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FG Hessen - 4 K 501/09
Hessisches Finanzgericht vom 23.06.2010
- Inhalt
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- erkennen, was u.a. auch daran abzulesen sei, dass Tischfußball weder vom Landessportbund Hessen e.V
- Landessportbund Hessen e.V. noch vom Deutschen Olympischen Sportbund e.V. als Sportart aufgenommen worden sei
OLG Frankfurt - 4 UF 38/01
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 06.12.2002
- Inhalt
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- Landesversicherungsanstalt Hessen werden auf ein bei dieser einzurichtendes Versicherungskonto der
- einem bei der Landesversicherungsanstalt Hessen einzurichtenden Versicherungskonto der Antragsgegnerin
- Versorgungsanwartschaften erworben und zwar: 37 1. Bei der LVA Hessen: 1.067,66 DM Versicherungsnr. 12 ... Die
HessVGH - S II 45/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.03.2017
SozG Marburg - S 12 KA 1271/05
Sozialgericht Marburg vom 06.02.2008
- Inhalt
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- Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vom 28.01.1997 als Kinderarzt mit der Teilgebietsbezeichnung
- Hessen durchgeführt. Die Werte der klägerischen Praxis stellten sich wie folgt dar: Quartal
- rechtswidrig. Nach der Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und den Verbänden der
- Regelleistungsvolumens ein. Der Vorstand der KV Hessen ist ermächtigt, aus Gründen der
- der Vorstand der KV Hessen habe von seiner Ermächtigung, aus Gründen der Sicherstellung der
HessVGH - 11 TJ 185/93
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.02.1993
- Inhalt
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- ermögliche. Dieses Fach gehöre der Partei "Deutsches Hessen", die eine legale politische Organisation
- " hätten. Er sei seit März 1992 aus der Partei "Deutsches Hessen" ausgetreten. Der verbotenen "Deutschen
- Arbeiterpartei" (FAP), in deren Landesverband Hessen er Mitglied gewesen sei, zu "Deutsches Hessen", das aus dem
- Landesverband Hessen der FAP hervorgegangen sei, zu der "NSDAP/AO" in den USA (Gründer und
- das "Deutsche Hessen", nicht an die DA gerichtet seien. Großenteils handele es sich um fotokopierte
LAG Düsseldorf - 17 Sa 180/02
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 05.06.2002
- Inhalt
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- Eisen- und Stahlindustrie von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Dillenburg
- und Auszubildenden in der Eisen- und Stahlindustrie von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen
- Manteltarifvertrages für die Arbeiter, Angestellten und Auszu- 7bildenden in der Eisen- und Stahlindustrie
- Arbeitsgericht Düsseldorf hat die Klage mit Urteil vom 23.10.2001, auf dessen Tatbestand und
OLG Frankfurt - 9 U 33/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 20.05.2009
BSG - S 29 KA 4093/98
Bundessozialgericht vom 09.12.2004
- Inhalt
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- Gesetzes über die KÄV Hessen (GKVH) vom 22. Dezember 1953 eingerichtet worden. Nach den zur EHV ergangenen
- einbehalten und im Wege eines Umlageverfahrens an früher an der vertragsärztlichen Versorgung in Hessen
- Ermächtigungsgrundlage im Gesetz über die KÄV Hessen werde von Art 4 § 1 des Gesetzes über Kassenarztrecht (GKAR) vom 17
- . § 8 des Gesetzes über die KÄV Hessen reiche als Ermächtigungsgrundlage nicht aus. Die Bestimmung
- Beteiligten legen Gutachten der Professoren Dres. Ebsen und Ehlers ua zur Rechtmäßigkeit der
HessVGH - 4 UE 3097/02
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 01.04.2004
- Inhalt
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- einem in Hessen zugelassenem ÖbVI oder beim Katasteramt Gießen zu beantragen. Die Voraussetzungen für
- gehören nicht zu diesen Aufgaben. Diese Regelung entspricht der in Hessen und in anderen Ländern der
SozG Marburg - S 12 KA 3/05
Sozialgericht Marburg vom 19.01.2006
- Inhalt
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- jedoch die Körperschaft in Gestalt der KV Hessen als Ganzes zu vertreten Mit Bescheid vom 05.09.2004
- bestehen. Dabei hat das BSG die Ansicht des LSG Hessen, die Vertreterversammlung habe mit dem Beschluss
BFH - II R 58/06
Bundesfinanzhof vom 17.02.2003
- Inhalt
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- Gesamthandsgrundstücks auf einen der Gesamthänder und dessen Ehefrau zu je hälftigem Miteigentum Leitsätze 1
- befindliches Grundstück an einen ihrer Gesellschafter und dessen Ehefrau zu je hälftigem Miteigentum
- 17. Februar 2003 übertrug die GbR das Grundstück auf den Kläger sowie dessen Ehefrau in Miteigentum
BVerfG - 2 BvR 513/06
Bundesverfassungsgericht vom 12.07.2006
- Inhalt
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- . Das Land Hessen hat dem Beschwerdeführer zwei Drittel seiner notwendigen Auslagen zu erstatten
- Hessen, wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Oktober 2001 aus dem Dienst
- , dass wegen der langen Dauer des Disziplinarverfahrens bereits die Fürsorgepflicht des Landes Hessen
- beantragt ferner, das Land Hessen im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, an den
- § 27 Abs. 1 StPO über das Ablehnungsgesuch das Gericht, dem der Abgelehnte angehört, ohne dessen
VG Gießen - 8 L 1623/10.GI
Verwaltungsgericht Gießen vom 31.05.2010
- Inhalt
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- . Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen für dessen Vertretungsmacht. Tenor Dem Antragsgegner
- gehen, von einem Verwaltungsvorgang, über dessen inhaltliche und formelle Bearbeitung schon
- Entscheidungen des Bürgermeisters getroffen worden seien, ohne dessen Wissen abzuweichen. Die Vorschrift des
- Vertretung nach außen (vgl. Bennemann, in: Kommunalverfassungsrecht Hessen, Bd. I, HGO, Komm., Stand: Januar
OLG Frankfurt - 5 UF 167/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 10.10.2005
- Inhalt
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- werden kann) Leitsatz Weder die für die Versorgungssysteme der KÄV Hessen und LÄK Hessen unter
- zur Dynamisierung der Versorgung der LÄK Hessen ist mit dem Barwertfaktor des Pflichtigen zu
- dividieren, weil nach den Richt-linien der Landesärztekammer Hessen (I Ziffer 3) - anders als in der
- Antragstellers bei der Landesärztekammer Hessen werden durch Realteilung zugunsten der
- Antragsgegnerin bei der Landesärztekammer Hessen Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 404,35 EUR (nominal
HessVGH - 8 TG 1617/06.A
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.08.2006
- Inhalt
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- handelt es sich um eine afghanische Asylbewerberfamilie mit zwei weiteren, in Seligenstadt/Hessen 2004
- eingereist und nach Hessen zugewiesen worden; sein Asylverfahren ist derzeit im Berufungsverfahren vor dem
- negativ abgeschlossen. Sie halten sich seitdem (häufig) bei dem Antragsteller zu 2. in Hessen auf; seit
- in Hessen sind ihre in Bayern erteilten Duldungen nicht mehr verlängert worden. 4Die am 21. April
- Aufnahmelandes zu richten und insoweit für Hessen gemäß § 3 AsylVZustVO das Regierungspräsidium