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KG Berlin - 23 U 69/09
Kammergericht vom 11.12.2007
- Inhalt
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- entsprechend abzuändern. 16 Das Landgericht hat zu Recht einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung der
- in anderen Rechtsfragen gegenüber dem üblichen Recht der Personengesellschaft abweichende
- nicht der Zustimmung aller Gesellschafter. Grundsätzlich sind zwar Mehrheitsentscheidungen im Recht
- treuwidrig in das Recht (auch der Minderheit) auf ordnungsgemäße Abrechnung eingreift. Dementsprechend
- . Dementsprechend ist nach Rechtsprechung und Literatur die allgemeine Mehrheitsklausel (nur) dann
BGH - VI ZR 244/07
Bundesgerichtshof vom 14.02.2007
- Inhalt
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- Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 15. Zivilsenats des
- der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 2000 - VI ZR 172/99
- eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage der klagenden Partei eine
- , 161 = NJW 2008, 1657 [LS]). 20Wie die Revision mit Recht geltend macht, tastet das Theaterstück die
- Personen ergeben. Postmortal geschützt wird zum einen der allgemeine Achtungsanspruch, der dem
BGH - XII ZR 266/99
Bundesgerichtshof vom 26.02.1992
- Inhalt
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- Dr. Vézina für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 9. Zivilsenats - 4
- übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt geltend. Der am 22. September 1896 geborene Vater
- hält, wie die Revision zu Recht rügt, der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. aa) Eine Verwirkung
- kommt nach allgemeinen Grundsätzen in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht
- gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, daß dieser sein Recht
FG Berlin-Brandenburg - 12 K 12086/07
Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- ein Hinweis auf § 2 AO durch den Hinweis auf das DBA als speziellerem Recht entbehrlich gewesen. 20
- Verfahrensfehler begangen hat, anzuwendendes Recht verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt
- ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzt hat oder sich von sachfremden Erwägungen
- mit teilweise recht knapper, jedoch ins Einzelne gehenden und zumeist hinreichend differenzierenden
- weiterer Punkte. Wie schon das vorgenannte Punkteschema bilden erst recht Stellungnahmen in der Literatur
BVerfG - 1 BvR 134/03
Bundesverfassungsgericht vom 25.06.2009
- Inhalt
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- der Klage mit zutreffender Begründung stattgegeben. Zu Recht sei das Landgericht von einer
- Recht der Presse, sich darauf zu berufen, die Äußerung einer fremden, von ihr veröffentlichten
- 1 GG zu messen. Diese gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
- . 5 Abs. 2 GG unter anderem in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und dem Recht der
- Fachgerichten erheblichen Spielraum. Dabei sind die Fachgerichte freilich aus ihrer Bindung an Gesetz und Recht
BAG - 4 AZR 184/07
Bundesarbeitsgericht vom 09.04.2008
- Inhalt
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- . Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist zwar zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin
- zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin in der VergGr. VIII der Anlage B zum MTV eingruppiert
- , gleichzustellen sind. 26cc) Dieses Auslegungsergebnis verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Die
- unabhängigen Anspruch auf einen Ortszuschlag von 447,95 Euro sowie auf eine allgemeine Zulage in
- für solche Rechte, die bereits bei dem Veräußerer bestanden haben. Soweit Rechte erst bei dem
LSG Bayern - L 13 R 4177/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 18.07.2007
- Inhalt
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- beschrieben, recht raumgreifend ohne Steppergang. Der Zehengang sei beidseits sicher gewesen, der
- gewähren. Das SG hat die dagegen erhobene Klage mit Urteil vom 28. Juli 2004 zu Recht abgewiesen. Die
- Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit hat, hat erst recht keinen Anspruch auf eine Rente
- allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Voraussetzung ist jedoch, dass jeder Kalendermonat vom 1. Januar 1984
- ist. Zwar erfüllt die Klägerin die allgemeine Wartezeit vor dem 1. Januar 1984. Der Zeitraum ab 1
OLG Köln - 15 U 176/05
Oberlandesgericht Köln vom 14.02.2006
- Inhalt
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- Angriffen die Vermutung der Wiederholungsgefahr (vgl. Wenzel, Das Recht der Wort und
