-Ausrüstung der Luftfahrzeuge-allgemeine
- , Rotoren-GefahrenKlimatologie-allgemeine jahreszeitlich bedingte Zirkulation in der Troposphäre
- Flugwetterbedingungen (Significant weather charts)-Vorhersagekarten für die Allgemeine
- –Widerruf, Ruhen und Beschränkung–Ausübung der Rechte-BerechtigungenTeilnahme
BGH - XI ZR 2/05
Bundesgerichtshof vom 09.05.2006
- Inhalt
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- Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Teilurteil des 4. Zivilsenats des Kammergerichts
- Ansprüche gegen ihn zustehen, hat das Berufungsgericht zu Recht nicht für gegeben erachtet. 131. Die
- der Darlehensvertrag der Parteien - wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat - wirksam. Dabei
- Rates vom 22. Februar 1990 (ABl. EG Nr. L 61/14) allgemein die Angabe der Anzahl, der
- 14%. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger begehrt die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages
OLG Köln - 24 U 52/03
Oberlandesgericht Köln vom 02.12.2003
- Inhalt
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- eines schwerwiegenden Organisationsverschulden gerechtfertigt. Das gelte erst recht, wenn die Beklagte
- 21.10.2001 zu zahlen. 7 Die Beklagte und beantragt, 8die Berufung zurückzuweisen. 910Zu Recht habe das
- , die im WA vorgesehen sind. Ein Rückgriff auf nationales Recht scheidet insoweit aus. Anders liegt es
- Verspätung auch allgemein das nichtrechtzeitige Eintreffen am Bestimmungsort verstanden (Gass a. a
- Transportgutes Einfluss nehmen kann. Dafür reicht es aus, wenn die obhutsbegründende Einwirkungsmöglichkeit
VG Saarlouis - 3 K 1526/07
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 06.05.2008
- Inhalt
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- Recht darauf hin, dass zu Beginn der Behandlung im Oberkiefer noch fünf Zähne vorhanden waren. Die
- höherrangiges Recht. Sie hält sich vielmehr im Rahmen des dem Dienstherrn bei der Konkretisierung seiner aus
- notwendiger Aufwendungen prinzipiell mit höherrangigem Recht vereinbar ist und insbesondere weder gegen
- Verfahrens, bedarf dies hier keiner vertiefenden Begründung. Vgl. zu der Problematik allgemein auch
- Verpflichtung des Beklagten mangels einer Verletzung der Rechte der Klägerin gemäß § 113 Abs. 5
OLG Köln - 2 W 202/00
Oberlandesgericht Köln vom 01.12.2000
- Inhalt
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- Gerichtsentscheidungen im Rahmen einer Rechtsbeschwerde nach § 7 InsO überprüft werden (vgl. allgemein
- fehlenden anwaltlichen Vertretung unwirksam ist (vgl. hierzu allgemein: AG Köln, NZI 2000, 491
- Rechtsangelegenheiten tätig zu werden (vgl. hierzu allgemein: Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Auflage 1999, Vor § 78 Rdnr
- Gläubiger am Schuldenbereinigungsverfahren teil. Weil lediglich die Rechte Dritter wahrgenommen
FG Rheinland-Pfalz - 6 K 1643/08
Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 14.10.2010
- Inhalt
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- Recht erkannt: I. Der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2005 vom 8. Februar 2007 in der Fassung der
- Mitgliedstaaten das Recht, zu die Voraussetzungen für die Befreiung einer innergemeinschaftlichen
- Nachweispflichten festgestellt, dass eine Regelung, die das Recht auf Steuerbefreiung einer
- auch nicht zu entscheiden (Rn. 28 Collée). Aus den Ausführungen des EuGH ist vielmehr allgemein zu
- Verhältnismäßigkeit oder das Recht auf freien Warenverkehr, weil sie Pflichten normieren, die für den
FG Berlin-Brandenburg - 13 K 2235/05
Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Verbundenheit ergibt sich aber, dass erst recht keine vollkommen eigenständigen Tätigkeiten im Sinne der
- Fernwärmetrasse abstellt, kann erst recht nicht von einer organisatorischen, finanziellen und wirtschaftlichen
- Verknüpfung mit den anderen Fernwärmeanlagen erst recht nicht zu einer getrennten Betriebsstätte
- Regelung zum Betriebsstättenbegriff, so dass die allgemeine Regelung des § 12 Satz 1 Abgabenordnung
- einheitliche Betriebsstätte. Hierfür reicht es nach Auffassung des erkennenden Senats aus, dass die
KG Berlin - 7 U 252/03
Kammergericht vom 03.02.2004
- Inhalt
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- wesentlicher Vertragspflichten und -rechte besagte, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen dem
- lassen; die Kläger haben dies nicht bestritten. 45 b) Zu Recht hat das Landgericht der Beklagten auf
- , BauR 2000, 1362). Dies muss erst recht für die Einhaltung der Hochhausrichtlinie mit den einschlägigen
