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BGH - III ZR 269/06
Bundesgerichtshof vom 14.06.2007
- Inhalt
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- Wöstmann für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 4. Zivilkammer des
- Hauptvertrags grundsätzlich unabhängig ist. Dies darf der Makler als allgemein bekannt voraussetzen
- , auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts
AG Düsseldorf - 30 C 16059/04
Amtsgericht Düsseldorf vom 08.06.2005
- Inhalt
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- 352,00 € begründete Klageforderung beansprucht die Klägerin zu Recht Zinsen in geltend gemachten Umfang
- allgemein bekannt ist. Die Angaben zur Hygiene sind ohne Tatsachenkern. Sofern die Behauptung der
- des Aufenthaltes der Klägerin fehlte, reicht als Reisemangel nicht aus. Nicht überall in einem Hotel
VG Berlin - 80 A 15.05
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- gilt ebenfalls das bisherige Recht. Vorliegend ist das förmliche Disziplinarverfahren gegen den Beamten
- auch nicht vorgetragen worden. Ausgehend von der allgemein anerkannten Widmark-Formel zur Bestimmung
- Rechts fortgeführt. Für die Anschuldigungsschrift und die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens
SozG Detmold - S 21 AS 1703/10 ER
Sozialgericht Detmold vom 07.09.2010
- Inhalt
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- , weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist. Ist die Klage in der Hauptsache dagegen
- gelten zu lassen, nicht aber schon breitflächig allgemein in Härtefällen. (BSG, Urteil vom 28.07.2008
- Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Nach Satz 2
LG Bonn - 14 O 80/06
Landgericht Bonn vom 19.10.2006
- Inhalt
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- : Oberlandesgericht Köln, 6 U 208/06 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor
FG Hamburg - 2 K 56/14
Finanzgericht Hamburg vom 07.05.2014
- Inhalt
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- Beklagte hat es zu Recht abgelehnt, die hier streitigen Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben zum
- Anwendung, weil es bereits an einem betrieblichen Aufwand fehlt. Soweit sie sich allgemein gegen die
- wenig ist ein Eingriff in durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte vermögenswerte Rechte der Klägerin
VG Köln - 4 L 3130/02
Verwaltungsgericht Köln vom 10.01.2003
- Inhalt
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- nochmals zu unterrichten, nicht anzunehmen sei. Es seien damit die allgemein durch die Ge- setzgebung
- Recht auf Überprüfung der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde zu. 17Wegen der weiteren Einzelheiten des
- , die auch Rechte der einzelnen Mitglieder des zulässigen Bürgerbegehrens betreffen, möglich
OVG Nordrhein-Westfalen - 19 B 1473/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.10.2005
- Inhalt
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- . Wie allgemein das öffentliche Hausrecht, also die Befugnis, über den Zutritt und den Aufenthalt von
- 2005 erst recht nicht geschlossen werden, seine Version sei offensichtlich zutreffend. 15Die in der
- und die damit verbundenen Einschränkungen den Antragsteller in der Wahrnehmung seiner Rechte und
LSG Berlin-Brandenburg - L 1 KR 428/07
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 01.06.2007
- Inhalt
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- vorliege. § 82 SVG bestimme zwar allgemein, dass ein ehemaliger Soldat, der bei Beendigung des
- Sozialgerichts erweist sich als zutreffend. Im Ergebnis zu Recht hat es die Beklagte verurteilt, 33.621,98 Euro
- Rechts anwendbar (BSG, Urt. v. 24. Januar 1991 – 2 RU 44/90). Dagegen scheidet eine Anwendung der
BGH - 2 StR 517/01
Bundesgerichtshof vom 12.07.2001
- Inhalt
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- Verteidiger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Die
- habe. Er handelte dabei aufgrund seiner allgemein gereizten Grundstimmung und um G. zu imponieren
- von Kosten abgesehen. Von Rechts wegen Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten M. wegen Mordes
LSG Bayern - L 12 KA 136/98
Bayerisches Landessozialgericht vom 15.03.2000
- Inhalt
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- werden. Der Ausschuss komme zu dem Ergebnis, dass eine Honorarkürzung zu Recht erfolgt sei, die
- materielles Recht hätten nicht festgestellt werden können. Insbesondere sei nicht zu beanstanden, dass
- entzieht sich einer allgemein verbindlichen Festlegung. Im Hinblick darauf, dass die Festlegung des
- - und Ermessensspielraumes getroffenen Entscheidungen der Prüfungsausschüsse mit Gesetz und Recht in
- - und Betreuungsgrundleistungen: - 35,3 % - allgemeine Leistungen: + 19,8 % - Sonderleistungen
VG Düsseldorf - 24 K 5153/08
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 15.01.2009
- Inhalt
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- die Satzung als deren Rechtsgrundlage für unvereinbar mit höherrangigem Recht: die
- Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung, sowie 41 allgemein aus dem auf dem Rechtsstaatsprinzip
- höherrangigen Recht, insbesondere der Verfassung und den sich daraus ergebenden Grundsätzen vereinbar ist
- Ausbildungsförderungs- recht) beschränkten Abzugs- und Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen - des
- in einem sozialen Leistungsgesetz. … In diesem Bereich erfährt der allgemeine Gleichheitssatz
OLG Frankfurt - 20 W 558/00
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 12.06.2003
- Inhalt
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- zu Recht die sofortige Beschwerde zurückgewiesen, wobei dahinstehen kann, ob sie aus diesem Grund
- Antragsteller in ihrer Beschwerdebegründung vom 6.11.2000 zu Recht selber hingewiesen. Letztendlich kann dieser
- Versammlungsniederschrift verlangen kann; Anspruchsgrundlage hierfür wäre das Recht auf ordnungsgemäße Verwaltung (vgl
- Recht darauf hingewiesen, dass kein Rechtsschutzbedürfnis der Antragsteller an einer Ergänzung des
- Antragsteller zu Recht darauf hin, dass Außenrollläden und - rollladenkästen in der Regel aus der Überlegung
LAG Hamm - 8 Sa 2371/04
Landesarbeitsgericht Hamm vom 14.05.2005
- Inhalt
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- Ersatzschulfinanzgesetzt betrifft, lässt sich keineswegs der allgemeine Grundsatz entnehmen, die
- , wenn diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (BAG, Urteil vom 23.02.2000 – 10 AZR 1/99
- ) Der Kläger hat in zulässiger Weise seine Rechte ausgeübt, als er sich einer Verlängerung der
- Begünstigten, welche in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt hatten, verstieß die Beklagte zum
- honorieren will, ist der Verzicht auf die Wahrnehmung vertraglicher Rechte. Umgekehrt bedeutet dies, dass
OLG Köln - 6 U 215/97
Oberlandesgericht Köln vom 19.06.1998
- Inhalt
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- Technik entsprächen und, soweit aus baurechtlicher Sicht erforderlich, allgemein bauaufsichtlich
- , durch das Recht zur freien Meinungsäußerung gedeckt. 43 Gegen dieses ihr am 4. Juli 1997 zugestellte
- landgerichtliche Urteil. Zu Recht habe das Landgericht darin eine individuelle Betroffenheit und damit einen
- ist zwar insgesamt zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel jedoch keinen Erfolg. 81Zu Recht hat
- Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb stehen der