- verletzt somit das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Verfügungsklägerin. 31Es ergibt sich für den
- bereit ist, für nicht ausreichend, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Verfügungsklägerin zu
- die Konsequenzen, nicht um das Maß der Kenntnis. Angesichts der sonst mitgeteilten Einzelheiten reicht
- Weise hier eine Differenzierung geboten ist, um die sich gegenüber stehenden Rechte der
VG Berlin - 1 A 137.07
Verwaltungsgericht Berlin vom 02.06.2007
- Inhalt
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- 2007 erhobenen Klage gegen die Maßnahmen der Polizei. Er meint, die Polizei hätte das Recht auf
- spontanes Demonstrieren verweigert, dies verletze sein Recht aus Art. 8 GG. Er behauptet, es sei
- Demonstrieren verweigert, dies verletze sein Recht aus Art. 8 GG. Er behauptet, es sei nicht geplant gewesen
- , sondern allgemein die Rechtswidrigkeit der vorgenannten, gegen die Versammlung gerichteten
- der Versammlungsteilnehmer einerseits für das Recht der Demonstranten, die Versammlung ungestört
BSG - S 1 KA 115/99
Bundessozialgericht vom 16.07.2003
- Inhalt
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- Bescheides zur Neubescheidung verurteilt. Zwar sei der Kläger zu Recht mit den 16 Chirurgen und
- , die Revisionen zurückzuweisen. Er hält das Urteil des LSG für zutreffend. Es sei zu Recht von
- statistischen Unwägbarkeiten zu erfassen; zu Recht nehme die Rechtsprechung hier eine 100 %-Grenze an
- Chirurgen verglichen. Eine derartige Spartenbildung ist allgemein unter der Voraussetzung einer
- ). Diesen Anforderungen wird der Bescheid des Beklagten nicht gerecht. Zwar ist, wovon der Beklagte zu Recht
OLG Karlsruhe - 14 U 48/01
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 17.05.2002
- Inhalt
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- Ergebnis zu Recht verneint, denn der durch sie erfolgende Eingriff in das allgemeine
- Begehungsgefahr. Zu Recht hat das Landgericht den entsprechenden Unterlassungsantrag zurückgewiesen
- Presserechts, 4. Aufl. 2000, Kap. 42, Rn. 27; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung
- Landgericht richtig entschieden hat - durch das Recht der Pressefreiheit gerechtfertigt: 74 aa) Die
- . 16 zu § 193 m.w.N.) Literatur und Rechtsprechung allgemein anerkannt, daß wegen der mit
FG Düsseldorf - 16 K 567/01 E
Finanzgericht Düsseldorf vom 14.10.2004
- Inhalt
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- Voraussetzungen erfüllen würden, verstoße gegen höherrangiges EU-Recht. Nach der "Schumacker
- jedoch ein, wenn man die nach österreichischem Recht steuerfreien Ersatzleistungen für Zwecke des § 1
- Mutterschaftsgeld in Österreich allgemein einen Monat vor der Entbindung (hier dem 26. Januar 1997) und einen
- deutschem Steuerrecht und nicht nach dem Recht des jeweiligen Wohnsitzstaates. Dieses
- Einkünfte nach deutschem Recht zu ermitteln seien (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1986 I R 222/82, BFHE
LSG Niedersachsen-Bremen - L 11 KA 14/99
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 05.06.2002
- Inhalt
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- Prü-fung getroffen worden sei. Zu Recht habe die Beklagte auch eine Erstattung von Kosten durch
- i.V.m. § 33 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz – SGG –). Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Zu Recht
- , sondern nur allgemein auf den Umstand hin-gewiesen, dass das erste und das letzte Quartal eines
- SGB X ist – soweit ein solches Recht im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung anzunehmen ist
- einer Kürzung anderer Positionen im Wege des Horizontalvergleichs – für recht-mäßig erklärt. Auch
BGH - II ZB 10/09
Bundesgerichtshof vom 08.02.2010
- Inhalt
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- Beklagten im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen hat. 1. Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner die
- Oberlandesgericht hat die beantragte Wiedereinsetzung im Ergebnis zu Recht versagt, weil nach dem
- der Berufungsschrift gebotenen Prüfung offenbar geworden. 9b) Auf allgemeine organisatorische
LG Düsseldorf - 38 O 100/06
Landgericht Düsseldorf vom 18.07.2008
- Inhalt
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- Auffassung der Kammer differenziert der Sachverständige zu Recht zwischen pharmakologischen und nutritiven
- gesetzten Fristen Gebrauch gemacht. Zwar hat der Kläger grundsätzlich ein Recht darauf, den
- Stellung genommen worden ist. Im Übrigen geht es um allgemeine Ausforschungen. 25Soweit sich der