- Mitverschulden der Beklagten zu Recht als verspätet zurückgewiesen hat, denn auch bei Berücksichtigung
- Wohnungen des 8./9. Obergeschosses hat das Landgericht der Beklagten zu Recht einen Schadensersatzanspruch
LAG Hamm - 3 Sa 2/09
Landesarbeitsgericht Hamm vom 29.07.2009
- Inhalt
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- Urteil. 8788Das Arbeitsgericht sei zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei der in Rede stehende
- zu Recht davon ausgegangen, dass dem Kläger ein Anspruch auf Zahlung von Prämien für die
- anderes entnehmen. Bei allen vom Kläger angeführten Papieren handele es sich lediglich um allgemeine
- abgeleitet werden kann. Stellt ein Arbeitgeber allgemeine Regelungen für zusätzliche Leistungen auf
- ). 114 115Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer
Anlage 2 BauWiAusbV 1999
(zu § 12)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter/zur Ausbaufacharbeiterin
- Inhalt
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- hinsichtlich der Vorgaben prüfenb)Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische
- prüfenb)Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen f
- prüfenb)Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen f
- Vorgaben prüfenb)Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische
- )Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
OLG Köln - 16 U 72/02
Oberlandesgericht Köln vom 10.03.2003
- Inhalt
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- , welche Bemühungen er unternommen hat, um angemessenen Ersatzwohnraum zu finden. Der allgemeine Hinweis
- des Hauses St. B-Strasse in L. Ende 2000 kauften die Kläger als Gesellschaft bürgerlichen Rechts das
- des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt vor. 2728Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts reicht es
- nicht für alle Eigentümer bestehen; bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümer genügt
- vermeiden sind und ihnen aus diesem Grund ein Umzug nicht zuzumuten sei. Dies reicht indes angesichts
EuGH - C-156/00
Europäischer Gerichtshof vom 13.03.2003
- Inhalt
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- genannten Dreijahresfrist erfolgen, sofern dies nach geltendem Recht vorgesehen ist.“ 6. Vor dem 1. Januar
- Kommission zu Recht ausführt, ist die in Rede stehende Ware jedoch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr
- Entscheidung den Erlassantrag in Bezug auf die Ausgleichszinsen zu Recht für unzulässig erklärt. 52. Die Rüge
- Recht, dass die Kommission den Erlassantrag für unzulässig erklärt hat, soweit er sich auf die
- werden; erst recht könne ihr keine offensichtliche Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. 76. Nach
BSG - B 3 KR 18/99 R
Bundessozialgericht vom 26.04.2001
- Inhalt
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- keinen Antrag gestellt. II Die Revision ist unbegründet. Zu Recht hat das LSG entschieden, daß die
- die Grenzen der freien Beweiswürdigung überschritten hat, indem es gegen Denkgesetze oder allgemeine
- Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze nicht erkennen läßt. Die Kostenentscheidung
- und des materiellen Rechts. Das LSG habe beim Ermitteln der erforderlichen Verweildauern
- ermittelten Sachverhalts sei das LSG nur unter Verletzung materiellen Rechts zur Verneinung eines
LSG Hamburg - VI JBF 70/97
Landessozialgericht Hamburg vom 29.07.2005
- Inhalt
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- Antrags der Klägerin auf Witwenrente ist, wie das SG zu Recht ausgeführt hat, entgegen der Auffassung der
- ¬gangen sein kann. Das SG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der angefochtene Bescheid ist nicht zu bean
- Allgemeine Ortskran¬kenkasse (AOK) T. der BfA im November 1991 auf Anfrage die Kopie einer auf den
- XX.XXXXXXXX 1995 von der Klägerin als der alleinigen Rechts¬nachfol¬gerin fortgesetzt worden. Sie hat
- Sinne erscheinen, dass jedenfalls nicht mehr gegen als für sie spricht. Sie reicht jedoch nicht aus, um
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 237/06
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.05.2007
- Inhalt
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- ist nicht begründet. Das Sozialgericht hat zu Recht mit Urteil vom 12.09.2006 die Klage abgewiesen
- , enumerativ aufgeführten Fällen verordnungsfähig. 34Wie das Sozialgericht zu Recht entschieden hat, liegen die
- allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 SGB V
- rechts und links ergeben. Die optimale Korrektur bestehe in einer Kontaktlinse links, einer zusätzlichen
- Brillenkorrektur für das myope rechte Auge und den Ausgleich des Astigmatismus (Brennpunktlosigkeit