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BGH - V ZB 91/07
Bundesgerichtshof vom 06.12.2007
- Inhalt
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- an die Sorgfaltspflicht des Anwalts nicht. Es hat vielmehr zu Recht der besonderen Situation
- in diesem Zusammenhang auch zu Recht berücksichtigt, dass für den Anwalt in erhöhtem Maße
- Kammergericht nicht postulationsfähigen Anwalt unterschrieben war, hielt die allgemeine
OLG Köln - 14 U 9/99
Oberlandesgericht Köln vom 08.02.2001
- Inhalt
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- § 54 Rdn. 4 mit weiteren Nachweisen). So liegt der Fall hier, wie das Landgericht zu Recht angenommen
- eine Bösgläubigkeit der Beklagten ist der Kläger (vgl. allgemein dazu Palandt/Bassenge, BGB, 60. Aufl
- Zusammenhang zu Recht als unerheblich angesehen. 50Es kommt hinzu, daß - wiederum das Vorbringen des
- , § 7 Rdn. 29 und 37), sind deshalb jedenfalls nicht unmittelbar anwendbar (vgl. dazu auch allgemein
- Verhandlungstermin vom 19. Dezember 2000 zu Recht hingewiesen hat. Die Verwendung der Beträge zur Rückführung des
LSG Bayern - L 5 KR 102/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 13.01.2009
- Inhalt
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- aber nicht zu schließen, dass diese Erkrankung weder allgemein noch im Falle der Klägerin keine
- benutzten Hautpflegemittel. Das Sozialgericht und die Beklagte haben somit zu Recht die Erstattung der für
- sind bei den begehrten Arzneimitteln aus verschiedenen Gründen, wie das Sozialgericht zu Recht
- nur die auch allgemein verbreitete Hautpflege. Trotzdem ist eine Verordnung - die der behandelnde
- bezeichnet. Dadurch sei weder das Recht auf körperliche Unversehrtheit noch das Grundrecht aus Art. 2 Abs
VG Arnsberg - 1 K 1393/98.A
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 06.09.2000
- Inhalt
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- , was die Bewohner des Verfolgerstaates aufgrund der dort herrschenden politischen Situation allgemein
- in Guinea, insbesondere zu seinem recht kurz vor Erlaß des genannten Zulassungsbescheides erfolgten
- die zunächst bestehende Zugehörigkeit der recht kleinen Partei ARENA zur Opposition, ihre Leitung
- zur Führungsspitze der RPG - ein Beleg hierfür ist die ihm ausgestellte, recht umfangreiche
- , Mißhandlung durch Fußtritte) und auf die Darlegungen zur Verlegung in das allgemeine Gefängnis von L1
LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 202/07
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.02.2007
- Inhalt
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- auf einen Kausalzusammenhang geschlossen werden. Schließlich würden, wie die Beklagte zu Recht rüge
- Berufung des Klägers ist zulässig, jedoch unbegründet. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht
- entsprechender Leistungen. 25 Die Berufskrankheit nach Nr. 1302 der Anlage zur BKV betrifft ganz allgemein
- wird. Zu Recht hat das Sozialgericht darauf hingewiesen, dass diese Fachärzte für Neurologie sind
- allgemeine Ausführungen zur toxischen Enzephalopathie, insbesondere zur Schweregradeinteilung, der
LSG Bayern - L 13 RA 155/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 20.10.2004
- Inhalt
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- zu gewähren. Das SG hat die dagegen erhobene Klage mit Gerichtsbescheid vom 03.06.2002 zu Recht
- Be schäftigung oder Tätigkeit haben und 3. vor Eintritt der Berufsunfähigkeit die allgemeine
- allgemeine Wartezeit (§§ 50 Abs.1 Satz 1, 51 Abs.1 SGB VI) erfüllt, doch lag im streitigen Zeitraum keine
- ). Dagegen erhob die Klägerin am 08.07.1993 Klage zum Sozialge- richt München (SG) - Az.: S 17 An 406
- , Sprunggelenksarthrose rechts, statischen Auswirkungen durch Senk-Spreizfuß beidseits und eines
VG Saarlouis - 5 K 15/06
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 11.07.2007
- Inhalt
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- innerhalb der vorgeschütteten Außendämme hat gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu
- Festlegung weiterer Nebenbestimmungen bleibt allgemein vorbehalten, sofern sich dies aus Gründen des
- es entsprechender Beschränkungen bedurft. Deren Unterlassung verletze ihr Recht aus § 48 Abs. 2
- allgemein geltenden Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts nicht für den Gütertransport von Bodenschäden
- ) dargestellt, hat die Beigeladene dem mit Recht entgegengesetzt, dass der Landesentwicklungsplan die
BSG - B 9 V 2/04 R
Bundessozialgericht vom 14.07.2004
- Inhalt
