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OLG Köln - 15 U 148/07
Oberlandesgericht Köln vom 12.02.2008
- Inhalt
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- Aktivrubrum dieses Urteils ersichtlich umbenannte, nimmt die beklagte Stadt aus abgetretenem Recht der Firma
- Vermarktungsvereinbarung treffen, durch die die Lieferantin das Recht erwerben sollte, die
- Berufung der Klägerin ist unbegründet. 27Das Landgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen
- . Der Klägerin stehen gegenüber der Beklagten Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht der SJL
- Leasingvertrages. 26 Insoweit beanstandet die Klägerin zu Recht die Annahme des Landgerichts, eine
OVG Berlin-Brandenburg - 1 B 9.07
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- der Klägerin ein subjektives öffentliches Recht auf die Erteilung der Fahrerlaubnis vermitteln
- medizinischen Wissenschaft, soweit sie allgemein auf die Anforderungen an Kraftfahrer der Gruppe 2 und
- Fahrgastbeförderung durch moderne Hörgeräte im Einzelfall möglich. Der allgemeine Ausschluss einer
- die Eignung für die allgemeine Fahrerlaubnis zuerkannt wird, dadurch abgedeckt, dass dem Bewerber eine
- der sprachaudiometrischen Untersuchung für das rechte Ohr einen Hörverlust von nunmehr 70 % und für
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 5359/94
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.11.1999
- Inhalt
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- nicht begründet. 2324Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die angefochtenen
- für den Zwei-Personen-Haushalt von jährlich 204,00 DM im Ergebnis zu Recht festgelegt worden ist. 37Im
- Kläger - wie insoweit zwischen den Parteien nicht streitig - für 1992 zu Recht zu einer Gebühr von
- GT für den Zwei- Personen- Haushalt mit reduziertem Abfuhrrythmus zu Recht festgelegt worden ist
- im Toleranzbereich. 78 i) Soweit der Kläger allgemein geltend macht, aus der Tatsache, daß die RSAG
SozG Marburg - S 12 KA 804/06
Sozialgericht Marburg vom 05.12.2007
- Inhalt
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- . Zur Absetzung führte der Beklagte zunächst allgemein aus, in dem von der Klägerin zur Verfügung
- oder nicht. Erst im Gerichtsverfahren hat sie allgemein vorgetragen, andere Betreuungsmöglichkeiten
- Störungen bestehen (Nr. 21 der Richtlinien). Der Beklagte hat daher zu Recht in diesen Behandlungsfällen
- Klägerin hat in ihrer Dokumentation nur allgemeine Angaben gemacht. Soweit sie nunmehr im
- gab lediglich an, an Angina erkrankt zu sein. Eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit reicht, wie
VerfG Nordrhein-Westfalen - VerfGH 16/02
Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.01.2004
- Inhalt
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- 2002) vom 19. Dezember 2001 (GV NRW S. 881) mit Vorschriften der Landesverfassung über das Recht
- Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der Selbstverwaltung verletzt und deshalb nichtig ist
- Kerngedanke des Konnexitätsprinzips stehe indes erst recht einer bloßen Ausgabenlastübertragung ohne
- die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der Selbstverwaltung. Sie verstößt auch nicht
- Gemeinden das Recht der Selbstverwaltung. Dieses Selbstverwaltungsrecht umfasst die Befugnis, die
OLG Stuttgart - 14 U 46/13
Oberlandesgericht Stuttgart vom 10.02.2014
- Inhalt
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- privatschriftliche Protokoll als solche und alleine genügt nicht, erst recht nicht, wenn sie etwa erst
- zu Recht getroffen. Ein Beschluss über die Erhebung einer Ausschließungsklage bedarf, worüber die
- ; die Beklagte zeigt hierfür keine konkreten Tatsachen auf, ihre dahingehenden allgemein gehaltenen
- die Kontakte zu diversen Geschäftspartnern aufnahm, die ihm die Beklagte vorwirft. Erst recht ist
- allgemein ein „kollusives Zusammenwirken“ vor sowie eine nicht hinreichend konkretisierte Nähebeziehung, die
LSG Baden-Württemberg - L 4 KR 3901/02
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 25.04.2003
- Inhalt
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- entschieden hat, ist statthaft und zulässig; sie ist je-doch nicht begründet. Das SG hat die Klage zu Recht
- wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksich-tigung des allgemein anerkannten
- Operationen fehlt ein erkennbarer Bezug. Da das SG die Klage nach alledem zu Recht abgewiesen hat
- behandelnden Arztes W. ein, sowie die Rech-nung des Dr. S., Facharzt für Augenheilkunde, vom 19. Februar
Schönes Spielzeug
Rechtsanwalt Dr. Thomas Bode vom 29.11.2010
- Inhalt
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- über den konkreten Erfolg oder Kausalverlauf nach § 16 I StGB vorliegt. Da sich E allgemein Kinder als
- Geld ist ihm wichtiger. Er findet sich also damit ab, nimmt ihn billigend in Kauf.. Dies reicht für
BPatG - 28 W (pat) 48/07
Bundespatentgericht vom 21.03.2007
- Inhalt
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- anstelle des englischen Wortes „for“ (zu Deutsch „für“) allgemein verständlich ist und die farbliche
- ; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT). Bei dieser Sachlage reicht die graphische Gestaltung des
AG Düsseldorf - 39 C 10445/03
Amtsgericht Düsseldorf vom 26.02.2004
- Inhalt
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- einsehbaren Marktgepflogenheiten allgemein als unangemessen angesehen werden, wenn sie auch noch
- unterschiedlichen Rechtsprechungsentwicklungen für die Fortbildung des Rechts und die Vereinheitlichung der
VG Münster - 16 K 258/04.T
Verwaltungsgericht Münster vom 17.11.2004
- Inhalt
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- nicht allgemein auszuschließen, folgt daraus ohne Weiteres, dass auch das Vertrauensverhältnis zwischen
- Mitverantwortung des Beschuldigten für die massive Beeinträchtigung der Rechte von Kindern ist berufsrechtlich zu
BPatG - 29 W (pat) 65/99
Bundespatentgericht vom 12.04.2000
- Inhalt
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- heraus und ohne Zuhilfenahme weiterer Sachhinweise erschließen. „Conglomerates“ sind allgemein
- von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden war noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung
LG Düsseldorf - 21 S 112/03
Landgericht Düsseldorf vom 11.12.2003
- Inhalt
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- die Rechtsprechung folgende Fristen als allgemein ausreichend und angemessen: in Küchen, Bädern und
- zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (Nr. 1) oder die Fortbildung des Rechts oder
LSG Berlin-Brandenburg - L 13 SB 88/01
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 18.12.2002
- Inhalt
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- - wie oben wiedergegeben - Regelfälle, bei denen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen
- ) Bewegungseinschränkung rechtes Schultergelenk, Nervus-achsillaris-Parese rechts b) Statische Beschwerden nach
OVG Nordrhein-Westfalen - 7A D 4/01.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.09.2002
- Inhalt
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- Wohngebiet nicht zulässig gewesen seien. Außerdem werde ihr subjektives Recht auf ordnungsgemäße
- von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sei die allgemeine Zweckbestimmung des Dorfgebietes
- für das de facto gegebene allgemeine Wohngebiet nicht gelten sollten. Insoweit fehle es nicht nur
- der textlichen Ausschlüsse bestimmter Nutzungen bleibe die allgemeine Zweckbestimmung des
- als § 1 Abs. 5 BauNVO den Vorbehalt, dass die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets gewahrt