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- Bescheide des Beklagten sind rechtmäßig. Die Führzulage und die Kleiderverschleißpauschale sind zu Recht
- sich im Einzelfall ergibt, dass bei seinem Erlass das Recht unrichtig angewandt oder von einem
- Unrecht nicht erbracht worden sind. Zu Recht hat der Beklagte die Rücknahme der Bescheide vom 5
- nach dieser Vorschrift abgelehnt. Er hat bei deren Erlass das Recht nicht unrichtig angewendet. Die
- rechnen ist (vgl BSG SozR 3100 § 35 Nr 15; zum früheren Recht auch schon BSGE 10, 202), lassen sich
VG Freiburg - Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe, in der unter anderem nationalistische und rassistische Kommentare und Bilder geteilt werden
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 07.01.2021
- Inhalt
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- zweifelhaft, dass der Antragsteller später für Recht und Gesetz einstehe und entschieden gegen die
- S 20.19 -, juris). Ausgehend von diesen Maßstäben ist der Antragsteller voraussichtlich zu Recht
- Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und
- Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und
- , das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht zu achten und
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 1010/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.04.2005
- Inhalt
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- Klägerin ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen
- und wegen des maßgebenden Zeitpunkts nach materiellem Recht 21vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember
- oder Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein
- nationales Recht umzusetzenden Richtlinien 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31
- Aussagen nicht ohne weiteres in das innerstaatliche Recht zu übertragen sind und den Richtlinien eine
LAG Hessen - 6 Sa 304/09
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 24.02.2010
- Inhalt
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- Recht komme das Arbeitsgericht zu dem Ergebnis, dass sich ein Anspruch des Klägers auf
- Arbeitsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Das Berufungsgericht folgt dem Arbeitsgericht im
- der Arbeitgeber in der von ihm formulierten Einheitsregelung oder Gesamtzusage das Recht vorbehalten
- von Recht und Billigkeit abändern zu können. Wörtlich hat der Große Senat hierzu ausgeführt: 84
- , wird dabei allgemein auch von der Rechtsprechung unter betrieblicher Regelung zweifelsohne eine
LSG Bayern - L 14 RA 71/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 07.08.2003
- Inhalt
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- weder das Recht unrichtig angewandt noch von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen worden sei
- über 600,00 Mark liegende monatliche Einkommen zahlen können. Letzteres sei nicht erfolgt. Zu Recht
- sich in der DDR um eine staatliche Einrichtung gehandelt habe, begründe sich aus der allgemein
- . 2001 kann nur verlangt werden, wenn bei Erlass dieses Verwaltungsakts das Recht unrichtig angewandt
- war nach dem vor dem SGB VI geltenden Recht die freiwillige Versicherung (§ 1233 der
HessVGH - 6 TG 1456/95
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.06.1995
- Inhalt
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- hat diesbezüglich den Antrag des Antragstellers zu Recht abgelehnt. 2Der Antragsteller ist auch
- erlassen, die den gesetzlichen Anforderungen genügt. Da er aus eigenem Recht die Prüfungsordnungen
- . Wesentliche Teile verstießen gegen gesetzliche Regelungen sowie gegen allgemein anerkannte Grundsätze
HessVGH - 1 TG 3026/96
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 20.08.1996
- Inhalt
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- Nr. 1). Die Beamtin hat jedoch ein Recht auf fehlerfreien Gebrauch des Auswahlermessens für die
- , allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen
- , erweist sie sich als fehlerhaft und verletzt die Antragstellerin in ihrem Recht auf fehlerfreien
OLG Düsseldorf - I-3 Wx 195/09
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30.11.2009
- Inhalt
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- Recht nunmehr auch § 382 Abs. 4 Satz 1 FamFG). 19Auf der anderen Seite hat das Registergericht davon
- Aktiengesellschaft Anwendung und kommt eine Freistellung von dieser Beschränkung nicht nur allgemein durch die
- solchermaßen geschaffenen Rechtssicherheit steht das nationale Recht in Übereinstimmung mit dem Anliegen